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Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0612
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann Nutzung der Baustelleneinrichtung nach Kündigung nicht verhindern!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.01.2020 - 2-20 O 2/20

1. Erklärt der Auftraggeber die außerordentliche Kündigung eines VOB-Bauvertrags, kann er für die Weiterführung der Arbeiten u.a. die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers in Anspruch nehmen.

2. Erforderlich, aber auch ausreichend ist die Mitteilung des Auftraggebers, dass er die Baustelleneinrichtung gegen Entgelt weiter nutzen will. Einer Einigung über die Vergütungshöhe bedarf es nicht.

3. Ein Streit zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Höhe der Vergütung bzw. darüber, ob diese schon beglichen ist, führt nicht dazu, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber die weitere Verwendung seiner auf die Baustelle verbrachten Gegenstände verbieten kann.

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IBRRS 2020, 0755
BauvertragBauvertrag
Heizung in Miniküche nicht individuell regulierbar: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

LG Berlin, Urteil vom 17.04.2018 - 58 O 70/17

1. Obliegen Planung und Ausführung der gesamten Fußbodenheizung mit Ausnahme des Küchenheizkreises allein dem Auftraggeber, muss der Auftragnehmer nach Beauftragung der Zusatzleistung "Beheizung Küche" den Auftraggeber nicht über die Erforderlichkeit einer Umlegung der Zuführungen beraten, um so den Küchenboden individuell beheizen zu können.

2. Bringt die mit einem Aufwand von ca. 40.000 Euro verbundene Mängelbeseitigung dem Auftraggeber keinen nennenswerten oder spürbaren Nutzen, ist sie unverhältnismäßig, wenn der Auftragswert der Zusatzleistung lediglich 200 Euro beträgt.

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IBRRS 2020, 0323
BauvertragBauvertrag
Gefahr in Verzug: Auftraggeber muss keine Mängelbeseitigungsfrist setzen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.08.2018 - 2 U 1/18

1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn eine Gefahrensituation besteht und der Auftragnehmer trotz erkennbarer Eilbedürftigkeit den Mangel nicht behebt, obwohl er hierzu in der Lage ist.

2. Zu den nach der Beseitigung des Mangels erstattungsfähigen Aufwendungen gehören alle mit der Mangelbehebung im Zusammenhang stehende Arbeiten und Maßnahmen. Sie sind nicht auf die Kosten in Höhe des Verkehrswerts der mangelfreien Leistung beschränkt.

3. Eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede in Bezug auf andere als die vertragsgegenständlichen Leistungen führt nicht dazu, dass der Auftraggeber keine Mängelansprüche geltend machen kann.

4. Hat der Auftragnehmer seine Leistung mangelhaft erbracht, handelt er treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Auftraggebers darauf beruft, die Gesetzeswidrigkeit der "Ohne-Rechnung-Abrede" führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags (Anschluss an BGH, IBR 2008, 431).

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IBRRS 2020, 0565
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie lange ist eine "angemessene" Mängelbeseitigungsfrist?

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2018 - 11 U 124/15

1. Vor einer Kündigung des Bauvertrags wegen Mängeln bzw. der Geltendmachung von Mängelrechten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.

2. Ob eine Frist zur Mängelbeseitigung angemessen ist, bestimmt sich objektiv nach Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten. Hinsichtlich ihrer Länge kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei auf den Zeitaufwand eines tüchtigen und sorgfältigen Auftragnehmers abzustellen ist.

3. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist, damit der Auftragnehmer alles Organisatorische veranlassen kann und dass sonstige äußere Umstände eine Rolle spielen können.

4. Ein Nachunternehmer kann nicht einfach das Grundstück des Bauherrn betreten, dort seine Gerätschaften abstellen und mit den Mängelbeseitigungsarbeiten beginnen. Die erforderlichen Einwilligungen zu beschaffen, obliegt vielmehr dem Auftraggeber.

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IBRRS 2020, 0489
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Teilkündigung eines VOB-Vertrags: Ein Buch mit sieben Siegeln?

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2019 - 7 U 227/18

1. Die in der VOB/B mehrfach zu findende Formulierung "in sich abgeschlossener Teil der Leistung" ist einheitlich auszulegen, auch wenn sie in verschiedenen Regelungen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 und § 12 Abs. 2 VOB/B) verwendet wird (Anschluss an BGH, IBR 2009, 570).

2. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks (hier: Arbeiten an einzelnen Wänden und Geschossdecken eines Gebäudes) können nicht als in sich abgeschlossen angesehen werden.

3. Wird eine Bauzeit von "ca. einem Jahr" angegeben, muss der Auftragnehmer eine Bauzeitverlängerung in der Größenordnung von 10 % (fünf bis sechs Wochen) einkalkulieren.

4. Hat es der Auftraggeber versäumt, verbindliche Vertragsfristen zu vereinbaren, kann er eine Kündigung nicht auf die Regelung des § 5 Abs. 4 VOB/B (Kündigung wegen Verzugs mit der Vollendung) stützen.

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IBRRS 2020, 2690
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Organisationspflichtverletzung darlegen!

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2018 - 16 U 105/17

Zur Arglist und Organisationspflichtverletzung als Voraussetzung einer verlängerten Verjährung der Mängelansprüche nach § 634a BGB bei der Bauwerkerstellung durch einen Generalunternehmer.*)

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IBRRS 2020, 0485
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Verwerten" heißt nicht wiederverwenden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 2188/17

1. Soll der Auftragnehmer im Rahmen einer Straßenerneuerung nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses die zu entfernende Frostschutzschicht "verwerten", kann er nicht davon ausgehen, dass das Material der Frostschutzschicht wiederverwendbar ist.

2. Voraussetzung für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen einer anders als vereinbart ausgeführten Leistung ist, dass der Auftraggeber die Leistungsänderung angeordnet hat (hier verneint).

3. Setzt sich der Auftraggeber mit den Nachtragsforderungen des Auftragnehmers auseinander, liegt darin kein Anerkenntnis auftragslos erbrachter (Zusatz-)Leistungen.

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IBRRS 2020, 0484
BauvertragBauvertrag
"Verwerten" heißt nicht wiederverwenden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.08.2018 - 2 U 2188/17

1. Soll der Auftragnehmer im Rahmen einer Straßenerneuerung nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses die zu entfernenden Frostschutzschicht "verwerten", kann er nicht davon ausgehen, dass das Material der Frostschutzschicht wiederverwendbar ist.

2. Voraussetzung für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen einer anders als vereinbart ausgeführten Leistung ist, dass der Auftraggeber die Leistungsänderung angeordnet hat (hier verneint).

3. Setzt sich der Auftraggeber mit den Nachtragsforderungen des Auftragnehmers auseinander, liegt darin kein Anerkenntnis einer auftragslos ausgeführten (Zusatz-)Leistung.

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IBRRS 2020, 0435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Heizung in Miniküche nicht individuell regulierbar: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

KG, Urteil vom 14.02.2019 - 27 U 64/18

1. Obliegen Planung und Ausführung der gesamten Fußbodenheizung mit Ausnahme des Küchenheizkreises allein dem Auftraggeber, muss der Auftragnehmer nach Beauftragung der Zusatzleistung "Beheizung Küche" den Auftraggeber nicht über die Erforderlichkeit einer Umlegung der Zuführungen beraten, um so den Küchenboden individuell beheizen zu können.

2. Bringt die mit einem Aufwand von ca. 40.000 Euro verbundene Mängelbeseitigung dem Auftraggeber keinen nennenswerten oder spürbaren Nutzen, ist sie unverhältnismäßig, wenn der Auftragswert der Zusatzleistung lediglich 200 Euro beträgt.

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IBRRS 2020, 0398
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungsfrist für Abnahmemängel wird durch Mängelrüge nicht verlängert!

LG München I, Urteil vom 18.09.2019 - 11 O 9751/18

Eine schriftliche Mängelrüge nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B verlängert die Mängelverjährungsfrist bezüglich solcher Mängel nicht, die sich der Auftraggeber bei Abnahme bereits vorbehalten hat.

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IBRRS 2020, 0389
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede wird von Amts wegen berücksichtigt!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020 - 21 U 34/19

Das Gericht kann auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft feststellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrags führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zu Stande gekommenen Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier: per WhatsApp) ergeben.*)

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IBRRS 2020, 0257
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verwertungsrisiko übernommen: Kein Nachtrag bei Mengenmehrungen!

OLG Dresden, Urteil vom 15.01.2019 - 6 U 1326/18

1. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrvergütung wegen der Ausführung einer geänderten Leistung (§ 2 Abs. 5 VOB/B) setzt neben einer Anordnung des Auftraggebers (§ 1 Abs. 3 VOB/B) eine Abweichung zwischen der Leistungsbeschreibung (Bau-Soll) und der tatsächlich ausgeführten Leistung (Bau-Ist) voraus (hier verneint).

2. Hat der Auftragnehmer vertraglich das Risiko der Verwertung des überschüssigen Bodens übernommen, kann er keine Preisanpassung verlangen, wenn es zu einer - auch erheblichen - Mengenüberschreitung kommt.

3. In einem VOB/B-Einheitspreisvertrag scheidet ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage bei Mengenabweichungen aus.

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IBRRS 2020, 0190
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an eine konkludente Abnahme?

OLG Celle, Urteil vom 30.04.2019 - 7 U 282/18

1. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen und damit auch zugleich auf eine vereinbarte förmliche Abnahme konkludent verzichtet werden.

2. Eine konkludente Abnahme liegt jedoch nur vor, wenn dem nach Außen hervortretenden Verhalten des Auftraggebers eindeutig zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt.

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IBRRS 2020, 0087
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kündigung nach Abnahme!

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2019 - 10 O 365/17

Der Besteller kann einen Werkvertrag bis zur Abnahme kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung von Restfertigstellungskosten besteht nur, wenn dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist gesetzt wurde. Ein Baustellenverbot kann dies unmöglich machen.

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IBRRS 2020, 0238
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung anders, aber besser ausgeführt: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.2017 - 6 U 150/16

1. Der Auftraggeber hat im VOB-Pauschalpreisvertrag einen Anspruch auf Preisanpassung, wenn er Änderungen des Bauentwurfs anordnet oder andere Anordnungen trifft, die zu Minderleistungen führen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Festhalten an der Pauschalsumme zumutbar ist oder nicht.

2. Erspart der Auftragnehmer durch eine geänderte Planung Aufwendungen, hat er diese in Form einer Preisreduktion an den Auftraggeber weiterzureichen.

3. Auch wenn die Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, kann der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ist-Beschaffenheit aus technischer Sicht qualitativ höherwertiger ist als die vorgesehene Soll-Beschaffenheit.




IBRRS 2020, 0328
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe muss "gedeckelt" werden!

OLG München, Beschluss vom 18.05.2018 - 28 U 429/18 Bau

Eine individualvertraglich vereinbarte Vertragsstrafenregelung ist sittenwidrig und nichtig, wenn für die Vertragsstrafe keine absolute Obergrenze festgelegt wird.

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IBRRS 2020, 0327
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe muss "gedeckelt" werden!

OLG München, Beschluss vom 13.07.2018 - 28 U 429/18 Bau

Eine individualvertraglich vereinbarte Vertragsstrafenregelung ist sittenwidrig und nichtig, wenn für die Vertragsstrafe keine absolute Obergrenze festgelegt wird.

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IBRRS 2020, 0306
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nochmals: Bei Altverträgen gibt es noch fiktive Mängelbeseitigungskosten!

BGH, Urteil vom 19.12.2019 - VII ZR 6/19

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen nicht beseitigter Mängel des Werks nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel bemessen werden kann (BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17, BGHZ 218, 1 = IBR 2018, 196), findet auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge keine Anwendung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27.09.2018 - VII ZR 45/17, IBR 2019, 23 = BauR 2019, 246 = NZBau 2019, 235).*)

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IBRRS 2020, 0242
BauvertragBauvertrag
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2019 - 12 U 96/17

1. Rechnet der Auftragnehmer seine Leistungen nach Einheitspreisen ab und beruft sich der Auftraggeber auf einen niedrigeren Pauschalpreis, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass eine solche Abrede nicht getroffen wurde und er deshalb berechtigt ist, Einheitspreise anzusetzen oder die übliche Vergütung zu verlangen.

2. Der Auftraggeber hat die (angebliche) Vereinbarung über die Höhe der Vergütung substantiiert darzulegen. Eine offensichtlich unrichtiger Vortrag ist unbeachtlich (Anschluss an BGH, IBR 1992, 265).

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IBRRS 2020, 0241
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2019 - 12 U 96/17

1. Rechnet der Auftragnehmer seine Leistungen nach Einheitspreisen ab und beruft sich der Auftraggeber auf einen niedrigeren Pauschalpreis, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass eine solche Abrede nicht getroffen wurde und er deshalb berechtigt ist, Einheitspreise anzusetzen oder die übliche Vergütung zu verlangen.

2. Der Auftraggeber hat die (angebliche) Vereinbarung über die Höhe der Vergütung substantiiert darzulegen. Eine offensichtlich unrichtiger Vortrag ist unbeachtlich (Anschluss an BGH, IBR 1992, 265).

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IBRRS 2020, 0217
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann Teilleistungen vorzeitig abnehmen!

OLG München, Urteil vom 15.01.2020 - 20 U 1051/19 Bau

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertighauses auf dem Grundstück des Auftraggebers ist als (Bau-)Werkvertrag einzuordnen, wenn der Auftragnehmer sich nicht nur zur Übereignung von Fertigelementen verpflichtet hat, sondern auch zur Herstellung bzw. Errichtung des Bauwerks.

2. Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des vereinbarten Werklohns ist die Anerkennung des Werks als in der Hauptsache vertragsgemäß verbunden mit dessen körperlicher Entgegennahme.

3. Soweit vertraglich vereinbart, ist auch eine Teilabnahme möglich. Darüber hinaus steht es dem Auftraggeber frei, solche Teile des Werks vor Fertigstellung des Gesamtwerks abzunehmen, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise abtrennen lassen und insoweit eine sinnvolle selbstständige Einheit darstellen.

4. Mit der Unterzeichnung eines "Schlussabnahme-Hausübergabe-Protokolls" nach Lieferung und Aufbau des Fertighauses werden jedenfalls solche Zusatzleistungen nicht abgenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fertiggestellt waren.

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IBRRS 2020, 3815
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung nach § 642 BGB ohne Darlegung konkreter Behinderungsfolgen!

LG Berlin, Urteil vom 14.05.2020 - 33 O 181/18

1. Es bleibt dabei: Ein Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB setzt in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung voraus.

2. Für die Darlegung der Entschädigungshöhe muss vorgetragen werden, welche Behinderungen welche Verzögerungen zur Folge hatten und welche Mengen und Arbeitskräfte davon betroffen waren.

3. Sinn des § 642 BGB ist es nicht, die wirtschaftlichen Nachteile des Auftragnehmers für den Verzugszeitraum auszugleichen.

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IBRRS 2020, 0215
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nennmaßüberschreitung nur im Rahmen der Toleranz!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2019 - 10 U 107/19

1. Ein Auftraggeber muss sich das Planungsverschulden des Architekten gegenüber dem Unternehmer in der Regel gemäß § 278 BGB bereits im Außenverhältnis anrechnen lassen. Deshalb ist der Haftungsanteil des Unternehmers um diese Quote von vornherein verkürzt. Eine gesamtschuldnerische Haftung ist deshalb nur im Umfang der gemeinsamen Quote des Unternehmers und des Architekten gegeben (Bestätigung von Senat, IBR 2019, 265; IBR 2011, 150).*)

2. Ist die Klage eines Bauunternehmers auf die Feststellung gerichtet, dass der Beklagte Planer im Innenverhältnis vollständig oder zu einer bestimmten Quote für Schäden infolge der mangelhaften Errichtung eines Bauwerks verantwortlich ist, setzt dies das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses voraus. Planerische Mitverursachungsbeiträge sind daher auszuklammern, weil insoweit ein Gesamtschuldverhältnis nicht besteht.*)

3. Bei der Gewichtung und Bewertung der Haftungsanteile der Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die unstreitig oder nachgewiesenermaßen ursächlich für den eingetretenen Mangel bzw. Schaden geworden sind.*)

4. Die Gewichtung der Haftungs- und Verantwortungsanteile hat individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu erfolgen. Es gibt keinen Grundsatz, dass ein Ausführungsverschulden des Handwerkers das Überwachungsverschulden des Architekten immer überwiegt oder dass ein Planungsmangel immer ein größeres Gewicht hat als ein Ausführungsmangel.*)

5. Bei Stahlbetonarbeiten stellt die Vorgabe eines Nennmaßes c (nom) der Betondeckung keinen Mindestwert dar, der ohne weiteres überschritten werden darf. Das Nennmaß darf nur im Rahmen einer Toleranz überschritten werden. Diese ergibt sich aus der DIN 1045-3.*)

6. Der Unternehmer, der Stahlbetonarbeiten ausführt, hat üblicherweise beim Einbau der Bewehrung, spätestens vor dem Betonieren, zu überprüfen, ob die richtige Betondeckung erzielt wird.*)

7. Ist dem Tragwerksplaner als besondere Leistung der Objektüberwachung die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (§ 64 Abs. 3 Nr. 8 HOAI 2002 bzw. Anl. 14.1 zu § 51 Abs. 5 Satz 1 HOAI 2013) übertragen, hat er regelmäßig nicht zu prüfen, wie hoch betoniert wird.*)

8. Der Objektüberwacher hat entweder bei der Abnahme der Bewehrung darauf zu achten, dass diese die erforderliche Höhe hat, oder er muss im Rahmen der Überwachung des Betonierens darauf achten, dass der Unternehmer überprüft, ob sich die Betondicke im Bereich zwischen der Minimal- und der Maximalbetondeckung bewegt.*)




IBRRS 2020, 0193
BauvertragBauvertrag
Was sein muss, muss sein!

OLG München, Beschluss vom 18.04.2016 - 27 U 2283/15 Bau

Müssen Bauteile aus technischen Gründen zwingend vorbehandelt werden, weil es anderenfalls zu Abplatzungen kommt, hat der Auftragnehmer die erforderliche Vorbehandlung auch dann vorzunehmen, wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Andernfalls muss er gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig Bedenken anmelden.

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IBRRS 2020, 0194
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was sein muss, muss sein!

OLG München, Beschluss vom 23.06.2016 - 27 U 2283/15 Bau

Müssen Bauteile zwingend vorbehandelt werden, weil es anderenfalls zu Abplatzungen kommt, hat der Auftragnehmer die erforderliche Vorbehandlung auch dann vorzunehmen, wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Andernfalls muss er gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig Bedenken anmelden.

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IBRRS 2020, 0174
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Angaben zur Kontamination und Entsorgung machen!

OLG Naumburg, Urteil vom 07.03.2019 - 2 U 47/18

1. Für die Abgrenzung, ob die Einholung von Analysen zum Schadstoffgehalt des Abbruchmaterials, welche Einfluss auf die Möglichkeiten der Verwertung bzw. Entsorgung hat, eine ursprünglich vom Auftragnehmer geschuldete Leistung oder eine zusätzliche Leistung ist, kommt es auf den Erklärungswert der Vertragsunterlagen an. In einem VOB-Bauvertrag ohne individuelle abweichende Regelungen obliegt es dem Auftraggeber, u.a. die Art, Zusammensetzung und Menge der aus seinem Bereich zu entsorgenden Stoffe zu bestimmen und zu beschreiben; er muss auch die Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage vorgeben. Überträgt er diese Aufgabe während der Ausführung dem Auftragnehmer, muss er diese Leistung zusätzlich vergüten.*)

2. Zur bauablaufbezogenen Darstellung von Baubehinderungstatbeständen, welche geeignet sind, Mehrvergütungsansprüche wegen einer Bauzeitverlängerung zu rechtfertigen.*)

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IBRRS 2020, 3022
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Mängelbeseitigung ist neuer Bauvertrag!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.06.2017 - 4 U 13/17

1. Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer darauf, dass der Auftragnehmer vorhandene Mängel gegen Bezahlung einer besonderen Vergütung zu beseitigen hat, kommt dadurch ein selbstständiger, vom Ursprungsauftrag losgelöster Vertrag zu Stande.

2. Stellt der Auftragnehmer nach Schadensbehebung seine Leistung in Rechnung und wird diese vom Auftraggeber beglichen, liegt darin die konkludente Abnahme der Leistung des Auftragnehmers.

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IBRRS 2020, 0168
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Höchstbegrenzter Selbstkostenerstattungspreis: Muss eine Überzahlung verzinst werden?

OLG Koblenz, Urteil vom 21.11.2019 - 1 U 298/19

1. Überzahlungen bei öffentlichen Aufträgen mit vereinbartem höchstbegrenztem Selbstkostenerstattungspreis sind auf Grundlage von AGB-Regelungen nicht zu verzinsen, wenn diese den Grundsätzen des Ausgleichs ungerechtfertigter Bereicherungen (§§ 812 ff. BGB) widersprechen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verzinsung ohne Rücksicht auf tatsächlich (nicht) gezogene Nutzungen und auch bei gutgläubigem Bereicherungsschuldner angeordnet wird.*)

2. Bei Überzahlungen aufgrund erheblicher Vorauszahlungen auf den Lohn kann ein Darlehenscharakter dieser Zahlungen möglicherweise eine Verzinsung des Überzahlbetrags rechtfertigen.*)

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IBRRS 2020, 0081
BauvertragBauvertrag
Rechnung falsch adressiert: Auftraggeber muss trotzdem zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2019 - 11 U 29/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372). Entsprechendes gilt, wenn der Bauunternehmer seinen Anspruch an den Fiskus abgetreten hat.

2. Der Anspruch auf Nachzahlung des Umsatzsteueranteils entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem der Bauträger die Erstattung der von ihm zunächst abgeführten Umsatzsteuer beantragt (BGH, a.a.O.)

3. Auch eine falsch adressierte Rechnung ist zu bezahlen.

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IBRRS 2020, 0072
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur eine Bescheinigung fehlt: Nur ein Teil der Vergütung darf einbehalten werden

OLG Köln, Urteil vom 04.09.2019 - 16 U 48/19

1. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsbedingung, wonach er dazu berechtigt ist, bereits bei einer einzigen fehlenden Bescheinigung die gesamte noch offen stehende Vergütung einzubehalten, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

2. Das AGB-rechtliche Transparenzgebot verlangt, dass Vertragsklauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für einen durchschnittlich aufmerksamen und sorgfältigen Vertragspartner so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann. Diesem muss klar sein, was "auf ihn zukommt" und jede Klausel muss im Kontext mit den übrigen Klauseln verständlich sein.

3. Eine Regelung in einem Nachunternehmer-Protokoll, die ohne genauere Einschränkung auf eine über zwei Druckseiten lange und in 15 Absätzen gegliedert Auflistung über vorzulegende Bescheinigungen verweist, ist intransparent, weil auch dem aufmerksamen Vertragspartner nicht klar sein kann, welche Bescheinigungen von ihm wann konkret vorzulegen sind. Das gilt insbesondere dann, wenn sich ein Zurückbleiben hinter diesen Vorlagepflichten dahingehend auswirkt, dass ein ihm zustehender (Rest-)Vergütungsanspruch in voller Höhe nicht fällig wird.

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IBRRS 2020, 0056
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2016 - 3 U 89/15

1. Der Auftragnehmer hat die Baustelle so zu betreiben, dass er seine Leistung zum vereinbarten Termin mangelfrei übergeben kann.

2. Der Auftragnehmer hat alles zu tun, um den zeitlich vorgesehenen Ablauf der Bauarbeiten einzuhalten. Eine Orientierungshilfe können vorhandene Bauzeitenpläne darstellen. Ansonsten ist der Auftragnehmer selbst verpflichtet, die erforderlichen Fristen abzuschätzen.

3. Verletzt der Auftragnehmer seine Pflicht zur angemessenen Förderung der Bauausführung, hat der Auftraggeber das Recht, noch während der vertraglich festgelegten Zeit der Bauausführung Abhilfe zu verlangen.

4. Ist die rechtzeitige Erfüllung eines Bauvertrags durch Hindernisse in Frage gestellt, die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen und ist dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht zuzumuten, kann er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, die fristgerechte Erfüllbarkeit des Bauvertrags nachzuweisen und gleichzeitig erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

5. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einer leistungsändernden Anordnung des Auftraggebers nachzukommen. Etwas anderes gilt, wenn der Auftraggeber eine Mehrvergütung für die Ausführung der geänderten Leistung von vorneherein kategorisch ablehnt oder die Anordnung zwangsläufig zu nicht unerheblichen Mängeln führt.

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IBRRS 2020, 0057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was ist "Splitt"?

OLG Köln, Urteil vom 30.08.2017 - 11 U 4/16

1. Unter dem Begriff "Splitt" ist ein Bauprodukt aus gebrochenem Naturstein zu verstehen. Wird anstelle von "Splitt" ein Gemisch aus einem industriellen Recycling-Erzeugnis und natürlichem Quarzsand verwendet, ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft.

2. Der Auftragnehmer verschweigt diesen Mangel nicht arglistig, wenn er zwar weiß, dass das eingebaute Bettungsmaterial nicht vollständig aus Naturstein besteht, er aber keine Kenntnis davon hat, dass der Begriff "Splitt" nur Naturstein umfasst.

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IBRRS 2020, 0036
BauvertragBauvertrag
Mal wieder: Wer sich als Bauträger die Umsatzsteuer erstatten lässt, muss sie an den Unternehmer zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2018 - 17 U 92/17

Gehen die Parteien bei Vertragsschluss - unzutreffend - von einer Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers (hier: eines Bauträgers) aus, wird eine hierauf beruhende Vereinbarung zur Umsatzsteuer nachträglich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach § 157 BGB angepasst (Anschluss an OLG Köln, IBR 2017, 351).

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IBRRS 2020, 0055
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer ein "fremdes" Leistungsverzeichnis übernimmt, kann sich nicht auf Planungsfehler berufen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2017 - 19 U 14/16

1. Bietet der Auftragnehmer die Neuherstellung der wesentlichen Elemente einer Räumerausrüstung für das Becken einer Kläranlage an, schuldet er eine insgesamt funktionstaugliche Räumerausrüstung und nicht nur eine Reparatur der vorhandenen maschinentechnischen Ausrüstung.

2. Hat der Auftragnehmer das Leistungsverzeichnis selbst erstellt, fehlt es an einer die Haftungsbefreiung rechtfertigenden Anordnung des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragnehmer ein früheres Leistungsverzeichnis des Auftraggebers zu eigen macht, indem er es übernimmt und teilweise abändert.

3. War die vom Auftragnehmer eingebaute Ausrüstung bereits nach vier Jahren defekt, muss er als Fachunternehmer die Ursache für dieses frühe Versagen der Konstruktion prüfen, ehe er die Ausführung derselben Leistung erneut anbietet.

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IBRRS 2020, 0054
BauvertragBauvertrag
Wer ein "fremdes" Leistungsverzeichnis übernimmt, kann sich nicht auf Planungsfehler berufen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2016 - 19 U 14/16

1. Bietet der Auftragnehmer die Neuherstellung der wesentlichen Elemente einer Räumerausrüstung für das Becken einer Kläranlage an, schuldet er eine insgesamt funktionstaugliche Räumerausrüstung und nicht nur eine Reparatur der vorhandenen maschinentechnischen Ausrüstung.

2. Hat der Auftragnehmer das Leistungsverzeichnis selbst erstellt, fehlt es an einer die Haftungsbefreiung rechtfertigenden Anordnung des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragnehmer ein früheres Leistungsverzeichnis des Auftraggebers zu eigen macht, indem er es übernimmt und teilweise abändert.

3. War die vom Auftragnehmer eingebaute Ausrüstung bereits nach vier Jahren defekt, muss er als Fachunternehmer die Ursache für dieses frühe Versagen der Konstruktion prüfen, ehe er die Ausführung derselben Leistung erneut anbietet.

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IBRRS 2020, 0053
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung nicht bezahlt: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 799/16

1. Ein angekündigter Baustopp wegen nicht bezahlter Abschlagsrechnungen stellt jedenfalls dann keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar, wenn die abgerechneten Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß sind und und der Auftraggeber unmittelbar einen Wertzuwachs erhalten hat.

2. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen eines Baustopps, obwohl der Auftragnehmer zur Einstellung der Arbeiten berechtigt ist, ist die Kündigungserklärung dahin zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist (BGH, IBR 2003, 595).

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IBRRS 2020, 0045
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BauvertragBauvertrag
Bodenkontamination klar erkennbar: Kein ausdrücklicher Hinweis erforderlich!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.06.2019 - 2 U 11/18

1. Die ausdrückliche Angabe einer Bodenkontamination in den Vergabeunterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen klar ergibt, dass eine derartige Belastung vorliegt.*)

2. Ein 58 Seiten umfassender geotechnischer Bericht kann nicht dadurch wirksam in die Vergabeunterlagen einbezogen werden, dass in der allgemeinen Baubeschreibung ein Hinweis auf ihn und darauf erfolgt, dass Bieter die Möglichkeit einer Einsichtnahme erhalten.*)

3. Ein Bieter darf bei einem erkennbar lückenhaften Leistungsverzeichnis nicht einfach von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots zu klären versuchen.*)

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IBRRS 2020, 0044
BauvertragBauvertrag
Keine Nachtragsvergütung ohne Vorlage der Urkalkulation!

OLG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 3 U 199/13

1. Verlangt der Auftragnehmer für eine Nachtragsleistung eine Neufestlegung des Preises, sind die Mehr- oder Minderkosten zu berücksichtigen, die durch die Leistungs- und damit Preisgrundlagenänderung entstehen, also adäquat-kausal darauf zurückgehen.

2. Dazu ist eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der für den Hauptauftrag maßgebenden, allgemein anerkannten Kalkulationsmethoden anzustellen. Dazu hat der Auftragnehmer seinen ursprünglichen kalkulatorischen Ansatz offen zu legen und diesen für alle Mehr- u. Minderkosten fortzuschreiben.

3. Fehlt es an einer ursprünglichen Auftragskalkulation, muss der Auftragnehmer eine solche nachträglich plausibel aufstellen. Ohne eine derartige rechnerisch nachvollziehbare Darstellung kann er eine Zusatzvergütung nicht verlangen.

4. Diese Grundsätze wären gleichermaßen auf einen Aufwendungs- oder Bereicherungsanspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 und 3 VOB/B anzuwenden.

5. Der Verstoß die allgemein anerkannten Regeln der Technik begründet einen Mangel unabhängig davon, ob es bereits zu einem Schaden oder einer Funktionsbeeinträchtigung gekommen ist. Es genügt bereits die Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs oder eine nachhaltige Funktionsbeeinträchtigung.

6. Bei einem Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik kann ein Mangel nur dann verneint werden, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die Gebrauchstauglichkeit des Werks nicht beeinträchtigt ist und auch sonst kein Risiko droht.

7. Stellt der Auftraggeber die geforderte Bauhandwerkersicherung, hat ihm der Auftragnehmer die üblichen Kosten bis zu einem Höchstsatz von 2% der Sicherheit pro Jahr zu erstatten.

8. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch erhebt, die sich im Nachhinein als unbegründet erweisen und allein deshalb die Sicherheit länger aufrechterhalten werden muss.

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IBRRS 2020, 0039
BauvertragBauvertrag
Vertragsanpassung vor Störung der Geschäftsgrundlage!

OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2018 - 16 U 127/17

BGB § 199 Abs. 1, §§ 286, 288 Abs. 2, §§ 313, 631; UStG §§ 13b, 27 Abs. 19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer gegen den Bauträger einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer, wenn diese dem Bauträger vom Finanzamt erstattet wurde.

2. Die ergänzende Vertragsauslegung hat Vorrang vor den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage.

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IBRRS 2020, 0016
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BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 1847/17 Bau

Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.

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IBRRS 2020, 0014
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

OLG München, Beschluss vom 22.08.2017 - 9 U 1847/17 Bau

Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.

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IBRRS 2020, 0012
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BauvertragBauvertrag
Fachingenieur beauftragt: Auftraggeber trifft höhere Mängelverantwortung!

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 7 U 166/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Untergrund hinreichend zu untersuchen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, liegt zugleich ein Planungsfehler vor.

2. Führt der Auftragnehmer die Leistung fehlerhaft aus, können Mängel der Planung ein Mitverschulden des Auftraggebers begründen. Dabei muss er sich die Fehler seiner Architekten und Sonderfachleute zurechnen lassen.

3. In der Regel trägt der Auftragnehmer im Rahmen der Mängelhaftung die höhere Verantwortung, weil er mit der gebotenen Prüfung die Mängel hätte verhindern können und damit die eigentliche Ursache für die weiteren Schäden setzt.

4. Eine höhere Verantwortlichkeit des Auftraggebers kann jedoch dann geboten sein, wenn die Ausschreibung von einem Fachingenieurbüro erstellt wurde und der Auftragnehmer nicht über entsprechende weitgehende Fachkenntnisse für das in Betracht kommende Werk verfügt.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4143
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BauvertragBauvertrag
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Kann der Fiskus Zahlung an sich verlangen?

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2018 - 11 U 86/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372). Entsprechendes gilt, wenn der Bauunternehmer seinen Anspruch an den Fiskus abgetreten hat.

2. Der Anspruch auf Nachzahlung des Umsatzsteueranteils entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem der Bauträger die Erstattung der von ihm zunächst abgeführten Umsatzsteuer beantragt (BGH, a.a.O.)

3. Auch eine falsch adressierte Rechnung ist zu bezahlen.

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IBRRS 2019, 4066
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BauvertragBauvertrag
Vorgewerke müssen sich nur innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen!

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13

1. Der Auftragnehmer hat nicht nur die im Vertrag beschriebenen Leistungen abzuarbeiten. Die von den Bauvertragsparteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung wird vielmehr von der werkvertraglichen Herstellungsverpflichtung des Auftragnehmers, wonach eine zweckentsprechende und funktionstaugliche Leistung zu erbringen ist, überlagert.

2. Die sich aus dem funktionalen Herstellungsbegriff ergebende und im Wesen des Werkvertragsrechts begründete weite Erfolgshaftung des Auftragnehmers findet nur dann eine Begrenzung, wenn der Auftraggeber seinerseits entsprechende Risiken der Funktionstauglichkeit übernommen hat.

3. Der Auftragnehmer kann bei der Erbringung seiner Werkleistung nur davon ausgehen, dass sich Vorgewerke innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen. Auf eine optimale Ausführung hat er keinen Anspruch.

4. Eine fehlende Abnahme steht der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht entgegen, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.

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IBRRS 2019, 4150
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BauvertragBauvertrag
Anspruch auf neuen Einheitspreis bedarf nur Mengenmehrung um mehr als 10%

BGH, Urteil vom 21.11.2019 - VII ZR 10/19

Der Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B setzt nach dem Wortlaut der Klausel nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt. Dagegen ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht, dass eine auf die Mengenmehrung kausal zurückzuführende Veränderung der im ursprünglichen Einheitspreis veranschlagten Kosten Voraussetzung für den Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises ist (Anschluss an BGH, IBR 2019, 535).*)

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IBRRS 2019, 4144
BauvertragBauvertrag
Anfechtung eines Prozessvergleichs

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2019 - 4 U 94/18

1. Ein Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen nicht wirksam zustande gekommen, nichtig oder anfechtbar sein. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Vernichtung des materiellen Vergleichs bewirkt nicht nur, dass er keine privatrechtlichen Wirkungen entfaltet, sondern auch, dass die Prozesshandlung als „Begleitform“ des materiell-rechtlichen Vergleichs ihre Wirksamkeit verliert, ihm somit jede verfahrensrechtliche - also auch die verfahrensbeendende - Wirkung fehlt.

2. Gemäß § 123 BGB hat ein Anfechtungsrecht, wer vom Prozessgegner oder einem Dritten, dessen Verhalten sich der Prozessgegner zurechnen lassen muss, durch arglistige Täuschung - dh das Hervorrufen oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen - oder widerrechtlich durch Drohung - dh das Inaussichtstellen eines künftigen, empfindlichen Übels durch den Gegner - zum Abschluss des Vergleichs bestimmt worden ist.

3. Dabei bildet einen Anfechtungsgrund jede arglistige Täuschung, die den Getäuschten zum Abschluss eines Vergleichs bestimmt hat, den er mit diesem Inhalt ohne die Täuschung nicht abgeschlossen hätte. Die arglistige Täuschung kann insoweit durch positives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Täuschung muss sich dabei auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen und erfordert Vorsatz bezüglich der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung, der Kausalität und der Arglist. Der Handelnde muss dabei die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder zumindest für möglich halten, bedingter Vorsatz genügt. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Umstände trägt der Anfechtende.

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IBRRS 2019, 4057
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BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund muss zügig erklärt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 29 U 55/17

1. Will der Auftraggeber einen VOB-Bauvertrag wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes aus wichtigem Grund kündigen, muss er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt wird.

3. Eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung ist als sog. freie Kündigung zu bewerten, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt.

4. Die Vergütung für die nach einer freien Kündigung nicht erbrachten Teilleistungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

5. Eine Bürgschaft "durch sicherungsweise Verpfändung des Mietertragskontos" stellt eine Verpfändung von Forderungen dar und ist keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

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IBRRS 2019, 4065
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BauvertragBauvertrag
Einbehalt nach Schlussrechnungsprüfung: Werklohn wird trotz Mängeln fällig!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2017 - 9 U 303/17 Bau

1. Prüft der Auftraggeber die Schlussrechnung und zahlt er dem Auftragnehmer den Restwerklohn aufgrund von behaupteter Gegenforderungen nicht aus, wird unterstellt, dass dem Auftragnehmer der geltend gemachte (Rest-)Vergütungsanspruch zusteht.

2. Aus dem Umstand, dass der Auftraggeber die Schlussrechnung geprüft und nur wegen angeblicher Mängel nicht ausbezahlt hat, kann auf eine schlüssige Abnahme der Werkleistung geschlossen werden.

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IBRRS 2019, 4064
BauvertragBauvertrag
Einbehalt nach Schlussrechnungsprüfung: Werklohn wird trotz Mängeln fällig!

OLG München, Beschluss vom 30.05.2017 - 9 U 303/17 Bau

1. Prüft der Auftraggeber die Schlussrechnung und zahlt er dem Auftragnehmer den Restwerklohn aufgrund von behaupteter Gegenforderungen nicht aus, wird unterstellt, dass dem Auftragnehmer der geltend gemachte (Rest-)Vergütungsanspruch zusteht.

2. Aus dem Umstand, dass der Auftraggeber die Schlussrechnung geprüft und nur wegen angeblicher Mängel nicht ausbezahlt hat, kann auf eine schlüssige Abnahme der Werkleistung geschlossen werden.

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IBRRS 2019, 3736
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BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnungen vorbehaltlos bezahlt: Nachtragsforderung anerkannt!

OLG Celle, Urteil vom 30.01.2019 - 7 U 157/18

1. Der Umstand, dass der Auftragnehmer mehrfach Planungsunterlagen für die Erstellung der Außenanlagen angemahnt und darauf hingewiesen hat, dass er ohne diese Unterlagen keinen Pauschalpreis anbieten kann, spricht dafür, dass die Herstellung der Außenanlagen nicht zum mit der vereinbarten Pauschalvergütung abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört.

2. Mit der vorbehaltlosen Bezahlung von Abschlagsrechnungen über zusätzliche Leistungen erkennt der Auftraggeber dem Grunde nach an, dass diese Leistungen besonders zu vergüten sind.

3. Durch eine vorformulierte doppelte Schriftformklausel können mündliche oder konkludente Änderungen des Bauvertrags nicht ausgeschlossen werden.

4. Zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung seiner Leistung an und verlangt der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr, sondern erklärt er die Minderung wegen Baumängeln, wird der Restwerklohnanspruch des Auftragnehmers ohne Abnahme fällig.

5. Auch bei einer nicht ausdrücklich als Schlussrechnung bezeichneten Forderungsaufstellung kann es sich um eine zur Fälligkeit der Vergütung führenden abschließenden Abrechnung handeln.

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