Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5276 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2016, 2200
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 137/14
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen einer juristischen Person das Wissen eines Mitarbeiters (z.B. im Zusammenhang mit dem vom Vertragspartner erhobenen Arglistvorwurf nach § 444 BGB) zugerechnet wird, auch wenn dieser am Abschluss des Vertrags nicht beteiligt gewesen ist.*)
2. Ein von der Prozesspartei in Bezug genommenes Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann. Das Gericht hat jedoch zuvor die Gegenpartei auf die beabsichtigte Verwertung des Gutachtens als alleinige Grundlage der Entscheidungsfindung hinzuweisen.*)
3. Die Berufung darauf, das Erstgericht habe Ergebnisse einer Beweisaufnahme verwertet, die nach dem Sach- und Streitstand nicht erforderlich gewesen war, stellt keinen tauglichen Berufungsangriff dar. Beruht die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts auf einem prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweis ist das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO hieran gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen.*)
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IBRRS 2016, 2182
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 01.07.2016 - 1 U 173/13
1. Der Eigentümer eines Grundstücks, von dem ein Überbau ausgeht, wird nur dann Eigentümer des Gesamtgebäudes, wenn er das Gebäude selbst errichtet. Der Mieter oder Pächter steht dem Eigentümer nicht gleich.
2. Vom Mieter errichtete Gebäude sind in der Regel nur vorübergehend Bestandteil des Grundstücks, weil davon ausgegangen wird, dass dieser die Gebäudeteile mit Mietende entfernt.
3. Der Eigentümer kann den Überbau auch nicht billigen und ihn sich so zu eigen machen, wenn er seit Jahren dessen Beseitigung verlangt.
4. Das Eigentumsrecht führt nicht dazu, dass der Vermieter dem Eigentümer angrenzender Grundstücke Maßnahmen verbieten könnte, die dazu führen, dass ein vormals bestehender Gewässerzugang nicht mehr gegeben ist.
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IBRRS 2016, 2096
Öffentliches Recht
VGH Hessen, Beschluss vom 20.07.2016 - 5 A 461/16
Ist in einer Erschließungsbeitragssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung die Fahrbahn mit Unterbau und Decke genannt, gehört zur endgültigen Herstellung der Fahrbahndecke auch die abschließende Feinschicht.*)
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IBRRS 2016, 2097
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 04.08.2016 - 1 U 136/16
1. Da der Energieausweis keinen unmittelbaren Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes erlaubt, muss der Aussteller ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht mit einer Drittbezogenheit seiner Leistung rechnen. Damit kann ein Dritter (Hauskäufer) bei Fehlangaben in dem Ausweis keine Rechte gegen den Aussteller geltend machen.*)
2. Verkauft der Auftraggeber des Energieausweises ein Wohnhaus mit vereinbartem Haftungsausschluss, so ist es dem Käufer unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verwehrt, den von ihm nicht beauftragten Aussteller des fehlerhaften Energieausweises in Anspruch zu nehmen. Dessen Haftung geht nicht weiter als die des Verkäufers.*)
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IBRRS 2016, 2095
Öffentliches Recht
OVG Saarland, Urteil vom 26.07.2016 - 1 A 112/15
Zur Erschließungsbeitragsfähigkeit der Kosten der Beseitigung provisorischer Anlagenteile.*)
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IBRRS 2016, 2085
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 189/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2016, 2054
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 22.06.2016 - 34 Wx 40/16
Zu den Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis, wenn geltend gemacht wird, ein Leibgeding sei im Hinblick auf die dauernde Unbenutzbarkeit des Vertragsobjekts erloschen.*)
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IBRRS 2016, 2040
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 10.03.2016 - IV R 41/13
Der Steuerpflichtige kann die Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG rückwirkend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht.*)
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IBRRS 2016, 2038
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12.16
Die Privatnützigkeit des Eigentums an einem Baudenkmal wird nahezu vollständig beseitigt, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (wie BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226, 243 = IBR 1999, 430). Es ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, dem Eigentümer eines Denkmals die Darlegungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen aufzubürden. Dies gilt auch für die praktische Möglichkeit einer Veräußerung.*)
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IBRRS 2016, 2011
Immobilien
LG Berlin, Urteil vom 21.07.2016 - 67 S 82/16
1. Der Verkäufer, der sich im notariellen Kaufvertrag zur Löschung eingetragener Grundpfandrechte verpflichtet hat, haftet dem Käufer einer Wohnung gemäß § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB wegen schuldhafter Verzögerung des Nutzen-Lasten-Wechsels, wenn er nicht mit hinreichendem Nachdruck auf den Grundpfandgläubiger zur Übermittlung der für die Löschungsbewilligung erforderlichen Unterlagen einwirkt.*)
2. War es dem Verkäufer im Kaufvertrag gestattet, den beurkunden Notar damit zu beauftragen, die Löschungsvoraussetzungen herbeizuführen, handelt der beauftragte Notar als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Sein Verschulden ist dem Verkäufer gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen.*)
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IBRRS 2016, 1977
Zwangsvollstreckung
OLG München, Beschluss vom 15.06.2016 - 34 Wx 210/16
Das auf die Vollstreckung in bewegliche Sachen zugeschnittene Verbot der Überpfändung findet in der Immobiliarvollstreckung weder direkt noch entsprechend Anwendung.*)
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IBRRS 2016, 1982
Immobilien
LG Berlin, Urteil vom 01.06.2016 - 101 O 13/16
1. Die Bestimmungen des § 16a EnEV hinsichtlich der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gelten auch für den Objektverwalter.
2. Der Verwalter ist Sachwalter des Eigentümers und steht damit dem Vermieter gleich.
3. Ob den Makler dieselben Pflichten treffen, bleibt offen.
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IBRRS 2016, 1975
Immobilien
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.05.2016 - 3 M 396/15
Die Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnnutzung (Vermietung zu Ferienwohnzwecken) kann rechtmäßig sein, wenn ein Sonderfall - Legalisierung durch Änderung des Bebauungsplans in absehbarer Zeit - nicht (mehr) vorliegt.*)
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IBRRS 2016, 1960
Immobilien
VG München, Urteil vom 09.05.2016 - 8 K 14.3087
Eine Verdrängungsgefahr durch die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB i.V.m. § 5 DVWoR (GVBl. 2014 S. 39) ist nicht gegeben, wenn aufgrund verträglicher - auch für die Rechtsnachfolger bindenden - Verpflichtungen gesichert ist, dass für den Zeitraum der Geltung der Erhaltungssatzung und damit des Verbots nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. § 5 DVWoR oder darüber hinaus, Mieter des betroffenen Anwesens vor dem Verlust ihrer Wohnungen geschützt sind. Dies gilt umso mehr, als zusätzlich gesetzliche Regelungen - hier § 1 Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 (GVBl. 2015 S. 398) diesen Schutz noch intensivieren. Soweit die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum derartigen Schutzmechanismen unterworfen ist, kann von ihr auch keine Vorbildwirkung ausgehen, die eine Versagung der begehrten Genehmigung rechtfertigen könnte. Vielmehr verstößt die Versagung der Genehmigung in diesem Fall gegen das Übermaßverbot des Art. 15 Grundgesetz (GG).*)
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IBRRS 2016, 1958
Öffentliches Recht
VG Greifswald, Urteil vom 21.04.2016 - 3 A 413/14
1. Ein durch eine gewöhnliche, d.h. nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur i.S.v. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG-MV versehene E Mail eingelegter Widerspruch erfüllt nicht das Schriftformerfordernis nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Dieser Fehler wird nicht durch eine Sachentscheidung der Behörde im Widerspruchsverfahren geheilt.*)
2. Der Mieter eines Hausgrundstücks kann nicht als Schuldner der Abwassergebühr herangezogen werden, wenn die Schuldnerbestimmung in der Gebührensatzung allein nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG-MV erfolgt.*)
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IBRRS 2016, 1947
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 24.05.2016 - 34 Wx 16/16
1. Ein behördliches Eintragungsersuchen mit lediglich drucktechnisch erzeugtem Ausdruck des Behördensiegels genügt nicht den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen.*)
2. Der Zweck der bundesgesetzlich vorgeschriebenen Form an behördliche Eintragungsersuchen verbietet es, die von einer Landesbehörde aufgrund landesrechtlicher Ermächtigung vorgenommene Siegelung durch Ausdruck einer Bild-/Grafikdatei auf dem Eintragungsersuchen als formgerecht anzuerkennen.*)
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IBRRS 2016, 1955
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 89/15
Der Eigentümer einer Sache kann, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nach § 985 BGB nicht erfüllt, unter den Voraussetzungen der § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 2 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen.*)
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IBRRS 2016, 1945
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.01.2016 - V ZR 116/15
1. Zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks gehört die Möglichkeit, dieses mit dem eigenen Kraftfahrzeug anzufahren. Dabei ist es ausreichend, wenn mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück herangefahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann.
2. Dass das Erreichen des Hauseingangs bei dem Auffahren auf das Grundstück erleichtert möglich wäre, rechtfertigt kein Notwegrecht.
3. Eine angemessene Nutzung des Grundstücks ist bereits durch eine funktionsfähige Treppe gewährleistet, über die man auf das Grundstück gelangt. Dies gilt auch dann, wenn die Eigentümer sehr alt sind, denn maßgebend ist eine objektive Betrachtung; auf die persönlichen Bedürfnisse des jeweiligen Eigentümers kommt es nicht an.
4. Auch wenn die Eigentümer eines Grundstücks den Nachbarn jahrelang gestattet haben, über ihr Grundstück auf deren Nachbargrundstück zu gelangen, können die Eigentümer diese Gestattung jederzeit widerrufen und das Unterlassen des Betretens ihres Grundstücks seitens der Nachbarn fordern.
IBRRS 2016, 1992
Immobilien
BGH, Urteil vom 21.06.2016 - II ZR 331/14
Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds informiert den Anlageinteressenten zutreffend über den Anteil der Kosten, die nicht in das Fondsgrundstück fließen (sog. Weichkosten), wenn der Interessent den im Prospekt angegebenen Anteil dieser Kosten an den Gesamtkosten mittels eines einfachen Rechenschritts in den Anteil an der Anlagesumme umrechnen kann.*)
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IBRRS 2016, 1877
Immobilien
BGH, Beschluss vom 02.06.2016 - V ZR 223/15
1. Sind die Räume im Dachgeschoss nicht ausreichend beheizbar, weist das verkaufte Grundstück einen Sachmangel auf.
2. Sind die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln vertraglich ausgeschlossen, können sie nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
3. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den konkreten Mangel kennt oder zumindest im Sinne eines bedingten Vorsatzes für möglich hält und in Kauf nimmt.
4. Eine Kenntnis des Verkäufers von dem Sachmangel liegt nahe, wenn seine Töchter ihre Lebensführung an kalten Tagen regelmäßig in das Untergeschoss verlegt haben.
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IBRRS 2016, 1905
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 483/14
Hat der Erwerber eines Grundstücks den mit der Abwicklung beauftragten und hierzu umfassend bevollmächtigten Geschäftsbesorger auch dazu beauftragt und bevollmächtigt, einen vergütungspflichtigen Finanzierungsvermittlungsvertrag zu schließen, so ergeben sich für die finanzierende Bank aus dem Umstand, dass die die Finanzierung betreffenden Absprachen ihr gegenüber nicht vom Finanzierungsvermittler, sondern vom Geschäftsbesorger getroffen wurden, keine objektiv evidenten Verdachtsmomente für einen Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei Aufnahme des Darlehens zur Finanzierung einer Finanzierungsvermittlungsprovision.*)
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IBRRS 2016, 1870
Immobilien
OLG Bamberg, Urteil vom 18.01.2016 - 4 U 160/14
1. Der Käufer ist für eine präsente Kenntnis der Verkäuferseite zum aufklärungsrelevanten Zeitpunkt auch dann beweisbelastet, wenn sich der Verkäufer darauf beruft, er habe den ihm zuvor einmal bekannten aufklärungspflichtigen Sachverhalt inzwischen "vergessen".
2. Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück, so kann ihr ein typischerweise aktenmäßig registrierter Altlastenverdacht nach den Grundsätzen über eine Wissenszurechnung bei arbeitsteilig organisierten juristischen Personen oder Körperschaften öffentlichen Rechts zugerechnet werden. Eine solche Zurechnung setzt jedoch voraus, dass ein konkreter Anlass besteht, sich dieses Wissen zu beschaffen (Anschluss an BGH, IBR 1996, 256). *)
3. Stellt ein Kaufinteressent trotz eines ihm bekannten Altlastenverdachts (hier: mögliche Verfüllung mit Bauschutt) keine Nachfragen über die konkrete Beschaffenheit des Bodens, so besteht jedenfalls solange keine Nachforschungspflicht der Gemeinde als die Gespräche das Stadium konkreter Vertragsverhandlungen noch nicht erreicht haben.*)
4. Der Kaufinteressent hat daher, wenn das nachträgliche Bekanntwerden von Altlasten zum Wegfall seines Erwerbsinteresses führt, keinen Anspruch auf Ersatz seiner nutzlosen Planungsaufwendungen.*)
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IBRRS 2016, 1860
Grundbuchrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2016 - 20 W 26/16
Das Grundbuchamt kann grundsätzlich dann von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst im Grundbuch eingetragen worden war, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13, IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 0868 entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015 - 4 W 57/15, IBRRS 2016, 0197 = IMRRS 2016, 0114).*)
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IBRRS 2016, 1857
Notare
KG, Beschluss vom 07.03.2016 - Not 18/15
Die dem Ersteher in einem im Anschluss an eine freiwillige Versteigerung geschlossenen notariellen Grundstückskaufvertrag eingeräumte Option, den Kaufpreis - auch - auf einem "Anderkonto" des Auktionators zu hinterlegen, kann eine ungesicherte Vorleistung sein, die bei unterlassener Belehrung hierüber eine Ermahnung der Notarkammer gegenüber dem Notar rechtfertigen kann.*)
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IBRRS 2016, 1806
Öffentliches Recht
VG Berlin, Urteil vom 28.06.2016 - 1 K 108.15
1. Straßenbenennungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle nur, soweit ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte vorliegt.
2. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt nicht schon immer dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält. Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird.
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IBRRS 2016, 1789
Immobilien
VG Berlin, Urteil vom 08.06.2016 - 6 K 108.16
1. Der Senat von Berlin hat wirksam die Feststellung getroffen, dass die Voraussetzungen eines Zweckentfremdungsverbots im gesamten Stadtgebiet Berlins erfüllt sind.
2. Die Nutzung von Wohnraum zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen stellt eine nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) erlaubnispflichtige Zweckentfremdung dar.
3. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot verletzt keine Grundrechte der betroffenen Vermieter, insbesondere nicht die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG und den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.
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IBRRS 2016, 1788
Immobilien
VG Berlin, Urteil vom 08.06.2016 - 6 K 243.16
1. Der Senat von Berlin hat wirksam die Feststellung getroffen, dass die Voraussetzungen eines Zweckentfremdungsverbots im gesamten Stadtgebiet Berlins erfüllt sind.
2. Die Nutzung von Wohnraum zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen stellt eine nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) erlaubnispflichtige Zweckentfremdung dar.
3. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot verletzt keine Grundrechte der betroffenen Vermieter, insbesondere nicht die Berufsfreiheit aus
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IBRRS 2016, 1787
Immobilien
VG Berlin, Urteil vom 08.06.2016 - 6 K 160.16
1. Der Senat von Berlin hat wirksam die Feststellung getroffen, dass die Voraussetzungen eines Zweckentfremdungsverbots im gesamten Stadtgebiet Berlins erfüllt sind.
2. Die Nutzung von Wohnraum zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen stellt eine nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) erlaubnispflichtige Zweckentfremdung dar.
3. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot verletzt keine Grundrechte der betroffenen Vermieter, insbesondere nicht die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG und den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.
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IBRRS 2016, 1644
Immobilien
VG Berlin, Urteil vom 08.06.2016 - 6 K 103.16
1. Der Senat von Berlin hat wirksam die Feststellung getroffen, dass die Voraussetzungen eines Zweckentfremdungsverbots im gesamten Stadtgebiet Berlins erfüllt sind.
2. Die Nutzung von Wohnraum zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen stellt eine nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) erlaubnispflichtige Zweckentfremdung dar.
3. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot verletzt keine Grundrechte der betroffenen Vermieter, insbesondere nicht die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG und den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.
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IBRRS 2016, 1836
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 189/15
1. Zur Auslegung der Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für beteiligte Hinterlieger in einer einvernehmlich nach dem Muster des Formblatts Nr. 8/1979 der Oberforstdirektion München ausgestalteten Vereinbarung.*)
2. Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung. Der Verjährung unterliegen weder das Dauerschuldverhältnis als solches noch, solange es besteht, die immer wieder neu entstehende Dauerverpflichtung.*)
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IBRRS 2016, 1714
Banken & Finanzen
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2015 - 2-26 O 343/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2016, 1697
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 26.05.2016 - 1 W 170/16
Ein ortsüblich bekanntgemachter Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung oder eines Negativattestats der Gemeinde aufzugeben.
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IBRRS 2016, 1689
Immobilien
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2016 - 18 UF 156/15
1. Ein Grundstücksmiteigentümer und Ersteher im Teilungsversteigerungsverfahren kann dem Anspruch des Miteigentümers auf Einwilligung in die Auszahlung des hälftigen Erlöses nach Hinterlegung des gesamten Versteigerungserlöses und Begleichung der Gemeinschaftsverbindlichkeiten weder ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer möglichen Zugewinnausgleichsforderung oder nichtgüterrechtlicher gemeinschaftsfremder Ansprüche noch die Aufrechnung mit derartigen Ansprüchen entgegenhalten.*)
2. Mit den Nutzungsentschädigungsansprüchen vor Rechtskraft der Scheidung gem. § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB, die in der ehelichen Gemeinschaft und gerade nicht in der Grundstücksgemeinschaft wurzeln, kann gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung zur Auskehrung des hälftigen Teilungsersteigerungserlöses nicht aufgerechnet und auch insoweit kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.*)
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IBRRS 2016, 1615
Immobilien
BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 265/14
1. Ein auf den Abschluss eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vertrags gerichtetes Angebot, das nicht notariell beurkundet und daher nichtig ist, kann, soweit es Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, zusätzlich aufgrund der richterlichen Inhaltskontrolle gemäß § 308 Nr. 1 BGB als unwirksam anzusehen sein; außerdem erlischt es, wenn es nicht fristgerecht angenommen wird.*)
2. Wird ein bereits erloschenes formnichtiges Angebot auf Abschluss eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vertrags angenommen, führen Auflassung und Eintragung in das Grundbuch nicht dazu, dass der Vertrag zustande kommt.*)
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IBRRS 2016, 1671
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 208/15
1. Will der Grundstückseigentümer oder eine diesem nahestehende Person mit dem Berechtigten eines dinglichen Wohnungsrechts nicht mehr auf dem belasteten Grundstück zusammenleben, weil der Berechtigte an einem von ihnen ein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen hat, kann die unveränderte Ausübung des Wohnungsrechts eine unzumutbare Belastung darstellen, die der Grundstückseigentümer bzw. sein Erbe nicht hinnehmen muss.*)
2. Folge dessen ist aber regelmäßig nicht die Verpflichtung zur (entschädigungslosen) Aufgabe des Rechts, sondern die Verpflichtung, es auf Verlangen des Grundstückeigentümers nicht mehr selbst, sondern durch Überlassung an Dritte auszuüben.*)
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IBRRS 2016, 1651
Nachbarrecht
VG München, Urteil vom 22.06.2015 - 8 K 14.4864
Der Wohnungseigentümer kann nur baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht.
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IBRRS 2016, 1646
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2016 - 9 U 108/14
1. Der Eigentümer eines Wohnhauses hat im Rahmen der Schneeräum- und Streupflicht grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Besucher oder Postzusteller den Eingang des Hauses und den Briefkasten gefahrlos erreichen können.
2. Existieren ein Fußweg und parallel dazu eine Einfahrt, besteht eine Verpflichtung, Schnee zu räumen und den Boden mit Splitt abzustreuen, nur für den Bereich des zum Eingang führenden Fußweges, und nicht für den Bereich der Einfahrt.
3. Wenn jemand bei Schnee- oder Eisglätte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist, ist nach dem Grundsatz des Anscheinsbeweis davon auszugehen, dass der Sturz durch die aus fehlender Schneeräumung resultierende Glätte verursacht wurde.
4. Dies gilt jedoch nur für den räumpflichtigen Teil des Grundstücks. Stürzte der Geschädigte auf dem nicht räumpflichtigen Teil (hier: Einfahrt statt Fußweg), so muss er beweisen, dass er einen gefahrlosen Zugang zum Grundstück nicht erkennen konnte.
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IBRRS 2016, 1658
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 150/15
Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.*)
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IBRRS 2016, 1645
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2016 - 9 U 108/14
1. Der Eigentümer eines Wohnhauses hat im Rahmen der Schneeräum- und Streupflicht grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Besucher oder Postzusteller den Eingang des Hauses und den Briefkasten gefahrlos erreichen können.
2. Existieren ein Fußweg und parallel dazu eine Einfahrt, besteht eine Verpflichtung, Schnee zu räumen und den Boden mit Splitt abzustreuen, nur für den Bereich des zum Eingang führenden Fußweges, und nicht für den Bereich der Einfahrt.
3. Wenn jemand bei Schnee- oder Eisglätte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist, ist nach dem Grundsatz des Anscheinsbeweis davon auszugehen, dass der Sturz durch die aus fehlender Schneeräumung resultierende Glätte verursacht wurde.
4. Dies gilt jedoch nur für den räumpflichtigen Teil des Grundstücks. Stürzte der Geschädigte auf dem nicht räumpflichtigen Teil (hier: Einfahrt statt Fußweg), so muss er beweisen, dass er einen gefahrlosen Zugang zum Grundstück nicht erkennen konnte.
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IBRRS 2016, 1630
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2016 - 12 U 101/15
1. Der Vermieter eines Grundstücks, der sein Grundstück dem Mieter zur Abladung von Materialien zur Verfügung stellt, übernimmt das Risiko, dass durch den vertragsgemäßen Gebrauch auf das Grundstück und seine Substanz eingewirkt wird. Durch die Zahlung des Entgelts sind die durch die vertragsgemäße Nutzung entstehenden Beeinträchtigungen abgegolten.*)
2. Nutzt der Mieter das Mietobjekt entsprechend der mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen und kommt es dadurch zu einer schädlichen Bodenveränderung, scheidet ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus, weil die Verpflichteten (Mieter und Vermieter) "etwas anderes" vereinbart haben.*)
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IBRRS 2016, 1590
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 01.03.2016 - 34 Wx 70/16
1. Teilweise unzulässige, teilweise unbegründete Beschwerde gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken.*)
2. Dem Miteigentümer fehlt die Beschwerdeberechtigung gegen die Eintragung einer Zwangshypothek am Grundstücksanteil des anderen Miteigentümers.*)
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IBRRS 2016, 1562
Immobilien
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.10.2015 - 4 U 57/15
Eine Skulptur stellt keinen wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks dar, da durch ihre Trennung von dem Fundament weder eine starke Beschädigung der Skulptur noch des verbleibenden Grundstücks verursacht wird, es daher an einer festen Verbindung mangelt. Der Grundstückseigentümer erwirbt deshalb durch das Aufstellen der Skulptur kein Eigentum an ihr.
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IBRRS 2016, 1565
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.04.2016 - VIII ZR 61/15
1. Ein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB analog wird bei Veräußerung eines noch ungeteilten Gesamtgrundstücks und beabsichtigter Realteilung nur dann begründet, wenn der Verkäufer als Vorkaufsverpflichteter in dem mit dem Erwerber abgeschlossenen Kaufvertrag die Verpflichtung zur Aufteilung übernommen hat. Ob dies der Fall ist, ist dem Kaufvertrag im Wege der Auslegung zu entnehmen. Weiter setzt die Entstehung eines solchen Vorkaufsrechts voraus, dass die vom Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Einzelfläche in dem Kaufvertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12, IMR 2014, 99).*)
2. § 467 Satz 1 BGB sichert das Interesse des Vorkaufsberechtigten an der Ausübung seines Rechts beim Verkauf mehrerer Gegenstände, die nur zum Teil dem Vorkaufsrecht unterliegen, und schränkt damit den in § 464 Abs. 2 BGB enthaltenen Grundsatz der Vertragsidentität ein. Damit bestimmt das Vorkaufsrecht und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Kaufvertrag, welche Gegenstände der Vorkaufsberechtigte in Ausübung seines Rechts erwerben kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 17/06, IMR 2006, 130).*)
3. § 467 Satz 1 BGB ist auf den Fall des Verkaufs eines nur teilweise mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks entsprechend anzuwenden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.10.1969 - V ZR 155/66, LM § 508 BGB a.F. Nr. 1).*)
4. Der Vorkaufsverpflichtete kann jedoch gemäß § 467 Satz 2 BGB (analog) verlangen, dass der Vorkauf auf alle Gegenstände beziehungsweise auf das gesamte Grundstück erstreckt wird, wenn nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand verbliebe, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (Fortführung von BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10, IMR 2012, 204).*)
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IBRRS 2016, 1545
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 19.08.2015 - 1 W 512/15
Die nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an einem Stellplatz auf einen anderen Eigentümer bedarf nicht der Zustimmung der dinglich Berechtigten an den Einheiten, welche noch im Eigentum der teilenden Eigentümerin stehen, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer - einschließlich des teilenden Eigentümers - bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts am Stellplatz dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte, die sämtliche noch der teilenden Eigentümerin zustehen, geworden ist.
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IBRRS 2016, 1515
Immobilien
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2016 - 10 S 34.15
Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung, für die eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.*)
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IBRRS 2016, 1465
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
Zum Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters nach Darlegung des Einsichtsinteresses (hier bejaht für Recherchen über Eigentums- und Vermögensverhältnisse von Personen im Umfeld einer "Wehrsportgruppe").*)
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IBRRS 2016, 1458
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.04.2016 - VI R 5/13
1. Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen nur insoweit abziehbar, als der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
2. Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen, die ihren Auslöser in Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen haben, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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IBRRS 2016, 1405
Öffentliches Recht
VG Göttingen, Urteil vom 12.05.2016 - 2 A 141/15
Zum Grundstücksbegriff in § 24 Abs. 1 BauGB.*)
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IBRRS 2016, 1384
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016 - 24 U 102/15
1. Bei einem nach § 1821 Abs. 1 Nr. 4, § 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag sind beide Parteien verpflichtet, das Ihrige zur Herbeiführung der Genehmigung zu tun. Verzögert der Betreuer des Verkäufers die Erteilung der Genehmigung dadurch, dass er Anfragen des Familiengerichts nicht beantwortet, haftet dafür der Betreute gemäß § 278 BGB.*)
2. Die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der Pflichtwidrigkeit des Betreuers und dem Schaden entfällt nicht, weil der Käufer den Betreuer vergeblich gemäß § 1829 Abs. 2 BGB zur Mitteilung aufgefordert hat, ob die Genehmigung erteilt sei, sofern der Betreuer durch seine Untätigkeit Anlass zu dieser Aufforderung gegeben hat.*)
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IBRRS 2016, 1340
Immobilien
VG Berlin, Beschluss vom 27.04.2016 - 6 L 246.16
1. Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann grundsätzlich nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden.
2. Grundsätzlich kann eine Zweckentfremdungsgenehmigung bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz erteilt werden, wenn aber die Zinsen zum Abtragen des Darlehens für den Wohnungskauf durch eine reguläre Vermietung erzielt werden können, besteht keine Notwendigkeit für die Nutzung als Ferienwohnung.
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