Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2006, 1802
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - 22 U 80/05
1. Ein Generalunternehmer, der vom Nachunternehmer auf Rückzahlung des Vorschusses zur Mängelbeseitigung verklagt wird, kann sich dem entziehen, indem er den Vorschuss an den Bauherrn weiterleitet.
2. Der Zweck des Vorschussanspruchs, Ersatz für Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten und damit von der Last der Vorfinanzierung frei zu werden, wird durch die Weiterreichung des Vorschusses auch erreicht.

IBRRS 2006, 1801

OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2005 - 6 U 105/05
1. Aus Inhalt und Zweck der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungsbürgschaft getroffenen Sicherungsabrede folgt die Verpflichtung des Gläubigers/Auftraggeber, die Sicherung zurückzugewähren, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
2. Verlangt der Auftragnehmer im Hauptantrag die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich und im Hilfsantrag die Herausgabe an den Bürgen und unterliegt er mit dem Hauptantrag, trägt gleichwohl der AG die vollen Kosten des Rechtsstreits.
IBRRS 2006, 1735

OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005 - 1 U 1578/98
1. Wenn ein Sanitärinstallateur von ihm verlegte Wasserrohre nicht entsprechend den einschlägigen DIN-Normen auf Dichtigkeit und Festigkeit der Installation überprüft und sich nach der Abnahme eine Undichtigkeit zeigt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte mangelhafte Leistung des Installateurs.
2. Anstelle der grundsätzlich auch für Schadensersatzansprüche aus § 13 Nr. 7 VOB/B laufenden kurzen Verjährungsfristen des § 13 Nr. 4 VOB/B gelten unter den Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B 1990 = § 13 Nr. 7 Abs. 4 VOB/B 2002 ausnahmsweise die gesetzlichen Verjährungsfristen, und zwar auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers die Regulierung - zu Unrecht - abgelehnt hat.
3. Zur Frage, ob die Rückbelastung von Prämien in der Bauleistungsversicherung an die Nachunternehmer zu einem Regressverzicht für Fälle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit führt.
IBRRS 2006, 1718

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 261/04
1. Der Schuldner ist nach Offenlegung einer aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgten Teilabtretung der gegen ihn gerichteten Forderung an den Vorbehaltslieferanten grundsätzlich berechtigt, in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB nachträglich zu bestimmen, dass seine an den bisherigen Gläubiger erbrachten Abschlagszahlungen vorrangig auf die dem Vorbehaltslieferanten zustehende Teilforderung anzurechnen sind.*)
2. Entsprechend dem § 121 Abs. 1 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken muss der Schuldner die Leistungsbestimmung unverzüglich vornehmen, nachdem er von der Teilabtretung Kenntnis erhalten hat.*)

IBRRS 2006, 1694

AG Demmin, Urteil vom 05.05.2006 - 84 C 51/05
1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam.
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung, die eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft annimmt, scheidet jedoch wegen der anzustrebenden Rechtssicherheit im Gegensatz zur Auffassung des BGH (IBR 2004, 312) dann aus, wenn nicht sicher feststellbar ist, wie die Parteien diesen Willen realisiert hätten.

IBRRS 2006, 1693

OLG München, Urteil vom 17.05.2006 - 27 U 77/05
Direktzahlungen des Auftraggebers an Nachunternehmer unterliegen in der Insolvenz des Auftragnehmers der Insolvenzanfechtung nur, wenn der Auftragnehmer den Direktzahlungen vor Insolvenzeröffnung wirksam gemäß § 362 Abs. 2 BGB zugestimmt hat.

IBRRS 2006, 1687

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80
Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)

IBRRS 2006, 1682

OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2005 - 9 U 77/04
Eine mangelhafte Bauausführung liegt vor, wenn Kellerwände nicht in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt wurden, obwohl dies vertraglich vereinbart war. Auf die Frage, ob Feuchtigkeitserscheinungen auf in den Kellerwänden vorhandene Risse zurückzuführen sind, kommt es dann nicht mehr an.

IBRRS 2006, 1648

LG Wiesbaden, Urteil vom 29.06.2005 - 5 O 443/04
Sieht eine Gewährleistungsbürgschaft vor, dass sie Ansprüche wegen Gewährleistung für bereits fertig gestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten absichert, ist für die Inanspruchnahme der Bürgschaft eine förmliche Abnahme erforderlich.

IBRRS 2006, 1646

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2006 - 14 U 185/05
1. Hat der Auftragnehmer eine DIN-gerechte Ausführung der Pflasterung eines Parkplatzes zugesagt und haben die Vertragsparteien darüber hinaus die Geltung der VOB vereinbart, stellt die nicht DIN-gerechte Herstellung der Pflasterung selbst dann einen Mangel i. S. von § 13 Nr. 1 VOB/B dar, wenn (noch) kein Schaden eingetreten und die Nutzung des Parkplatzes nicht beeinträchtigt ist.*)
2. Besteht der einzige Nachteil darin, dass Regenwasser nur unwesentlich langsamer abfließt als bei einer DIN-gerechten Ausführung, ist eine Neuherstellung der Pflasterung unverhältnismäßig.*)

IBRRS 2006, 1642

OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 24 U 94/05
1. Fallen bei einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach Veräußerung des Eigentums Schuldner und Eigentümer auseinander, bleibt der Schuldner verpflichtet, die Erklärung abzugeben, welche die vorgemerkte Rechtsänderung herbeiführt und kann sich wegen § 883 Abs. 1 BGB nicht auf Unvermögen berufen.*)
2. Verlangt der Auftragnehmer eine Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, ist sein Vortrag, mit dem er die noch nicht erbrachten Leistungen bewertet und vom Gesamtpreis abzieht, für den Fall schlüssig, dass im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages nur noch geringfügige Leistungen zu erbringen sind. Die Grenze der Geringfügigkeit ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen unter 2% des Auftragsvolumens liegt.*)

IBRRS 2006, 1630

LG Wuppertal, Beschluss vom 29.05.2006 - 5 O 113/06
Der Unternehmer kann ausnahmsweise Sicherung nach § 648 BGB beanspruchen, wenn der Besteller zwar nicht Eigentümer des Grundstücks ist, der Eigentümer dennoch aber den wirtschaftlichen Vorteil der Leistung des AN in Form einer Werterhöhung genießt.

IBRRS 2006, 1629

OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2006 - 21 U 134/04
1. Auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede, die entgegen § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO nicht in einer gesonderten Urkunde enthalten ist, kann sich auch derjenige Vertragteil berufen, der nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.*)
2. Der Verstoß gegen die Verbraucherschutzvorschrift des § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO führt auch dann zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung, wenn das Vertragsformular, in dem sie enthalten ist, von der Verbraucherseite stammt und nicht von dem anderen Vertragsteil.*)
IBRRS 2006, 1627

LG Hamburg, Urteil vom 24.02.2006 - 321 O 361/03
1. Das Vorhandensein von Lignin in Gipskarton ist kein Mangel. Das Durchschlagen von Verfärbungen aus Gipskartonplatten zur Oberfläche ist daher keine außergewöhnliche oder für Bauausführende unerwartete Erscheinung.
2. Treten Braunverfärbungen auf, worauf letztlich niemand Einfluss hat, ist ein Sperranstrich aufzubringen. Die dadurch gegenüber einer „Normalgrundierung“ entstehenden Mehrkosten sind keine Sowieso-Kosten.

IBRRS 2006, 1626

LG Wiesbaden, Beschluss vom 10.05.2006 - 11 O 81/05
Die Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt erst mit ihrer Inanspruchnahme, nicht bereits mit dem Sicherungsfall.

IBRRS 2006, 1610

OLG München, Beschluss vom 23.02.2006 - 2 Ws 22/06
1. Die Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Sperrkonto einzuzahlen, stellt jedenfalls bei Geltung der VOB/B eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer dar.*)
2. Unterlässt der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto und kann er den Restwerklohn infolge eigener Insolvenz nicht mehr auszahlen, so kann dies Untreue nach dem Treuebruchtatbestand sein.*)

IBRRS 2006, 1596

KG, Urteil vom 31.03.2006 - 7 U 18/05
Ein nichtiges Scheingeschäft liegt nicht vor, wenn die Vertragspartner den Vertrag unter einem Vorbehalt abgeschlossen haben. Eine befreiende Schuldübernahme setzt stets den Willen des Gläubigers voraus, einen Schuldner aus der Haftung zu entlassen. Der Wille muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer wunschgemäß die "momentane Abrechnungssituation" über ein Bauvorhaben, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.*)

IBRRS 2006, 1583

OLG Hamburg, Urteil vom 21.04.2005 - 10 U 52/04
Will der Auftragnehmer laut Vertrag "sämtliche Bauleistungen für die vollständige Erstellung von Erschließungsanlagen" übernehmen und ist die "Erschließung" in der Vorbemerkung ausdrücklich dahingehend definiert, dass die Anschlüsse für gewisse Häuser miterfasst sind, handelt es sich dabei um einen eindeutigen Wortlaut, der keine Deutung dahingehend zulässt, dass nur Anschlüsse bis zur Grundstücksgrenze gemeint sein könnten.

IBRRS 2006, 1580

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2006 - 4 U 207/05
1. Zwar sind nach den Grundsätzen zur Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages vom Unternehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen sowie das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für Teilleistungen zum Pauschalpreis darzutun. Zu einer derartigen Abrechnung, die in der Regel eine nachträgliche Aufgliederung der Gesamtleistung in Einzelleistungen und kalkulierte Preise erfordert, ist der Unternehmer indes dann nicht verpflichtet, wenn lediglich geringfügige Leistungen noch ausstehen. In einem solchen Fall reicht es vielmehr aus, dass der Unternehmer die nicht erbrachten Leistungen bewertet und vom Gesamtpreis abzieht.
2. Der Auftraggeber verhält sich treuwidrig, wenn er die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts dadurch verhindert, dass er grundlos die für den Lauf der zweijährigen Sicherungsfrist erforderliche behördliche Schlussabnahme nicht durchführen lässt.
IBRRS 2006, 1559

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.01.2005 - 4 U 617/03-109-
Wer bei einem Werkunternehmer die Herstellung eines speziellen, für das Eichen von Industriewaagen geeigneten LKW (Sonderfahrzeug) nebst Anhänger nach detaillierten eigenen Vorgaben bestellt, kann nicht verlangen, dass das Fahrzeug Fahreigenschaften eines normalen, für den Straßenverkehr konzipierten LKW aufweist.*)

IBRRS 2006, 1556

LG Koblenz, Urteil vom 18.02.2005 - 8 O 58/04
1. Ist bei den Arbeiten ein Aushub von max. 60 cm zzgl. 10 - 20 cm Untergrundverbesserung erforderlich, so muss der Auftragnehmer in diesem Bereich nicht mit Versorgungsleitungen rechnen, weil nach den anerkannten Regeln der Technik Versorgungsleitungen jeweils unterhalb dieser Schichten zu verlegen sind.
2. Werden dennoch Versorgungsleitungen vorgefunden, so kann der Auftragnehmer für die Sicherung der Versorgungsleitungen eine Mehrvergütung verlangen.
3. Geht der Auftragnehmer davon aus, dass eine Position des Leistungsverzeichnisses primär mit Großgeräten kostengünstig bewerkstelligt werden kann, und stellt sich dies als falsch heraus, so handelt es sich lediglich um einen internen Kalkulationsirrtum des Auftragnehmers, der keinerlei Mehrvergütung nach sich zieht.
IBRRS 2006, 1523

OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005 - 1 U 32/05 a
Hat der Unternehmer drei erfolglose Nacherfüllungsversuche unternommen, kann die Nacherfüllung als fehlgeschlagen im Sinne des § 636 BGB angesehen werden.*)

IBRRS 2006, 1508

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 175/05
Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses
"Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von W. Haus (= Unternehmer) zu vertreten ist, hat W. Haus das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Bauherr oder W. Haus im Einzelfall andere Nachweise erbringen"
ermöglicht wirksam bei freier Kündigung des Bestellers eine pauschale Abrechnung in dieser Höhe, wenn der Unternehmer nicht daneben noch weitere Ansprüche geltend macht.*)

IBRRS 2006, 1506

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2006 - 10 U 67/06
Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist unwirksam.

IBRRS 2006, 1505

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2005 - 12 U 189/04
Die Verhandlungen über die Lieferung und den Einbau einer Autowaschanlage in eine noch zu errichtende Waschhalle begründen für den Lieferanten einen unselbstständigen Beratungsvertrag zur Einbaufähigkeit der Anlage als Nebenverpflichtung zum Kaufvertrag.
IBRRS 2006, 1486

OLG Dresden, Urteil vom 24.11.2004 - 11 U 3010/01
Ist der Auftraggeber im Annahmeverzug, kann der Unternehmer den Vertrag kündigen und nach § 9 Nr. 3 VOB/B Vergütung für seine bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen verlangen. Soweit die angebotene Leistung mangelhaft ist, muss sich der Unternehmer von seinem Vergütungsanspruch jedoch die Kosten für die Nachbesserung abziehen lassen.

IBRRS 2006, 1475

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - VII ZR 44/05
1. Ein Verstoß gegen § 12 Nr. 1 Satz 1 VOB/A steht der Geltendmachung der Vertragsstrafe nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur entgegen, wenn der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers bei Abgabe des Angebots als widersprüchlich werten durfte und er in seinem schutzwürdigen Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber sich an die Regelung des § 12 Nr. 1 Satz 1 VOB/A halten werde, enttäuscht worden ist.*)
2. Allein der Umstand, dass eine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 12 Nr. 1 Satz 1 VOB/A objektiv vorlagen, rechtfertigt es nicht, der vereinbarten Vertragsstrafe ihre Wirkung zu nehmen.*)
3. Es ist Sache des Auftragnehmers, die Voraussetzungen vorzutragen, die es rechtfertigen, die Durchsetzung der Vertragsstrafe im Einzelfall an Treu und Glauben scheitern zu lassen.*)
IBRRS 2006, 1458

OLG München, Urteil vom 16.05.2006 - 9 U 2009/05
Zur Frage der Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Prozessstandschaft bei der Klage einer GmbH aus einer sicherungsabgetretenen Restwerklohnforderung vor, während und nach dem Insolvenzverfahren.

IBRRS 2006, 1422

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.04.2006 - 4 U 161/05
Zur Auslegung eines Vertrages, ob dieser bereits mit der Unterzeichnug des Verhandlungsprotkolls zu Stande gekommen ist.

IBRRS 2006, 1407

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2004 - 21 U 5/04
1. Eine Eventualposition liegt vor, wenn eine Leistung eventuell zusätzlich anfällt oder nicht. Alternativpositionen liegen dagegen vor, wenn entweder die eine oder die andere Leistung anfallen wird.
2. Die Wahl zwischen Alternativpositionen erfordert keine Entscheidung des Auftraggebers bei Auftragserteilung. Es ist ausreichend, wenn eine der Leistungsalternativen wegen der tatsächlichen Verhältnisse vom Auftragnehmer erbracht werden muss.

IBRRS 2006, 1404

KG, Urteil vom 03.11.2005 - 10 U 243/03
Nach der Kündigung eines BGB-Pauschalvertrages hängt die Fälligkeit der Schlusszahlung zwar nicht von der Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung ab. Gleichwohl erfordert die Durchsetzbarkeit des Anspruchs die schlüssige Darlegung der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu dem Wert der Gesamtleistung.

IBRRS 2006, 1401

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 19 U 125/04
1. Der Auftragnehmer muss sich ein Organisationsverschulden seines Subunternehmers, welches dem arglistigen Verschweigen gleich steht, zurechnen lassen, wenn allein das Wissen und die Mitteilung des Subunternehmers ihn in die Lage versetzt, seiner Offenbarungspflicht nachzukommen. Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer abgrenzbare Teile der Leistung an den Subunternehmer vergibt, ohne selbst an ihnen mitzuwirken oder sie verantwortlich zu beaufsichtigen.
2. Auch bei einem gravierenden Baumangel an einem besonders wichtigen Gewerk, welcher als Indiz für ein Organisationsverschulden des Auftragnehmers ausreicht, kann sich der Auftragnehmer entlasten, indem er seine ordnungsgemäße betriebliche Organisation darlegt; "Ausreißer" bei ordnungsgemäßer Organisation begründen keine verschärfte Haftung.

IBRRS 2006, 1395

OLG Köln, Urteil vom 14.02.2006 - 3 U 41/05
1. Zur Frage der Auslegung eines strittigen Punktes im Leistungsverzeichnis.
2. § 640 Abs. 2 BGB führt nicht zum Verlust des Schadensersatzanspruchs gem. § 635 BGB a.F.
3. Eine Haftung des Auftraggebers aus culpa in contrahendo wegen fehlerhafter - hier: missverständlicher - Ausschreibung setzt voraus, dass der Auftragnehmer gerade auch in einem schutzwürdigen Vertrauen enttäuscht worden ist; daran fehlt es, wenn der Auftragnehmer bei ihm zumutbarer Prüfung die Unklarheit des Leistungsverzeichnisses hätte erkennen können.

IBRRS 2006, 1394

OLG Köln, Urteil vom 08.02.2006 - 11 U 93/04
1. Zwar sieht die DIN 18365 eine Prüfpflicht hinsichtlich der Wandflächen nicht ausdrücklich vor. Der Umfang der Prüfpflicht wird durch die DIN aber nicht abschließend, sondern nur beispielhaft umschrieben.
2. Für alle Faktoren, die sich unmittelbar auf die Qualität der Werkleistung auswirken können, obliegt dem Werkunternehmer in vollem Umfange die Prüfpflicht.
3. Bei kunststoffummantelte Leisten liegt es für einen fachkundigen Werkunternehmer auf der Hand, dass in besonderem Maße auf eine ausreichende Austrocknung zu achten ist.

IBRRS 2006, 1376

KG, Urteil vom 28.02.2005 - 26 U 186/03
Dem Werkunternehmer ist gegenüber der Inanspruchnahme wegen Baumängeln die Berufung auf eine eingetretene Verjährung der Gewährleistungsansprüche verwehrt, wenn ihm wegen derselben Mängel noch unverjährte Ansprüche gegenüber dem eigenen Subunternehmer zustehen.

IBRRS 2006, 1373

LG Marburg, Urteil vom 30.01.2006 - 1 O 231/03
Über den Wortlaut des § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hinaus tritt die Hemmungswirkung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch dann ein, wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Antragsschrift auch ohne förmliche Zustellung ohne weiteres festgestellt werden kann und sich der Antragsgegner zudem an dem Verfahren aktiv beteiligt hat.

IBRRS 2006, 1353

OLG Bamberg, Urteil vom 22.07.2005 - 3 U 19/05
1. Eine den Widerruf eines Haustürgeschäfts ausschließende vorherige Bestellung durch den Kunden ist auch dann möglich, wenn zahlreiche Detailfragen noch offen waren und zuvor nicht bereits über Preise gesprochen worden ist.
2. Bei der Abrechnung des gekündigten Pauschalvertrages muss der Unternehmer nur die Aufwendungen darlegen, die er erspart hat.

IBRRS 2006, 1346

BGH, Urteil vom 21.02.2006 - X ZR 39/03
Erklärt ein Privater ohne Einschränkung, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, begründet er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung. Die Teilnehmer dürfen deshalb in einem solchen Fall auch bei der Ausschreibung eines Privaten darauf vertrauen, dass der Ausschreibende bei der Vergabe des Auftrags insgesamt die Regeln der VOB/A einhält. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können den Teilnehmern der Ausschreibung Schadensersatzansprüche nach denselben Grundsätzen zustehen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.*)

IBRRS 2006, 1345

OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2005 - 12 U 90/03
Fordert der Auftraggeber (AG) nach Abnahme den Auftragnehmer (AN) zur Mängelbeseitigung auf, kann der AN diese von der Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB in Höhe noch offenen Werklohns abhängig machen. Verstreicht eine zur Stellung der Sicherheit gesetzte angemessene Frist erfolglos, kann der AN durch eine Nachfristsetzung ein Abrechnungsverhältnis herbeiführen. Dafür genügt es jedoch nicht, wenn der AN lediglich ankündigt, nach Ablauf einer weiteren Frist vom Recht zur Erfüllungsverweigerung Gebrauch zu machen.

IBRRS 2006, 1343

OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2006 - 5 U 122/05
Ein aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommener Bürge kann die Rückforderung der Bürgschaftssumme wegen mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht verlangen.

IBRRS 2006, 1288

OLG Schleswig, Urteil vom 02.11.2005 - 4 U 205/04
1. Die Verwendung einer Dickbeschichtung als Z-Isolierung im Fußpunktbereich des Verblendmauerwerks entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist mangelhaft.
2. Erbringt der Auftraggeber Eigenleistungen bei der Herstellung einer Abdichtung im Fußpunktbereich des Verblendmauerwerks, hat der Rohbauunternehmer den Auftraggeber auf eine fachlich einwandfreie Leistung und die Verwendung richtiger Materialien hinzuweisen.

IBRRS 2006, 1252

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2005 - 25 U 71/04
1. Schüttgütermengen, die unter Angabe einer Einbaustärke in Quadratmetern ausgeschrieben sind, sind durch Aufmaß zu ermitteln. Ein Nachweis durch Wiegescheine ist nicht erforderlich, es sei denn, der Vertrag enthält eine eindeutige und abweichende Regelung.
2. Der Einwand, die geforderte Einbaustärke von in Quadratmetern ausgeschriebener Schüttgüter sei nicht erreicht, ist ein Mängeleinwand, der nach Abnahme vom Auftraggeber zu beweisen ist. Er berührt nicht die Prüfbarkeit eines Quadratmeter-Aufmaßes.
3. Auch wenn der Bauvertrag eine gemeinsame Aufmaßnahme ausdrücklich vorsieht, beeinträchtigt das Fehlen solcher Aufmaße nicht die Fälligkeit des Werklohns.

IBRRS 2006, 1247

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 - 5 U 91/04
1. Eine Sicherungsabrede, die vorsieht, dass eine einbehaltene Barsicherheit allein gegen die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt und der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Gläubiger ein individuelles Aushandeln nicht nachweisen kann.
2. Der insoweit in Anspruch genommene Bürge ist nicht auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, wenn seine Inanspruchnahme aus dem Grund rechtsmissbräuchlich ist, weil sich die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ergibt.

IBRRS 2006, 1246

LG Hannover, Urteil vom 30.09.2005 - 9 O 346/04
Eine einfache Gewährleistungsbürgschaft ohne erstes Anfordern kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund einer formularmäßigen Sicherungsabrede erteilt wurde, die für die Ablösung eines Bareinbehaltes die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht und somit nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam ist.

IBRRS 2006, 1234

KG, Urteil vom 17.03.2006 - 7 U 221/05
Die Lieferung und die Montage einer auf die besonderen räumlichen Verhältnisse angepassten Einbauküche in ein Einfamilienhaus unterliegen ausschließlich werkvertraglichen Bestimmungen. Maßnahmen der Selbsthilfe sind nur nach Maßgabe des § 634 BGB ersatzfähig.*)

IBRRS 2006, 1204

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - VII ZR 249/04
Ein Werkvertrag mit einem Verbraucher wird nicht schon dann im Sinne des Art. 15 Abs. 1 c) EuGVVO im Rahmen einer vom Vertragspartner im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgeübten oder dahin ausgerichteten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen, wenn der Vertragspartner erst aufgrund des Vertrages zum Zwecke der Herstellung des Werkes verpflichtet ist, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers zu entfalten.*)

IBRRS 2006, 1203

BGH, Beschluss vom 01.02.1965 - GSZ 1/64
Der Architekt, den der Bauherr gemäß dem § 635 BGB wegen Aufsichtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, kann gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch gemäß dem § 426 BGB geltend machen.*)

IBRRS 2006, 1202

OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.03.2006 - 1 U 48/04
1. Eine Verletzung der Anzeigepflicht führt nicht zum Ausschluss des Verschuldens bei der Prüfung der Verwirkung der Vertragsstrafe.
2. Eine Berufung auf die Vertragsstrafe ist rechtsmißbräuchlich, wenn die Erfüllung des Zeitplanes durch den Auftragnehmer unmöglich geworden ist.
3. Die Erfüllung des Zeitplanes ist dann unmöglich geworden, wenn der Auftragnehmer Arbeitsabläufe ständig neu strukturieren und umstellen muss. Dies kann darauf beruhen, dass der AN Arbeitsabläufe wegen fehlender oder zu spät zur Verfügung gestellten Planunterlagen durch den AG, zahlreichen Änderungsanordnungen des AG, und aufgrund der Vielzahl sonstiger zusammentreffender Umstände, welche von dem AG verursacht sind, ändern muss.

IBRRS 2006, 1176

LG Wiesbaden, Urteil vom 17.11.2005 - 4 O 8/05
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche gemäß § 13 VOB/B, sieht aber der Werkvertrag eine Geltung der VOB/B nicht vor, ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertrag ausgeschlossen.

IBRRS 2006, 1097

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 23 U 211/04
1. Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet der Verband als solcher und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer, soweit die Gemeinschaft bei der Verwaltung des Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
2. Die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Ausführung einer Maßnahme beinhaltet in aller Regel eine konkludente Bevollmächtigung des Verwalters, Aufträge im Namen der Eigentümer zu vergeben.
3. Bei Verträgen unter Einbeziehung der VOB/B kann der Auftraggeber in der Regel die Bauleistung nicht als Ganzes zurückweisen, weil vorrangig der Leistungserfolg durch Nachbesserung erzielt werden soll und ein Schadensausgleich nur unter Anrechnung des Leistungswertes der mangelhaften Leistung gewährt werden soll.
4. Etwas anderes gilt, wenn die Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B vorliegen.