Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1845 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2868
OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - 4 U 145/99
Der Vermieter eines Ladenlokals ist in der Regel nicht verpflichtet, einer Sortimentsänderung zuzustimmen, auch wenn die Zusammensetzung der Kundschaft eines Einkaufszentrums sich verändert hat.*)
Zur Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung.*)

IBRRS 2006, 2858

KG, Urteil vom 25.02.2002 - 8 U 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2857

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2002 - 3 U 209/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2853

KG, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 4735/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2849

KG, Urteil vom 07.03.2002 - 8 U 8514/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2847

KG, Urteil vom 11.03.2002 - 8 U 9211/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2842

OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005 - 1 U 43/04
Haben sich die Parteien eines befristeten Mietvertrages verpflichtet, auf Verlangen alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um dem Schriftformerfordernis genüge zu tun, so ist eine Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel treuwidrig.

IBRRS 2006, 2841

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05
1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.
2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.
3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.
4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.

IBRRS 2006, 2817

KG, Urteil vom 14.03.2002 - 8 U 161/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2812

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9315/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2810

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2807

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2002 - 10 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2805

OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - 4 U 236/01
Die dem Mieter eines Gaststättenlokals formularvertraglich auferlegte "Betreibungspflicht während der gesetzlichen Öffnungszeiten" ist nicht nach § 9 AGBG a.F. unwirksam, auch nicht bei gleichzeitigem Ausschluss von Konkurrenzschutz.*)

IBRRS 2006, 2797

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2791

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 24 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2782

KG, Urteil vom 27.05.2002 - 8 U 2074/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2779

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002 - 10 U 12/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2776

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 212/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2771

OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 U 8/02
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009). Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581). Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).*)

IBRRS 2006, 2768

KG, Urteil vom 24.06.2002 - 8 U 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2764

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2762

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2759

OLG München, Urteil vom 12.07.2002 - 21 U 5864/01
1. Heranziehung von anderen Erfahrungswerten (hier: Ladenmieten) zur Bestimmung des marktüblichen Mietzinses für eine Gaststätte, wenn geeignete Vergleichsobjekte fehlen.*)
2. Rückschluss auf verwerfliche Gesinnung, wenn der Mietzins für eine Gaststätte um knapp 100 % oder mehr über dem maßgeblichen Vergleichswert liegt und weitere Gesichtspunkte hinzutreten.*)

IBRRS 2006, 2758

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99
1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)
2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)
3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)

IBRRS 2006, 2735

OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99
Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)

IBRRS 2006, 2729

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00
Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

IBRRS 2006, 2716

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - 4 U 121/00
Mit gelegentlichen Straßenbaumaßnahmen begrenzten Ausmaßes in der Nähe eines innerstädtischen Ladenlokals muss der Mieter eines langfristigen Mietvertrages von vornherein rechnen.*)

IBRRS 2006, 2693

KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2628

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2001 - 24 U 122/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2612

OLG Naumburg, Urteil vom 27.03.2001 - 9 U 211/00
Bei gewerblicher Miete steht dem Mieter bei nicht fristgemäßer Abrechnung der Betriebskosten auch dann kein Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Vorauszahlungen zu, wenn der Mietvertrag beendet wurde.*)
OLG Naumburg, Urt vom 27.03.2001, 9 U 211/00; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom 11.10.2000, 8 O 673/00*)

IBRRS 2006, 2593

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2586

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 4826/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2585

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 181/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2572

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2568

OLG Naumburg, Urteil vom 24.09.2002 - 9 U 44/02
Besteht der Mangel der Mietsache in der Überhitzung von Räumen, die nur in den Sommermonaten auftritt, setzt auch eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung voraus, wenn die Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate erklärt wird, der Mangel ohne weiteres zu beheben und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist.*)

IBRRS 2006, 2565

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 24 U 237/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2562

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2002 - 8 U 74/02
Auswirkungen des Eigentumsübergangs gemäß § 571 BGB a.F. auf bereits entstandene Ansprüche aus dem Mietvertrag des Veräußerers mit dem Mieter.*)

IBRRS 2006, 2560

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)

IBRRS 2006, 2557

KG, Urteil vom 21.10.2002 - 8 U 252/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2553

KG, Urteil vom 04.11.2002 - 8 U 254/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2552

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2537

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002 - 17 U 97/02
1. Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete kann den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB a.F. (§ 543 I BGB n.F.) berechtigten. An die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, da die Voraussetzungen des § 554 BGB a.F. (§ 543 III BGB n.F.) nicht durch die Anwendung eines anderen Kündigungstatbestandes unterlaufen werden dürfen.*)
2. Wird eine vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung vom Mieter nicht beanstandet und zahlt dieser widerspruchslos die verlangte erhöhte Miete für einen Zeitraum von nahezu 18 Monaten, liegt hierin grundsätzlich eine konkludente Vereinbarung über eine Mietzinserhöhung.*)
3. In einer solchen stillschweigend getroffenen Abrede über die Erhöhung der Miete liegt regelmäßig eine ohne Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB a.F (§ 550 BGB n.F) erfolgte wesentliche Vertragsänderung, die zur Folge hat, dass der ursprünglich auf eine feste Laufzeit unter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung geschlossene Vertrag nun auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Dem durch die Mieterhöhung begünstigten Vermieter ist es jedoch nach § 242 BGB verwehrt, sich auf den infolge der konkludenten Vereinbarung eingetretenen Formmangel zu berufen und das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.*)

IBRRS 2006, 2531

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 24 U 181/01
Besteht das Mietobjekt aus ganz unterschiedlich gearteten Teilflächen und Räumen (hier: Druckereigelände), dann ist die Minderung des Mietzinses beim Auftreten von Mängeln einzelner Bereiche am konkreten Miet-Gebrauchswert dieser Einzelbereiche zu orientieren.*)

IBRRS 2006, 2526

OLG Köln, Urteil vom 13.01.2004 - 22 U 125/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2514

KG, Urteil vom 13.01.2003 - 8 U 238/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2513

KG, Urteil vom 22.01.2004 - 8 U 193/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2510

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 94/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2508

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 322/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2503

OLG Celle, Urteil vom 03.11.1999 - 2 U 280/98
1. Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages einen Mietzins, der in Nettobetrag und Mehrwertsteuer aufgeteilt ist, und stellt sich anschließend entgegen der Ansicht beider Parteien heraus, dass die Voraussetzungen für einen Verzicht von der Befreiung der Umsatzsteuer für die Vermietung gewerblich genutzter Gebäude (§ 9 UStG) nicht vorliegen, kann der Vermieter nicht nach den Regeln der ergänzenden Vertragsauslegung verlangen, dass der Mieter den ursprünglich vereinbarten Bruttomietzins nunmehr als Nettomietzins zu entrichten hat.*)
2. Steuerrechtliche Vorstellungen beider Vertragsparteien können nur dann zu einer Vertragsanpassung nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage führen, wenn die Partei, deren Erwartungen nicht erfüllt werden, bei Vertragsschluss deutlich macht, welche besonderen steuerlichen Ziele sie mit ihrem Vertrag verfolgt.*)

IBRRS 2006, 2498

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 - 10 U 37/99
Zur Frage des Vorliegens eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes im Falle der Zahlungsunfähigkeit des (gewerblichen) Mieters*)
