Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2001, 0065
BGH, Urteil vom 30.03.2001 - V ZR 461/99
1. Auch wenn sich das Berufungsgericht für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entscheiden will, muß es zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie erwägen und erkennen lassen, daß es die Alternative zwischen einer Zurückverweisung und einer eigenen Sachentscheidung nach § 540 ZPO gesehen hat.
2. Werden bei einem Grundstückskauf weder in der Vertragsurkunde selbst konkrete Mieteinnahmen genannt, noch durch Verweis auf ein Maklerexposé, ein Inserat oder einen Mietvertrag einbezogen, so reicht allein die Vertragsklausel, die den Eintritt des Käufers in ein bestehendes Mietverhältnis regelt, nicht für die Zusicherung eines bestimmten Mietertrages aus.

IBRRS 2001, 0064

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 114/00
Zu den Mitwirkungspflichten des Käufers bei Übereignung eines Grundstückes.

IBRRS 2001, 0049

BGH, Urteil vom 16.01.2001 - XI ZR 113/00
Wird der vom bestochenen Verhandlungsvertreter ausgehandelte Vertrag nicht von diesem, sondern vom Geschäftsherrn selbst abgeschlossen, so liegt zumindest ein Verschulden bei Vertragsschluß gegenüber dem Geschäftsherrn vor, dem die Schmiergeldzahlung verheimlicht wird.

IBRRS 2001, 0041

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.

IBRRS 2001, 0039

BGH, Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 247/98
Ein in die Erde eingebrachtes Schutzrohr (Länge 80 m, Durchmesser 1 m), durch das eine Feuerlöschringleitung geführt werden soll, ist ein Bauwerk i.S. von § 638 Abs. 1 BGB.

LG Tübingen, Urteil vom 06.02.1995 - 1 S 229/94
//Bei der Veräußerung eines Grundstücks mit einem neu errichteten
Einfamilienhaus verbleibt es jedenfalls dann bei der kaufvertraglichen Gewährleistung,
wenn es sich um einen Verkauf von privat an privat handelt und der Veräußerer
zunächst beabsichtigt hatte, selbst in das Gebäude
einzuziehen./<\/p>/ BauR 1995, 561
OLG Hamm, Urteil vom 17.02.1994 - 5 U 194/93
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1993 - 17 U 38/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1991 - 5 U 256/90
//Baubetreuer und Treuhänder haften gesamtschuldnerisch, wenn den
Bauherren Schäden oder finanzielle Nachteile entstehen, die ihre Ursache im Bereich des
Zusammenwirkens zwischen Baubetreuer und Treuhänder
haben./<\/p>/ BauR 1992, 653
OLG Karlsruhe, vom 24.01.1990 - 1 U 349/88
(Leitsatz: siehe Volltext)