Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5276 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 4460
Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2012 - 13 LA 92/12
Der Eigentümer eines Grundstücks, das durch die vorhandenen Küstenschutzanlagen bislang nicht umfassend geschützt ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen zugunsten seines Grundstücks.*)
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IBRRS 2012, 4450
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2012 - 22 U 67/11
Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag auf ein Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung jedenfalls dann nicht, wenn das Bodengutachten nicht die vertragliche Beschaffenheit der Kaufsache bestimmt und damit keinen eigenen rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalt aufweist (Anschluss an BGH, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 278/01, DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136). In diesem Fall liegt nur eine sog. unechte oder erläuternde Verweisung vor.*)
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IBRRS 2012, 4442
Immobilien
KG, Beschluss vom 21.08.2012 - 1 W 175/12
Der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO) kann im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile einer KG auf einen einzigen Erwerber durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden.*)
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IBRRS 2012, 4430
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2012 - 15 W 224/11
1. Im Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts wird der Erstkäufer von einer eigenen vertraglichen Provisionspflicht gegenüber dem Makler frei. Eine eigene Provisionspflicht des Verkäufers bleibt unberührt.*)
2. Eine von dem Urkundsnotar standardmäßig ohne besondere Belehrung in den Grundstückskaufvertrag aufgenommene Vereinbarung, durch die sich beide Vertragsparteien jeweils gesondert zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichten, kann nicht durch das Interesse der Vertragsparteien gerechtfertigt werden, im Fall der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht auf den Maklerkosten sitzen zu bleiben.*)
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IBRRS 2012, 4427
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2012 - 15 W 1623/12
Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Nrn. 1 und 4 BGB, wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, zu deren Geschäftsgegenstand die Veräußerung von Grundstücken nicht gehört.*)
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IBRRS 2012, 4426
Immobilien
LG Regensburg, Urteil vom 10.07.2012 - 2 S 20/11
1. Die Benutzung eines Weges durch die örtliche Gemeinschaft ist Voraussetzung für die Annahme eines über die Anlegung der Grundbücher nach Inkrafttreten des BGB fortdauerndes Gewohnheitsrechts.
2. Die Geltung von Gewohnheitsrecht endet auch durch Bildung von entgegenstehendem Gewohnheitsrecht.
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IBRRS 2012, 4416
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 106/11
1. Die bloße Unrichtigkeit eines Titels ohne das Hinzutreten weiterer Umstände reicht noch nicht aus, um das Verhalten des Vollstreckungsgläubigers als sittenwidrig erscheinen zu lassen.
2. Missbrauch des Vollstreckungstitel liegt u.a. dann vor, wenn eine Partei das Urteil oder seine Rechtskraft erschlichen hat, oder darin, dass die Ausnutzung des zwar nicht erschlichenen, aber als (auch nachträglich) unrichtig erkannten Urteils in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich ist.
3. Erhält der Gläubiger mehr, als ihm bei zutreffender Bewertung der Rechtslage zugestanden hätte, liegt noch keine Ausnutzung seiner formalen Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zuungunsten des Schuldners vor. Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn dies mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar ist.
4. Der Gläubiger kann nicht gleichzeitig Schadensersatz verlangen und das Eigentum an der Sache behalten.
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IBRRS 2012, 4410
Immobilien
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - 1 W 334/12
1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden.*)
2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.*)
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IBRRS 2012, 4382
Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2012 - 2 U 1124/11
1. Durch einen Rezess kann eine Dienstbarkeit in Form eines Wegerechts dergestalt begründet werden, dass ein Grundstück belastet und ein Grundstück berechtigt wird, ohne dass es eines Eintrags ins Grundbuch bedarf. Denn ein Rezess ist eine durch Verwaltungsakt begründete Dienstbarkeit, deren Entstehen und Erlöschen öffentlich rechtlicher Natur ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).*)
2. Ein Wegerecht und eine Grunddienstbarkeit können erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).*)
3. Ist der Dienstbarkeitsweg ursprünglich allein durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entstanden, kann eine Verlegung der durch einen öffentlich-rechtlichen Akt begründeten Dienstbarkeit nur durch einen erneuten öffentlich-rechtlichen Akt erfolgen. Das Einvernehmen der Nachbarn über die Fortsetzung der Wegenutzung vermag nicht die öffentlich-rechtlich begründete Dienstbarkeit in ihrem Inhalt zu ändern und den Dienstbarkeitsweg zu verlegen.*)
4. Hat der Hauseigentümer die Benutzung seines Grundstücks als Zugang zum Grundstücksteil des Nachbarn über eine lange Zeit geduldet, kann daraus ein schuldrechtlicher Gestattungsvertrag hergeleitet werden, der als jederzeit kündbarer Leihvertrag zu qualifizieren ist.*)
5. Voraussetzung eines Notwegerechts ist das Fehlen einer für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks notwendigen Verbindung zu einem öffentlichen Weg, soweit Ausschlussgründe des § 918 BGB nicht vorliegen. Die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung des notleidenden Grundstücks richtet sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Grundstückseigentümers, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, insbesondere nach Größe, Lage, Kulturart und Umgebung des Grundstücks. Notwendig für die ordnungsgemäße Benutzung ist eine Verbindung, ohne die die ordnungsgemäße Benutzung nicht gewährleistet ist. Eine solche Verbindung fehlt, wenn sie nicht besteht und auch nicht anderweitig auf dem notleidenden Grundstück geschaffen werden kann, ohne dass durch die hierfür aufzuwendenden Kosten die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert ist; bloße Erschwerungen sind dagegen vom Eigentümer des notleidenden Grundstücks hinzunehmen. An alle tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 S. 1 BGB ist angesichts des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz - Hinweisverfügung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 07.01.2009 i.V.m Beschluss vom 26.03.2009 und Beschluss vom 16.06.2009 Gehörsrüge gemäß § 321 a ZPO - 2 U 715/09 - NJOZ 2010, 153).*)
6. Auch wenn sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Mitwirkungs- und Handlungsansprüche ergeben, sind hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt.*)
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IBRRS 2012, 4359
Immobilien
KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 72/12
Für die Buchung der Eröffnung des Sonderinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ("über das dem Kommanditisten ... angewachsene Sondervermögen der ehemaligen ... KG") genügt es, wenn (noch) die untergegangene Kommanditgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist; einer Voreintragung ihres Rechtsnachfolgers bedarf es nicht.*)
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IBRRS 2012, 4355
Immobilien
VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2012 - 1 K 1041/11
1. Das KAG knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an.*)
2. Sind drei natürliche Personen jeweils zu einem Drittel als Miteigentümer im Grundbuch ohne weiteren Zusatz eingetragen, so sind diese, und nicht eine GbR, als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Anderes gilt nur im Falle von Wohnungseigentum.*)
3. § 47 Abs. 1 GBO stellt die Eintragung von Bruchteilseigentum der Eintragung von Eigentum einer GbR in § 47 Abs. 2 GBO gegenüber.*)
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IBRRS 2012, 4311
Immobilien
OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2012 - 11 U 76/12
Die Anwendbarkeit von § 912 BGB scheidet aus, wenn der Überbau erst nach Errichtung des Hauptgebäudes erstellt worden ist (entgegen BGH, MDR 2009, 24).
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IBRRS 2012, 4309
Immobilien
OLG München, Urteil vom 12.09.2012 - 20 U 1600/12
Wer ein Grundstück bebaut, darf sich als Eigentümer grundsätzlich ohne weiteres für zum Bau berechtigt halten. Das gilt aber nicht, wenn dem Eigentümer bewusst ist, im Bereich der Grenze zu bauen. Dann hat er vor der Bauausführung nochmals festzustellen, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und während der Bauausführung darauf zu achten, dass er die Grenzen seines Grundstücks zum Nachbarn tatsächlich nicht überschreitet. Hierzu hat er gegebenenfalls einen Vermessungsingenieur hinzuziehen. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet grobe Fahrlässigkeit im Sinne vom § 912 Abs. 1 BGB.
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IBRRS 2012, 4308
Immobilien
VerfGH Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 - VerfGH 8/11
1. Die Übertragung des Winterdienstes auf die jeweiligen Eigentümer der an die öffentlichen Gehwege grenzenden Grundstücke als ordnungsrechtliche Pflicht, welche weitgehend der Straßenverkehrssicherungspflicht des Baulastträgers entspricht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Die Verantwortlichkeit des Anliegers für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes umfasst grundsätzlich nicht die Pflicht zur höchstpersönlichen Vornahme der notwendigen Arbeiten. Insoweit muss es genügen, wenn der Anlieger alles ihm im Einzelfall billigerweise Zumutbare getan und veranlasst hat, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst durch von ihm sorgfältig ausgewählte und angemessen überwachte Dritte sicherzustellen.
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IBRRS 2012, 4282
Immobilien
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 19/12
1. Der Wert des Wegerechts als Grunddienstbarkeit wird durch den Wert des herrschenden Grundstücks und, sofern dieser größer ist, durch den Betrag, um den sich der Wert des dienenden Grundstücks mindert, bestimmt.
2. Dass dieser Wert 20.000 Euro überschreitet, muss der Revisionsführer glaubhaft machen.
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IBRRS 2012, 4281
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12
1. Wenn der Abriss eines Nachbarhauses die Bestands- und Funktionsfähigkeit einer gemeinsamen Giebelmauer derart beeinträchtigt, dass der andere Nacbar gezwungen wird, sich durch bauliche Maßnahmen erst wieder die Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen, die ihm die Mauer bisher bot, verstößt das gegen die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB.
2. Die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB beschränkt nicht das Recht des Grundstückseigentümers, sein Haus abzureißen; er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Interesse des Nachbarn an der Nutzung einer gemeinsamen Giebelmauer geboten sind.
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IBRRS 2012, 4246
Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 27.09.2012 - 8 K 554/11
Kosten für das Vorhalten einer Wasserversorgungsanlage in einem Umfang, der bezogen auf den Betriebszweck der örtlichen Frischwasserversorgung als echte Überkapazität zu qualifizieren ist, sind als sog. Leerkosten im Rahmen der Kalkulation der Gebühren der Wasserversorgung grundsätzlich nicht ansatzfähig.*)
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IBRRS 2012, 4239
Immobilien
FG Köln, Urteil vom 26.01.2012 - 10 K 235/10
1. Übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen,etwa die bloße Instandsetzung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, sind in der Regel sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen - Werbungskosten.
2. Übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen können jedoch in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, etwa im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird.
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IBRRS 2012, 4235
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2012 - 11 U 68/11
1. Weicht eine im Kaufvertrag aufgenommene Regelung von der gesetzlichen Regelung ab liegt es nahe, die Regelungsunterschiede den Urkundsbeteiligten zu erklären und mit ihnen auch zu erörtern, ob die gewählte Formulierung ihrem Willen entspricht.
2. Unterbleibt eine an sich notwendige Belehrung durch den Notar, begründet dies noch keinen Schadenserstazanspruch der betroffenen Partei. Vielmehr muss diese substantiiert nachweisen, dass diese unterbliebene Belehrung kausal für einen etwaigen Schaden ist.
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IBRRS 2012, 4231
Immobilien
KG, Urteil vom 09.08.2012 - 1 W 113/11
Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist auch bei altrechtlichen Grundstücksbelastungen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen. Ausnahmen hiervon können dann in Betracht kommen, wenn Löschungsbewilligungen der Berechtigten nicht zu erlangen sind und eine Berichtigung des Grundbuchs ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte. Ein solcher Ausnahmefall ist hinsichtlich der in Grundbüchern des sogenannten Kielgan-Viertels in Berlin seit dem 1. März 1869 eingetragenen Baubeschränkungen nicht gegeben, weil die Nachforschung nach den heutigen Berechtigten zwar aufwändig, jedoch nicht von vornherein aussichtslos ist.*)
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IBRRS 2012, 4224
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2012 - 11 U 8/11
1. Ein Notar hat die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen sowie die Voraussetzungen für den Eintritt der bezweckten Rechtsfolge(n) in dem Umfang zu belehren, wie es zur Errichtung einer ihrem wahren Willen entsprechenden rechtsgültigen Urkunde erforderlich ist. Den zutreffend erfassten rechtsgeschäftlichen Willen der Beteiligten muss er dann vollständig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Form in der Urkunde zum Ausdruck bringen.
2. Eine Belehrungspflicht des Notars im Bezug auf eine vertragliche Klausel, die nachweislich auch für einen juristischen Laien hinreichend klar und deutlich ist, besteht nur dann, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass die betroffene Partei die Regelung nicht oder falsch versteht.
3. Der Notar ist kein Wirtschaftsberater. Daher braucht er sich in der Regel nicht um die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit des beurkundeten Geschäfts zu kümmern.
4. Zweifel an der Lukrativität des zu beurkundenden Geschäfts begründen keinen Anlass für eine Belehrung.
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IBRRS 2012, 4217
Immobilien
VGH Bayern, Beschluss vom 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4216
Immobilien
VGH Bayern, Beschluss vom 30.11.2006 - 14 CS 06.3015
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4209
Immobilien
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2012 - 1 S 1401/11
1. Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines Tagesbruchs besteht, ist nicht Zustandsstörer, wenn die Gefahr von instabilen Stollen eines unter dem Grundstück liegenden Altbergwerks ausgeht, die nicht Bestandteil des Grundstücks geworden sind. Er wird bei Betreten seines Grundstücks auch nicht zum Verhaltensstörer, wenn das bloße Betreten die Tagesbruchgefahr nicht erhöht.*)
2. Ist ungewiss, wann sich eine auf Dauer bestehende Tagesbruchgefahr realisieren wird, fehlt es an einer die Inanspruchnahme des Nichtstörers rechtfertigenden unmittelbar bevorstehenden Störung.*)
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IBRRS 2012, 4195
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2012 - 23 U 108/11
1. Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Ziels der sog. Einheimischenförderung führt eine vereinbarte Bindungsdauer von bis zu 30 Jahren, während derer die Verkäuferin zum Wiederkauf bzw. zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung berechtigt ist, nicht zur Annahme einer unangemessenen Vertragsgestaltung und die fristgerechte Geltendmachung des Wiederkaufsrechts bzw. einer entsprechenden Ausgleichszahlung durch die Verkäuferin führt nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Erwerber.*)
2. Dies gilt insbesondere, wenn das Wiederkaufsrecht nach den vertraglichen Regelungen bei einem Verkauf oder einer Übertragung durch die Erwerber an ihre Kinder oder Kindeskinder oder deren Ehegatten nicht eingreift, da den Erwerbern dadurch im Rahmen einer Nutzung des Objekts durch andere Familienmitglieder entsprechend flexible und ggf. auch mehr als eine Generation übergreifende Möglichkeiten offenstehen, die Ausübung des Wiederkaufsrechts bzw. die Geltendmachung einer Ausgleichszahlung durch die Verkäuferin zu vermeiden.*)
3. Erweist sich die vorgesehene Haltedauer des Anwesens aus Gründen aus der alleinigen Sphäre der Erwerber (wie z.B. Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, Tod des Ehegatten) als undurchführbar, verwirklicht sich ein allgemeines Lebensrisiko der Erwerber, dem die Gemeinde als Verkäuferin nicht schon im Rahmen des Grundstückskaufvertrages Rechnung tragen muss.*)
4. Die besonderen persönlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalles können jedoch im Rahmen der von der Gemeinde als Verkäuferin zu treffenden Ermessensentscheidung gemäß § 242 BGB dahingehend zu berücksichtigen sein, ob, wie und in welcher Höhe der Anspruch aus dem Wiederkaufsrecht geltend gemacht wird.*)
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IBRRS 2012, 4183
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2012 - 6 U 16/12
1. Eine Ablösung von Gebäudeteilen i. S. d. § 836 Abs. 1 BGB kann auch dann vorliegen, wenn die Stufe einer auf den Dachboden führenden Treppe beim Betreten bricht.*)
2. Wird eine Treppenstufe im Rahmen ihrer zulässigen Belastbarkeit betreten und bricht sodann, streitet der Anscheinsbeweis für fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung. Der Hausbesitzer kann sich nicht erfolgreich mit dem Hinweis entlasten, weitergehende Maßnahmen als Sichtprüfungen seien nicht zumutbar und bei einer bloßen Sichtprüfung hätte ein Schaden an der Holzstufe nicht erkannt werden können.*)
3. Das Zivilgericht muss einen Rechtsstreit nicht nach § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII aussetzen, um die Entscheidung über das Vorliegen eines Versicherungsfalls und das Eingreifen der Haftungsbeschränkung nach §§ 104 ff SGB VII herbeizuführen, wenn keine greifbaren Anhaltspunkte für die Haftungsbeschränkung vorliegen.*)
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IBRRS 2012, 4182
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012 - 4 W 161/12
§ 925 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt bei der Auflassung nicht die vollständige Anwesenheit von mehreren auf der gleichen Seite Beteiligten.*)
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IBRRS 2012, 4180
Immobilien
BFH, Urteil vom 27.09.2012 - II R 8/12
Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus zahlreichen verschieden ausgestatteten, zu unterschiedlichen Zwecken nutzbaren und getrennt vermietbaren Räumlichkeiten und sind die marktgerechten Mieten für die einzelnen Raumeinheiten unterschiedlich hoch, ist für jede nicht vermietete Raumeinheit gesondert zu prüfen, ob der Steuerpflichtige den Leerstand zu vertreten hat.
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IBRRS 2012, 4174
Bauträger
BFH, Urteil vom 27.09.2012 - II R 7/12
1. Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit einem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand (Festhalten an der ständigen Rechtsprechung).*)
2. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH.*)
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IBRRS 2012, 4171
Immobilien
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 86/12
1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt.*)
2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)
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IBRRS 2012, 4151
Immobilien
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11
1. Die in einer Wasserversorgungssatzung einer Gemeinde dem einzelnen Eigentümer auferlegte Pflicht, sein Grundstück, auf dem Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn es an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzt oder seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, setzt die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit voraus, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502 und vom 18.03.2004 - 1 S 2121/03 -).*)
2. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen der Wasserversorgung ist die tatsächliche Anschlussmöglichkeit regelmäßig gegeben, wenn das Grundstück unmittelbar an eine kanalisierte Straße angrenzt, in der die Leitungen, an die angeschlossen werden soll, bis in Höhe des anzuschließenden Grundstücks verlegt sind (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2004, a.a.O.).*)
3. Ein Grundstück, das weder an eine öffentliche Straße grenzt noch seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, (Hinterliegergrundstück) ist rechtlich nur dann an die öffentliche Wasserversorgungsleitung anschließbar, wenn die Möglichkeit, Wasser durch ein anderes Grundstück zu leiten, dauerhaft gesichert ist. Erforderlich ist dabei eine dingliche Sicherung des Durchleitungsrechts (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.).*)
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IBRRS 2012, 4095
Immobilien
VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 A 1037/11
Die Gebührenpflicht für die Abfallentsorgung im Holsystem setzt neben der Aufstellung des Abfallgefäßes auf dem anschlusspflichtigen Grundstück einen Zuteilungsakt voraus, der eine Entscheidung über den Bedarf an Gefäßvolumen trifft.*)
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IBRRS 2012, 4094
Bauträger
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11
Zur Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts.
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IBRRS 2012, 4083
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 312/11
Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus.*)
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IBRRS 2012, 4051
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 30.08.2012 - 13 U 135/11
1. Der Verbraucher trägt sowohl die Beweislast dafür, dass die fragliche AGB - Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist, als auch dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, sowie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
2. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages handelt, steht bei der Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Wohnungseigentum die Vergleichswertmethode im Vordergrund, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt.
3. Für die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist neben dem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auch die verwerfliche Gesinnung des Handelnden(hier der Verkäufer) erforderlich.
IBRRS 2012, 4005
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.07.2012 - XI ZR 198/11
1. Dass der Vermittler im Gespräch die Maklerprovision in Höhe von 3 % erwähnt, lässt keinen Rückschluss auf eine nicht in die Baukosten als Teil des Gesamtaufwands eingepreiste Innenprovision und eine diesbezügliche arglistige Täuschung zu.
2. Einem Berechnungsbeispiel, das ausdrücklich für das "1. Vermietungsjahr" erstellt wurde, darf die Garantiemiete zu Grunde gelegt werden. Von einer Täuschung kann dann keine Rede sein, wenn im Prospekt ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die erzielbare Miete nach Ablauf des Garantiemietzeitraums höher, aber auch niedriger liegen kann.
3. Bei der negativen Feststellungsklage muss der Feststellungskläger lediglich beweisen, dass sich der Beklagte eines Anspruchs auf Grund eines bestimmten Lebenssachverhalts berühmt. Demgegenüber obliegt dem Anspruchsteller in der Rolle des Feststellungsbeklagten der Beweis derjenigen Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch herleitet, denn auch bei der leugnenden Feststellungsklage ist - wenn auch mit umgekehrten Parteirollen - Streitgegenstand der materielle Anspruch, um dessen Nichtbestehen gestritten wird. Die Beklagte als Anspruchstellerin der vom Kläger negierten Ansprüche trägt folglich auch im Rahmen der negativen Feststellungsklage die Beweislast dafür, dass der Darlehensvertrag zu Stande gekommen ist und dass der Kläger die Darlehensvaluta empfangen hat.
4. Der Darlehensnehmer haftet im Falle der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta, wenn er diese erhalten hat. Ein Darlehen gilt als empfangen, wenn der Darlehensgeber es an den Darlehensnehmer oder auf dessen Weisung an einen Dritten ausgezahlt hat. Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisung des Treuhänders kommt es auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisung oder der Einrichtung des Kreditkontos.
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IBRRS 2012, 3948
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11
Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)
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IBRRS 2012, 3925
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2012 - 19 U 32/12
1. Wer gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, selbst wenn der gute Glaube auf Fahrlässigkeit oder gar auf Leichtfertigkeit beruht.
2. Nur wer falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" macht, mit deren Unrichtigkeit er rechnet, handelt bedingt vorsätzlich und mithin arglistig.
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IBRRS 2012, 3911
Immobilien
LG Dresden, Urteil vom 12.06.2012 - 1 O 2775/11
1. Nach Kündigung eines Pachtvertrags über das Nachbargrundstück verbleibt das gesamte Gebäude einschließlich des Überbaus im Eigentum desjenigen, der Eigentümer des sog. Stammgrundstücks ist. Dies gilt umso mehr bei einer Unteilbarkeit des Gebäudes.
2. Der Eigentümer des überbauten Grundstücks kann im Fall des Abrisses durch den Nachbarn hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sondern hat allenfalls ein Recht auf Beseitigung im Fall der Rechtswidrigkeit des Überbaus.
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IBRRS 2012, 3839
Gewerberaummiete
OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12
1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltete der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zu Grunde zu legen hat.*)
2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.*)
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IBRRS 2012, 3838
Immobilien
LG Freiburg, Urteil vom 29.03.2012 - 5 O 348/11
Der Beseitigungsanspruch eines Nachbarn gegen ein Fenster unmittelbar in der Grenzbebauung verjährt nach Inkrafttreten des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes vom 01.01.1960 auch für den unverjährbaren Anspruch aus Art. 14 des badischen Ausführungsgesetzes spätestens nach 30 Jahren (§ 3 NRG-BW i.V.m. § 195 BGB).
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IBRRS 2012, 3793
Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 25.04.2012 - 8 K 446/11
1. Eine Gebührenpflicht kann nicht ohne entsprechende Zuteilung von Abfallgefäßen entstehen (im Anschluss an VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 A 1037/11, LKRZ 2011, 434).*)
2. Das bloße Anbringen eines Chips an Abfallcontainern ist nicht als Zuteilungsentscheidung zu sehen.*)
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IBRRS 2012, 3770
Bauträger
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2012 - 5 U 1224/11
1. Enthält der notarielle Kaufvertrag über ein Hausgrundstück neben einem allgemeinen Gewährleistungsausschluss die Erklärung, das Haus sei nach den Regeln der Technik, den DIN - Vorschriften und den handwerklichen Erfordernissen gebaut, liegt darin keine Garantie für die Freiheit von Hausbockkäferbefall. Dass der Verkäufer dem Erwerber sämtliche den Grundbesitz betreffenden Unterlagen übergeben hat, spricht gegen eine Garantiehaftung.
2. Sind die Fressgeräusche der Larve des Hausbockkäfers einige Zeit nach Gefahrübergang wahrnehmbar, ist das kein ausreichendes Indiz für ein arglistiges Verhalten des Verkäufers, da die Entwicklung der Larven Jahre dauert und die Wahrnehmbarkeitsschwelle erst nach dem Verkauf überschritten worden sein kann.
3. Zur Frage, ob ein Bauträger und der von ihm eingeschaltete Handwerker dem Zweiterwerber wegen des Schädlingsbefalls schadensersatzpflichtig sind.
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IBRRS 2012, 3754
Immobilien
KG, Urteil vom 28.08.2012 - 1 W 30/12
Wird der Antrag auf Umschreibung eines Wohnungseigentums wegen fehlenden Nachweises der Verwaltereigenschaft nach erfolglosen Zwischenverfügungen zurückgewiesen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Grundbuchamt bei nach wie vor fehlendem Nachweis einen erneuten Antrag sofort zurückweist.*)
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IBRRS 2012, 3749
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2012 - 19 U 215/11
Gebäudereinigungsverträge unterliegen dem Werkvertragsrecht, sofern der Gebäudereiniger mit von ihm auszusuchendem Personal die Sauberkeit von Räumen schuldet, ohne dabei den Weisungen des Auftraggebers zu unterliegen. Zu den vertragsgemäßen Hauptleistungspflichten eines solchen Gebäudereinigungsvertrags gehört die Herstellung des Reinigungserfolgs, nicht eine bestimmte Anzahl von Reinigungsstunden.
IBRRS 2012, 4929
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Wx 90/12
Auch wenn eine Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels eingetragen werden soll, den ein Anwalt in der Eigenschaft als Insolvenzverwalter und mit dem entsprechenden Zusatz im Rubrum des Titels erwirkt hat, hat die Eintragung ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen.*)
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IBRRS 2012, 3679
Architekten und Ingenieure
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12
Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.
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IBRRS 2012, 3630
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 11.05.2012 - 10 U 44/11
1. Der Sturz eines Fußgängers auf einem schneebedeckten Gehweg führt für sich genommen noch nicht zum Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der Streupflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen, denn nach der Lebenserfahrung sind Unfälle infolge Winterglätte auch auf gestreuten bzw. von Schnee geräumten Wegen nicht auszuschließen.*)
2. Bei der Räum- und Streupflicht sind insbesondere die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen. Daher ist auf einem nur wenige Male am Tag benutzten Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück nur eine Durchgangsbreite erforderlich, die für die Begehung durch eine Person ausreicht.*)
3. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (hier war die private Zuwegung augenscheinlich nicht bzw. unzureichend gestreut bzw. abgesichert).*)
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IBRRS 2012, 3622
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 24.07.2012 - 2 W 69/12
Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.*)
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IBRRS 2012, 3620
Immobilien
OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2012 - 4 U 35/12
In Osnabrück gibt es keine allgemeine Verkehrspflicht, Dächer bei starkem Tauwetter von Eis und Schnee zu reinigen; es gibt auch keine allgemeine Verkehrspflicht, Schneefanggitter bei einer bestimmten Dachneigung anzubringen.
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