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Sachgebiet: Bauvertrag

7760 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungssicherheit schließt Zurückbehaltungsrecht nicht aus!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2006 - 8 U 5/06

Wenn der Auftragnehmer zusätzlich zu der vereinbarten Sicherheit noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, hat dies auf die Wirksamkeit der Bürgschaft keinen Einfluss. Die gewünschte Absicherung wäre entwertet, wenn der Auftraggeber sich ohne Rücksicht auf weitere durchsetzbare Ansprüche sofort aus der Sicherheit befriedigen müsste.*)

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IBRRS 2006, 4172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsforderungen in der Berufungsinstanz

KG, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 70/04

1. Ist in einem Nachtrag der Vorbehalt der späteren Abrechnung der tatsächlich anfallenden Vorhaltezeiten aufgenommen und wird diese Berechnung erst mit der Berufung vorgenommen, ist dies verspätet und wird vom Berufungsgericht nicht mehr berücksichtigt.

2. Bezieht sich ein Nebenangebot dem Wortlaut nach nur auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, kann der Inhalt einer hiervon nicht erfassten funktional beschriebenen Teilleistung gleichwohl so zu verstehen sein, dass hierunter auch alle Maßnahmen fallen, die infolge der Beauftragung des Nebenangebots notwendig werden, um das vereinbarte Leistungsziel zu erreichen.

3. Solche Maßnahmen sind durch einen für diese Teilleistung vereinbarten (Teil-)Pauschalpreis abgegolten.




IBRRS 2006, 4171
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Organisationsverschulden bei Fliesenarbeiten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2006 - 23 U 76/06

1. Die Organisationshaftung kommt nicht schon aus dem Grund in Betracht, dass der Fliesenleger den Oberflächentest des Estrichs unterlassen hat.

2. Die Kenntnis des Mangels nach der Abnahme führt nicht zu einer die Gewährleistungsfrist verlängernden Offenbarungspflicht des Unternehmers.

3. Die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren sich der Unternehmer lediglich bei der Herstellung des Werkes bedient, muss er sich nicht zurechnen lassen.

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IBRRS 2006, 4169
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung bei Organisationsverschulden

LG Mönchengladbach, Urteil vom 22.04.2005 - 1 O 279/02

1. Im Falle eines sog. Organisationsverschuldens verlängert sich die Verjährungsfrist nach altem Schuldrecht auf dreißig Jahre. Der Werkunternehmer muß fehlerfrei leisten und deshalb den Herstellungsprozeß angemessen überwachen und das Werk vor Abnahme prüfen, damit er oder die von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen einen etwaigen Mangel erkennen können. Er kann sich seiner Haftung für das mangelfreie Werk nicht dadurch entziehen, daß er sich selbst unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht zur Offenbarung von Mängeln bedient (BGHZ 66, 43, 46).

2. Die Art des Mangels an besonders wichtigen Gewerken kann den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen (BGH NJW 1992, 1754 f.).

3. Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, wozu insbesondere auch die Berücksichtigung der erforderlichen Isolierungs- und Abdichtungsmaßnahmen gehört. Die Planung der Abdichtung muß bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (BGH BauR 2000, 1330).

4. Hat sich ein Mangel in der Planung in Gestalt einer unzureichenden Abdichtung im Bauwerk selbst manifestiert und ist durch eine bloße Nachbesserung der geschuldeten Planung nicht zu beseitigen, bedarf es einer Nachbesserungsaufforderung mit Fristsetzung nicht um einen Schadensersatzanspruch gegen den planenden Architekten zu begründen.

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IBRRS 2006, 4157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadhafter Innenputz: Kein Organisationsverschulden

OLG Celle, Urteil vom 09.05.2006 - 16 U 230/05

1. Das Auftreten von großflächigen Abplatzungen/Ablösungen des Innenputzes eines Bürogebäudes nach neun Jahren ist kein hinreichendes Indiz für ein Organisationsverschulden des Generalunternehmers.

2. Deshalb gehört es zur Darlegungslast des Bauherrn, zusätzliche Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Generalunternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen den Mangel trotz Kenntnis arglistig verschwiegen haben.

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IBRRS 2006, 4156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung für arglistiges Verschweigen des Subunternehmers?

BGH, Urteil vom 12.10.2006 - VII ZR 272/05

1. Dem Unternehmer kann die Kenntnis eines mit der Prüfung des Werkes beauftragten Mitarbeiters eines Subunternehmers auch dann zuzurechnen sein, wenn er einen Bauleiter zur Überwachung eingesetzt hat.*)

2. Das ist der Fall, wenn der Mangel auch bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung vom Bauleiter nicht wahrgenommen werden kann, weil er bei der Kontrolle der Leistung vom Bauleiter infolge weiter geführter Arbeiten nicht zu bemerken war.*)

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IBRRS 2006, 4155
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertikale und horizontale Bauwerksabdichtung

OLG Rostock, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 21/03

1. Ist gemäß Ziff. 3.1 und 3.2 der DIN 18195-10 eine Schutzschicht herzustellen, die die vertikale Bauwerksabdichtung dauerhaft vor schädigenden Einflüssen statischer, dynamischer und thermischer Art zu bewahren hat, genügt das Auffüllen einer bituminösen Dickbeschichtung mit feinem Sand diesen Anforderungen nicht.

2. Sind gemäß Ziff. 5.2.3 der DIN 18195-10 bei Betonaußenwänden besondere Maßnahmen zum Schutz gegen das horizontale Aufsteigen von Feuchtigkeit erforderlich, reicht das Aufbringen von Sanierputz nicht aus.

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IBRRS 2006, 4147
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
EuGH kassiert Baubzugssteuer in Belgien!

EuGH, Urteil vom 09.11.2006 - Rs. C-433/04

Die Regelung eines Mitgliedstaats, die Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in diesem Mitgliedstaat registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten an die Vertragspartner zu zahlenden Betrag 15% abzuziehen, und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt, verstößt gegen Art. 49, 50 EG-Vertrag.




IBRRS 2006, 4146
BauvertragBauvertrag
Haftung des Vorunternehmers bei falscher Materialauswahl

LG Bückeburg, Urteil vom 05.10.2006 - 2 S 22/06

Der Vorunternehmer, der Baumaterial falsch auswählt, haftet dem Auftraggeber bei Schäden auch dann, wenn der nachfolgend tätige Bauhandwerker das falsch ausgewählte Material einbaut, ohne den Auftraggeber zuvor auf die falsche Materialauswahl hingewiesen zu haben.

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IBRRS 2006, 4143
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unklare Gewährleistungsregelung in Formularbauvertrag

LG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2006 - 24 O 177/06

Eine Vereinbarung, wonach sich die Parteien darüber einig sind, dass „spätestens mit dem heutigen Augenscheinstermin die Verjährung unterbrochen ist“, erfasst nur Ansprüche, die noch nicht verjährt sind. Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist hierin nicht zu sehen.

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IBRRS 2006, 4118
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Risiken aus Temperaturwechsel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2006 - 22 U 157/05

Besteht bei einer 15 cm dicken Betonbodenplatte die Gefahr von Schäden durch witterungsbedingte Temperatureinflüsse, hat eine Fachfirma den Auftraggeber in besonderer Weise über Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären.

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IBRRS 2006, 4117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsbeschreibung verstößt gegen DIN-Norm: Keine Hinweispflicht

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 - 10 U 382/05

Der Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Abdichtung der Kellerwände gegen nicht drückendes Wasser nicht der DIN 18195 entspricht, wenn die vereinbarte Abdichtung funktioniert und der infolge drückenden Wassers erfolgte Wassereinbruch auch bei Einhaltung der DIN 18195 eingetreten wäre.

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IBRRS 2006, 4114
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Rechtskrafterstreckung auf unbeteiligte Gesamtschuldner

OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2006 - 2 U 126/05

1. Eine Gesamtschuld bewirkt grundsätzlich keine materiell-rechtliche Erstreckung der Rechtskraftwirkung etwa auf die am Prozess nicht beteiligten Gesamtschuldner.

2. Das gegen einen anderen Gesamtschuldner ergangene Urteil hat nicht die Wirkung, dass dem jetzt verklagten Gesamtschuldner irgendwelche Einwendungen, die im Erstprozess mit dem anderen Beklagten erhoben werden konnten, abgeschnitten sind.

3. Übernimmt ein Architekt gefälligkeitshalber die Überwachung eines zu errichtenden Objekts, haftet er angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Bauüberwachung nach denselben Maßstäben wie ein Architekt, der die Aufgabe im Rahmen einer entgeltlichen Beauftragung ausführt. Dies gilt nicht nur in Bezug auf den jeweiligen Bauherrn, sondern - was Verkehrssicherungspflichten anbelangt - auch bezüglich der in diesen Schutzbereich einbezogenen Personen.

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IBRRS 2006, 4111
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Organisationsverschulden bei Beauftragung von Fachüberwacher

KG, Beschluss vom 29.09.2006 - 7 U 220/05

Ein arbeitsteilig organisierter Auftragnehmer genügt seiner Organisationsverpflichtung, wenn er mit der Überwachung von Nachunternehmerleistungen einen Fachplaner beauftragt. In einem solchen Fall liegt kein zur Anwendung der dreißigjährigen Verjährungsfrist führendes Organisationsverschulden vor.

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IBRRS 2006, 4110
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Formularmäßiger Ausschluss von § 768 BGB?

LG München I, Urteil vom 25.07.2006 - 11 O 22609/05

1. Sehen sowohl die vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede als auch das Bürgschaftsmuster formularmäßig einen Ausschluss von § 768 BGB vor, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.

2. Der formularmäßige Ausschluss der Einreden aus §§ 770, 776 BGB ist zwar ebenfalls unwirksam, führt aber nicht zur (Gesamt-)Unwirksamkeit der Sicherungsabrede.

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IBRRS 2006, 4099
BauvertragBauvertrag
Keine Unmöglichkeit bei Miteigentum im Fall von Sondernutzungsrecht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2002 - 17 U 25/02

Wird als Hauptleistungspflicht die Herstellung eines der Landesbauordnung entsprechenden Zustandes geschuldet, wird diese nicht dadurch unmöglich, dass ein Miteigentümer seine Zustimmung zum Herstellung eines Lichthofs verweigert, sofern ein Sondernutzungsrecht die Stellung des Schuldners gegenüber dem Miteigentümer verbessert.

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IBRRS 2006, 3900
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Schadenersatz für "Minderung der Wohnqualität"!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.09.2006 - 4 U 525/05-208

Keine (abstrakte) Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon.*)

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IBRRS 2006, 3897
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitverkündung führt nicht immer Bindungswirkung herbei

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.09.2006 - 13 U 37/06

1. Die mit der Streitverkündung angestrebte Bindungswirkung für den Regressprozess greift im Falle von Mehrfachbegründungen nicht ein, wenn es dem Streitverkündeten unmöglich oder unzumutbar war, die ihn jeweils belastende Begründung nebst den zugrunde liegenden Feststellungen letztinstanzlich anzugreifen.

2. Zur Neuherstellung im Wege der Selbsthilfe, wenn eine vollständige Mangelbeseitigung durch Nachbesserung nicht zu erreichen ist.

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IBRRS 2006, 3797
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist ein Sturm höhere Gewalt?

LG Mannheim, Urteil vom 01.09.2006 - 4 O 3/05

1. Ein Gerüstbauer kann sich bei einem Sturm der Windstärke Beaufort 9, mit dem in den Wintermonaten ein- bis zweimal pro Jahr zu rechnen ist, nicht auf höhere Gewalt berufen.

2. Mag die Windstärke an dem in einer Talsenke gelegenen Schadensort - amtlich jedoch nicht messbar - noch höher gelegen sein, so führt dies gleichwohl nicht zur höheren Gewalt, weil auch dann dieselbe Eintrittswahrscheinlichkeit bestünde.

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IBRRS 2006, 3796
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann geht Positionsbeschreibung allgemeinen Angaben vor?

LG Koblenz, Urteil vom 04.10.2006 - 4 O 241/05

1. Der Beschreibung einer Leistung im Leistungsverzeichnis (Leistungsposition) kommt regelmäßig eine größere Bedeutung zu, als vorangestellten allgemeinen Angaben (z. B. in einer allgemeinen Baubeschreibung). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Leistungsverzeichnis die Leistung ausführlich und klar wiedergibt.

2. Ist die Leistungsbeschreibung ausführlich und klar, hat diese gegenüber widersprüchlichen Angaben in Vorbemerkungen Vorrang.

3. Im allgemeinen Teil der Baubeschreibung genannte Mengenangaben haben für die Auslegung einer Leistungsposition nur untergeordnete und nachrangige Bedeutung.

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IBRRS 2006, 3776
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - VII ZR 51/05

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl die Vereinbarung eines abgeschwächten als auch eines uneingeschränkten Abtretungsausschlusses grundsätzlich unbedenklich. Eine derartige Klausel ist nur dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (st. Rspr., zuletzt Senat, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 22/99, IBR 2000, 111 = BauR 2000, 569, 570 = ZfBR 2000, 175 = NZBau 2000, 245). Diese Voraussetzungen sind nicht allein deshalb erfüllt, weil das Abtretungsverbot die Sicherung eines Lieferanten im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts vereitelt.*)

2. Daran ist auch nach Inkrafttreten des § 354a HGB festzuhalten. Dessen entsprechende Anwendung auf Rechtsgeschäfte, die nicht für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft darstellen, kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 3735
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Leistung ist vom Vertrag erfasst, welche ist Zusatzleistung?

BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 202/04

1. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen, VOB/C (Ergänzung von BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00, IBR 2002, 231 = BauR 2002, 935 = ZfBR 2002, 482 = NZBau 2002, 324).*)

2. Der Unternehmer trägt nicht nach allgemeinen werkvertraglichen Grundsätzen das Risiko für die Kosten eines von der Baugenehmigungsbehörde angeforderten Baugrundgutachtens.*)




IBRRS 2006, 3726
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gilt vor Ort tätiger Bauleiter als bevollmächtigt?

LG Erfurt, Urteil vom 13.07.2006 - 2 HK O 228/05

1. Zur Problematik der Anscheins-/Duldungsvollmacht durch vor Ort tätigen Bauleiter.

2. Die Rechtsprechung folgert aus dem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung die verwerfliche Gesinnung i.S.d. § 138 BGB oder vermutet sie zumindest. Diese Vermutung einer verwerflichen Gesinnung gilt jedoch in der Regel nicht, wenn der (angeblich) Benachteiligte Kaufmann ist.

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IBRRS 2006, 3685
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer ist bzw. wird Eigentümer der Stahlgleitschwellen?

LG Hannover, Urteil vom 07.04.2006 - 13 O 173/04

Sollen entgegen der üblichen Praxis nach Abschluss eines Bauvorhabens vorzuhaltende Stahlgleitschwellen in das Eigentum des Auftraggebers übergehen, bedarf es eines gesonderten, herausgehobenen Hinweises in der Leistungsbeschreibung.

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IBRRS 2006, 3677
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausgangsmaterial fehlerhaft: Was nun?

BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - X ZR 178/04

1. Ist die Werkherstellung aufgrund der Beschaffenheit des vom Besteller gelieferten Ausgangsmaterials nur unter Mehraufwand möglich, so ist der Unternehmer erst auf der Grundlage einer Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (hier: Fristverlängerung und Werklohnerhöhung) zur Weiterarbeit verpflichtet.

2. Wenn der Besteller einen Schadensersatzanspruch wegen Kündigung aus wichtigem Grund erhebt, obliegt ihm die Beweislast für die Mängel, die den wichtigen Grund darstellen sollen.

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IBRRS 2006, 3659
BauvertragBauvertrag
Baubetreuer: Schadensersatz wegen verdeckter Provisionsabsprache

KG, Urteil vom 02.03.2005 - 26 U 49/04

Treffen der Baubetreuer und der spätere Auftragnehmer eine kollusive Provisionsabrede, macht sich der Baubetreuer gegenüber seinem Auftraggeber, dem Bauherrn, schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2006, 3658
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Leistungsänderung oder nicht?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2006 - 7 U 189/05

1. Sieht das Angebot „Pflaster aus Betonpflastersteinen" vor, so ist davon auszugehen, dass Steine ohne Granitvorsatz gemeint sind.

2. Heißt es im Leistungsverzeichnis, in den Positionen 450, ... sei angegeben, „dass die Rechteckpflastersteine mit Granitvorsatz hergestellt werden", und heißt es unter „Änderung" dann, „für die Pos. 450, ... - ohne Granitvorsatz", so ist dies nach dem objektiven Empfängerhorizont der angesprochenen Fachkreise so zu verstehen, dass das Pflaster ohne Granitvorsatz herzustellen ist.

3. Sind Angebot und Leistungsverzeichnis im o.a. Sinne auszulegen, begründet die Anordnung der Verwendung von Pflastersteinen mit Granitvorsatz eine Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B.

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IBRRS 2006, 3657
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
PE-Folie oder Bitumenschweißbahn?

OLG Jena, Urteil vom 30.03.2005 - 7 U 32/01

1. Eine Bindung des Werkunternehmers an seine Schlussrechnung besteht auch beim VOB-Vertrag im Gegensatz zum Architektenvertrag mit Ausnahme der sich aus § 16 Nr. 3 VOB/B ergebenden Beschränkungen nicht.

2. Auch wenn kein Bareinbehalt vereinbart worden ist, so ist bis zur Übergabe der geschuldeten Bankbürgschaft der Besteller jedoch berechtigt, insoweit die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gem. § 320 BGB a.F. zu erheben.

3. In der Zahlungserklärung der Versicherung liegt kein Anerkenntnis. Die Erklärung stellt, wie regelmäßig bei Regulierungserklärungen von Versicherungen lediglich eine tatsächliche Auskunft über die Zahlungsbereitschaft, nicht aber eine auf den Abschluss eines Anerkenntnisvertrages gerichtete Offerte dar. Zudem kann der Versicherer nicht für den Versicherungsnehmer ein Anerkenntnis abgeben.

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung ist die Mehrbelastung des Auftragnehmers durch eine Mängelbeseitigung mit dem Vorteil, den die Mängelbeseitigung dem Auftraggeber andererseits gewährt, zu vergleichen. Dabei können aber nur unmittelbare, nicht jedoch entfernte evtl. eintretende Folgeschäden Berücksichtigung finden, so dass das LG zu Recht allein auf die für die voraussichtliche Nutzungsdauer anfallenden Mehrkosten abgestellt hat.

5. Die Verlegung einer PE-Folie ist nur dann erforderlich, wenn die verwendete Bitumenschweißbahn nicht DIN-gerecht ist.

6. Zur Frage der Beweisvereitelung durch die gegnerische Partei.




IBRRS 2006, 3656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2006 - 21 U 143/05

1. Reichen die für die Hemmung der Verjährung maßgeblichen Umstände zeitlich über den Stichtag 01.01.2002 hinaus, unterliegen ihre Folgen ab dem 01.01.2002 dem neuen Rech.

2. Geht es um zwischen den Parteien über behauptete Mängel geführte Verhandlungen, beurteilt sich die Frage der Verjährungshemmung für die Zeit bis zum 31.12.2001 nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. und für die Zeit ab dem 01.01.2002 nach § 203 BGB n.F..

3. „Verhandlungen" im Sinne des § 203 BGB sind weit auszulegen. Der Gläubiger muss klar stellen, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn im Kern stützen will; anschließend genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächliche Grundlage, auf Grund dessen ein Vertragspartner davon ausgehen kann, dass seine Forderung von dem anderen Vertragspartner noch nicht endgültig abgelehnt wird.

4. Gehen beide Parteien bei ihren Telefonaten davon aus, dass kein Mangel vorliegt und gibt der Unternehmer nur Bedienhinweise, um die vermeintlich falsche Bedienung zu beheben, so handelt es sich nicht um Verhandlungen im o.a. Sinne.

5. Die Unkenntnis von Beginn und Dauer der Verjährung gehen grundsätzlich zu Lasten des Gläubigers, so dass der Schuldner bei nachträglich eingetretener Kenntnis der Verjährung ohne Verstoß gegen § 242 BGB die Verjährungseinrede erheben kann.

6. Für die Hemmung der Verjährung ist es zwar belanglos, ob der Unternehmer bei seinen Nachbesserungsversuchen erklärt, er erkenne eine Rechtspflicht nicht an und handle nur aus Gefälligkeit. Dieser Gesichtspunkt kommt indessen nicht zum Tragen, wenn die Verjährung bei Beginn der Nachbesserungsversuche bereits eingetreten ist und der Besteller damit keine Möglichkeit mehr hat, die Erhebung der Verjährungseinrede durch den Unternehmer noch zu verhindern. In diesem Fall ist die Berufung auf die eingetretene Verjährung deshalb auch dann wirksam, wenn der Unternehmer eine Nachbesserung im Kulanzwege anbietet.




IBRRS 2006, 3625
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Sonderkündigungsrecht des § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B nichtig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2006 - 23 U 35/06

1. Das Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers verstößt nicht gegen § 119 InsO (Zulassung der Revision zum BGH).

2. Ist ein Vertrag von vornherein mit Unsicherheiten hinsichtlich der Durchführung behaftet (hier: Büroinnenausstattung auf Abruf jeweils nach Vermietung der Räume), so kann ohne besondere Vereinbarung nicht davon ausgegangen werden, dass der Auftraggeber das Durchführungsrisiko trägt und deshalb wegen Unmöglichkeit haftet.




IBRRS 2006, 3574
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragsübernahme bei unklarem vertraglichen Leistungsumfang

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2006 - 12 U 111/04

§ 2 Nr. 5 VOB/B (Vergütungsanpassung aufgrund Preisgrundlagenänderungen) ist nicht anwendbar, wenn sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebotes nicht nach den Einzelheiten der geplanten Ausführung erkundigt hat, die er weder dem Leistungsverzeichnis noch den damals überlassenen Planungsunterlagen hinreichend entnehmen konnte, die er aber für eine zuverlässige Kalkulation hätte kennen sollen; insoweit darf der Auftragnehmer bzw. Bieter ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären; ebenso gilt dies, wenn sich für ihn aus dem Leistungsverzeichnis und aus den verfügbaren weiteren Unterlagen die bestimmte Art der Ausführung nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er darauf aber bei der Kalkulation maßgebend abstellen will.

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IBRRS 2006, 3570
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt eine Zahlungseinstellung gemäß § 8 Nr. 2 VOB/B vor?

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 87/04

Eine Kündigung nach § 8 Nr. 2 Abs. 1 1. Alt. VOB/B ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer (AN) zweimal die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und gegen ihn ein Haftbefehl ergangen ist.

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IBRRS 2006, 3563
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Versorgungsleitungen: Nachforschungspflicht des Subunternehmers?

OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2006 - 26 U 123/05

1. Macht ein Subunternehmer ein Vertragsangebot, in dem er eine eigene Nachforschungspflicht zu Verorgungsleitungen ausschließt, wird dieser Vorbehalt nicht Vertragsbestandteil, wenn er die Auftragsbestätigung des Hauptunternehmers annimmt, wonach die Ausschreibungsunterlagen Vertragsinhalt werden und diese die Nachforschung dem Auftragnehmer zur Pflicht machen ("Es ist Sache des Auftragnehmers, sich vor Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig mit den innerhalb des Baubereichs zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen, um die Lage vorhandener Versorgungsleitungen zu erfahren.").

2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 VOB/B, wonach der Auftraggeber dem Auftragnehmer die für die Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben hat, ist, unabhängig davon, dass sie durch den Inhalt der Baubeschreibung hinsichtlich der Versorgungsleitungen wirksam abbedungen wäre, nicht einschlägig. Diese Vorschrift soll lediglich die ordnungsgemäße und mangelfreie Herstellung des Werks, nicht aber den Schutz des Eigentums von dritten Personen gewährleisten. Gleiches gilt für die DIN 18299 0.1.13, 0.1.14 und 0.1.16.

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IBRRS 2006, 3556
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006 - 2 U 138/05

1. Die Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und zwei Monaten weicht von § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B 1996 ab, so dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist und einer Inhaltskontrolle unterliegt.

2. Die Verlängerung der Gewährleistung um zwei Jahre durch bloße schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung vor Ablauf der Verjährungsfrist gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 1996 ist wirksam, auch wenn sich die Gewährleistungsfrist dadurch auf über sieben Jahre verlängern kann.

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IBRRS 2006, 3555
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Kupfer-Zink-Mischinstallation: Gravierender Mangel?

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2006 - 10 O 241/03

1. Ein gravierender und damit aufklärungspflichtiger Mangel im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB a.F. durch die Verwendung von feuerverzinktem Material nach den kupferhaltigen Materialien beim Aufbau der Wasserversorgung liegt bei Ausführung in 1992 nicht vor. Die geänderte DIN 1988 schreibt erst seit 2004 vor, dass Bauteile und Apparate mit größeren wasserberührten Flächen aus Kupfer in Fließrichtung nicht vor solchen aus verzinkten Eisenstoffen angeordnet werden dürfen.

2. Ein Arglist gleichzusetzendes Organisationsverschulden mit der Folge einer 30-jährigen Verjährung gemäß § 195 BGB a.F. erfordert Kenntnis und Verschweigen eines gravierenden Mangels.

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IBRRS 2006, 3546
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft abrufbar trotz fehlender Abnahme?

OLG Rostock, Urteil vom 31.08.2006 - 7 U 2/06

1. Die Bauvertragsparteien können zwar eine vereinbarte förmliche Abnahme des Werkes übereinstimmend abbedingen. Eine Bürgschaftserklärung kann aber nicht dahin verstanden werden, dass es den Parteien der Hauptschuld überlassen sein sollte, die Modalitäten der Abnahme nachträglich anders als in dem der Bürgschaft zugrunde gelegten Bauvertrag zu regeln, mit der Wirkung, dass die Bürgschaft von vornherein auch im Falle einer auf diese Weise vereinbarten Abnahme gelten sollte.

2. Eine Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln kann als eine Abnahme gewertet werden. Es muß dann aber zweifelsfrei deutlich werden, ob der Auftraggeber abnehmen und nicht etwa die Abnahme wegen Mängeln verweigern will.

3. Die Voraussetzung, dass die Bürgschaft erst in Kraft tritt, wenn der Sicherheitseinbehalt beim Auftragnehmer eingegangen ist, ist eine aufschiebende Bedingung, deren Eintritt der Auftraggeber zu beweisen hat.

4. Grundsätzlich ist eine Barsicherheit bar auszuzahlen, wenn die Bürgschaft als zum Austausch gestellte und geeignete Sicherheit entgegengenommen worden ist.




IBRRS 2006, 3538
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BauvertragBauvertrag
Abnahme bei vorzeitig beendetem Bauvertrag immer erforderlich?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06

1. Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, mit der nunmehr ausdrücklich anerkannt ist, dass eine Abnahme auch im Falle eines vorzeitig beendeten Werkvertrages grundsätzlich für die Fälligkeit der Vergütung erforderlich ist, bleibt es dabei, dass die Abnahme auch hier entbehrlich ist, wenn eine Erfüllung des Werkvertrages nicht mehr verlangt wird.

2. Zur Frage, ob der fehlende Nachweis einer Bauleistungs- und Betriebshaftpflichtversicherung ein Zurückbehaltungsrecht begründet (hier aufgrund von Treu und Glauben verneint).

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IBRRS 2006, 3536
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BauträgerBauträger
Haftung bei Mahnung ohne Ablehnungsandrohung

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04

Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)

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IBRRS 2006, 4732
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 12.09.2006 - VIII ZR 116/06

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2006, 3528
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BauvertragBauvertrag
Schuldrecht - Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns?

OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 3 U 87/06

1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird.*)

2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.*)

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IBRRS 2006, 4723
BauvertragBauvertrag
Windstärken von 70 - 80 km/h sind an der Nordsee keine höhere Gewalt!

LG Itzehoe, Urteil vom 07.04.2006 - 3 O 346/05

Windstärken von 70 - 80 km/h (9 Beaufort) sind in der Nordseeküstenregion auch im September nicht als höhere Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstand nach § 7 Nr. 1 VOB/B anzusehen und führen nicht dazu, dass der Unternehmer für die Beseitigung der am bereits teilweise errichteten Werk entstandenen Schäden eine Vergütung verlangen kann.*)

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IBRRS 2006, 3444
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BauträgerBauträger
Generalübernehmer ist durch § 648a geschützt!

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2006 - 12 U 2379/04

1. Ein Generalübernehmer ist sicherungsberechtigter Unternehmer i.S.d. § 648a.

2. Nach dem von § 648 Abs. 1 Satz 2 BGB wesentlich abweichenden Wortlaut des § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs, wie er sich aus dem Vertrag ergibt, gefordert werden. Dabei ist auch unerheblich, ob sich das Sicherungsverlangen auf erbrachte oder noch nicht erbrachte Leistungen bezieht.

3. Ein überhöhtes Sicherungsverlangen ist nicht automatisch unwirksam. Dem Auftraggeber ist vielmehr abzuverlangen, die der Höhe nach für ihn feststellbare, nach § 648a BGB forderbare Sicherheit zu leisten.

4. Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes nach § 648a Abs. 5 BGB ist allein die vereinbarte Nettovergütung. Abschlagszahlungen des Auftraggebers bleiben unberücksichtigt.

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IBRRS 2006, 3385
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BauvertragBauvertrag
Preisanpassungen bei Mengenänderungen

KG, Urteil vom 29.09.2005 - 27 U 120/04

1. Umlagenanteile aus Nachträgen wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen (VOB/B § 1 Nr. 3, 4 i.V.m. VOB/B § 2 Nr. 5, 6) sind im Rahmen des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B als Ausgleich anzusetzen.

2. Eine Regelung, wonach abweichend von § 2 Nr. 3 Abs. 2, 3 VOB/B bereits Mengenänderungen unter 10% zu einem Anspruch auf Preisanpassung führen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig.

3. Bei der Vereinbarung neuer Preise für Mengenmehrungen über 10% ist zwischen variablen Kosten, die sich regelmäßig verändern und Fixkosten, die in der Regel unverändert bleiben, zu unterscheiden.

4. Hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeitnehmer für die Ausführungszeit zu bestimmten Konditionen zu beschäftigen, handelt es sich bei den Kosten dafür um Fixkosten.




IBRRS 2006, 3372
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BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Minderung statt Nachbesserung vom Nachunternehmer?

BGH, Urteil vom 10.08.2006 - IX ZR 28/05

Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Bauvertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptunternehmers von dem Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, wenn dem Bauherrn wegen der Mängel an dem Bauwerk nur eine Insolvenzforderung zusteht.*)

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IBRRS 2006, 3370
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlechte Mängelbeseitigung: Neue Frist erforderlich

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.03.2005 - 11 O 62/02

1. Erfüllt der Auftragnehmer eine Vereinbarung über die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, muss eine erneute Mangelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung erfolgen, um die Ersatzvornahmevoraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch, falls sich neue Mängel zeigen sollten.

2. Erneut auftretende bzw. nicht beseitigte Mangelerscheinungen sind dem Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Schadensortes anzuzeigen.

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IBRRS 2006, 3274
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 3 U 29/01

1. Ersatz seines Vollziehungsschadens kann der Schuldner nur nach § 945 ZPO verlangen, nicht aber nach allgemeinem Deliktsrecht und - trotz vertraglicher Sonderverbindung - auch nicht aus pVV/Pflichtverletzung nach § 280 BGB (n.F.).*)

2. Hat der Konkursverwalter die Erfüllung eines zur Zeit der Konkurseröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten zweiseitigen Vertrages abgelehnt, kann er vom Werkunternehmer und Vertragspartner des Gemeinschuldners nicht mehr verlangen, dass diese Mängel an den ausgeführten Teilen seines Werks beseitigt oder Vorschüsse für eine solche Mängelbeseitiung zahlt.*)

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IBRRS 2006, 3271
BauträgerBauträger
Haftet Geschäftsführer für nichtbezahlte Erschließungskosten?

LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.07.2006 - 2 S 30/06

Die MaBV-Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH entfällt, sobald das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt und der Auftraggeber Eigentum und Besitz an der Eigentumswohnung erlangt hat. Noch offene Erschließungskosten, deren Bezahlung die Bauträger-GmbH vertraglich übernommen hat, unterfallen nicht mehr dem Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 MaBV.

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IBRRS 2006, 3115
BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Leistungsbereitschaft genügt für Lohnanspruch

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2006 - 10 U 66/06

1. Im Rahmen des § 649 Satz 2 BGB werden die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 632, 641 BGB in der Weise modifiziert, dass der Unternehmer eine Abnahme nicht beweisen muss und an die Stelle der Vertragserfüllung die Bereitschaft des Unternehmers tritt, die vertragsgemäße Leistung zu erbringen.*)

2. Die zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 649 S. 1 BGB bestehende eigene Bereitschaft, die versprochene Leistung vertragsgemäß erbringen zu wollen und zu können, hat grundsätzlich der die Vergütung nach § 649 S. 2 BGB verlangende Unternehmer darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2006, 2991
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BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung als Quittung?

OLG Koblenz, Urteil vom 20.10.2005 - 6 U 1303/04

1. Eine Schlussrechnung ohne Unterschrift stellt keine Quittung im Sinne des § 368 BGB dar.

2. Eine Schlussrechnung, die Abschlagszahlungen aufführt und mit 0 € endet, beweist nicht, dass über die aufgeführten Abschlagszahlungen hinaus weitere Zahlungen auf die Werklohnforderung geleistet worden sind.

3. Sie führt auch nicht zu einer Beweislastumkehr dahin, dass der Unternehmer nun die Nichterfüllung der Werklohnforderung beweisen müsste.

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IBRRS 2006, 2863
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BautechnikBautechnik
Bauunternehmer: Kostentragung für Herstellung korrekter Raumhöhen

OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.2005 - 4 U 145/04

1. Der Bauunternehmer, der abweichend von der Planung die gemäß Landesbauordnung erforderliche Raumhöhe im Obergeschoss eines Gebäudes unterschreitet, schuldet Schadensersatz in Höhe der Kosten der nachträglichen Herstellung der korrekten Raumhöhen, selbst wenn hierfür das Dachgeschoss durch Veränderung der Kehlbalken angehoben und sämtliche Zwischenwände angepasst werden müssen.

2. Die Nichteinhaltung der Raumhöhe stellt eine erhebliche Wertminderung des gesamten Hauses dar, die eine Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes ausschließt.

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