Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7759 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2137
OLG Schleswig, Urteil vom 10.03.2006 - 14 U 47/05
Wird beim Einbau von Feuchtigkeitssperrfolien von den vertraglichen Vorgaben im Leistungsverzeichnis und von den Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen abgewichen (hier: 0,3 mm anstatt 0,4 mm bzw. 1,2 mm), liegt ein wesentlicher Mangel vor, der einer Abnahmefähigkeit der Bauleistung entgegensteht (BGB n.F. § 640 Abs. 1 Satz 2).

IBRRS 2007, 2136

LG Berlin, Urteil vom 09.02.2007 - 96 O 62/06
1. Bei der Ausführung von Bauleistungen (hier: Mikrotunnelvortrieben) steht der Leistungserfolg, nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund. Erreicht der Auftragnehmer diesen Erfolg anders als vereinbart, handelt es sich um die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, nicht jedoch um Leistungsunvermögen.
2. Der Gläubiger gerät in Verzug mit der Annahme, wenn er die vereinbarte Leistung trotz eines wörtlichen Angebots des Schuldners nicht annimmt. In einem solchen Fall ist die Bereitschaft des Schuldners zur sofortigen Leistung nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Leistung so weit vorbereitet ist, dass geleistet werden kann, sobald der Gläubiger zur Annahme bereit ist.

IBRRS 2007, 2135

OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Wer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.

IBRRS 2007, 2134

LG Leipzig, Urteil vom 15.09.2006 - 05 O 5357/05
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Wer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.

IBRRS 2007, 2130

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.02.2007 - 12 U 138/06
Außenputzarbeiten auf Porenbeton stellen keine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar und müssen daher vom bauüberwachenden Architekten zumindest stichprobenweise kontrolliert werden.

IBRRS 2007, 2073

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2006 - 17 U 159/05
1. Zur Frage, welche Prüfmethode geeignet ist, die Mangelhaftigkeit eines Estrichs festzustellen.
2. Sieht das Leistungssoll eine Estrichstärke von 55 mm vor und weist der Estrich jedoch nur eine Stärke von 46 mm auf, so liegt ein Mangel vor.

IBRRS 2007, 2068

OLG Jena, Urteil vom 29.03.2000 - 2 U 1102/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2038

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.12.1981 - 2 U 33/81
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1499

OLG Nürnberg, Urteil vom 17.09.1999 - 6 U 4530/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2007, 1497

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.1999 - 1 U 449/98-83
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2007, 1494

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.1998 - 12 U 50/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1492

OLG Koblenz, Urteil vom 10.10.1996 - 5 U 138/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1491

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.1997 - 4 U 162/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1490

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1997 - 22 U 259/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1486

KG, Urteil vom 31.10.1995 - 7 U 5519/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1484

KG, Urteil vom 11.07.1995 - 21 U 1209/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 1472

OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2006 - 24 W 39/06
1. Der Auftragnehmer eines Werkvertrages hat aufgrund des dem Auftraggeber jederzeit zustehenden Kündigungsrechts gemäß § 649 Satz 1 BGB grundsätzlich keinen einklagbaren Anspruch auf Erbringung der Werkleistung, sondern nur einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.*)
2. Soweit in Rechtsprechung und Literatur davon die Rede ist, der Auftragnehmer sei auch nach Kündigung grundsätzlich berechtigt, die Mängel seiner erbrachten Leistung zu beseitigen, bedeutet das lediglich, dass der Auftraggeber auch nach einer Kündigung nicht ohne weiteres berechtigt ist, vorhandene Mängel selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen und die dadurch entstehenden Kosten vom Werklohn abzuziehen. Er muss vielmehr den Auftragnehmer grundsätzlich unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern und läuft dann, wenn er dies unterlässt, unter Umständen Gefahr, trotz vorhandener, möglicherweise auch schwerwiegender Mängel den vollen Werklohn ohne Kürzungen zahlen zu müssen.*)

IBRRS 2007, 0681

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - 8 U 274/01-62
1. Die sich aus § 633 BGB a.F. ergebende Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen.*)
2. Zum Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)
3. Die überschlägige Kostenermittlung eines Sachverständigen ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung und genügt regelmäßig auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht.*)

IBRRS 2007, 0668

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005 - 4 U 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 0666

LG Osnabrück, Urteil vom 13.10.2006 - 12 S 779/04
1. In den Fällen, in denen der Besteller einen Stoff zur Herstellung eines Werkes zu liefern hat, ist dieser mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn der Mangel allein auf Eigenschaften des Stoffes beruht und den Unternehmer, der seine Hinweispflichten beachtet hat, ansonsten kein Verschulden trifft.
2. Dementsprechend ist ein Brunnenbauer nicht schadenersatzpflichtig, wenn der von ihm gebaute Brunnen nach wenigen Jahren austrocknet und das Trockenfallen des Brunnens Folge der Bodenbeschaffenheit ist.
3. Die Möglichkeit einer „Verockerung“ muss der Brunnenbauer nicht prüfen, da diese Möglichkeit nur durch umfangreiche Bodenproben im Rahmen einer besonderen Beauftragung ausgeschlossen werden könnte; entsprechend besteht auch keine Hinweispflicht auf eine mögliche Verockerung.

IBRRS 2007, 0664

BFH, Beschluss vom 19.06.2006 - III B 37/05
Aufwendungen zur Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche durch Insolvenz des Bauunternehmers ausgefallen sind; beim Ausfall der Ansprüche selbst handelt es sich nicht um Aufwendungen.

IBRRS 2007, 0656

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 159/06
§ 193 BGB gilt sowohl für Fristen, nach deren Ablauf die Fälligkeit einer Forderung eintritt, als auch für solche, nach deren Ende der Verzug beginnt.*)

IBRRS 2007, 0648

OLG Dresden, Beschluss vom 01.03.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Der Bürgschaftsgläubiger verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.

IBRRS 2007, 0640

OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006 - 24 U 58/05
1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber, dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein Mehrpreisverlangen.
2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.
3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.
4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten sind.
5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.
IBRRS 2007, 0638

OLG Rostock, Urteil vom 20.02.2006 - 3 U 110/05
Verlangt der Auftraggeber angeblich rechtsgrundlos geleistete Zahlungen zurück und behauptet der Leistungsempfänger, es handle sich dabei um Schmiergeldzahlungen, so muss der Auftraggeber diese Behauptung widerlegen. Ansonsten besteht gemäß § 817 Satz 2 BGB kein Rückforderungsanspruch.

IBRRS 2007, 0629

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.09.2006 - 7 U 235/97
Geschäftsgrundlage sind die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss jedoch bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf beruht. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass der Geschäftswille auf der Vorstellung von dem Vorhandensein einer bestimmten Schrottmenge aufgebaut hat. Denn die vorhandene Schrottmenge ist für die Durchführung des Vertrags ersichtlich ohne Bedeutung, da der Vertrag weder das Versprechen einer bestimmten Schrottmenge noch eine Regelung über etwaige Folgen eines Nichterreichens der erwarteten Schrottmenge enthält.

IBRRS 2007, 0605

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2007 - L 4 U 57/06
1. Ein Unternehmen des Baugewerbes haftet wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherung und der Insolvenzgeldumlage eines von ihm beauftragten Nachunternehmens. Es besteht keine Exkulpationsmöglichkeit.
2. Die Bestimmung des § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a SGB IV verstoßen weder gegen Art. 12 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

IBRRS 2007, 0592

OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006 - 27 U 98/06
1. Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB gilt nicht im eröffneten Insolvenzverfahren; vielmehr endet oder ruht sie mit der Eröffnung. Der Baugläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger.*)
2. Rechtshandlungen, die Baugeld betreffen, können deshalb die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger benachteiligen.*)

IBRRS 2007, 0572

OLG Köln, Urteil vom 06.12.2005 - 22 U 72/05
Beruht das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf den Planungen von Sonderfachleuten und erkennen diese eine bestehende Problematik nicht, so muss der Auftragnehmer nicht "klüger" sein. Er darf sich vielmehr auf die Aussagen der Sonderfachleute verlassen, soweit diese nicht offensichtlich unzutreffend sind.

IBRRS 2007, 0571

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.01.2006 - 8 U 18/99
1. Die Grenzen der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Mängel liegen in seiner nach objektiven Maßstäben zu erwartenden Fachkunde. Maßgebend sind dabei das beim Auftragnehmer im Einzelfall vorauszusetzende und branchenübliche Wissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung sowie die Person des Auftraggebers oder seines Architekten.
2. Besteht der Auftraggeber trotz vom Auftragnehmer geäußerter Bedenken auf den Einbau eines speziellen Produkts (hier: perforierte Isoletten), scheidet eine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei späterem Auftreten einer diesbezüglichen Fehlfunktion aus.

IBRRS 2007, 0570

OLG Bamberg, Urteil vom 30.03.2006 - 1 U 6/06
Der mit Spritzbetonarbeiten in Reinwasserbehältern einer Trinkwasseraufbereitungsanlage beauftragte Nachunternehmer haftet nicht für die Dichtigkeit der Behälter, wenn der Spritzbeton aufgetragen werden soll, um zu verhindern, dass das Trinkwasser mit dem Material in Berührung kommt, welches zum Verpressen von Fugen und Rissen der Betonwände verwendet worden ist.

IBRRS 2007, 0562

BGH, Urteil vom 24.10.2006 - X ZR 124/03
1. Welche Bedeutung dem Schweigen auf ein Schreiben, das kaufmännische Vereinbarungen wiedergibt, beizumessen ist, wenn um Gegenbestätigung gebeten wurde, lässt sich nicht allgemein entscheiden, sondern ist im Einzelfall zu prüfen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 18.03.1964 - VIII ZR 281/62, NJW 1964, 1269, 1270; RGZ 106, 414, 416; 104, 201, 202).*)
2. Ein Rahmenvertrag, der bestimmte Bedingungen für abzuschließende Einzelverträge der Parteien festlegt, begründet nicht anders als ein Sukzessiv- oder Dauerlieferungsvertrag Gegenseitigkeit zwischen den wechselseitigen Leistungspflichten aus den verschiedenen Einzelverträgen.*)

IBRRS 2007, 0551

OLG München, Urteil vom 27.06.2006 - 9 U 2032/06
Eine Barsicherheit hat der Auftraggeber alsbald effektiv bar auszuzahlen, wenn er die Bürgschaft als zum Austausch gestellte und geeignete Sicherheit entgegengenommen hat. Verletzt er diese Pflicht, darf er die Bürgschaft nicht behalten.

IBRRS 2007, 0544

OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2006 - 23 U 16/06
1. Die Bürgschaftsforderung wird zusammen (gleichzeitig) mit der (verbürgten) Hauptforderung fällig.
2. Der Anspruch des Gläubigers gegenüber den Bürgen entsteht nicht erst mit dessen Inanspruchnahme, sondern auch bei der "normalen" Bürgschaft schon mit der Fälligkeit des Hauptanspruchs.
3. Ein Anspruch entsteht, sobald er im Wege der Klage - und sei es auch nur als Feststellungsanspruch - geltend gemacht werden kann. Dies setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Fälligkeit nach der gesetzlichen Definition des § 271 BGB bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann.

IBRRS 2007, 0540

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZR 41/06
1. Zum Vorliegen eines Mangels, wenn eine automatische Rollladenanlage im Winter wegen Vereisung blockiert und anschließend die Gurte reißen können.*)
2. Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewährleistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben. Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/67, SF Z 2.13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125 ff.).*)
IBRRS 2007, 0528

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1475
Zur Problematik der Abrechnung eines Kabelgrabens.

IBRRS 2007, 0527

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1474
Wird die Sohlplatte als "tragendes Bauteil" umgeplant und ist die ausgeschriebene Wärmedämmung hierfür nicht geeignet, so steht dem Auftragnehmer für den Ausbau bzw. Austausch der Wärmedämmung eine geänderte Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu.

IBRRS 2007, 0526

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1473
Die Verwendung eines unklaren Begriffes in der Leistungsbeschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers, der Auftragnehmer hat deshalb Anspruch auf eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B.

IBRRS 2007, 0525

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1472
Hat der Auftragnehmer erkannt, dass neben der Auffütterung der Sparren auch der Sparrenausgleich (Höhenausgleich) erforderlich ist und findet dieser Höhenausgleich in seinem Angebot keinen Niederschlag, so ist sein Angebot als unvollständig zu werten; eine zusätzliche Vergütung für den Höhenausgleich steht dem Auftragnehmer nicht zu.

IBRRS 2007, 0524

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1469
Sieht das Leistungsverzeichnis ein Vergütung bzgl. des Mehraufwands für den Transport und die Entsorgung bzw. Wiederverwendung von bis Z 1.2 belastetem Boden vor, so wird aufgrund der Formulierung „bis zu“ nicht zwischen belastetem und unbelastetem Boden differenziert, so dass auch für unbelasteten Boden eine entsprechende Vergütung anfällt.

IBRRS 2007, 0523

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1468
Zur Problematik der geänderten Vergütung bei Pauschalierung.

IBRRS 2007, 0522

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1471
Zur Frage der Abrechnung der Trapezprofilbleche.

IBRRS 2007, 0506

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2006 - 21 U 135/05
1. Übernimmt ein Generalunternehmer (bzw. -übernehmer) die Bauausführung auf Basis der vom Auftraggeber übergebenen Genehmigungsplanung, so ist er zur Erstellung weiterer Planunterlagen (etwa Schal- und Bewehrungspläne) selbst verpflichtet.
2. Macht der Unternehmer dann die Fortführung seiner Arbeiten davon abhängig, dass der Auftraggeber diese Unterlagen beibringt, so berechtigt dies den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
3. Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen, die ausdrücklich von den Regelungen der MaBV abweichen, ist wirksam, wenn es sich in Wahrheit nicht um einen Bauträgervertrag handelt.
4. Stellt sich nach der Kündigung des Bauvertrags (hier: aus anderem Grund als der Mangelhaftigkeit) heraus, dass die erbrachten Leistungen massiv mängelbehaftet sind, so können diese "nicht vergütungsfähig" sein. Der Auftraggeber kann dann die vollständige Rückzahlung der bis dahin erbrachten Abschlagszahlung(en) verlangen.
IBRRS 2007, 0503

OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2006 - 21 U 115/05
Ein Abdichtungssystem unter Einsatz von Pumpen zur Grundwassersenkung ist einer "weißen Wanne" aufgrund der Unterhaltskosten sowie des theoretischen Risikos eines Pumpenausfalls nicht gleichwertig.

IBRRS 2007, 0495

LG Berlin, Urteil vom 06.02.2007 - 63 O 12/06
1. Das Angebot des Auftragnehmers, den geschuldeten Leistungserfolg über eine bestimmte Technologie zu erzielen, wird nur dann bausollbestimmend, wenn ein entsprechender beiderseitiger Vertragswillen vorliegt.
2. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Gutachterkosten, die der AN zur Risikoabschätzung der ihm obliegenden Leistungen aufwendet.

IBRRS 2007, 0486

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2006 - 22 U 32/06
1. Eine mangelhafte Werkleistung liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand von demjenigen abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages vereinbart haben. Das vertraglich Geschuldete kann sich dabei insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis ergeben.
2. In der Nichtbeachtung von DIN-Normen und Ausführungsvorschriften der Hersteller liegt ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik, was ebenfalls einen Werkmangel darstellt.
IBRRS 2007, 0483

OLG Köln, Urteil vom 24.01.2006 - 22 U 55/05
Verletzt die Oberbauleitung schuldhaft ihre vertraglichen Pflichten dahingehend, dass durch eine fehlerhafte Bewertung des Bautenstandes zu hohe Abschlagszahlungen an einen Generalunternehmer freigegeben werden, so steht dem Bauherrn dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch zu. Die hierfür erforderliche konkrete Schadensberechnung setzt voraus, dass der an den Generalunternehmer bis zu dessen Insolvenz geleistete Werklohn dem für diesen Leistungsstand angemessenen Pauschalfestpreis gegenüber gestellt wird.

IBRRS 2007, 0482

KG, Urteil vom 17.07.2006 - 24 U 374/02
1. Gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 1, 2 SchwArbG sind Verträge nichtig, wenn entweder der Auftraggeber und Auftragnehmer gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen haben oder ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers vorliegt, den der Auftraggeber kennt und bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.
2. Gemäß § 142 Abs. 1 BGB ist ein Bauvertrag jedenfalls in Folge der Anfechtung des Auftraggebers nichtig, wenn dieser vom Auftragnehmer über das Vorhandensein seiner Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle arglistig getäuscht wurde.
3. Ist der Bauvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig, kann der vorleistende Unternehmer Wertersatz seiner Leistungen nach Bereicherungsrecht verlangen.
4. Bei der Bemessung des Wertersatzes müssen erhebliche Abschläge für das Baumängelrisiko vorgenommen werden. Haben sich schon Mängel gezeigt, sind diese darüber hinaus im Rahmen der Saldierung in die Ausgleichsrechnung einzubeziehen.
IBRRS 2007, 0481

OLG München, Urteil vom 21.03.2006 - 13 U 5102/05
Kann das Werk trotz des Vorliegens von Mängeln jedenfalls teilweise genutzt werden, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer "Nichtfertigstellung". Vielmehr liegt (nur) eine mangelhafte Leistung vor, die eine Verwirkung der Vertragsstrafe nicht auslöst.

IBRRS 2007, 0480

OLG München, Urteil vom 30.05.2006 - 9 U 1713/06
Wird ein gerügter Mangel im Einverständnis mit dem Unternehmer untersucht und anschließend nachgebessert, wird die insoweit verstrichene Zeit der regulären Gewährleistungsfrist angehängt.
