Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5295 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 2769
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11
1. Macht der Käufer das Angebot für einen Grundstückskaufvertrag, das von dem Verkäufer in getrennter Urkunde angenommen wird, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.d. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern auf den Zeitpunkt der Beurkundung des Angebots an.*)
2. Das gilt nicht, wenn der Käufer die Weiterleitung seines Angebots selbst hinausgezögert oder wenn er Veranlassung hatte, sich nach Möglichkeiten zu erkundigen, den Eintritt der Bindungswirkung seines Angebots zu verhindern, und rechtzeitig hätte entsprechend tätig werden können.*)
IBRRS 2012, 2763
Immobilien
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 U 160/11
Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung.*)
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IBRRS 2012, 2748
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2012 - 5 U 143/11
Seit der Neuregelung des Verjährungsrechts gilt auch für die Regelung des § 1028 BGB nicht mehr die frühere Verjährungsfrist von 30 Jahren, sondern die neue regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren aus § 195 BGB n.F.*)
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IBRRS 2012, 2744
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 - 22 U 40/10
Eine Baubeschränkung des Inhalts, dass der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, das Gebäude entsprechend dem gestellten Bauantrag umzubauen, künftig seinen Gestaltwert in der dann bestehenden Form zu erhalten und alle weiteren Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Baubehörde so zu planen, dass der Gestaltwert für die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt wird, stellt einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Diesbezüglich besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Verletzt er diese Pflicht, so handelt es sich um Arglist und der Kaufvertrag ist unwirksam.
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IBRRS 2012, 2738
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2012 - 12 U 185/10
1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt einen Sachmangel von veräußerten Gebäuden oder Gebäudeteilen dar.
2. In dem Bestreiten von Mängeln im Verfahrensverlauf liegt nicht ohne weiteres eine endgültige Erfüllungsverweigerung, denn das Bestreiten ist ein prozessuales Recht des Schuldners. Es müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt.
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IBRRS 2012, 2734
Bauvertrag
BFH, Urteil vom 28.03.2012 - II R 57/10
1. Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Dies gilt auch, wenn das Angebot nach Abschluss des Kaufvertrags unwesentlich geändert wird.*)
2. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand kann aufgrund besonderer Umstände auch vorliegen, wenn der Käufer das Angebot erst 19 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags annimmt.*)
3. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine durchgreifenden unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (entgegen Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. August 2011 7 K 192/09, 7 K 193/09, EFG 2012, 730).*)
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IBRRS 2012, 2659
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 71/12
1. Sind Teilungserklärung und Aufteilungsplan, was die Zugehörigkeit eines Raums zum Sondereigentum betrifft, widersprüchlich, so entsteht kein Sondereigentum an diesem Raum.*)
2. Weist das Grundbuch einen in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Raum als Sondereigentum aus, so entsteht insoweit eine inhaltlich unzulässige Eintragung.*)
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IBRRS 2012, 2656
Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2012 - 9 U 144/11
1. Vereinbaren die Beteiligten beim Verkauf eines Grundstücks, dass der Käufer bei einem Weiterverkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraum einen Mehrerlös anteilig abzuführen hat, kommt es für die Bestimmung des Mehrerlöses auf den gesamten Wert der Gegenleistungen an, die beim Weiterverkauf vom Zweiterwerber zu erbringen sind.
2. Beim Weiterverkauf spielt es für den Mehrerlös keine Rolle, mit welchen Begriffen die Gegenleistungen des Zweitkäufers bezeichnet werden. Der Mehrerlös wird insbesondere nicht dadurch geringer, dass die Beteiligten des zweiten Kaufvertrages einen Teil des Kaufpreises als erstattungspflichtige Aufwendungen des Verkäufers bezeichnen ("abzuführender Mehrerlös").
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IBRRS 2012, 2654
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 175/11
a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,70% des kalkulierten Gesamtaufwandes aufzuwenden sind, ohne dass ausgewiesen wird, dass hierbei eine Innenprovision in Höhe von 18,24% eingepreist wurde.*)
b) Zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel.*)
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IBRRS 2012, 2645
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2012 - 4 W 36/12
Der im Grundbuch eingetragene Widerspruch gegen das Alleineigentum verhindert nur den gutgläubigen Erwerb bei einem Verkauf des Grundstücks, zerstört aber nicht die Vermutungswirkung des § 891 BGB. Der Widerspruch hindert nicht die Eintragung der neuen Eigentümer.*)
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IBRRS 2012, 2633
Immobilien
KG, Beschluss vom 22.05.2012 - 1 W 163/11
1. Zur Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person ist gegenüber dem Grundbuchamt deren Existenz, Erwerbsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht der für sie Handelnden grundsätzlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Ist dies wegen der Besonderheiten des auf die juristische Person anzuwenden ausländischen Rechts nicht möglich, können die nach diesem Recht möglichen Nachweise ausreichend sein.*)
2. Dies ist bei der Eintragung eines dänischen Vereins der Fall, weil es in Dänemark ein dem deutschen Vereinsregister vergleichbares Register nicht gibt und die Gründung eines Vereins nicht an besondere Formvorschriften gebunden ist. Deshalb kann die Vorlage einer privatschriftlichen Satzung sowie eines Protokolls über die im Rahmen einer Mitgliederversammlung erfolgte Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands zum Nachweis genügen.*)
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IBRRS 2012, 2625
Immobilien
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2012 - 8 W 228/12
1. Das Interesse der Presse oder des Rundfunks erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der im Grundbuch Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist, und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient.
2. Das öffentliche Interesse ist bei der Frage, ob innerhalb der Schlecker-Familie möglicherweise Vermögen übertragen und so (auch) vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit gebracht wurde, zu bejahen.
3. Die Journalisten dürfen auch nicht auf den Insolvenzverwalter verwiesen werden. Zu dessen Aufgaben gehört es schon nicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten.
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IBRRS 2012, 2617
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.06.2012 - VI ZR 138/11
Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.*)
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IBRRS 2012, 2597
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2012 - 5 U 77/11
1. Zustandsstörer ist der Eigentümer einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, nicht schon allein auf Grund seiner Rechtsstellung, sondern nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht. Das setzt voraus, dass er die Beeinträchtigung durch eine eigene Handlung adäquat mitverursacht hat oder trotz Einwirkungsmöglichkeiten auf die Sache die Beseitigung der Störung entgegen einer Handlungspflicht unterlässt
2. Eine Wand ist deswegen eine Grenzwand, weil sie an der Grenze errichtet wird, nicht aber weil - wie hier durch Grundstücksteilung - die "Grenze an eine Wand" heranrückt.
3. Der Einwand der Mitverursachung führt im Rahmen des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB im Falle einer ganz überwiegenden Mitverursachung durch den Anspruchinhaber dazu, dass der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen ist, andernfalls zu einer Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Beseitigungskosten nach Maßgabe der Mitverursachung.
4. Steht das Gebäude auf dem eigenen Grundstück und ragt lediglich die Dachtraufe in einem Umfang von ca. 50 cm auf das Nachbargrundstück über, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden; er kann lediglich die Rechte nach § 912 Abs. 2, § 915 BGB geltend machen.
5. Für Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB gilt die Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs durch den Beginn der Beeinträchtigung, auch wenn die auf ein und derselben Handlung beruhende Beeinträchtigung fortdauert.
6. Als Gläubiger des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB kommt nicht nur der Grundstückseigentümer in Betracht, sondern, je nach Interessenlage, auch der Anwartschaftsberechtigte, nämlich insbesondere dann, wenn die Sachgefahr auf ihn übergegangen ist.
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IBRRS 2012, 2590
Immobilien
OLG Jena, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 302/11
1. Eine arglistige Täuschung nach, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, setzt eine (eindeutige) Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) durch den Versicherungsnehmer voraus, also ein vorsätzliches und bewusstes Verhalten, dass geeignet ist, auf den Willen des Versicherers zur Schadensregulierung einzuwirken.*)
Hieran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer - im Zuge seiner Einvernahme durch die ermittelnden Polizeibeamten und in Bezug auf die Geltendmachung der Versicherungs-leistung (aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brand) - lediglich verschiedene (denkbare) Schadensursachen benennt, es sich mithin erkennbar nur um Vermutungen zur Brandursache im Sinne von "Verdachtsäußerungen" handelte.*)
2. Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer, obliegt dem Versicherer die volle Beweislast hierfür in objektiver Hinsicht und für ein qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers.*)
Fehlt es in diesem Zusammenhang an zureichenden bewiesenen Fakten, fehlt es mithin an einer eindeutigen und konkreten Feststellung der Schadensursache (des Brandes) im Sinne eines verwertbaren Eliminationsverfahrens, bleibt für die Anwendbarkeit des vertraglichen Versicherungsausschlusses nach den einschlägigen VGB (88) oder einer Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. kein Raum.*)
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IBRRS 2012, 2585
Immobilien
LG München I, Urteil vom 12.07.2011 - 23 O 5974/10
Die Grenze zur Aufklärungspflicht über lärmempfindliche Nachbarn ist dann überschritten, wenn der Kaufinteressent nach solchen Problemen ausdrücklich fragt, oder wenn Nachbarn sich so extrem nachbarfeindlich und schikanös verhalten, dass ein unbefangener Käufer damit nicht rechnen muss. Arglistig kann ein Verschweigen solcher Verhaltensweisen nur sein, wenn der Verkäufer sie beim Verkauf kennt.
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IBRRS 2012, 2529
Immobilien
VG Arnsberg, Urteil vom 28.06.2012 - 7 K 3053/11
Eigentümer und Besitzer von Gebäuden oder Grundstücken sind verpflichtet, die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden. Diese Duldungspflicht bezieht sich nicht nur auf die erstmalige Anbringung, sondern auch auf eine auf einem Gebäude bereits vorhandene Sirene.
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IBRRS 2012, 2526
Immobilien
VG Gera, Urteil vom 14.06.2012 - 2 K 1726/10
Die Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung entfällt bei ausgebautem Wasserzähler, da es an der "betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses" fehlt.*)
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IBRRS 2012, 2507
Immobilien
OVG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
1. Ein Nachbar kann nach § 15 Abs. 1 BauNVO lediglich solche Nutzungsstörungen abwehren, die als rücksichtlos zu werten sind. Dies ist dann der Fall, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind.
2. Maßgeblich für die Beurteilung der Rücksichtslosigkeit einer immissionsempfindlichen heranrückenden Bebauung sind nur die im Rahmen des § 3 Abs. 1 BlmSchG relevanten Immissionen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt genehmigt oder - sofern genehmigungsfrei - zumindest legal sind.
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IBRRS 2012, 2483
Immobilien
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 156/11
1. Eine Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht des Verkäufers eines Grundstücks kann nach Erlöschen dieses Anspruchs mangels Anspruchskongruenz nicht mit einem Rückübereignungsanspruch des Verkäufers aus einem weiteren Kaufvertrag mit einem Dritten "aufgeladen" werden.*)
2. Ergibt sich das klar und eindeutig aus den zu den Grundakten gereichten öffentlichen Urkunden, ist die Vormerkung im geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen, auch wenn sie im Grundbuch noch nicht gelöscht ist.*)
3. Ist eine Auflassungsvormerkung als vorrangiges Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots zu berücksichtigen, ist der Zuzahlungsbetrag nach dem Wert des Grundstücks zu bemessen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der Anspruch besteht und durchgesetzt werden kann, gering ist. Bei der Bestimmung des Zuzahlungsbetrags hat der Tatrichter ein Ermessen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)
4. Die Pfändung des Anspruchs auf Rückübereignung des Grundstücks, der durch eine Vormerkung gesichert ist, die nach dem geringsten Gebot bestehen bleibt, erlischt nicht durch den Zuschlag, auch wenn sie nach der Eintragung des Rechts erfolgt, aus dem die Zwangsversteigerung betrieben wird.*)
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IBRRS 2012, 2482
Immobilien
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 36/12
Zu der Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück bedarf es weder der Zustimmung eines für den Eigentümer handelnden Pflegers noch der des früheren Eigentümers.*)
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IBRRS 2012, 2464
Immobilien
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2012 - 4 U 147/10
Zur Unterscheidung der Vereinbarung eines dinglichen Vorkaufsrechts von der Abrede eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts in einem Notarvertrag.*)
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IBRRS 2012, 2450
Immobilien
KG, Urteil vom 15.06.2012 - 11 U 18/11
1. Ein gegenseitiger Vertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht. Ein solches auffälliges Missverhältnis besteht bei Grundstücksgeschäften regelmäßig dann, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. Hinzukommen muss mindestens ein weiterer Umstand, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt.
2. Eine Partei kann wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig sein, wenn ein geschlossener Vertrag nichtig ist und sie den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch bei der schuldhaften Verwendung eines wegen Benachteiligung der anderen Partei sittenwidrigen Vertrags.
IBRRS 2012, 2388
Immobilien
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 21/11
1. Aufwendungen zur Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigungen, die von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehen, können aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 2 EStG entstehen.*)
2. Die Unzumutbarkeit ist anhand objektiver Kriterien zu bestimmen. Handelt es sich um Geruchsbelästigungen, ist das Überschreiten von objektiv feststellbaren Geruchsschwellen erforderlich.*)
3. Ein die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ausschließender Baumangel liegt auch dann nicht vor, wenn der Einsatz mittlerweile verbotener schadstoffhaltiger Materialien noch zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes erlaubt war und das Gebäude später veräußert wird.*)
4. Der Umstand, dass ein vor Durchführung der Beseitigungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nicht vorliegt, steht dem Abzug der durch unabwendbare Ereignisse veranlassten Aufwendungen nicht entgegen. Gleichwohl hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.*)
5. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens i.S. von § 33 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011) liegen bei dem Umbau eines Hauses oder Umgestaltungen des Wohnumfeldes nicht vor.*)
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IBRRS 2012, 2377
Immobilien
LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 203/10
1. Für die Klage auf Abgabe einer Baulastübernahmeerklärung (§ 83 Abs. 1 LBauO-MV) ist - obwohl diese Erklärung ebenso wie die Baulast selbst öffentlichrechtlicher Natur ist - der ordentliche Rechtsweg eröffnet, soweit sich der Anspruch auf Abgabe der Erklärung aus bürgerlichem Recht ergibt (hier: im Wege ergänzender Vertragsauslegung aus einem Erbauseinandersetzungsvertrag).*)
2. § 26 ZPO ist auf Klagen, die sich auf vertragliche Ansprüche auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück oder auf die Bestellung usw. von Liegenschaftsrechten stützen, unanwendbar; § 26 ZPO gilt nur, wenn sich der Anspruch gegen den Eigentümer als solchen richtet, in der Regel also nur bei gesetzlichen Ansprüchen, die an das Eigentum als solches anknüpfen (im Anschluss u.a. an Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 26 Rdnr. 2).*)
3. Zur Bewilligungsbefugnis/Gesamtschuldnerschaft von Miteigentümern/Erbbauberechtigten bei Übernahme einer Baulast.*)
4. Für die Anwendung der "Andeutungstheorie" ist kein Raum mehr, sobald eine etwaige Formnichtigkeit geheilt ist, z.B. nach § 311b Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1974 - V ZR 132/73, Z 63, 359 = WM 1975, 158, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 25).*)
5. Ein "Wegerecht" beinhaltet regelmäßig auch ohne ausdrückliche Erwähnung sowohl ein "Geh-" als auch ein "Fahrrecht" (insoweit entgegen OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2008 - 5 U 36/07, NotBZ 2009, 101).*
6. Zur Abgrenzung der Auslegung des Umfangs einer Dienstbarkeit bei einer bereits dinglich bestellten und im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit einerseits und bei der noch zu bestellenden Dienstbarkeit (d.h. bei der Auslegung des Vertrages, aus dem sich die Pflicht zur Bestellung der Dienstbarkeit ergibt) andererseits.*)
7. Der Anspruch auf Übernahme einer Baulast verjährt gemäß § 196 BGB in 10 Jahren.*)
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IBRRS 2012, 2217
Immobilien
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 70/10
Aufwendungen zur Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes können im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt.*)
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IBRRS 2012, 2207
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2011 - 5 U 77/10
Der Inhaber eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher Dienstbarkeit hat, sofern er erforderlich gewordene Ausbesserungen oder Erneuerungen nicht selbst vornimmt, dem Eigentümer die Vornahme und die Verwendung der in § 1043 BGB bezeichneten Grundstücksbestandteile zu gestatten. Der Duldungsanspruch ist einklagbar und nach §§ 890, 892 ZPO vollstreckbar; eigenmächtige Vornahme ist hingegen verbotene Eigenmacht.
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IBRRS 2012, 2203
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - III ZR 234/11
a) Zur Frage, ob der Darlehensvermittler gemäß § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren ("zwischengeschalteten") Vermittler versprochen hat.*)
b) Zur Wirksamkeit einer (erfolgsunabhängigen) Nebenentgeltabrede ("interne Wertermittlungsgebühr").*)
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IBRRS 2012, 2197
Immobilien
OLG München, Urteil vom 23.05.2012 - 3 U 4494/11
Das Fehlen der im Prospekt einer Immobilie beschriebenen Eigenschaft "denkmalgeschützt" stellt einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
IBRRS 2012, 2187
Immobilien
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 155/11
1. Die Bemessung der Vergütung des Zwangsverwalters nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwVO setzt voraus, dass geschuldete Mieten tatsächlich an den Zwangsverwalter geleistet werden. Die Einleitung eines Mahnverfahrens reicht ebenso wenig aus wie eine Zahlung des Mieters an den Schuldner oder an einzelne Gläubiger.*)
2. Für die Einleitung eines Mahnverfahrens kann der Zwangsverwalter nicht die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts abrechnen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Rechtsanwalt übertragen hätte.*)
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IBRRS 2012, 2135
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2012 - 4 U 92/10
Eine Überteuerung von 78,9% führt nicht zu einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.
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IBRRS 2012, 2095
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 162/11
Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Grundschuld an einem Grundstück, nachdem der bisherige Eigentümer das Eigentum durch Dereliktion aufgegeben, eine Aneignung durch den Fiskus oder einen Dritten aber noch nicht erfolgt ist, so ist die Eigentümerzustimmung im Klageweg nach Pflegerbestellung gemäß § 58 ZPO beizubringen.*)
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IBRRS 2012, 2014
Gewerberaummiete
BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)
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IBRRS 2012, 1935
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)
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IBRRS 2012, 1929
Immobilien
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08
Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen.*)
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IBRRS 2012, 1927
Architekten und Ingenieure
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
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IBRRS 2012, 1807
Immobilien
BFH, Beschluss vom 13.03.2012 - I B 111/11
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der sog. Zinsschranke unterworfen werden.*)
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IBRRS 2012, 1805
Immobilien
BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 86/11
Der Käufer muss im Rahmen von § 444 BGB die fehlende Aufklärung behaupten und beweisen. Den Verkäufer trifft lediglich die sekundäre Darlegungslast, weil es sich um eine negative Tatsache handelt. Deshalb muss der Käufer nur die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen.
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IBRRS 2012, 1799
Immobilien
LG Wuppertal, Urteil vom 11.01.2012 - 8 S 56/11
Der Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen. Seine Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass er entweder gefährliche Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Sachen, insbesondere Gebäuden, unverzüglich entfernt, wenn die Möglichkeit einer gefahrlosen Beseitigung besteht, oder, wenn die Möglichkeit gefahrloser Beseitigung nicht besteht - den Gefahrenbereich absperrt.
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IBRRS 2012, 1798
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 16 U 226/10
Der Drittkäufer hat im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechts die angefallenen Notarkosten zu tragen.
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IBRRS 2012, 1774
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2012 - 6 W 149/11
1. Schreibt ein im Auftrag einer Stadt tätiger Sanierungsträger den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung aus und übt er damit städtebauliche Regelzuständigkeiten aus, handelt es sich dabei nicht um ein Unterschwellenwertvergabeverfahren in der Beschaffungswirtschaft.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch und ein zur Schadensvermeidung geltend gemachter Unterlassungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen kommt bei einem zum Verkauf eines Grundstücks eingeleiteten Bieterverfahrens durch die öffentliche Hand nicht in Betracht, weil wegen Formmangels der Kaufangebote eine Enttäuschung berechtigterweise in Anspruch genommenen Vertrauens ausscheidet.*)
3. Ein Unterlassungsanspruch kann nicht auf die aus Art. 3 GG resultierenden Verfahrensgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung und Transparenz gestützt werden. Diese Grundsätze sind innerhalb des jeweiligen Rechtsverhältnisses zu beachten, stellen aber nicht selbst die erforderliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlage dar.*)
4. Stellt die öffentliche Hand in einer Ausschreibung zur Veräußerung ihres Vermögens Regeln für die Ermittlung des am besten geeigneten Angebots auf, kann eine willkürliche Abweichung von diesen Regeln oder ein Handeln in unredlicher Absicht einen Schadensersatzanspruch und in dessen Vorfeld einen Unterlassungsanspruch begründen.*)
5. Führt die öffentliche Hand unter mehreren als gleichwertig anzusehenden Angeboten ein Losverfahren durch, kann dies nicht als willkürlich angesehen werden.*)
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IBRRS 2012, 1745
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 5 U 1146/10
1. Der Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf die Beseitigungskosten solcher Nachteile beschränkt, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte.
2. Zur Berechnung des Anspruchsumfangs im Einzelnen.
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IBRRS 2012, 1715
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - IX ZR 51/11
1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.*)
2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.*)
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IBRRS 2012, 1649
Immobilien
BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 159/11
Bemisst sich die vereinbarte Anpassung der Höhe des Erbbauzinses statt nach der Entwicklung des seit 2003 nicht mehr festgestellten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltsvorstands nunmehr nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI), bleiben die ursprünglich vereinbarten Anpassungsvoraussetzungen maßgeblich.*)
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IBRRS 2012, 1589
Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2011 - 5 U 840/11
Besteht noch ein Restanspruch gegen den Bauunternehmer (hier: auf Fertigstellung des Außenputzes) übernimmt der Verkäufer eines Hauses durch die Übertragung dieses Anspruchs auf den Erwerber nur dann eine Garantiehaftung für die Realisierbarkeit des Erfüllungsanspruchs aus dem Bauvertrag, wenn das ausdrücklich vereinbart und notariell beurkundet wurde. Darüber, dass der abgetretene Erfüllungs- und Gewährleistungsanspruch gegen den Bauunternehmer nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen verjährt, muss der Verkäufer den Erwerber nicht aufklären.
IBRRS 2012, 1564
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11
Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.*)
IBRRS 2012, 1550
Immobilien
BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - IX B 156/11
Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte.
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IBRRS 2012, 1536
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 08.07.2010 - 5 U 135/10
1. Dass die Übertragung eines Grundstücks als Kauf bezeichnet ist, steht der Annahme einer gemischten Schenkung nicht entgegen, wenn in der erfolgten Grundbucheintragung die Heilung sämtlicher nicht notariell beurkundeten und damit zunächst formunwirksamen Nebenabreden gesehen werden kann, die den Schenkungscharakter des Rechtsgeschäfts indizieren.
2. Die Behauptung der Kaufvertragsparteien, ein zum Vorkauf berechtigter Dritter habe darauf verzichtet, ist bei unterbliebener Löschung des Rechts aus dem Grundbuch unerheblich.
3. Das nicht näher substantiierte, unter Sachverständigenbeweis gestellte Vorbringen eines bestimmten Grundstückswertes ist nicht deshalb unerheblich, weil in Ergänzung des Parteivortrags ein inhaltlich unzureichendes Privatgutachten vorgelegt wird.
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IBRRS 2012, 1529
Immobilien
AG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 133 C 2128/12
Wird einem Nachbarn entgegen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit vom Eigentümer des belasteten Grundstücks der direkte Weg zur Mülltonnenanlage versperrt, ist darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung zu sehen, wenn der Zugang zur Mülltonnenanlage - wenn auch beschwerlicher - über einen anderen Weg möglich ist.
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IBRRS 2012, 1415
Bauträger
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.03.2012 - 9 O 8114/11
1. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung des Bauträgervertrags durch die Bauherren aus wichtigem Grunde vor, kann der auf die Bauerrichtung bezogene Vertragsteil (teil-)gekündigt werden.
2. Durch die Kündigung entfällt die (werkvertragliche) Pflicht des Bauträgers, das Gebäude zu errichten, für die Zukunft.
3. Der Vertrag der Parteien beschränkt sich (im Wesentlichen) auf die (kaufrechtliche) Pflicht des Bauträgers, das Eigentum an dem (zur Herstellung des Gebäudes vorgesehenen) Grundstück auf die Bauherren zu übertragen.
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