Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5276 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2006, 2747
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 17/06
1. Werden mehrere mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke zu einem Gesamtpreis verkauft, so kann der Berechtigte die Ausübung des Vorkaufsrechts auf ein Grundstück (oder mehrere Grundstücke) beschränken. Der Verpflichtete kann in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung des § 467 Satz 2 BGB verlangen, dass der Vorkauf auf alle Grundstücke erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn ausgenommen werden können.*)
2. Werden zwei mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke unter der irrtümlichen Bezeichnung nur des einen Grundstücks verkauft, so läuft die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 469 Abs. 2 BGB) hinsichtlich des nicht in dem Vertrag genannten Grundstücks erst nach Empfang der Mitteilung der Falschbezeichnung.*)
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IBRRS 2006, 2740
Immobilien
BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05
1. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung beanspruchen auch für die Zeit vor dessen Inkrafttreten Geltung.*)
2. Die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstößt nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Sie ist normativer Ausdruck eines seit langem anerkannten allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts, wonach öffentlich-rechtliche Pflichten auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen.*)
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IBRRS 2006, 2615
Immobilien
BFH, Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04
Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.*)
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IBRRS 2006, 2588
Immobilien
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 51/02
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Notar von der Auszahlung verwahrten Geldes absehen kann.*)
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IBRRS 2006, 2578
Immobilien
KG, Urteil vom 09.09.2002 - 8 U 159/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2573
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - 1Z BR 108/02
Der Notar hat eine ihm von beiden Parteien erteilte Weisung über den Vollzug der Urkunde auch dann zu beachten, wenn sich eine Partei später auf die Unwirksamkeit der Weisung beruft.*)
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IBRRS 2006, 2567
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 26.09.2002 - 14 UF 133/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2566
Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2002 - 17 U 126/01
1. Erwirbt eine Bank wirksam eine Grundschuld, so macht sie sich gegenüber nachrangigen Grundschuldgläubigern nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie eine Freigabezusage der bisherigen Sicherungsnehmerin nicht erfüllt.*)
2. Der persönliche Schutzbereich des § 826 BGB ist auf diejenigen mittelbar Geschädigten beschränkt, denen gegenüber die Vermögensverletzung ebenfalls sittenwidrig ist.*)
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IBRRS 2006, 2561
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 29/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2548
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2535
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2002 - 19 U 1678/02
Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57c ZVG nicht berufen können.*)
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IBRRS 2006, 2504
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 03.11.1999 - 8 U 1305/99
1. Zur Sittenwidrigkeit eines Time-Sharing-Vertrages wegen fehlender Transparenz.*)
2. Beim verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kann der Verbraucher gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB im Falle der Nichtigkeit des Kaufvertrages vom Kreditgeber auch die Rückzahlung bereits geleisteter Kreditraten verlangen.*)
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IBRRS 2006, 2501
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 63/04
1. Der Rechtsgedanke der §§ 817 Satz 2, 818 Abs. 3 BGB und dessen Anwendung bei Kenntnis des Darlehensgebers von dem mit dem Immobilienerwerb verbundenen Risiko ist nicht anwendbar, wenn eine Situation nach § 3 Abs. 1 HWiG vorliegt. Dieser schließt die Anwendung der §§ 812 ff. BGB als lex specialis aus.
2. Liegt einer Grundschuldbestellung eine Sicherungsvereinbarung der Prozessparteien zugrunde, bleibt diese auch dann bestehen, wenn die Forderung nach § 398 BGB an den vormaligen Treuhänder abgetreten wird, was diesen auch wirtschaftlich zum Grundschuldinhaber und Inhaber der haftungserweiternden persönlichen Sicherheiten macht.
3. Die in der Kreditpraxis übliche Erstreckung auch auf künftige Forderungen ist für den ehemaligen Treuhänder weder überraschend noch unangemessen (§§ 3, 9 AGBG), sofern es sich um originäre oder durch Abretung erworbene Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung handelt.
4. § 10 Abs. 2 VerbrKrG a.F. (jetzt: § 496 Abs. 2 BGB) ist auf ein abstraktes Schuldanerkenntnis nicht analog anwendbar.
5. Ein Rückgriff auf den von der Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungsgeschäft entwickelten Einwendungsdurchgriff scheidet bei dem Verbraucherkreditgesetz unterfallenden Realkrediten aus.
6. Unterbleibt eine Widerrufsbelehrung nach § 2 Abs. 1 HWiG und will sich der Verbraucher vom Vertrag lösen, muss dazu dargelegt werden, dass die unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal für den Abschluss geworden ist.
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IBRRS 2006, 2496
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999 - 19 U 79/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2481
Immobilien
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - IX R 24/04
Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.*)
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IBRRS 2006, 2478
Immobilien
BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 402/98
1. Der Käufer muß sich die Kenntnis seines Abschlußvertreters grundsätzlich auch dann nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Vertreter zuvor als Verhandlungsführer (und damit als "Wissensvertreter") des Verkäufers aufgetreten ist. Im Einzelfall kann aber die Berufung des Verkäufers auf die dem Käufer zuzurechnende Kenntnis des Vertreters treuwidrig sein.*)
2. Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Zahlungs- und Feststellungsansprüchen.*)
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IBRRS 2006, 2470
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2000 - 11 Wx 128/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2467
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2000 - 24 U 16/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2466
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99
1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)
2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)
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IBRRS 2006, 2464
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2461
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 56/97
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.*)
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IBRRS 2006, 2455
Immobilien
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06
Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.
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IBRRS 2006, 2453
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06
Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)
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IBRRS 2006, 2444
Immobilien
VGH Hessen, Urteil vom 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
Auf die Möglichkeit der Anlegung einer Zuwegunng über das an die Anbaustraße unmittelbar angrenzende vordere Grundstück kann für das Erschlossensein auch des hinteren Grundstücks nur dann verwiesen werden, wenn vorderes und hinteres Grundstück im Eigentum jeweils derselben Person oder Personenmehrheit stehen.*)
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IBRRS 2006, 2417
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 24.07.2003 - 8 U 25/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2386
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2003 - 4 U 150/02
1. Zur Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar tätig geworden ist.*)
2. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er mit der als Treuhänder übernommenen Mittelverwendungskontrolle den geworbenen Anlegern keine größere Sicherheit zu bieten vermag als ohne seine Verwahrungstätigkeit, weil eine ordnungsgemäße Mittelverwendungskontrolle nach dem Vertragswerk nicht gewährleistet ist.*)
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IBRRS 2006, 2377
Immobilien
KG, Urteil vom 23.10.2003 - 8 U 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2369
Immobilien
BGH, Beschluss vom 29.01.2004 - V ZR 244/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2353
Immobilien
BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 252/05
Verkauft die öffentliche Hand ein Grundstück zum Zwecke der Ansiedlung von Familien zu günstigen Konditionen und vereinbart sie ein Wiederkaufsrecht, um die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und Bodenspekulationen zu verhindern, kann das Wiederkaufsrecht mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden.*)
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IBRRS 2006, 2344
Immobilien
OVG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2006 - 1 B 227/0
1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.*)
2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.*)
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IBRRS 2006, 2338
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - 11 U 229/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2337
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 125/06
Im Grundbuch eintragungsfähig ist nur die Pfändung einer tatsächlich entstandenen Eigentümergrundschuld, was in der Form des § 29 GBO zu belegen ist. Die Eintragung der Pfändung einer künftigen Eigentümergrundschuld ist unzulässig.*)
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IBRRS 2006, 2336
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 W 106/06
1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB ist auf die Beschränkung des Betroffenen in seiner Geschäftsfähigkeit durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB entsprechend anzuwenden.*)
2. Ein nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags mit Auflassungserklärung angeordneter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB berührt die Wirksamkeit der Einigung nicht und steht der Eigentumsumschreibung nicht entgegen.*)
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IBRRS 2006, 2329
Immobilien
FG Hessen, Urteil vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04
Zu Frage der Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht bei Eigentümer.
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IBRRS 2006, 2327
Immobilien
LG Coburg, Urteil vom 26.10.2005 - 21 O 375/05
1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.
2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).
3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.
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IBRRS 2006, 2323
Immobilien
KG, Beschluss vom 30.05.2006 - 4 U 116/05
1. Zum Ausschluss von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 16 Satz 3 VZOG.*)
2. Die Anwendbarkeit des § 11 VZOG setzt voraus, dass es kein Restitutionsverhältnis zwischen der öffentlichen Körperschaft und einem Dritten, an den der Vermögenswert später restituiert wird, gibt.*)
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IBRRS 2006, 2320
Immobilien
LG Coburg, Urteil vom 02.06.2006 - 32 S 13/06
1. Ein Notwegerecht kann nur der beanspruchen, der andernfalls sein von einer öffentlichen Straße abgeschnittenes Grundstück nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
2. Die ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen; rein persönliche Bedürfnisse und Aspekte der Bequemlichkeit reichen nicht aus.
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IBRRS 2006, 2319
Immobilien
OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2006 - 1 U 241/05
1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.
2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).
3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.
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IBRRS 2006, 2315
Immobilien
BGH, Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04
Wer eine wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB unwirksame notarielle Vollmacht erteilt hat, kann an einen vom Bevollmächtigten geschlossenen Darlehensvertrag gebunden sein, wenn dem Darlehensgeber zuvor eine Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde, in der das Vorliegen einer Ausfertigung der Vollmacht vermerkt ist, zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht zugegangen ist.*)
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IBRRS 2006, 2281
Immobilien
LG Aschaffenburg, Urteil vom 09.05.2006 - 1 O 127/05 ER
Setzen die Vertragsparteien eine Bebaubarkeit des verkauften Grundstücks mit einer Flachdachgarage an der Grundstücksgrenze voraus, obwohl dies baurechtlich nicht zulässig ist, greift ein vereinbarter Haftungsausschluss für Sachmängel nicht, wenn der Grundstückseigentümer die ihm bekannte Bebauungsbeschränkungen bewusst verschweigt.
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IBRRS 2006, 2274
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00
Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u.a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.*)
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IBRRS 2006, 2255
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 17 U 3693/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2248
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2242
Immobilien
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 211/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2232
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2214
Baustoffe und Produkthaftung
OLG Köln, Urteil vom 29.10.1999 - 3 U 156/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2211
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 119/04
1. Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.*)
2. Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)
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IBRRS 2006, 2209
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2006 - 3 U 143/05
1. Voraussetzung des Vorliegens eines Überbaus ist es nach § 912 Abs. 1 BGB, dass der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut hat. Sind Feststellungen über die Absichten und Interessen des Erbauers nicht möglich, muss auf die objektiven Gegebenheiten zurückgegriffen werden, wobei diese auch die Vermutung rechtfertigen können, dass sie den Absichten des Erbauers entsprechen. Als objektive Kriterien kommen die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des überbauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang in Betracht. Maßgeblich sind bei einem älteren historischen Baukörper nach Art. 181 Abs. 1 EGBGB die tatsächlichen Verhältnisse bei Inkrafttreten des BGB.*)
2. Eine feste Verbindung des Überbaus mit dem überbauten Grundstück ist nicht erforderlich; es genügt eine Nutzung des Nachbargrundstücks im Luftraum über der Erdoberfläche. Das Bestehen einer festen Verbindung zum Nachbargrundstück ist aber auch nicht schädlich. Auf die Frage, ob der Baukörper im Sinne eines wesentlichen Bestandteils (§ 94 BGB) mit dem überbauten Grundstück verbunden ist, kommt es nicht an.*)
3. Eine sinngemäße Anwendung der §§ 912 ff. BGB erfolgt auch dann, wenn das Grundstück, das überbaut wurde, sowie das Grundstück, von dem aus der Überbau erfolgt ist, zunächst in einer Hand gewesen sind, also ein sog. Eigengrenzüberbau vorliegt. Beim Eigengrenzüberbau ist der Eigentümer der in Betracht kommenden Grundstücke nicht an die zuvor bestehende Zuordnung der Gebäudesubstanz zu einem bestimmten Grundstück gebunden. Die Folgen eines Überbaus können abweichend von § 912 BGB und in Abänderung der ursprünglich vorgenommenen Zuordnung des Erbauers bestimmt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuordnung des Überbaus ist deshalb beim Eigengrenzüberbau derjenige, in dem die vom Überbau betroffenen Grundstücke in verschiedene Hände gelangt sind.*)
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IBRRS 2006, 2206
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 48/04
Zur Herausgabe und Räumung einer Nachbargarage sowie eines Grundstücksteils aufgrund Vereinbarung.
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IBRRS 2006, 2178
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2005 - 26 U 11/05
1. Verpflichtet sich der Veräußerer, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, richtet sich das Gewährleistungsrecht für eventuelle Mängel nach Werkvertragsrecht, da sich der Veräußerer verpflichtet hat, auf dem Grundstück das Bauwerk zu errichten.
2. Dass der Veräußerer von allen Miteigentümern des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück in einem anderen Verfahren u.a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt in der Regel nicht dazu, dass die klagenden Miteigentümer, die nur einen Teil der Eigentumsgemeinschaft ausmachen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen, da sie nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden sind. Eine solche Bindung ist nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.
3. Ist der Schadensersatz jedoch auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichtet, ist die Ausübung der Rechte hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums nicht beeinträchtigt, da dieser Anspruch lediglich das individuelle Vertragsverhältnis zwischen den Parteien betrifft. Anstelle des Wohnungseigentümers, der aus der Gemeinschaft ausscheidet, tritt im Falle der Rückabwicklung dann wieder der Veräußerer.
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