Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7762 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0276

BGH, Urteil vom 16.03.1993 - VI ZR 84/92
Produzentenhaftung für Korrosionschäden durch säurehaltige Reinigungsmittel
Zur Haftung des Herstellers von Reinigungsmitteln, wenn es durch den Einsatz von säurehaltigen Mitteln bei der Reinigung eines Schlachthofs zu Korrosionsschäden an dessen verzinkten Einrichtungsgegenständen kommt.

IBRRS 2000, 0275

BGH, Urteil vom 04.03.1993 - VII ZR 148/92
Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherung bei späterem Erwerb der Anspruchberechtigung
1. Ein Antrag auf Sicherung des Beweises unterbricht die Verjährung eines Gewährleistungsanspruchs nur, wenn der Antragsteller anspruchsberechtigt ist.
2. Wird der Antragsteller erst im Laufe des Beweissicherungsverfahrens Berechtigter, etwa aufgrund einer Abtretung, so wird die Verjährung von diesem Zeitpunkt an unterbrochen, ohne daß der Erwerb der Berechtigung offengelegt werden müßte.

IBRRS 2000, 0274

BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück - Entscheidung einer im Grundurteil ausgeklammerten Rechtsfrage durch Berufungsgericht
a) Die Frage, ob selbständige Rechnungsposten eines einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz des Sachschadens aus Rechtsgründen überhaupt ersatzfähig sind, gehört in der Regel nicht zum Grund des Anspruchs i. S. des § 304 ZPO.
b) Das Berufungsgericht kann die vom Landgericht im Grundurteil ausgeklammerte Rechtsfrage der Ersatzfähigkeit der Schadensposten mit entscheiden, wenn die Parteien sie zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und eine Entscheidung hierüber sachdienlich ist.
c) Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385).
d) Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig.
e) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.

IBRRS 2000, 0269

BGH, Urteil vom 08.12.1992 - X ZR 85/91
Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer Flugzeugtankanzeige
Wird ein Flugzeug deshalb zur Notlandung gezwungen, weil der Pilot sich nach dem fehlerhaften Einbau eines Tankanzeigegerätes, der eine inverse Anzeige des Benzinvorrats zur Folge hat, über die Menge des restlichen Treibstoffs geirrt hat, stellen die an dem Flugzeug infolge der Notlandung entstandenen Schäden einen "weiten" Mangelfolgeschaden dar, der nicht der kurzen Verjährung nach § 638 BGB unterliegt.

IBRRS 2000, 0268

BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden Fassadenschäden
Treten nach einer Fassadenrenovierung erneut Wölbungen auf, die beim ersten Mal auf Nässe in der Wandverkleidung zurückzuführen waren, muß der Grundstücksverkäufer hierauf bei Vertragsschluß auch dann hinweisen, wenn der Werkunternehmer der Aufforderung zur Besichtigung und Nachbesserung mit dem Hinweis nicht nachgekommen ist, leichte Wölbungen seien bei solchen Fassaden normal. "

IBRRS 2000, 0267

BGH, Urteil vom 01.02.1993 - II ZR 260/91
Gutgläubiger Erwerb einer Baumaschine
Übergibt der Verkäufer einer betriebserlaubnispflichtigen Baumaschine dem Käufer lediglich eine Ablichtung der Betriebserlaubnis, so muß sich der Käufer, um gutgläubig Eigentum erwerben zu können, jedenfalls bei Hinzutreten weiterer verdächtiger Umstände nach dem Verbleib des Originals erkundigen und die Angaben des Verkäufers nachprüfen.

IBRRS 2000, 0266

BGH, Urteil vom 20.10.1992 - X ZR 107/90
1. Die Angemessenheit einer Nachbesserungsfrist beurteilt sich nach dem Zeitaufwand, der für den Unternehmer erforderlich ist, um unter normalen Geschäftsverhältnissen den gerügten Mangel zu beseitigen.
2. Auch ein geringfügiger technischer Fehler, der mit geringem Kostenaufwand zu beseitigen ist, schließt, wenn er zur Funktionsunfähigkeit des gesamten Werkes führt, Wandlungs- und Schadensersatzansprüche weder gemäß § 634 Abs. 3 BGB noch gemäß § 242 BGB aus.

IBRRS 2000, 0262

BGH, Urteil vom 15.12.1992 - VI ZR 115/92
Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur
Der Inhaber einer Reparaturwerkstatt, der durch falsche Einstellung der Handbremse eines Kraftfahrzeugs einen Verkehrsunfall verursacht, haftet demjenigen, der im Zeitpunkt des Unfalls Eigentümer des Fahrzeugs ist, wegen Verletzung einer deliktischen Verkehrssicherungspflicht auf Ersatz des Sachschadens.

IBRRS 2000, 0261

BGH, Urteil vom 15.01.1993 - V ZR 202/91
Nutzungsgenehmigung für Einbau offener Kamine
Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß Personen, die sich nicht berufsmäßig mit dem Einbau offener Kamine beschäftigen, die Notwendigkeit einer erforderlichen Nutzungsgenehmigung (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 NRWBauO) kennen.

IBRRS 2000, 0260

BGH, Urteil vom 12.01.1993 - X ZR 87/91
Auswahlverschulden bei Werkvertrag
a) Daß der Besteller ein Werk in Auftrag gibt, obwohl auch aus seiner Sicht bei Auftragsvergabe konkreter Anlaß zu Zweifeln an der fachlichen oder sachlichen Kompetenz des Unternehmers bestand, kann auch gegenüber dem vertraglichen Ersatzanspruch den Einwand des Mitverschuldens begründen.
b) In der Regel trägt der Unternehmer, der sich zur entgeltlichen Ausführung von Werkleistungen entbietet, im Verhältnis zum Besteller allein die Verantwortung. Ohne besonderen Anlaß ist der Besteller daher nicht gehalten, Eignung und Befähigung des Unternehmers zu prüfen.

IBRRS 2000, 0259

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - X ZR 27/91
Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens
Voraussetzungen für die Wertung des Besteller-Verhaltens als schlüssige Abnahme (hier: unbeanstandete Entgegennahme eines bestellten Gutachtens).

IBRRS 2000, 0258

BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91
Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen - Zurückhaltungsrecht an Bürgschaftsurkunde
a) Der Zurückhaltung einer Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht nicht entgegen, daß zu dem Zeitpunkt, in dem die Sicherheit nach § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B herauszugeben wäre, die Gewährleistungsansprüche verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind.
b) Ein gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B bestehendes Zurückhaltungsrecht an einer Bürgschaftsurkunde führt zur Abweisung der auf Herausgabe der Urkunde gerichteten Klage, wenn die gesicherten Ansprüche auf Zahlung gerichtet sind. Eine Zug-um-Zug-Verurteilung kommt dann nicht in Betracht.
c) Dient eine Bürgschaft auch zur Sicherung verjährter Gewährleistungsansprüche, kann sich der Bürge nicht auf die dem Auftragnehmer zustehende Einrede der Verjährung berufen.

IBRRS 2000, 0251

BGH, Urteil vom 03.11.1992 - X ZR 83/90
a) Die stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Systemlösung ist auch dann möglich, wenn die Parteien schriftlich einen förmlich zu protokollierenden Abnahmetest mit anschließender dreimonatiger fehlerfreier Erprobung des Werks vereinbart haben; zur Annahme einer stillschweigenden Werkabnahme müssen jedoch Tatsachen festgestellt sein, aus denen sich unzweideutig ergibt, daß die Parteien auf die vereinbarte förmliche Werkabnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben.
b) Eine stillschweigende Werkabnahme setzt voraus, daß das Werk vollendet, d.h. bei natürlicher Betrachtung als Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzusehen ist. Ist Vertragsgegenstand eine auf die Bedürfnisse des Vertragspartners zugeschnittene spezielle EDV-Systemlösung, so ist das Werk ohne die Aushändigung des Benutzerhandbuchs noch nicht vollendet.

IBRRS 2000, 0250

BGH, Urteil vom 12.11.1992 - VII ZR 29/92
Bauvertragsrecht, Verjährung: Verlegung eines Hofbelages aus Doppel-T-Steinen auf Kiestragschicht unterliegt der 5jährigen Mängelverjährungsfrist.

IBRRS 2000, 0249

BGH, Urteil vom 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
a) Trägt ein Produkt erhebliche Risiken für den Verbraucher in sich, die in der Herstellung geradezu angelegt sind und deren Beherrschung einen Schwerpunkt des Produktionsvorgangs darstellt, so daß über die übliche Warenendkontrolle hinaus besondere Befunderhebungen des Herstellers erforderlich sind, so kann aus der Verletzung dieser Pflicht zur Befunderhebung die Beweislast des Herstellers dafür folgen, daß der schadenstiftende Produktfehler nicht in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist (Bestätigung von BGHZ 104, 323).
b) Teilt der insoweit darlegungspflichtige Hersteller die von ihm zur Erfüllung dieser Befunderhebungspflicht ergriffenen Kontrollmaßnahmen nur so allgemein mit, daß auch ein sachverständig beratener Geschädigter die Überprüfungsvorgänge technisch nicht nachvollziehen kann, so darf sich der Geschädigte, der gegen den Hersteller auf Schadensersatz klagt, zunächst darauf beschränken, die Funktionstüchtigkeit dieser Kontrollmechanismen in Abrede zu stellen.
Will der Tatrichter nicht bereits auf der Grundlage einer solchen allgemeinen Darlegung der Überprüfungsmaßnahmen und der Behauptung des Geschädigten, sie seien unzureichend, angebotenen Sachverständigenbeweis erheben und die Ermittlung der näheren technischen Einzelheiten dem Gutachter überlassen, so muß er durch richterlichen Hinweis den Hersteller zu ins einzelne gehenden Erläuterungen seiner Kontrollvorrichtungen veranlassen und sodann dem Geschädigten Gelegenheit geben, hierzu kritisch Stellung zu nehmen.

IBRRS 2000, 0248

BGH, Urteil vom 03.12.1992 - VII ZR 86/92
Beendigung des Beweissicherungsverfahrens - Ende der Verjährungsunterbrechung bei mehreren Gutachten
1. Ein Beweissicherungsverfahren ist mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, sofern eine mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen nicht stattfindet (im Anschluß an BGHZ 60, 212).
2. Sind unter dieser Voraussetzung mehrere, voneinander unabhängige Mängel desselben Bauvorhabens Gegenstand mehrerer Sachverständigengutachten, so endet die Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel mit der Übermittlung des auf ihn bezogenen Gutachtens. Damit endet insoweit die Unterbrechung der Verjährung.

IBRRS 2000, 0247

BGH, Urteil vom 17.12.1992 - VII ZR 84/92
Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid
Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91 = BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 2 = LM ZPO § 69 Nr. 5 = BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125 = NJW 1992, 1111 = WM 1992, 493).

IBRRS 2000, 0246

BGH, Urteil vom 10.12.1992 - VII ZR 241/91
Schadensersatz bei Entgegennahme von Leistungen des Subunternehmers nach Kündigung gegenüber Hauptunternehmer
Nimmt der Bauherr vom Subunternehmer, dem zukünftige Werklohnansprüche des Hauptunternehmers abgetreten waren, nach Kündigung seines Werkvertrags mit dem Hauptunternehmer weiter Leistungen entgegen, ohne den Subunternehmer von der Kündigung zu unterrichten, so kann darin eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung der Vereinbarung liegen, in der sich der Bauherr im eigenen Interesse dem Subunternehmer gegenüber verpflichtet hatte, der Abtretung zuzustimmen.

IBRRS 2000, 0245

BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 127/91
Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt
a) Der Auftraggeber braucht eine Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 VOB/B nicht herauszugeben, wenn die der Sicherheitsvereinbarung zugrunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat.
b) In diesem Fall ist der Auftraggeber im Sicherungsfall auch berechtigt, die Sicherheit zu verwerten.*)

IBRRS 2000, 0240

BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Verwender sich von wesentlichen Vertragspflichten freizeichnet, ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (st. Rspr.; zuletzt Urt. v. 5. Mai 1992 - VI ZR 188/91, NJW 1992, 2016 unter II 1 a).*)
b) Die Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Kaufleuten dann nicht wirksam, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (Anschluß an BGHZ 89, 363, 368 f; Urt. v. 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016 unter III 2 b).*)

IBRRS 2000, 0239

BGH, Urteil vom 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Im Falle einer gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A verstoßenden Auftragsvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber kann der benachteiligte Bieter wegen vorvertraglichen Verschuldens das positive Interesse ersetzt verlangen, wenn er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.
Gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe kann der öffentliche Auftraggeber als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, er hätte bei Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit die Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A aufgehoben.
Ein zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender "schwerwiegender Grund" im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A setzt jedenfalls einen dem Ausschreibenden erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordenen Umstand voraus.

IBRRS 2000, 0234

BGH, Urteil vom 08.10.1992 - VII ZR 272/90
Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel
1. Vollstreckt der Gläubiger einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel nach § 887 ZPO, so kann der Schuldner Einwendungen, die sich gegen die Höhe des Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO richten, nicht mit der Vollstreckungsgegenklage gegen den titulierten Nachbesserungsanspruch geltend machen.
2. Das Vollstreckungsgericht hat einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel jedenfalls dann selbst auszulegen, wenn bei der Festsetzung der Höhe des Kostenvorschusses nach § 887 Abs. 2 ZPO Art und Umfang der geschuldeten Nachbesserung streitig sind.
3. a) Enthält ein auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteter Titel materiell-rechtliche Verpflichtungen, bei denen die eine Art der Nachbesserung durch das Scheitern der anderen bedingt ist, so kann der Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen, er schulde die bedingte Alternative nicht oder noch nicht, deretwegen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt.
b) Stellt sich im Prozeß heraus, daß der Gläubiger die Zwangsvollstreckung insoweit betreibt, als ein Teil der Mängel ordnungsgemäß beseitigt ist, ist die Zwangsvollstreckung teilweise für unzulässig zu erklären; eines eingeschränkten Antrags des Schuldners bedarf es nicht. Voraussetzung ist jedoch, daß die noch nachzubessernden Mängel im Urteil so bestimmt bezeichnet werden können, daß eine Vollstreckung des fortbestehenden Anspruchs möglich ist.

IBRRS 2000, 0233

BGH, Urteil vom 30.09.1992 - VIII ZR 193/91
Nachbesserungsanspruch, Selbstbeseitigungsrecht und Vorschußpflicht bei Sachmangel
e. Wirksamkeit vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Käufers auf einen Nachbesserungsanspruch, kombiniert mit der Verkäufer-Befugnis zur Ersatzlieferung [redakt. LS].
f. "Der Käufer, dem vertraglich ein Nachbesserungsanspruch als zunächst alleiniges Gewährleistungsrecht eingeräumt ist und der in entsprechender Anwendung von § 633 Abs. 3 BGB den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beseitigen lassen kann, hat Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Nachbesserung nur durch Lieferung einer Ersatzsache bewirkt werden kann." [amtl. LS].

IBRRS 2000, 0229

BGH, Urteil vom 24.09.1992 - VII ZR 213/91
Hinweispflicht des Werkunternehmers bei "alternativer" Wärmegewinnung für Einfamilienhaus
Zu Hinweispflichten eines Werkunternehmers, der eine "alternative" Wärmegewinnung für ein Einfamilienhaus plant und baut.

IBRRS 2000, 0228

BGH, Urteil vom 11.06.1992 - VII ZR 333/90
Behauptet der Werkunternehmer, der mit Nachbesserungskosten aufrechnende Besteller habe überdurchschnittliche Leistungen ausführen lassen und erklärt der vorm Landgericht bestellte Sachverständige, daß er dies nicht beurteilen könne, dann ist es Sache des beweisbelasteten Werkunternehmers, seinen Vortrag ergänzend zu substantiieren.

IBRRS 2000, 0221

BGH, Urteil vom 09.04.1992 - IX ZR 148/91
Keine Sicherung durch Abschlagszahlungsbürgschaft bei Zahlung der um Abschlag überhöhten Schlußrechnung
Eine Abschlagszahlungsbürgschaft sichert nicht den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, der darauf beruht, daß die Abschlagszahlung in der Schlußrechnung rechtsgrundlos nicht berücksichtigt worden ist und er infolgedessen eine Überzahlung geleistet hat.

IBRRS 2000, 0218

BGH, Urteil vom 16.03.1992 - II ZR 152/91
Keine Eigenhaftung des Vertreters unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigeninteresses allein wegen eines ihm im Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft zustehenden Provisionsanspruchs.

IBRRS 2000, 0213

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - Darlegungslast für Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedignungen bei Bauträgervertrag - Formularmäßige Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts
1. Ist eine gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notariell beurkundete Unterwerfungserklärung nach Form und Inhalt zur Zwangsvollstreckung geeignet und mit der Vollstreckungsklausel versehen, ist eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 BGB unabhängig davon zulässig ob die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam ist (abweichend vom Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 = NJW-RR 1987, 1149 = WM 1987, 1232).
2. Die Unwirksamkeit des Titels wird in einer auf Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützten Vollstreckungsgegenklage nicht geprüft.
3. Der Erwerber genügt seiner Darlegungslast für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Bauträgervertrages, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung allem Anschein nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Bauträger gestellt wurde.
4. Das dem Erwerber gegenüber dem Ratenzahlungsverlangen des Bauträgers zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB kann in einem Formularvertrag nicht dahin beschränkt werden, daß es nur wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend gemacht werden dürfe.
IBRRS 2000, 0212

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 195/91
Haftung des Bauunternehmers bei zu niedriger Beton-Kellerwanne
Eine in sich fehlerfreie, angesichts des Grundwasserstandes jedoch zu niedrige Beton-Kellerwanne braucht neben der Haftung des Architekten für seine Fehlplanung nicht in jedem Falle auch eine Haftung des Bauunternehmers nach sich zu ziehen.

IBRRS 2000, 0211

BGH, Urteil vom 30.04.1992 - VII ZR 185/90
Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel eines Bauwerkes wesentlich und der Besteller daher nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt ist, die Abnahme zu verweigern, ist der Zeitpunkt des Abnahmetermins maßgeblich.

IBRRS 2000, 0205

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - XI ZR 193/91
Einsichtsrecht in fremde Vertragsunterlagen wegen Verlusts der eigenen
»1. Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen.
2. Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.«

IBRRS 2000, 0204

BGH, Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
a. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag bedarf auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr rechtsgeschäftlicher Vereinbarung;
b. die - sonst ausreichende - Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme genügt nicht im Falle von Klauseln, die die Geltung der Bedingungen für künftige Verträge regeln.

IBRRS 2000, 0203

BGH, Urteil vom 08.07.1991 - II ZR 164/90
1. Vereinbaren die Vertragsparteien die Geltung des Mustervertrages Arbeitsgemeinschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, so kann die Auslegung seiner Bestimmungen durch den Tatrichter wie die Auslegung von Formularverträgen und sonstigen typischen Klauseln vom Revisionsgericht voll überprüft werden, da dieser Vertrag eine weite Verbreitung gefunden hat, die sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.
2. Auslegung einer individuell ausgehandelten Bestimmung, wonach abweichend von § 24.2 des Mustervertrages ein ausgeschiedener Unternehmer nicht mehr an Gewinn und Verlust beteiligt ist, sondern eine Vergütung für erbrachte Leistungen erhält.

IBRRS 2000, 0202

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 266/90
Einnahmeverluste und erhöhte Stromkosten als ersatzfähige Schäden an baulicher Anlage
Kriterien für die Einordnung als ersatzfähiger "Schaden an der baulichen Anlage" i.S. von § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B bei der bauvertraglichen Gewährleistungshaftung.
f. "Die von der Kl. behaupteten Einnahmeverluste und erhöhten Stromkosten gehören zu den nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu beurteilenden Schäden. In § 13 Nr. 7 VOB/B wird unterschieden zwischen einem Schaden "an der baulichen Anlage" (Abs. 1) und einem "darüber hinausgehenden" Schaden (Abs. 2). Der BGH entscheidet in ständ. Rechtspr., daß zu dem Schaden an der baulichen Anlage auch eine entgangene Nutzung der Anlage sowie mangelbedingte Mehraufwendungen für die Anlage gehören ... . Die von der Kl. geltend gemachten Schäden fallen in diesen in engem Zusammenhang mit dem Baumangel stehenden Bereich. Dementsprechend ist es unerheblich, ob insoweit die Voraussetzungen des Abs. 2 (§ 13 Nr. 7 VOB/B) gegeben sind.

IBRRS 2000, 0200

BGH, Urteil vom 27.02.1992 - IX ZR 57/91
a) Kein Gesellschafts-Charakter einer Bauherrengemeinschaft, vielmehr Berechtigung und Verpflichtung der einzelnen Beteiligten.
b) Dementsprechend mögliche Geltendmachung der Rechte aus einer Gewährleistungsbürgschaft durch die einzelnen Bauherren - jedenfalls zur Zahlung an alle gemeinschaftlich.

IBRRS 2000, 0199

BGH, Urteil vom 10.02.1992 - II ZR 54/91
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft
»1. Ansprüche gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verjähren nach dem Ausscheiden des Gesellschafters, sofern sie nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen, grundsätzlich nach Maßgabe des § 159 Abs. 1 HGB.
2. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt.«

IBRRS 2000, 0198

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 180/91
Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung
1. Beruft sich der Besteller gegenüber dem Unternehmer, der für seine Werkleistung die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB fordert, auf eine niedrigere Festpreisvereinbarung, muß er diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe substantiiert darlegen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 192/73 = BauR 75, 281 f).
2. Eine widerspruchsvolle, in sich unstimmige Darlegung genügt nicht den Anforderungen, die an einen substantiierten Vortrag zu stellen sind.

IBRRS 2000, 0190

BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 193/90
Aufklärungpflicht des Grundstücksverkäufers bei fehlendem Hochwasserschutz
Erforderliche Aufklärung durch den Grundstücksverkäufer über fehlende Absicherung des Hausgrundstücks gegen eindringendes Hochwasser.

IBRRS 2000, 0189

BGH, Urteil vom 21.02.1992 - V ZR 268/90
Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung
Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.

IBRRS 2000, 0188

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 334/90
Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk
Die u.a. als Zufahrt für Kraftfahrzeuge dienende Hofpflasterung eines Autohauses, bestehend aus Betonformsteinen auf einem Schotterbett, ist ein Bauwerk im Sinne des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB.

IBRRS 2000, 0187

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 258/90
Anforderungen an die zur Verjährungsunterbrechung geeignete Mängel-Bezeichnung bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens durch den Besteller.

IBRRS 2000, 0180

BGH, Urteil vom 18.03.1992 - IV ZR 87/91
Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung
Bestandteile im Sinne des § 2 VGB sind auch solche Teile, die nur vorübergehend während einer Reparatur fachmännisch in das Gebäude eingefügt sind (Ersatzbestandteile).

IBRRS 2000, 0179

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90
Inhaltskontrolle von Preisabreden
Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel "Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal ... DM" unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (Abgrenzung zu BGHZ 91,316 [= DRsp (138) 464 c] "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten").

IBRRS 2000, 0178

BGH, Urteil vom 16.01.1992 - VII ZR 85/90
Kein Teilurteil bei rechtsfehlerhaft festgestelltem Zurückbehaltungsrecht
Ein Teilurteil nach § 301 ZPO ist unzulässig, wenn dem Beklagten in Höhe des zugesprochenen Betrags ein Leistungsverweigerungsrecht wegen eines Baumangels nach § 320 BGB zusteht, das das Berufungsgericht ohne hinreichende Berücksichtigung der Druckfunktion rechtsfehlerhaft zu gering festgestellt hat.

IBRRS 2000, 0177

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Zur Reichweite der möglichen Rechnungsüberprüfung und der Rückforderung von Überzahlungen beim Bauvertrag - hier: mit der öffentlichen Hand als Bauherrin.
IBRRS 2000, 0176

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 86/90
c. Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist
bei Bauwerken
hier: als Ladengeschäft genutzte Containerkombination;
d. maßgebender, auf das mit der Gebäude-Errichtung verbundene spezifische Risiko abgestellter Gesetzeszweck, hingegen keine entscheidende Bedeutung der sachenrechtlichen oder der baurechtlichen Einordnung.

IBRRS 2000, 0170

BGH, Urteil vom 05.12.1991 - VII ZR 106/91
Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides
1. Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird.
2. Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
3. Ein Schadensersatzspruch wegen Nichterfüllung und ein Werklohnanspruch nach § 649 BGB sind verjährungsrechtlich selbständig, so daß die Verjährungsunterbrechung des einen Anspruchs nach § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Unterbrechungswirkungen für den anderen Anspruch entfalten kann.

IBRRS 2000, 0169

BGH, Urteil vom 24.10.1991 - VII ZR 54/90
Hat ein aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zwischen den Parteien bestellter Sachverständiger festgestellt, daß von dem Unternehmer zu erbringende Nachbesserungsarbeiten "mängelfrei sind und als abgenommen gelten", so stellt dies zwar keine Abnahme der Leistungen dar, wenn der Sachverständige hierzu nicht bevollmächtigt war. Will der Gläubiger jedoch eine Vertragsstrafe wegen verspäteter Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten geltend machen, so hat er sich dies unverzüglich nach Zugang der Mitteilung des Sachverständigen vorzubehalten (§ 341 Abs. 3 BGB).

IBRRS 2000, 0168

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 4/90
Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns
Auf Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns fällt keine erstattungsfähige Umsatzsteuer an.

IBRRS 2000, 0167

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger Herstellung des Bauwerks; Haftung des Werkunternehmers für Organisationsverschulden
c. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen läßt, muß die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist.
d. Unterläßt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (Fortführung von BGHZ 62,63 und BGHZ 66,43).
e. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Bestellers in diesen Fällen.