Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7760 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2845
OLG München, Urteil vom 30.11.2005 - 27 U 229/05
1. Die Leistung des Werkunternehmers beschränkt sich nicht auf seine isolierte Werkleistung, sondern muss deren funktionelles Umfeld mit einbeziehen. Dies betrifft vor allem Vorgewerke, mit deren Überprüfung der Auftragnehmer den Erfolg seiner eigenen Leistung abzusichern hat.
2. Zur Dichtigkeit eines Daches gehört nicht nur die Vermeidung des Eindringens von Niederschlagswasser, sondern auch die Verhinderung von Kondensatbildung.
IBRRS 2006, 2844

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2005 - 9 U 1121/04
Der Tragwerksplaner hat die Haftzugfestigkeit des Betons zu prüfen, bevor er ein CFK-Lamellensystem zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Decken empfiehlt.

IBRRS 2006, 2828

OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 287/05
Ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch des Verkäufers lässt - abgesehen von einem Anerkenntnis - keine neue Verjährungsfrist entstehen, § 438 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserung ist nicht anwendbar.*)

IBRRS 2006, 2818

OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 187/05
In die September-Ausgabe hat sich wieder einmal der Fehlerteufel eingeschlichen:
Das Aktenzeichen der von Ihnen gesuchten Entscheidung lautet richtig:
16 U 287/05

IBRRS 2006, 2745

LG Aachen, Urteil vom 30.03.2006 - 6 S 215/05
1. Kommt es bei der Nutzung von Wasserleitungen zu Schlaggeräuschen, die auf die Verlegung der Rohre zurückzuführen sind, liegt ein Ausführungsmangel vor.
2. Tragen die Parteien im Prozess übereinstimmend die Vereinbarung der VOB/B vor, reicht dies allein für eine wirksame Einbeziehung nicht aus. Diese wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird und die - geschäftlich unerfahrene - Partei Gelegenheit hatte, deren Inhalt bei Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.

IBRRS 2006, 2742

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2006 - 3 U 70/05
Das dem Auftragnehmer zustehende Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B ist auch dann ausgeschlossen, wenn die zum Vertragsinhalt gewordene Regelung der Ziffer 48 ZVB-StB 88 bei einer Gewährleistungsbürgschaft keine Verpflichtung der Zahlung auf erstes Anfordern vorsieht, jedoch die vorrangigen Vertragsbedingungen des Bauherrn eine allgemeine Regelung enthalten, dass sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde zur Zahlung auf erstes Anfordern bereit zu erklären habe. Diese Regelung ist unwirksam.

IBRRS 2006, 2741

OLG Jena, Urteil vom 12.01.2006 - 1 U 921/04
1. Das Stillschweigen auf ein Angebot ist zwar in der Regel nicht als Zustimmung zu werten. Anders ist dies jedoch dann, wenn nach Treu und Glauben ein Widerspruch des Angebotsempfängers erforderlich gewesen wäre. Das gilt auch für Nachtragsangebote.
2. Ein Widerspruch gegen ein Nachtragsangebot ist z. B. geboten, wenn diesem einverständliche und alle wichtigen Punkte betreffende Vorverhandlungen vorausgegangen sind.

IBRRS 2006, 2450

OLG Nürnberg, Urteil vom 04.01.2006 - 6 U 114/03
Verweigert der Auftraggeber ernsthaft und endgültig die Annahme der vom Bauunternehmer angebotenen Leistung, weil er sie zu Unrecht für nicht vertragsgemäß hält, und teilt er nicht konkret mit, welche Änderung der Leistungsausführung er fordert, so kann der Bauunternehmer auch ohne Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Vertrag kündigen. Nach Kündigung kann der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

IBRRS 2006, 2438

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - VII ZR 68/05
Hat der Auftragnehmer bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag prüfbar abgerechnet, muss das Gericht in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Dabei ist auch eine vom Auftragnehmer nachträglich erstellte Kalkulation auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Bei der Ermittlung des dem Auftragnehmer zustehenden Werklohns ist § 287 ZPO anwendbar.*)
IBRRS 2006, 2333

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - VII ZR 86/05
1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen des § 635 BGB grundsätzlich Schadensersatz in der Weise verlangen, dass er das mangelhaft errichtete Werk zur Verfügung stellt und den ihm aus der Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden geltend macht. Dieser so genannte große Schadensersatzanspruch führt jedenfalls vor der Abnahme dazu, dass der Werklohnanspruch untergeht.*)
2. Verlangt der Besteller wegen des Mangels eines Bauwerks großen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der Weise, dass er unter Anrechnung des nicht bezahlten Werklohns Mehrkosten für die Errichtung eines neuen Bauwerks geltend macht, ist in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB zu prüfen, ob die Aufwendungen dafür unverhältnismäßig sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 181/71, BGHZ 59, 365, 366).*)
3. Sind die Aufwendungen nicht unverhältnismäßig, kann der Besteller grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, dass ihm unter Abgeltung des Minderwerts lediglich die Kosten für eine Ersatzlösung zu gewähren sind, mit der er nicht in die Lage versetzt würde, den vertraglich geschuldeten Erfolg selbst herbeizuführen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. März 2003 - VII ZR 443/01, BGHZ 154, 301).*)
IBRRS 2006, 2309

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 22 U 204/05
Ist nicht aufklärbar, wer von mehreren beteiligten Personen Auftraggeber eines Bauvertrages ist, kann die Bezahlung von Abschlagsrechnungen durch den Grundstückseigentümer als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden mit der Folge, dass dieser für die gesamten Bauleistungen haftet.

IBRRS 2006, 2284

VK Sachsen, Beschluss vom 14.02.2006 - 1/SVK/005-06
Wird im Nachunternehmerverzeichnis von der vorgesehenen Nutzung von detaillierten Ordnungszahlen abgesehen und anstelle der präzisen Beschreibung der Leistung wie „Leuchtenaufhängung und Kabelweg“ / „Leuchteneinzelbefestigung“ nur von „Kabeltrassen“ gesprochen, kommt es nicht mehr darauf an, ob es dem Auftraggeber möglich wäre, die Leistungen den Nachunternehmern zuzuordnen. Vielmehr obliegt es dem Bieter, das Formular unmissverständlich auszufüllen. Ein entsprechender Nachprüfungsauftrag, der den Ausschluss wegen der Unmöglichkeit der eindeutigen Nachunternehmerzuordnung rügt, ist daher unbegründet.

IBRRS 2006, 2280

LG Baden-Baden, Urteil vom 12.07.2005 - 1 O 321/04
Ergibt die Auslegung des zwischen zwei Werkvertragsparteien geschlossenen Vertrages, dass Vertragsgegenstand bezüglich streitiger Leistungspositionen die Lieferung und der Einbau von bestimmten Pflastersteinen war, bleibt eine später getätigte erneute Einigung rechtsfolgenlos und die Voraussetzungen eines Nachtrags gemäß § 2 Nr. 5, 6 VOB/B liegen nicht vor.

IBRRS 2006, 2210

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - VII ZR 274/04
Eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liegt nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Vornahme der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen.*)
IBRRS 2006, 2201

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2006 - 8 U 200/05
Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Abdichtung der Bodenplatte seines Hauses, die sich in seinem Verhältnis zum Werkunternehmer aus Rechtsgründen nicht als Mangelbeseitigungskosten im Rahmen von dessen Gewährleistung darstellen, können auch nicht vom planenden Architekten als kausale Folge seines Planungsfehlers verlangt werden. Sie stellen vielmehr nicht ersatzfähige Sowiesokosten dar.*)

IBRRS 2006, 2200

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 12/06
Die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach §§ 312, 355 BGB beginnt nicht vor dem Zustandekommen des (schwebend wirksamen) Vertrags.*)

IBRRS 2006, 2192

OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 195/06
1. Eine Lohngleitklausel, die die Höhe des Werklohnes an einen Tariflohn bindet, ist eine Kostenelementeklausel und keine Spannungsklausel.
2. Eine solche Kostenelementeklausel ist unwirksam, wenn der Ände-rungssatz nicht den kalkulierten Lohnkosten entspricht.

IBRRS 2006, 2178

OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2005 - 26 U 11/05
1. Verpflichtet sich der Veräußerer, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, richtet sich das Gewährleistungsrecht für eventuelle Mängel nach Werkvertragsrecht, da sich der Veräußerer verpflichtet hat, auf dem Grundstück das Bauwerk zu errichten.
2. Dass der Veräußerer von allen Miteigentümern des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück in einem anderen Verfahren u.a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt in der Regel nicht dazu, dass die klagenden Miteigentümer, die nur einen Teil der Eigentumsgemeinschaft ausmachen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen, da sie nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden sind. Eine solche Bindung ist nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.
3. Ist der Schadensersatz jedoch auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichtet, ist die Ausübung der Rechte hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums nicht beeinträchtigt, da dieser Anspruch lediglich das individuelle Vertragsverhältnis zwischen den Parteien betrifft. Anstelle des Wohnungseigentümers, der aus der Gemeinschaft ausscheidet, tritt im Falle der Rückabwicklung dann wieder der Veräußerer.

IBRRS 2006, 2177

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2005 - 21 W 6/05
Will der Generalunternehmer eines Bauvorhabens im selbständigen Beweisverfahren festgestellt wissen, dass der Bauuntergrund mangelhaft ist, nimmt jedoch sodann seinen Antrag zurück und ist kein Hauptsacheverfahren (mehr) anhängig, hat er als Antragsteller gem. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten anfallenden Kosten, u.a. für die zur Feststellung nötige Beauftragung einer Drittfirma zu tragen.

IBRRS 2006, 2172

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 233/05
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung ersparter Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag.
2. Die Rechtsfolge der fehlenden Prüffähigkeit der Schlussrechnung (Vergütungsanspruch wird nicht fällig) greift auch dann ein, wenn der Auftragnehmer seiner sekundären Darlegungslast in Bezug auf ersparte Aufwendungen nicht genügt.

IBRRS 2006, 2162

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2006 - 4 U 149/05
Zum Beweis streitigen Zeitaufwands für Nacharbeiten.

IBRRS 2006, 2160

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.05.2006 - 4 U 208/98
1. Nach Kündigung eines Bauvertrages wird die Vergütung auch ohne Abnahme fällig.
2. Die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist allein, ob dem Kontroll- und Informationsinteresse des Auftraggebers im konkreten Fall genügt ist.
3. Hat der Unternehmer seine Leistung nicht in seinen Pauschalpreis einkalkuliert, etwa weil er irrtümlich der Auffassung ist, sie sei nicht - bzw. jedenfalls nicht schon aufgrund des ursprünglichen Vertrages - geschuldet, scheitert die Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung nicht daran, dass er keine Nachkalkulation vornimmt.
IBRRS 2006, 2159

KG, Urteil vom 06.06.2006 - 7 U 197/05
1. Kosten, die mit der Unterhaltung einer nachträglich eingebauten Innendrainage (hier: zur Abdichtung gegen Schichtenwasser in einer Tiefgarage) verbunden sind, kann der Besteller nicht schon deshalb vom Unternehmer ersetzt verlangen, weil der Einbau im Rahmen der Mängelbeseitigung erfolgt ist.
2. Fallen für die Trockenhaltung einer Tiefgarage Wartungskosten an einer Innendrainage an, handelt es sich nicht um Kosten der Mängelbeseitigung, sondern um Folgekosten, die zur Erhaltung des Bauwerks vom Besteller aufgebracht werden müssen, sofern im Bauwerksvertrag keine bestimmte Maßnahme zur Abdichtung gegen Schichtenwasser vereinbart worden ist.*)

IBRRS 2006, 2129

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2005 - 23 U 157/04
1. Hat der Bauunternehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte und Brauchbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so muss er dies unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - mitteilen. Eine Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer - insbesondere als Fachunternehmer - hätte Bedenken haben müssen.
2. Abdichtungsbereiche gegen Feuchtigkeit bedürfen einer besonderen Beobachtung und Überprüfung, da diese typische Gefahrenquelle darstellen und ein kritischer Bauabschnitt ist. Auch wenn der Auftraggeber von einer fachkundigen Person beraten wird, wird der Unternehmer von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht in der Regel nicht entbunden.

IBRRS 2006, 2126

OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2006 - 5 U 1806/05
1. Für die durch verspätete Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft entstehenden Avalzinsen haftet der Bauherr auch dann, wenn der Bauunternehmer versehentlich die Herausgabe der Urkunde an sich selbst verlangt hat, der Bauherr die Bürgschaft jedoch aus anderen Gründen einbehält.*)
2. Eine wirksame Mahnung kann auch dann gegeben sein, wenn erkennbar ist, dass es dem Gläubiger nicht auf die von ihm genannten Modalitäten, sondern nur auf die tatsächlich geschuldete Leistung (hier: Herausgabe an die Bank) ankommt.*)

IBRRS 2006, 2125

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2005 - 22 U 32/04
Zu der Frage, welche Wärmeschutzverordnung zur Anwendung kommt, wenn es zwischen Bauantrag und Ausführung zu einer Änderung der Wärmeschutzverordnung mit erhöhten Anforderungen kommt.

IBRRS 2006, 2124

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 18/05
1. Beim Bestehen einer Spartenerkundungspflicht ist diese verletzt, wenn die Lage der Leitungen nur äußerst vage mitgeteilt sowie darauf hingewiesen wird, dass keine präzisen Pläne existieren, und der Bauleistungserbringer sich nicht selbst durch Freilegung einen Überblick verschafft, wenn dies ohne große Umstände möglich ist.
2. In einem solchen Falle trifft den Auftraggeber der Bauleistung im Schadensfall nicht einmal ein Mitverschulden nach § 254 BGB.
3. Das Gestatten einer Leitungsdurchführung über das Nachbargrundstück durch den Nachbarn begründet ein vertragliches oder jedenfalls quasivertragliches Schuldverhältnis, das über ein bloßes Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht, weshalb § 278 BGB anwendbar sein kann.

IBRRS 2006, 2123

OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 1889/04
1. Eine Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund kann durch eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung oder eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt sein, die eine Fortsetzung des Vertrages für die andere Vertragspartei unmöglich macht. Dies gilt vorbehaltlich aller Umstände im Einzelfall selbst dann, wenn die kündigende Vertragspartei selbst schuldhaft die Vertragsgrundlage zerrüttet hat.
2. Besteht ein auf § 649 BGB gestützter Honoraranspruch für nicht erbrachte und gleichzeitig ein Honoraranspruch für erbrachte Leistungen, ist eine Entscheidung nach § 301 ZPO durch Teilurteil möglich.
3. Hat das Gericht konträre Aussagen über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zu würdigen, kann es sich ungeachtet der Tatsache, dass Aussage gegen Aussage steht, nach seiner Beweiswürdigung von der Wahrheit der einen oder anderen Version überzeugen lassen.
4. § 348 Abs. 2 ZPO ermöglicht die Entscheidung der Landgerichtskammer durch unanfechtbaren Beschluss. Abs. 2 kommt jedoch nur im Falle des Vorliegens des Abs. 1 in Betracht, also wenn Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO existieren.

IBRRS 2006, 2104

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 167/04
1. Die Kündigung eines Werkvertrags durch den Unternehmer lässt einen Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen einer bis zur Kündigung erbrachten mangelhaften Teilleistung grundsätzlich unberührt.*)
2. Hat der Werkunternehmer eine neue Lösung für ein technisches Problem zu entwickeln, lässt der Umstand, dass er hierbei zunächst Wege beschreitet, die sich im Nachhinein als nicht gangbar erweisen, nicht ohne Weiteres den Schluss zu, insoweit erbrachte Teilleistungen seien fehlerhaft.*)
3. Mangels eines vertraglich eingeräumten Kündigungsrechts steht dem Unternehmer ein Kündigungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 643 BGB oder aus wichtigem Grund dann zu, wenn ihm das Festhalten am Vertrag infolge eines dem Besteller zuzurechnenden Grundes nicht zumutbar ist.*)
4. Die - widerlegbare - Vermutung, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig eingeschätzt haben (Rentabilitätsvermutung), beschränkt sich auf das Geschäft, dessen Erfüllung der Ersatzpflichtige schuldig geblieben ist, und erstreckt sich nicht auf die Rentabilität von Folgegeschäften mit dem Vertragsgegenstand.*)

IBRRS 2006, 2103

OLG Celle, Urteil vom 22.09.2005 - 6 U 37/05
Der Auftragnehmer kann den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn sein Auftraggeber den Bauablauf durch fortlaufende unberechtigte Eingriffe in die Bauausführung derart nachhaltig stört, dass dem Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.

IBRRS 2006, 2102

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005 - 24 U 149/04
Aus der in einem Werkvertrag vereinbarten Kassa-Klausel kann in der Regel kein Aufrechnungsverbot abgeleitet werden.

IBRRS 2006, 2101

OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 2321/05
1. Zur Wirksamkeit von Lohngleitklauseln.
2. Zur Frage der Verjährung bzw. Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen wegen unwirksamer Lohngleitklausel.
IBRRS 2006, 2089

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2006 - 16 U 179/05
Der auf Klage des Käufers zur Wandlung verurteilte Bauträger kann vom Bauunternehmer im Wege des Regresses gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B Freistellung vom rechtskräftig festgestellten Wandlungsanspruch sowie Erstattung der durch den Vorprozess entstandenen Kosten verlangen.

IBRRS 2006, 2074

OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2006 - 2 U 654/04
Hat der Auftraggeber, wenn auch unter dem Druck drohender Arbeitseinstellung, dem Unternehmer einen Nachtragsauftrag erteilt, ist der geheime Vorbehalt späterer Nachprüfung unbeachtlich.

IBRRS 2006, 2053

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 6/04
Weist der Bauunternehmer auf seine Bedenken gegen eine in der Ausschreibung unter Bezug auf ZTV-STRA 88 vorgesehene Leistung (hier: Mischungsverhältnis von Binder und Splittmastixasphalt im Straßenbau) hin und verweist der Auftraggeber darauf, dass Abweichungen nur „im Rahmen der genannten Vorschrift“ akzeptiert werden können, so wird der Bauunternehmer insoweit von der Gewährleistung und Haftung befreit. Ob der Hinweis richtig oder falsch war, spielt dann keine Rolle mehr.

IBRRS 2006, 2052

LG Dessau, Urteil vom 22.03.2006 - 2 O 947/05
Die Klage gegen den Bürgen einer Sicherheit nach § 648a BGB kann im Urkundsprozess erhoben werden, wenn der Auftraggeber ein eigenes Aufmaß samt Abrechnung erstellt und Zahlung Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Bürgschaft ankündigt.

IBRRS 2006, 2048

LG Halle, Urteil vom 29.11.2005 - 12 O 49/05
Wird die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, scheidet eine Berufung auf § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B aus, da die Regelung des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG (§ 307 BGB) nicht standhält.

IBRRS 2006, 2045

LG Bayreuth, Urteil vom 24.11.2003 - 23 O 271/95
1. Sind durch Schallübertragungen Fliesen- und Sanitärinstallationsgeräusche übermäßig wahrzunehmen, entspricht dies nicht den Regeln der Technik, konstituiert damit einen Mangel und kann eine Schadensersatzpflicht begründen.
2. Ein Schadensersatzanspruch kann ebenso durch Risse im Außen- und Innenbereich eines Wohngebäudes begründet werden, wenn hierbei die Regeln der Technik erkennbar nicht gewahrt wurden.
3. Steht fest, dass beide Vertragsparteien die Einbeziehung der Bestimmungen aus dem Einheitsformularvertrag tatsächlich einvernehmlich gewollt haben, dann ist keine der Parteien als „Verwender“ anzusehen. Vielmehr sind alle gemeinschaftlich „ausgehandelten Bedingungen“ als Individualabrede einzustufen.

IBRRS 2006, 2040

LG Potsdam, Urteil vom 26.05.2006 - 1 O 364/05
Verschieben sich Zuschlagserteilung und Baubeginn aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Preis analog § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.

IBRRS 2006, 2011

OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2005 - 24 U 152/04
Übernimmt der Unternehmer im Rahmen eines Globalpauschalvertrages Planung und Bau einer Tragkonstruktion, darf er sich auf einen vom Ingenieurbüro zur Verfügung gestellten "ersten Lastenüberblick" nicht verlassen, sondern muss auch das Risiko einer nachträglich vom Auftraggeber festgelegten schwereren Last einkalkulieren.

IBRRS 2006, 1942

OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2004 - 3 U 1102/03
1. Bei der Veräußerung eines gerade errichteten Ausbauhauses ist auf die vorhandene Bausubstanz Werkvertragsrecht anwendbar.
2. Auch in einem Individualvertrag, in welchem ein Ausbauhaus veräußert wird, ist eine Freizeichnung des Veräußerers von gegen ihn gerichteten Gewährleistungsansprüchen nur dann wirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert wurden und der Erwerber darüber hinaus hierüber nachhaltig vom Notar belehrt wurde.

IBRRS 2006, 1921

BGH, Urteil vom 08.06.2006 - VII ZR 13/05
1. Eine Lohngleitklausel in Form einer sogenannten "Pfennigklausel" bedarf als Kostenelementeklausel keiner Genehmigung nach § 3 WährG, wenn sich grundsätzlich nur die entstehenden Lohnkostenveränderungen auf den Werklohn auswirken.*)
2. Haben die Vertragsparteien eine nicht genehmigungsfreie Lohngleitklausel vereinbart, verhält sich der Auftraggeber nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er über die Anpassung der Änderungssätze hinaus unter Berufung auf eine vereinbarte Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel eine Selbstbeteiligung des Auftragnehmers an den Lohnerhöhungen verlangt.*)
IBRRS 2006, 1920

BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 65/03
Die Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in ein und denselben Vertrag ist grundsätzlich zulässig. Führt die Verwendung mehrerer Klauselwerke jedoch dazu, dass unklar ist, welche der darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten soll, kann keine der Bestimmungen angewendet werden mit der Folge, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen.*)

IBRRS 2006, 1883

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - 8 U 627/04-172
Für die wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag gegenüber einem bauunerfahrenen Auftraggeber reicht es nicht, wenn dieser einen Architekten mit der Planung und Bauüberwachung betraut hat. Vielmehr muss der Architekt am konkreten Vertragsschluss beteiligt sein.

IBRRS 2006, 1819

OLG Bamberg, Urteil vom 24.02.2005 - 1 U 157/04
1. Vereinbaren die Parteien, dass eine Abnahme durch Nutzung des Gebäudes nicht in Betracht kommt, können sie dennoch schlüssig auf die förmliche Abnahme verzichten. Ein solcher Verzicht muss sich aber unzweifelhaft aus dem Verhalten der Parteien ergeben.
2. In diesem Fall wird die Abnahme erst mit dem Verzicht bewirkt.

IBRRS 2006, 1818

KG, Urteil vom 03.03.2006 - 7 U 28/05
Das Gericht darf nicht durch Teilurteil entscheiden, wenn es dabei auf mangelnde Substanz des Vortrages abstellt, obwohl der Rechtsstreit wegen einer weitergehenden Klageforderung fortzusetzen ist. Solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann, gibt es keinen Grund, der Beklagten die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen.*)

IBRRS 2006, 1815

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2006 - 5 U 21/06
Die Auslegung fremdsprachlicher Vertragsbindungen unterliegt ausschließlich dem Gericht. Dieses kann sich über die allein am Wortlaut orientierte Übersetzung eines Dolmetschers hinwegsetzen, wenn das die teleologische Auslegung gebietet und diese mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar ist.*)

IBRRS 2006, 1812

OLG München, Urteil vom 22.12.2005 - 9 U 4071/05
Der Auftraggeber eines Bauvertrages bekommt bei Mängeln des Bauvorhabens vom Unternehmer auch die Kosten für ein vorgerichtliches Privatgutachten als Schaden ersetzt.

IBRRS 2006, 1811

OLG Rostock, Urteil vom 15.06.2005 - 7 U 43/04
Die Nichtzahlung fälliger Abschlagszahlungen ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Nr. 1 b VOB/B. Der Werklohn ist nach der Kündigung auch ohne Abnahme fällig.

IBRRS 2006, 1804

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04
1. Auf eine Bürgschaft, die der Unternehmer zur Sicherung seiner Vergütungsforderung aufgrund einer im Bauvertrag vereinbarten Sicherungsabrede beanspruchen kann, findet § 648a BGB keine Anwendung.*)
2. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, BauR 1987, 95 = ZfBR 1987, 38).*)