Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1908 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1993
IBRRS 1993, 0569
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 20.01.1993 - VIII ZR 22/92
Aufwendungen, die von einem Mieter gemacht werden, um ein stark renovierungsbedürftiges Haus wohnlich herzurichten, sind notwendige Verwendungen i. S. des § 547 BGB, wenn die Überlassung des Hauses in seinem ursprünglichen Minderstandard vertragsgemäß geschuldet war. Für darüber hinausgehende Aufwendungen kommen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und wegen eines Gebäudewertzuwachses auch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1992
IBRRS 1992, 0516
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90
1. Gegen die Abweisung einer Klage kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel, die Erledigung feststellen zu lassen, eingelegt werden, wenn der Kläger bei Rechtskraft der Klageabweisung Gefahr läuft, die ihm aus einer Bürgschaft inzwischen geleistete Klageforderung zurückzahlen zu müssen.*)
2. In einem Mietvertrag über Marktstände verstößt eine dem Mieter auferlegte Betriebspflicht während der Öffnungszeiten der Markthalle nicht gegen § 9 AGB-Gesetz und ein Verstoß gegen diese Betriebspflicht kann eine fristlose Kündigung begründen.*)
3. Die Vertragsklausel, daß der Vermieter im Falle einer Kündigung des Mietvertrags den ihm von dem Mieter angebotenen Nachmieter nicht zu akzeptieren verpflichtet ist, ist nur bei einer unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit vorzunehmenden Auslegung bestandskräftig. (Leitsätze der Redaktion)*)
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Online seit 1991
IBRRS 1991, 0738
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 02.10.1991 - XII ZR 88/90
Enthält ein Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Apotheke eine Klausel, wonach der Mieter nach Ablauf der ersten Mietlaufzeit von zehn Jahren auf weitere zehn Jahre mieten kann, ohne daß eine Regelung über die Miethöhe für diese zweite Mietzeit getroffen ist, dann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete.
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IBRRS 1991, 0651
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 27.02.1991 - XII ZR 47/90
Der Ausfall der Lüftungsanlage stellt bei einem Restaurant einen Mangel dar. Der Mieter muß für eine Mietminderung alsdann nur noch darlegen, daß die Tauglichkeit der Mieträume zu dem vertragsgemäßen Gebrauch in nicht nur unerheblicher Weise beeinträchtigt wird. Ihm obliegt es nicht, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung darzutun. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1985
IBRRS 1985, 0443
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 03.12.1985 - VI ZR 185/84
Der Benutzer einer technischen Sicherungsanlage (hier: elektromagnetisches Wasserabsperrventil), die über einen längeren Zeitraum bei ständiger Benutzung einwandfrei funktioniert hat, braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß die Anlage wegen verborgener Mängel versagt, obwohl die Kontrollanzeige das Funktionieren der Anlage signalisiert.*)
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Ältere Dokumente
IBRRS 2001, 0211
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 30.05.2001 - XII ZR 273/98
a) Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen "Sonder"kündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.
b) Zur Annahme eines Verstoßes gegen die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht als wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 539 ZPO.
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IBRRS 2001, 0146
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 263/98
Zur Kündigung eines Mietvertrages
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IBRRS 2001, 0145
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 43/99
Der Eintritt eines Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäfts durch die neugegründete Gesellschaft führen nicht kraft Gesetzes dazu, daß die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages über die weiter genutzten Geschäftsräume wird. Zu einem solchen Vertragsübergang ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich.
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