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Sachgebiet: Bauvertrag

7762 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1994

IBRRS 1994, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93

Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen

a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,

b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,

c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,

d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,

sind unwirksam.

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IBRRS 1994, 0695
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93

a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.

b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).

c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.

d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.

e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.




Online seit 1993

IBRRS 1993, 0737
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trittschallschutzmaß für Holzdecken

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1993 - 17 U 187/91

1. Haben die Parteien eines Vertrages über die Errichtung eines Einfamilienhauses keine besonderen Vereinbarungen über den Schallschutz getroffen, schuldet der Unternehmer für Holzdecken im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich eine Trittschalldämmung von 0 dB.*)

2. Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, daß das in der DIN 4109 (1989) Beiblatt 2 Tabelle 3 empfohlene und auch im Entwurf der VDI-Richtlinie 4100-89 “Schallschutz von Wohnungen” in der Tabelle 4 angegebene Trittschallschutzmaß von 7 dB für Wohnungen der Schallschutzklasse SSK I auch bei Holzdecken den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.*)

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IBRRS 1993, 0721
BauvertragBauvertrag
Was ist unter Baugrundrisiko zu verstehen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.08.1993 - 1 U 189/92

Eine Verwirklichung des sog. Baugrundrisikos ist nur dann gegeben, wenn der Baugrund von dem abweicht, was die Parteien bei Vertragsschluß vorausgesetzt haben und wenn dadurch (unvermutete) Erschwernisse entstehen. Ein weitergehendes Verständnis ist abzulehnen. Da der Unternehmer beim Werkvertrag einen Erfolg schuldet, obliegt ihm in der Regel auch das Arbeitsrisiko.

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IBRRS 1993, 0006
BauvertragBauvertrag
Nachlaß auch bei Zusatzleistungen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1992 - 23 U 224/91

Haben die Partner eines Bauvertrages für die vertragliche Vergütung einen prozentualen Nachlaß (hier: 4%) vereinbart, so ist dieser auch auf erforderliche Zusatzleistungen i.S.v. § 1 Nr. 4 Satz 1, § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu gewähren.

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Online seit 1992

IBRRS 1992, 0737
BauvertragBauvertrag
Durch die Einholung eines Angebots wird keine Vollmacht erteilt!

OLG Köln, Urteil vom 03.04.1992 - 19 U 191/91

1. Der Bauherr, der einen Architekten mit der Einholung eines Angebots beauftragt, setzt damit gegenüber dem anbietenden Unternehmer nicht den Anschein, der Architekt sei auch zur Auftragsvergabe bevollmächtigt.*)

2. Erteilt der Architekt ohne Wissen des Bauherrn und ohne dazu bevollmächtigt zu sein, einen Auftrag, haftet der Bauherr auch nicht nach culpa in contrahendo.*)

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IBRRS 1992, 0738
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die Mängelbeseitigung für den Bauherrn unzumutbar?

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.01.1992 - 9 U 3700/89

1. Formaldehyd- und Lindanausdünstungen der Baumaterialien eines Fertighauses, die unzumutbar sind und das körperliche Wohlbefinden der Hausbewohner beeinträchtigen, stellen einen erheblichen Fehler dar. Ist die Mängelbeseitigung unmöglich, dann kann der Besteller Rückzahlung des Werklohns und den Geldbetrag verlangen, der zusätzlich für eine Neuherstellung notwendig ist.

2. Für die zivilrechtliche Gewährleistung kommt es nicht darauf an, ob die Formaldehydabgabe von Spanplatten einen als allgemeine Regel der Technik erklärten Grenzwert nicht übersteigt oder ob der in der GefahrstoffVO normierte Grenzwert in der Luft eines Prüfraums überschritten wird, sondern allein darauf, ob wegen der mit der Formaldehydemission verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigung das Bewohnen solcher Räume nicht zumutbar ist.

3. Die Nachbesserung ist für den Auftraggeber unzumutbar, wenn der Erfolg der angebotenen Mängelbeseitigungsarbeiten außerordentlich zweifelhaft ist. Der Auftraggeber muss sich wegen des damit verbundenen Risikos nicht auf Mangelbeseitigungsversuche einlassen, die sich aus seiner Sicht als bloße „Experimentiererei“ darstellen.

4. Durch eine in AGB enthaltene Schriftform- und Bestätigungsvorbehaltsklausel wird die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht des für den Verwender auftretenden Gebietsverkaufsleiters nicht beschränkt.

5. Soweit eine solche Klausel mündlichen Absprachen die Gültigkeit abspricht und für alle abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen die Schriftform vorschreibt, ist sie wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

6. Trotz Vollständigkeitsklausel bleibt dem Partner des Verwenders die Möglichkeit, abweichende mündliche Vereinbarungen zu beweisen.

7. Weist sich der Gebietsverkaufsleiter eines Fertighausherstellers durch eine Visitenkarte aus, so gelten die Grundsätze der Anscheinsvollmacht.




IBRRS 1992, 0003
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauverträge mit öffentlicher Hand: Strenge Formvorschriften!

BGH, Urteil vom 11.06.1992 - VII ZR 110/91

1. Fehlt eine wirksame Verpflichtungserklärung eines Landkreises zur Annahme von Nachtragsangeboten eines Werkunternehmers, so ist nach Abschluß der die Nachtragsangebote umfassenden Arbeiten und nach Schlußzahlung eine Rückforderung überzahlter Beträge nicht nach § 242 BGB mit der Begründung ausgeschlossen, dem Werkunternehmer stehe ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß in Höhe der behaupteten Überzahlung zu.

2. Ist nach einem Bauvertrag zwischen einem Bauunternehmer und der öffentlichen Hand die Schriftform für Preisvereinbarungen zu Nachtragsangeboten erforderlich, so steht dem Bauunternehmer ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß grundsätzlich nicht zu, wenn er auf die Wirksamkeit mündlich angenommener Nachtragsangebote vertraut.

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IBRRS 1992, 0009
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.06.1992 - III ZR 134/91

Die Vorschrift des § 839 I 2 BGB ist nach den Grundsätzen über den Wegfall des Verweisungsprivilegs bei der Erfüllung der öffentlichrechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 = NJW 1979, 2043 = LM § 839 (E) BGB (L) Nr. 35) auch dann nicht anwendbar, wenn die Gemeinde die ihr obliegende Straßenreinigungspflicht (hier: Sicherung der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte) durch Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt hat und ein Amtsträger die ihm als hoheitliche Aufgabe obliegende Pflicht verletzt, die Einhaltung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen.*)

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IBRRS 1992, 0004
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was als Leistung beschrieben ist, das kann kein Nachtrag sein!

BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91

a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.

b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.

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IBRRS 1992, 0002
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kosten eines vergeblichen Angebots

OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91

Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.

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Online seit 1991

IBRRS 1991, 0806
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ist § 2 Nr. 8 VOB/B AGB-konform?

BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 291/88

1. Zum Mißbrauch der Vertretungsmacht eines mit der Durchführung eines Bauvorhaben umfassend bevollmächtigten Vertreters des Bauherrn bei der Vergabe von Zusatzaufträgen.

2. Eine wirksame Anzeige der Leistung gemäß § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn der zur Entgegennahme der Anzeige ermächtigte Vertreter des Bauhernn die Ermächtigung mißbraucht und der Auftragnehmer den Mißbrauch kannte oder sich dieser nach den Umständen aufdrängte.

3. Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist, verstößt § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B gegen § 9 AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam.




Online seit 1990

IBRRS 1990, 0848
BauvertragBauvertrag
Skontofähigkeit der Abschlagszahlungen bei VOB-Bauvertrag

OLG Köln, Urteil vom 30.01.1990 - 22 U 181/89

Ist bei einem VOB-Bauvertrag ein Skontoabzug vereinbart, dann kann er für jede innerhalb der Skontofrist geleistete Abschlagszahlung beansprucht werden, auch wenn die Schlußzahlung verspätet erfolgt.

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Online seit 1989

IBRRS 1989, 0718
BauvertragBauvertrag
Zur Ermittlung des baumängelbedingten Minderwertes

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.1989 - 12 U 29/88

1. Voneinander abweichende Schätzungen des Minderwertes eines mangelbehafteten Bauwerks, die sich lediglich auf die langjährigen Erfahrungen der Sachverständigen stützen, entziehen sich mangels Nachvollziehbarkeit einer kritischen Überprüfung des Gerichts und ermöglichen keine Feststellung darüber, welcher Schätzung der Vorzug zu geben ist.*)

2. Die von Aurnhammer (BauR 1978, 356) entwickelte Bewertungsmethode („Zielbaumverfahren“) gewährleistet in ihrer logischen Abfolge eine nachvollziehbare und überprüfbare Ermittlung des baumängelbedingten Minderwertes.*)

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IBRRS 1989, 0719
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
elchen Inhalt muß eine Behinderungsanzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B haben?

BGH, Urteil vom 21.12.1989 - VII ZR 132/88

Weder die Anzeige des Auftragnehmers von Umständen, die ihn in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindern, noch die offenkundige Kenntnis des Auftraggebers von der Tatsache und deren hindernde Wirkung gem. § 6 Nr. 1 VOB/B müssen sich auf den ungefähren Umfang und die ungefähre Höhe des zu erwartenden Ersatzanspruches erstrecken.*)

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IBRRS 1989, 0285
ImmobilienImmobilien
Wann kommt der Unternehmer mit der Nacherfüllung in Verzug?

BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 57/88

1. Beschränkt der Verkäufer eines Grundstücks die Gewährleistung auf die Beseitigung eines schon bei Vertragsschluß erkannten Mangels, so kann er grundsätzlich nicht verlangen, daß ihm nach Gefahrübergang noch Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird.*)

2. Der Käufer kann in diesem Falle den Verkäufer durch sofortige Mahnung mit der Nachbesserung des Mangels in Verzug setzen und sich dadurch die Möglichkeit eröffnen, ein Selbstbeseitigungsrecht entsprechend § 633 III BGB auszuüben. Ist der Gefahrübergang nach dem Kalender bestimmt, steht ihm dieses Recht ohne Mahnung zu.*)

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IBRRS 1989, 0720
BauvertragBauvertrag
Verjährungsgegenstand nach Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 15.06.1989 - VII ZR 14/88

1. Erbringt der Auftragnehmer eine unvollständige und fehlerhafte Nachbesserungsleistung, indem er lediglich einige Mangelerscheinungen beseitigt, nicht aber den Mangel selbst behebt, so beschränkt sich die nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B (1973) laufende neue Verjährungsfrist nicht auf die vom Auftraggeber aufgezeigten und vom Auftragnehmer beseitigten Mangelerscheinungen, sondern erfaßt alle Mängel, die für diese Mangelerscheinungen ursächlich sind (im Anschluß an Senat, LM § 13 (B) VOB/B 1973 Nr. 22; NJW-RR 1988, 148 = LM § 639 BGB Nr. 28 = BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27; NJW-RR 1989, 208 = BauR 1989, 81 = ZfBR 1989, 54; NJW-RR 1989, 666; NJW-RR 1989, 979).*)

2. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B (1973) ist auch auf Mängelbeseitigungsleistungen anzuwenden, die der Auftragnehmer erbracht hat, obwohl die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bereits verjährt waren.*)

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IBRRS 1989, 0696
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigungskostenvorschuß nach Auftragsentziehung

BGH, Urteil vom 20.04.1989 - VII ZR 80/88

Vorschuß auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten kann auch nach Entziehung des Auftrags gem. §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B verlangt werden (im Anschluß an Senat, BGHZ 47, 272 = NJW 1967, 1366 = LM § 13 VOB/B Nr. 12; BGHZ 61, 28 = NJW 1973, 1457 = LM § 635 BGB Nr. 33; BGHZ 94, 330 (334) = NJW 1985, 2325 = LM § 288 BGB Nr. 17). Im Rahmen dieser Bestimmungen ist § 13 Nr. 6 VOB/B entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 1989, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.04.1989 - IV ZR 138/84

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1989, 0001
BauvertragBauvertrag
Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87

Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.

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Online seit 1988

IBRRS 1988, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 21.12.1988 - III ZR 40/88

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1988, 0628
BauvertragBauvertrag
Keine Ehegattenvollmacht für Bauvertragsabschluß!

BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 186/87

1. Der Abschluß eines Bauvertrages über ein Wohnhaus gehört nicht zu den durch § 1357 BGB („Schlüsselgewalt“) erfaßten Rechtsgeschäften (im Anschluß an BGHZ 94, 1 = NJW 1985, 1394 = LM § 1357 BGB Nr. 4).*)

2. Die „isolierte“ Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B, die auf eine vom Unternehmer/Auftragnehmer gestellte Vertragsbedingung zurückgeht, ist auch dann unwirksam, wenn nur für die „Arbeiten des Rohbaues bis einschl. Dachstuhl“ die 5-Jahresfrist des § 638 BGB gelten soll (im Anschluß an Senat, BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 3; BGHZ 100, 391 = NJW-RR 1987, 1046 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 7; NJW 1987, 2373 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 6).*)

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IBRRS 1988, 0629
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kopplungsverbot bei Grundstückskauf

BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88

Für einen gewerbsmäßig (mit Erlaubnis nach § 34c GewO) als Generalunternehmer tätigen Architekten oder Ingenieur, der schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg zu übertragenden Grundstück errichtet, gilt das Koppelungsverbot des Art.10 § 3 MRVERBG grundsätzlich nicht.*)

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IBRRS 1988, 0608
BauvertragBauvertrag
Nachtragsbauaufträge als Ausführungsbehinderungen

OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.1988 - 8 U 345/87

1. Im Laufe der Ausführung eines der VOB unterliegenden Vertrages in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen stellen “Behinderungen” i. S. von § 6 Nr. 6 VOB/B dar.

2. Für einen darauf gestützten Schadensersatzanspruch bedarf es jedoch stets einer entsprechenden Anzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B.

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Online seit 1987

IBRRS 1987, 0614
BauvertragBauvertrag
Keine Bindungswirkung an die Schlussrechnung im VOB/B-Vertrag!

BGH, Urteil vom 17.12.1987 - VII ZR 16/87

1. Beim VOB-Vertrag ist der Auftragnehmer über die sich für Nachforderungen aus VOB/B (1973) § 16 Nr. 3 Abs. 2 ergebenden Beschränkungen hinaus grundsätzlich nicht an die von ihm erteilte Schlußrechnung gebunden (Abgrenzung BGH, 07.03.1974, VII ZR 35/73, BGHZ 62, 208, 211; BGH, 13.10.1977, VII ZR 262/75, NJW 1978, 319; BGH, 06.05.1985, VII ZR 320/84, BauR 1985, 582 = ZfBR 1985, 222).*)

2. An die Annahme eines Verzichts sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Vor allem muß der Gläubiger für die Abgabe von Verzichtserklärungen einen erkennbaren Anlaß haben.

3. Zwar kann ein Verzicht auch durch schlüssiges Verhalten angeboten und angenommen werden, doch muß sich das aus den tatsächlichen Umständen dann eindeutig ergeben.

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IBRRS 1987, 0613
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Vereinbarung der VOB-Schlußzahlungsregelung

BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 155/86

Die Regelung des § 16 Nr. 3 II VOB/B über den “Ausschluß" von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung oder eine ihr gleichstehenden Schlußzahlungserklärung verstößt, soweit nicht die VOB/B “als Ganzes” vereinbart worden ist, gegen § 9 AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816 und Senat, NJW 1987, 2582 = BauR 1987, 329 = ZfBR 1987, 146).*)

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IBRRS 1987, 0001
BauvertragBauvertrag
VOB/B gilt nicht für selbständige Planungsleistungen!

BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86

Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)

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IBRRS 1987, 0610
BauvertragBauvertrag
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei nicht erprobter Anlage

BGH, Urteil vom 09.07.1987 - VII ZR 208/86

Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Unternehmers, der eine neuartige, noch nicht erprobte Anlage (hier: ein Blockheizkraftwerk) anbietet.*)

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IBRRS 1987, 0611
BauvertragBauvertrag
Zu den Erkundigungspflichten des Bauunternehmers vor Angebotskalkulation

BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86

Zur Frage, inwieweit sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots nach Einzelheiten der geplanten Bauausführung erkundigen muß, die er weder dem Leistungsverzeichnis noch den ihm überlassenen Planungsunterlagen hinreichend klar entnehmen kann, aber von seinem Standpunkt aus für eine zuverlässige Kalkulation kennen sollte.*)

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Online seit 1986

IBRRS 1986, 0608
BauvertragBauvertrag
Abrechnung bei Über- und Unterschreitungen der Mengenansätze

BGH, Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 39/86

Werden Mengenansätze um mehr als 10 % unterschritten und ist deshalb nach § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung zu erhöhen, so sind Mengenüberschreitungen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) nur auszugleichen, soweit sie 10 % übersteigen und dafür nicht bereits nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ein neuer Preis vereinbart worden ist.*)

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IBRRS 1986, 0610
BauvertragBauvertrag
Vorbehalt einer Vertragsstrafe in AGB eines Bauvertrages

BGH, Urteil vom 25.09.1986 - VII ZR 276/84

1. Der Vorbehalt einer Vertragsstrafe kann auch in eine formularmäßig vorbereitete Abnahmeniederschrift aufgenommen und mit deren Unterzeichnung erklärt werden.*)

2. Zur Abgabe der Vorbehaltserklärung und zu ihrer Entgegennahme ist im Zweifel jeder zur Durchführung der förmlichen Abnahme bevollmächtigte Vertreter der Vertragspartner befugt.*)

3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,1 %, höchstens jedoch 10 % der Angebotssumme zu zahlen hat, ist wirksam (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 85, 305 (314) = NJW 1983, 385).*)

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IBRRS 1986, 0606
BauvertragBauvertrag
Keine abstrakte Schadensberechnung für Behinderungsschaden auf Großbaustelle

BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84

Zur Schadensermittlung gem. § 6 Nr. 6 VOB/B (1979), wenn der Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände behindert wird, gleichwohl aber die vorgesehene Bauzeit einhält.

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Online seit 1985

IBRRS 1985, 0001
BauvertragBauvertrag
Aufhebung des nach öffentlicher Ausschreibung erteilten Zuschlags

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84

1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.

2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.

3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.

4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)

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IBRRS 1985, 0545
BauvertragBauvertrag
Umfang der Nachbesserungsverpflichtung eines Unternehmers

BGH, Urteil vom 07.11.1985 - VII ZR 270/83

1. Schäden, die durch mangelhafte Arbeiten eines Auftragnehmers an einem anderen Gewerk als dem seinen entstanden sind, kann der Auftraggeber auch dann ersetzt verlangen, wenn er den Auftragnehmer nicht nach § 13 Nr. 5 VOB/B zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist aufgefordert hat.

2. Zum “Übergreifen” einer für einen vertraglichen Anspruch bestehenden Regelung auf einen konkurrierenden Anspruch aus unerlaubter Handlung (im Anschluß an BGHZ 55, 392 = NJW 1971, 1131; BGHZ 61, 203 = NJW 1973, 1752).

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IBRRS 1985, 0541
BauvertragBauvertrag
Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

BGH, Urteil vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84

Fehler eines Vorunternehmers können dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer regelmäßig nicht zugerechnet werden; insoweit ist der Vorunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.

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IBRRS 1985, 0477
BauvertragBauvertrag
Wann sind Mängelbeseitigungsleistungen beendet?

BGH, Urteil vom 11.07.1985 - VII ZR 14/84

1. Die neue zweijährige Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gem. § 13 Nr. 4 VOB/B beginnt nach Beendigung und Abnahme der vorgenommenen Mängelbeseitigung.

2. Die Mängelbeseitigungsleistungen sind erst beendet, wenn sämtliche zugesagten Arbeiten erbracht sind.

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IBRRS 1985, 0003
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.05.1985 - X ZR 44/84

1. a) Ein "Witz" der Erfindung, der im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden hat, kann nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs unter seinem Wortlaut herangezogen werden.*)

2. b) Ausführungen im Patenterteilungsbeschluß, die in der Patentschrift keinen Niederschlag gefunden haben, dürfen vom Verletzungsrichter nicht herangezogen werden, um den Patentgegenstand unter den Anspruchswortlaut einzuschränken.*)

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Online seit 1984

IBRRS 1984, 0001
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch des Bieters wegen Verschuldens des Ausschreibenden

LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84

Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 1984, 0557
BauvertragBauvertrag
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei unberechtigter Kündigung

BGH, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 65/83

1. Eine in AGB eines Auftraggebers für die Vergabe von Bauleistungen enthaltene Klausel, wonach die Leistungen des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne besonderen Grund kündigt (§ 8 Nr. 1 I VOB/B), gem. § 6 Nr. 5 VOB/B abzurechnen und weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)

2. Zu den Grenzen des Weisungsrechts des Auftraggebers aus § 4 Nr. 1 III VOB/B.*)

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IBRRS 1984, 0559
AmtshaftungAmtshaftung
Verschulden der Gemeinde bei Vertragsschluss?

BGH, Urteil vom 20.09.1984 - III ZR 47/83

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluß auf den Vertrauensschaden haftet, wenn sie beim Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einem Privaten das für gemeindliche Verpflichtungserklärungen geltende Erfordernis der Gesamtvertretung (hier: § NRWGO § 56 NRWGO § 56 Absatz I 2 NRWGO) nicht beachtet, so daß der Vertrag unwirksam ist.*)

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IBRRS 1984, 0558
BauvertragBauvertrag
Zur Vorteilsausgleichung im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht

BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82

Zur Vorteilsausgleichung im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht.*)

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IBRRS 1984, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.07.1984 - I ZR 88/82

Zur Frage der Irreführung durch die Angabe "patented".*)

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IBRRS 1984, 0560
BauvertragBauvertrag
Beteiligung des Bestellers an Nachbesserungskosten

BGH, Urteil vom 22.03.1984 - VII ZR 50/82

Verlangt der Besteller nach Abnahme des Werkes außerprozessual die Beseitigung eines Mangels und muß er sich dabei an deren Kosten (in Höhe von „Sowieso-Kosten“ oder einer Mitverursachungsquote) beteiligen, so kann der nachbesserungsbereite Unternehmer nach Treu und Glauben vorweg weder Zahlung noch Zusage eines Kostenzuschusses verlangen, sondern lediglich Sicherheitsleistung in angemessener Höhe.*)

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Online seit 1983

IBRRS 1983, 0516
BauträgerBauträger
Koppelungsverbot gilt nicht für Bauträger und -unternehmer!

BGH, Urteil vom 22.12.1983 - VII ZR 59/82

Für Bauträger, Generalunternehmer mit Planungsverpflichtung und sog. Generalübernehmer, die schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg übertragenen Grundstück errichten, gilt das Koppelungsverbot des Art. 10 § 3 MRVerbG grundsätzlich nicht.*)

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IBRRS 1983, 0514
BauvertragBauvertrag
Sonder- und Gemeinschaftseigentum können in Teilen abgenommen werden!

BGH, Urteil vom 30.06.1983 - VII ZR 185/81

1. Abnahme ist die Hinnahme des Werks durch den Besteller als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechende Leistung. Sie erfordert von Seiten des Unternehmers jedenfalls bei körperlich abnehmbaren Werken grundsätzlich die Übergabe in dem Sinne, daß der Unternehmer das Werk ausdrücklich oder stillschweigend als im wesentlichen fertiggestellt dem Besteller überläßt.

2. Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können in Teilen abgenommen werden.

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Online seit 1982

IBRRS 1982, 0535
BauvertragBauvertrag
Restwerklohn trotz nicht ausführbarer Montage - Iran-Fall

BGH, Urteil vom 11.03.1982 - VII ZR 357/80

1. Ein auf den politischen Verhältnissen im Iran beruhendes zeitweiliges Erfüllungshindernis steht einer dauernden Unmöglichkeit gleich.*)

2. Zur entsprechenden Anwendung des in § 645 Abs. 1 BGB enthaltenen Rechtsgedankens in einem solchen Fall.*)

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IBRRS 1982, 0001
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 02.02.1982 - X ZB 5/81

Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).*)

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Online seit 1981

IBRRS 1981, 0500
BauvertragBauvertrag
Wie erfolgt die Preisanpassung nach Ende der Preisbindung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1981 - 23 U 105/81

Die Vereinbarung eines bestimmten Werklohnes mit dem Zusatz "Festpreis bis ..." enthält zwar einen Preisvorbehalt; dieser gibt dem Unternehmer aber nicht das Recht, nach Ablauf der Frist gem. § 632 Abs. 2 BGB den üblichen Werklohn oder gem. §§ 315, 316 BGB einseitig einen billigen Teuerungszuschlag zu verlangen. Vielmehr eröffnet dieser Preisvorbehalt dem Unternehmer nur den Anspruch gem. § 642 BGB auf eine angemessene Entschädigung für die eingetretenen und nachzuweisenden Kostensteigerungen.*)

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IBRRS 1981, 0499
BauvertragBauvertrag
Rißbildung in Talbrücke trotz fachgerechter Bauausführung

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1981 - 17 U 82/80

1. § 13 Nr. 1 VOB/B enthält drei voneinander unabhängige Gewährleistungsfälle. Ein Fehler kann daher auch dann vorliegen, wenn die Leistung den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprach. Der Unternehmer hat auch für einen solchen Fehler einzustehen, dessen Entstehung erst aufgrund später gewonnener wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse verhindert werden kann.

2. Die Risikoverlagerung vom Unternehmer auf den Auftraggeber gem. § 13 Nr. 3 VOB/B tritt nicht schon bei bloßer Ursächlichkeit der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Bestelleranweisung für den Mangel ein, sondern nur dann, wenn dadurch die Gefahr einer Mangelentstehung objektiv erhöht wird, so daß dem Unternehmer die Gewährleistung insoweit nicht mehr zuzumuten ist, und der Besteller deshalb ausdrücklich oder stillschweigend das Risiko für seine Anweisung übernimmt.

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IBRRS 1981, 0503
BauvertragBauvertrag
Zur Anrechnung des Sicherheitseinbehalts auf Gegenansprüche wegen Mängeln

BGH, Urteil vom 09.07.1981 - VII ZR 40/80

Ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt hindert den Auftraggeber grundsätzlich nicht, fällige Abschlagszahlungen wegen mangelhafter Werkausführung zu verweigern. Der Auftragnehmer kann nicht einwenden, der Auftraggeber dürfe das Leistungsverweigerungsrecht nur wegen eines den Sicherheitseinbehalt wertmäßig übersteigenden Mängelbeseitigungsanspruchs geltend machen.*)

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