Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7762 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0043

BGH, Urteil vom 20.04.1990 - V ZR 256/88
Mögliche Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit krassem Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis.

IBRRS 2000, 0040

BGH, Urteil vom 13.03.1990 - X ZR 12/89
Umfang des Schadensersatzes bei fehlerhaften Wartungsarbeiten an seinem Luftfahrzeug
1. Im Grundsatz gilt zwar, daß der Geschädigte durch die Ersatzleistung des Schädigers nicht ärmer, aber auch nicht reicher gemacht werden soll, als er vor dem schädigenden Ereignis gewesen ist. Führt eine Ersatzleistung zum Beispiel zu einer Verwandlung einer Sache von alt in neu oder - was auf dasselbe hinausläuft - zu einer Verlängerung der Gebrauchstüchtigkeit der Sache, so gilt dieser Grundsatz nicht ausnahmslos; es müssen vielmehr bei der Vorteilsausgleichung die Grenzen des Zumutbaren beachtet werden. Einerseits soll die Ersatzleistung zwar grundsätzlich nicht zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Geschädigten führen; andererseits soll aber der Schädiger nicht unbillig begünstigt oder unangemessen entlastet werden.
2. Zur Vorteilsausgleichung bei fehlerhaften Wartungsarbeiten an seinem Luftfahrzeug.

IBRRS 2000, 0039

BGH, Urteil vom 15.03.1990 - VII ZR 311/88
Verzug ohne Fristsetzung bei Bauschäden
1. Ein Schuldner gerät ohne weiteres schon dann in Verzug, wenn er sich ernsthaft und endgültig weigert, seiner vertraglichen Pflicht nachzukommen. Hiermit übereinstimmend ist die Aufforderung, innerhalb bestimmter Frist Mängel zu beseitigen, entbehrlich, wenn sie nur eine nutzlose Förmlichkeit wäre. Das gilt vor allem, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet, oder wenn er die Beseitigung des Mangels in anderer Weise ernsthaft verweigert. Aus welchen Gründen er das tut, ist unerheblich. Entscheidend sind dagegen die konkreten Umstände des Einzelfalles. Zu würdigen ist das gesamte Verhalten des Auftragnehmers, auch seine spätere Einlassung im Prozeß (Senatsurteil vom 22. November 1984 - VII ZR 287/82 zu § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B = BauR 1985, 198, 199 m.w.N.).
2. Für einen Mangelfolgeschaden nach § 635 BGB kann nicht nur unter denselben Voraussetzungen Ersatz verlangt werden wie bei denjenigen Schäden, die dem Werk selber anhaften. Geht es um den Ersatz eines Schadens, der neben dem schadenstiftenden Mangel des Werkes entstanden ist, bedarf es keiner Fristsetzung, weil deren Zweck fehlt. Dieser besteht darin, dem Auftragnehmer eine letzte Gelegenheit einzuräumen, das noch mit Mängeln behaftete Werk in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, ehe an deren Stelle die finanziell regelmäßig belastendere Gewährleistung nach § 635 BGB tritt.

IBRRS 2000, 0038

BGH, Urteil vom 16.05.1990 - VIII ZR 245/89
Voraussetzungen für die zulässige Zusammenfassung einzelner Ä an sich isoliert zu prüfender Ä Klauseln im Klageantrag der Verbandsklage
1. Zur Frage, ob Bestimmungen, die als einzelne, mit eigener Ordnungszahl versehene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, im Klageantrag ohne Berücksichtigung dieser äußerlichen Trennung zusammengefaßt werden können.
2. Eine Beschränkung auf Nachbesserung liegt schon dann vor, wenn dem Käufer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Möbelhauses) zwar ein Recht auf Nachbesserung eingeräumt wird, der Zusammenhang dieser Klausel mit einer anderen über den Ausschluß der Herabsetzung des Kaufpreises vom nicht rechtskundigen Käufer aber so verstanden werden kann, daß er lediglich ein Recht auf Nachbesserung habe. Das gilt jedenfalls für die Beurteilung im Unterlassungsverfahren gemäß § 13 AGBG.

IBRRS 2000, 0037

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89
d-e. Bereicherungsausgleich zur Rückabwicklung eines nichtigen Schwarzarbeitsvertrags:
(d) mit Rücksicht auf Treu und Glauben kein Anspruchs-Ausschluß durch § 817 Satz 2;
(e) Abschläge beim Wertersatz nach § 818 Abs. 2.

IBRRS 2000, 0036

BGH, Urteil vom 21.06.1990 - VII ZR 109/89
Unwirksamkeit der Nr. 6 Satz 1 im Rahmen einer isolierten Inhaltskontrolle gem. § 9 AGBG.

IBRRS 2000, 0035

BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 352/89
Wegfall der Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann auch dann nur nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich ist, zwar anfänglich gegeben waren, jedoch wieder entfallen sind, bevor der Schadensersatzanspruch geltend gemacht worden ist.

IBRRS 2000, 0034

BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 164/89
Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung einer längeren Verjährungsfrist
Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert, unabhängig davon. ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge unterbrochen, worden ist (im Anschluß an Senatsurteil, NJW 1978, 537).

IBRRS 2000, 0029

BGH, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 260/88
Leitsätze redakt.:
b. Bereicherungshaftung des Schuldners, der die Ä vertraglich vereinbarte Ä Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme ohne Rechtsgrund erlangt hat;
c. Möglichkeit erneuter Vollstreckung aus vollstreckbarer Urkunde für die ursprüngliche Forderung.
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Amtlicher Leitsatz:
Hat der Schuldner die Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme ohne Rechtsgrund erlangt, so kann der Gläubiger in der Regel aus der alten Schuldurkunde weiter vollstrecken.

IBRRS 2000, 0026

BGH, Urteil vom 29.05.1990 - XI ZR 231/89
b. Funktion des Disagios Ä mangels anderweitiger Vereinbarung Ä regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen relativ niedrigen Zinssatz;
c. dementsprechend im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch des Darlehensnehmers aufÄ anteilige Ä Erstattung des Disagios;
d. Unwirksamkeit einer Bank-Formularklausel, wonach ein solcher Erstattungsanspruch generell ausgeschlossen ist (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGBG).
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Amtlicher Leitsatz:
Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages, insbesondere aufgrund einer Kündigung nach § 247 BGB a.F., kann der Darlehensnehmer im Regelfall anteilige Erstattung eines vereinbarten Disagios verlangen, auch wenn der Darlehensvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.

IBRRS 2000, 0025

BGH, Urteil vom 18.01.1990 - VII ZR 171/88
Schadensersatzanspruch und "Sowiesokosten"
Der Anspruchsgegner eines Schadensersatzanspruchs darf wie auch der Auftragnehmer im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs nicht mit Kosten belastet werden, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer geworden wäre (sogenannte Sowiesokosten). Das sind hier die Kosten, die für eine ordnungsgemäße Sicherung des in dieser Form vorgesehenen und geplanten steilen Hangs angefallen wären. Dazu gehören neben den hier notwendigen Baukosten die darauf entfallenden Statikerkosten, denn auch diese sind Kosten der neuen Konstruktion so, wie sie bei sachgerechtem Verhalten des Beklagten ohnehin erforderlich gewesen wären.

IBRRS 2000, 0024

BGH, Urteil vom 26.04.1990 - VII ZR 345/88
Merkmale von Arbeiten
bei Bauwerken
als Kriterium für die Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist im Falle eines Subunternehmers, der hier: im Auftrage eines anderen Subunternehmers wissentlich Baugegenstände für ein bestimmtes Bauwerk bearbeitet hat.
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Amtlicher Leitsatz:
Läßt ein Subunternehmer Gegenstände, die für ein bestimmtes Bauwerk verwendet werden sollen, zuvor von einem weiteren Subunternehmer bearbeiten, so handelt es sich bei dessen Arbeiten jedenfalls dann um solche "bei Bauwerken", wenn der weitere Subunternehmer die Zweckbestimmung seiner Leistung kennt. Die Verjährungsfrist beträgt in einem solchen Fall fünf Jahre (im Anschluß an BGHZ 72, 206).

IBRRS 2000, 0021

BGH, Urteil vom 10.05.1990 - VII ZR 209/89
Billigkeitskontrolle des Strompreises
Hat ein Abnehmer den Preis des Anschlusses für sein Haus an das Elektrizitätsnetz individuell mit dem Stromversorgungsunternehmen vereinbart, so kommt eine gerichtliche Billigkeitskontrolle entsprechend § 315 Abs. 3 BGB regelmäßig nicht in Betracht.

IBRRS 2000, 0020

BGH, Urteil vom 30.05.1990 - VIII ZR 367/89
Voraussetzungen und Zweck analoger Anwendung des § 477 auf Ansprüche aus Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten;
(d) keine Anwendung Ä vielmehr Regelverjährung gem. § 195 BGB Ä im Falle der Verletzung einer unabhängig von kaufvertraglichen Rechtsbeziehungen begründeten selbständigen Beratungspflicht (hier: des Herstellers gegenüber dem Endabnehmer).
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Amtlicher Leitsatz:
Der Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung eines Beratungsvertrages, der zwischen dem Verwender eines Produkts und dem - nicht mit dem Verkäufer personengleichen - Hersteller dieses Produkts zustandegekommen ist, unterliegt auch dann nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB, sondern der Regelverjährung des § 195 BGB, wenn sich die Beratung auf die Verwendungsfähigkeit der Sache für den vorgesehenen Zweck bezieht.

IBRRS 2000, 0018

BGH, Urteil vom 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Norm-Schutzzweck auch im Vertragsrecht.
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Amtlicher Leitsatz:
Der Grundsatz, daß der Haftungsumfang durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt wird, gilt auch im Vertragsrecht.

IBRRS 2000, 0004

BGH, Urteil vom 01.03.1990 - VII ZR 159/89
Begriff und Kriterien der - ein Widerrufsrecht des Haustür-Kunden ausschließenden - vorhergehenden Bestellung.
Bestellung nicht ohne weiteres durch Aufforderung zur Unterbreitung eines Angebots im Falle des Besuchs eines Bauhandwerkers.

Online seit 1999
IBRRS 1999, 0964
LG Kassel, Urteil vom 18.10.1990 - 1 S 482/90
Verzug bei der Montage einer Einbauküche läßt für den Besteller keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entstehen, da es sich bei der Küche um eine erst zu erstellende Sache handelt.

IBRRS 1999, 0961

OLG Dresden, Urteil vom 16.12.1998 - 12 U 2764/98
Werden in einem Bauvertrag beide Eheleute als Auftraggeber aufgeführt, ist die gesamte Korrespondenz an beide Eheleute gerichtet, insbesondere das Abnahmeprotokoll, ein Nachtragsangebot, die Schlußrechnung, und ist auch bei einem vorgerichtlichen Schlichtungsversuch ein Schriftstück errichtet worden, das der Bekl. zu 1 (Ehemann) “i.A.” für die Bekl. zu 2 unterschreibt, dann haftet diese nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht.

IBRRS 1999, 0026

BGH, Urteil vom 15.04.1999 - VII ZR 211/98
Hat der Auftragnehmer von der Vergütung für eine zusätzliche Leistung im Nachtragsangebot selbst Abzüge dafür vorgenommen, daß andere Leistungen entfallen, so trägt er die Darlegungslast für seine spätere Behauptung, dieser Abzug sei unberechtigt.*)

IBRRS 1999, 0027

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.02.1999 - 6 U 3167/98
Entsendet ein Bauherr zu einer Besprechung über die Schlußrechnung den Architekten, so gelten die vom Architekten dabei bestätigten Leistungen grundsätzlich als prüffähig abgerechnet, auch wenn der Architekt keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht hatte.*)

IBRRS 1999, 0024

OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.1998 - 11 U 274/96
Bei Ansprüchen, die einer besonders kurzen Verjährung unterliegen, kommt eine Anspruchsverwirkung vor Ablauf einer der Verjährungsfrist entsprechenden Zeitspanne nicht bzw. nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen in Betracht.

Online seit 1998
IBRRS 1998, 0821
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.1988 - 17 U 191/87
Eine Skontoregelung in den AGB eines VOB-Vertrags, die das Recht zum Skontoeinbehalt von dem Zeitraum abhängig macht, den der Architekt für die Rechnungsprüfung willkürlich bestimmt, ist unwirksam.*)

IBRRS 1998, 0824

BGH, Urteil vom 06.10.1988 - VII ZR 227/87
Zur Frage, welche Anforderungen an einen Beweissicherungsantrag zu stellen sind, wenn er die Verjährung unterbrechen soll (im Anschluß an Senat, NJW 1987, 381; NJW-RR 1987, 336 = BauR 1987, 207 (208); NJW-RR 1987, 798 = BauR 1987, 443 (444)).*)

IBRRS 1998, 0809

OLG Celle, Urteil vom 14.01.1998 - 6 U 209/96
Der Hersteller eines schlüsselfertigen Hauses muß für eine den anstehenden Wasserverhältnissen entsprechende Kellerabdichtung sorgen und ist lediglich bei ausdrücklicher Vereinbarung einer bestimmten Ausführungsart imstande, Mängelbeseitigungsmaßnahmen mit der Forderung nach Sowiesokosten zu verbinden.

IBRRS 1998, 0822

BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96
Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks auf den Subunternehmer
Ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks an den Bauherrn eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.

Online seit 1997
IBRRS 1997, 0743
LG Weiden/Oberpfalz, Urteil vom 13.05.1997 - 2 S 330/97
Mängelansprüche aus der Herstellung eines Maschendrahtzauns, der der Grundstücksform angepaßt an Metallpfosten angebracht ist, die in den Erdboden einbetoniert worden sind, verjähren in fünf Jahren.

IBRRS 1997, 0754

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1997 - 22 U 145/96
1. In bei Abschluß eines Bauvertrags vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Klausel: "Stundennachweise sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erstellung vorzulegen, ansonsten erlischt der Anspruch." nach § AGBG § 9 AGBG unwirksam.*)
2. Die im Hauptvertrag vereinbarte Beteiligung des Bauhandwerkers an den Kosten für Strom, Wasser und Bauwesenversicherung gilt mangels anderer Vereinbarung auch für Anschlußaufträge.*)

IBRRS 1997, 0005

OLG Bremen, Urteil vom 08.04.1997 - 3 U 81/96
1. Ein anderer unabwendbarer Umstand, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, setzt ein Ereignis voraus, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, daß es oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in seinen Auswirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich gemacht werden könnte.
2. Erfahrungsgemäß treten in den Monaten Januar und Februar an der Nordseeküste starke Stürme mit Orkanböen, wie im Januar und Februar 1990, auf, so daß mit ihnen zu rechnen ist, sie also nicht unvorhersehbar sind.

IBRRS 1997, 0752

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.1997 - 11 U 31/96
Der Bauunternehmer, der dem Bauherrn u. a. zur Fertigung von Betonzwischendecken verpflichtet ist und den Beton nach konkreten qualitativen und quantitativen Vorgaben von einem anderen Unternehmen herstellen und als Fertigbeton an die Baustelle liefern läßt, bedient sich dieses Unternehmens bei der Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit als Erfüllungsgehilfe.*)

IBRRS 1997, 0007

AG Königstein, Urteil vom 12.02.1997 - 21 C 515/96
Ein Handwerker, der bei dem Kunden durch einen Angestellten eine Reparatur ausführen läßt, kann Nebenkosten wie Anfahrt, Störungszuschlag, Auslösung usw. nur geltend machen, wenn hierüber eine Vereinbarung getroffen worden ist.

IBRRS 1997, 0008

BGH, Beschluss vom 03.03.1997 - AnwZ (B) 52/96
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1997, 0006

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 306/94
Behauptet der Auftraggeber, eine ursprünglich getroffene Bestimmung des Werklohnes sei nachträglich im Sinne einer Pauschalpreisvereinbarung abgeändert worden, so hat er dies nachzuweisen.*)

Online seit 1996
IBRRS 1996, 0726
BGH, Urteil vom 17.12.1996 - X ZR 76/94
1. Bei der Schätzung eines Minderungsbetrags einer Werklohnforderung lehnt sich üblicherweise die Wertminderung an den Geldbetrag an, der aufgewendet werden muß, um die bei der Abnahme vorhandenen Mängel zu beheben. Das Gericht muß in seiner Begründung erkennen lassen, in welcher Weise es diese Kosten bei der Schätzung des Betrags der Minderung berücksichtigt hat.
2. Fehlen in einem Urteil die Gründe für einzelne Ansprüche oder Verteidigungsmittel, dann ist, wenn die Entscheidung auf diesem Begründungsmangel beruht, die Entscheidung als auf einer Gesetzesverletzung beruhend anzusehen.
3. Ein Fehler i.S. des § 633 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das Werk von der Beschaffenheit abweicht, die es für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch haben muß, und zwar unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind.

IBRRS 1996, 0724

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.1995 - 5 U 215/94
Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Untenrehmens, das bundesweit Einkaufzentren verwaltet, sich außerdem mit der Entwicklung, der Herstellung und der Umstrukturierung von Einkaufszentren sowie anderer Gewerbeimmobilien befaßt und in diesem Rahmen Bauleistungen vergibt.*)
IBRRS 1996, 0004

OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.1995 - 13 U 44/94
1. Eine Klausel in einem vom Auftraggeber gestellten VOB-Formularvertrag, wonach die Ablösung eines Sicherheitseinbehalts nur durch Bankbürgschaft möglich ist, verstößt gegen § 9 AGB-Gesetz und ist unwirksam. Der Auftragnehmer kann sofort Auszahlung des Sicherheitseinbehalts verlangen.
2. Beim VOB-Bauvertrag ist die Zahlung von Abschlagsrechnungen nicht als Anerkenntnis von in Rechnung gestellten Zusatzarbeiten zu werten, für die ein entsprechender Auftrag nicht erteilt war.
3. Die Anzeige auftragslos erbrachter Zusatzarbeiten muß gegenüber dem Auftraggeber selbst erfolgen, falls nicht der Architekt zur Vergabe von Zusatzaufträgen bevollmächtigt ist.*)
4. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers kann als Anerkenntnis i. S. des § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B zu werten sein.
IBRRS 1996, 0006

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.1996 - 21 U 116/95
1. Der Auftraggeber muß eine im ursprünglichen Bauvertrag nicht vorgesehene Musterfassade vergüten, wenn sie auf seinen Wunsch erstellt worden ist.
2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer den Anspruch auf zusätzliche Vergütung nicht angekündigt hat. § 2 Nr. 6 VOB/B ist nicht anwendbar, weil es sich um eine außerhalb dieser Vorschrift liegende neue selbständige Leistung handelt.

IBRRS 1996, 0005

OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.

IBRRS 1996, 0723

OLG Köln, Urteil vom 23.02.1996 - 19 U 231/95
Nimmt der Auftraggeber das Werk des Auftragnehmers, der mit der Herstellung teilweise einen Subunternehmer beauftragt hat, als im wesentlichen vertragsgerecht ab, so muß der Auftragnehmer dies auch im Verhältnis zu seinem Subunternehmer gelten lassen.

IBRRS 1996, 0727

LG Augsburg, Urteil vom 11.03.1996 - 6 O 1654/94
Eine Freizeichnungsklausel im Bauträgervertrag, wonach eine Flächenabweichung von bis zu 3% vertragsgemäß ist, verstößt gegen § 10 Nr. 4 AGBG und ist unwirksam.*)

Online seit 1995
IBRRS 1995, 0005
OLG Celle, Urteil vom 06.12.1995 - 6 U 250/94
1. Architekten sind ohne eine ausdrückliche, entsprechende Vollmacht nicht befugt, für den Auftraggeber Zusatzaufträge oder Änderungsaufträge zu vergeben, die zu fühlbaren Kostensteigerungen führen.
2. Bauunternehmen muß diese Rechtslage bekannt sein, so daß eine persönliche Haftung des Architekten ausscheidet.

IBRRS 1995, 0748

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1995 - 21 U 12/95
Zur Frage, ob ein Bauunternehmer eine Anpassung der in einem Jahresvertrag aufgrund einer Ausschreibung vereinbarten Einzelpreise wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen kann oder sich wegen externen Kalkulationsirrtums vom Jahresvertrag lösen kann und trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung seitens des Auftraggebers die Ausführung weiterer Einzelaufträge verweigern darf, wenn sein Unternehmen durch die weitere Erbringung der Leistungen in seiner Existenz bedroht ist.*)

IBRRS 1995, 0730

OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95
Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)

IBRRS 1995, 0747

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.1995 - 21 U 192/94
1. Vereinbaren die Parteien im Bauvertrag einen Baubeginn im November 1990, so kommt der Auftraggeber gem. § 296 BGB mit Ablauf des November 1990 in Annahmeverzug, wenn er die Bauleistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht abruft und damit dem Auftragnehmer die termingerechte Ausführung unmöglich macht. Daraus kann sich für den Auftragnehmer ein Kündigungsrecht gem. § 9 Nr. 1a VOB/B bzw. auch gem. § 6 Nr. 7 VOB/B unter den dort geregelten weiteren Voraussetzungen ergeben.*)
2. Unterläßt der Auftragnehmer die Kündigung, so steht dem Auftraggeber nach Kündigung des Bauvertrages durch ihn wegen Weigerung des Auftragnehmers, mit den Bauarbeiten zu beginnen, ein Mehrkostenerstattungsanspruch gem. § 8 Nr. 3 II VOB/B dann nicht zu, wenn die Parteien im Bauvertrag den Beginn der Arbeiten im November 1990 vereinbart hatten, sich dann aber der Baubeginn aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen bis Mai 1992 verzögert und der Auftraggeber eine deshalb vom Auftragnehmer wegen inzwischen eingetretener Lohnerhöhungen verlangte Vergütungsanpassung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B endgültig verweigert, weil eine Lohngleitklausel nicht vereinbart worden sei. Dem steht auch § 18 Nr. 4 VOB/B nicht entgegen.*)

IBRRS 1995, 0735

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1995 - 22 U 256/93
1. Der Generalunternehmer, der sich für einen Pauschalfestpreis zur Errichtung einer Lagerhalle und zur Ausführung "aller Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, die zur vollständigen schlüsselfertigen Herstellung des Objekts erforderlich sind", verpflichtet, hat auf der Betonbodenplatte eine Nutzschicht aus Estrich oder Kunstharz aufzubringen.*)
2. Der Aufwendungsersatzanspruch eines vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebers aus § 633 Abs. 3 BGB umfaßt nicht die auf den Rechnungsnettobetrag entfallenden Mehrwertsteuer.*)
IBRRS 1995, 0744

OLG Celle, Urteil vom 29.03.1995 - 6 U 94/94
Der Baustofflieferant ist Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers, wenn er von diesem bewußt in den werkvertraglichen Pflichtenkreis einbezogen wird.*)

IBRRS 1995, 0731

OLG Celle, Urteil vom 26.01.1995 - 14 U 48/94
Ein Baustoffgutachten, das ein Bauherr über die bei einem Neubau verwandten Baustoffe bei der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen einholt, ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der von dem Verfahren unterrichtete Unternehmer zu einem Ortstermin nicht geladen worden ist, da er sich an dem Verfahren nicht beteiligt hat.

IBRRS 1995, 0746

BGH, Urteil vom 15.12.1994 - VII ZR 140/93
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich zusätzlicher Leistungen und Stundenlohnarbeiten.

Online seit 1994
IBRRS 1994, 0714
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1994 - 12 U 66/93
Bei Leistung von Abschlags- oder Vorauszahlungen innerhalb einer eingeräumten Skontierungsfrist ist der Auftraggeber nach Sinn und Zweck der Skontoabrede auch dann zum Skontoabzug hinsichtlich des geleisteten Betrages berechtigt, wenn er die Schlußrechnung selbst nicht vollständig oder verspätet bezahlt.

IBRRS 1994, 0005

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94
1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.
2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.

IBRRS 1994, 0715

BGH, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 163/93
Das Erfordernis einer "unverzüglichen" Anzeige ist in Anlehnung an § 121 BGB auszulegen. Danach hat der Auftragnehmer die für erforderlich gehaltene zusätzliche Leistung unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Erforderlichkeit notwendigen Zeit so bald anzuzeigen als es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
