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Sachgebiet: Bauvertrag

7689 Entscheidungen insgesamt




IBRRS 2000, 0260
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.01.1993 - X ZR 87/91

Auswahlverschulden bei Werkvertrag

a) Daß der Besteller ein Werk in Auftrag gibt, obwohl auch aus seiner Sicht bei Auftragsvergabe konkreter Anlaß zu Zweifeln an der fachlichen oder sachlichen Kompetenz des Unternehmers bestand, kann auch gegenüber dem vertraglichen Ersatzanspruch den Einwand des Mitverschuldens begründen.

b) In der Regel trägt der Unternehmer, der sich zur entgeltlichen Ausführung von Werkleistungen entbietet, im Verhältnis zum Besteller allein die Verantwortung. Ohne besonderen Anlaß ist der Besteller daher nicht gehalten, Eignung und Befähigung des Unternehmers zu prüfen.

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IBRRS 2000, 0259
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - X ZR 27/91

Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens

Voraussetzungen für die Wertung des Besteller-Verhaltens als schlüssige Abnahme (hier: unbeanstandete Entgegennahme eines bestellten Gutachtens).

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IBRRS 2000, 0258
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91

Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen - Zurückhaltungsrecht an Bürgschaftsurkunde

a) Der Zurückhaltung einer Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht nicht entgegen, daß zu dem Zeitpunkt, in dem die Sicherheit nach § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B herauszugeben wäre, die Gewährleistungsansprüche verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind.

b) Ein gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B bestehendes Zurückhaltungsrecht an einer Bürgschaftsurkunde führt zur Abweisung der auf Herausgabe der Urkunde gerichteten Klage, wenn die gesicherten Ansprüche auf Zahlung gerichtet sind. Eine Zug-um-Zug-Verurteilung kommt dann nicht in Betracht.

c) Dient eine Bürgschaft auch zur Sicherung verjährter Gewährleistungsansprüche, kann sich der Bürge nicht auf die dem Auftragnehmer zustehende Einrede der Verjährung berufen.

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IBRRS 2000, 0251
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stillschweigende Abnahme einer speziellen EDV-Systemlösung

BGH, Urteil vom 03.11.1992 - X ZR 83/90

a) Die stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Systemlösung ist auch dann möglich, wenn die Parteien schriftlich einen förmlich zu protokollierenden Abnahmetest mit anschließender dreimonatiger fehlerfreier Erprobung des Werks vereinbart haben; zur Annahme einer stillschweigenden Werkabnahme müssen jedoch Tatsachen festgestellt sein, aus denen sich unzweideutig ergibt, daß die Parteien auf die vereinbarte förmliche Werkabnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben.

b) Eine stillschweigende Werkabnahme setzt voraus, daß das Werk vollendet, d.h. bei natürlicher Betrachtung als Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzusehen ist. Ist Vertragsgegenstand eine auf die Bedürfnisse des Vertragspartners zugeschnittene spezielle EDV-Systemlösung, so ist das Werk ohne die Aushändigung des Benutzerhandbuchs noch nicht vollendet.

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IBRRS 2000, 0250
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.11.1992 - VII ZR 29/92

Bauvertragsrecht, Verjährung: Verlegung eines Hofbelages aus Doppel-T-Steinen auf Kiestragschicht unterliegt der 5jährigen Mängelverjährungsfrist.

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IBRRS 2000, 0249
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.12.1992 - VI ZR 24/92

Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

a) Trägt ein Produkt erhebliche Risiken für den Verbraucher in sich, die in der Herstellung geradezu angelegt sind und deren Beherrschung einen Schwerpunkt des Produktionsvorgangs darstellt, so daß über die übliche Warenendkontrolle hinaus besondere Befunderhebungen des Herstellers erforderlich sind, so kann aus der Verletzung dieser Pflicht zur Befunderhebung die Beweislast des Herstellers dafür folgen, daß der schadenstiftende Produktfehler nicht in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist (Bestätigung von BGHZ 104, 323).

b) Teilt der insoweit darlegungspflichtige Hersteller die von ihm zur Erfüllung dieser Befunderhebungspflicht ergriffenen Kontrollmaßnahmen nur so allgemein mit, daß auch ein sachverständig beratener Geschädigter die Überprüfungsvorgänge technisch nicht nachvollziehen kann, so darf sich der Geschädigte, der gegen den Hersteller auf Schadensersatz klagt, zunächst darauf beschränken, die Funktionstüchtigkeit dieser Kontrollmechanismen in Abrede zu stellen.

Will der Tatrichter nicht bereits auf der Grundlage einer solchen allgemeinen Darlegung der Überprüfungsmaßnahmen und der Behauptung des Geschädigten, sie seien unzureichend, angebotenen Sachverständigenbeweis erheben und die Ermittlung der näheren technischen Einzelheiten dem Gutachter überlassen, so muß er durch richterlichen Hinweis den Hersteller zu ins einzelne gehenden Erläuterungen seiner Kontrollvorrichtungen veranlassen und sodann dem Geschädigten Gelegenheit geben, hierzu kritisch Stellung zu nehmen.

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IBRRS 2000, 0248
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1992 - VII ZR 86/92

Beendigung des Beweissicherungsverfahrens - Ende der Verjährungsunterbrechung bei mehreren Gutachten

1. Ein Beweissicherungsverfahren ist mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, sofern eine mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen nicht stattfindet (im Anschluß an BGHZ 60, 212).

2. Sind unter dieser Voraussetzung mehrere, voneinander unabhängige Mängel desselben Bauvorhabens Gegenstand mehrerer Sachverständigengutachten, so endet die Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel mit der Übermittlung des auf ihn bezogenen Gutachtens. Damit endet insoweit die Unterbrechung der Verjährung.

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IBRRS 2000, 0247
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1992 - VII ZR 84/92

Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91 = BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 2 = LM ZPO § 69 Nr. 5 = BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125 = NJW 1992, 1111 = WM 1992, 493).

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IBRRS 2000, 0246
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.12.1992 - VII ZR 241/91

Schadensersatz bei Entgegennahme von Leistungen des Subunternehmers nach Kündigung gegenüber Hauptunternehmer

Nimmt der Bauherr vom Subunternehmer, dem zukünftige Werklohnansprüche des Hauptunternehmers abgetreten waren, nach Kündigung seines Werkvertrags mit dem Hauptunternehmer weiter Leistungen entgegen, ohne den Subunternehmer von der Kündigung zu unterrichten, so kann darin eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung der Vereinbarung liegen, in der sich der Bauherr im eigenen Interesse dem Subunternehmer gegenüber verpflichtet hatte, der Abtretung zuzustimmen.

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IBRRS 2000, 0245
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 127/91

Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

a) Der Auftraggeber braucht eine Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 VOB/B nicht herauszugeben, wenn die der Sicherheitsvereinbarung zugrunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat.

b) In diesem Fall ist der Auftraggeber im Sicherungsfall auch berechtigt, die Sicherheit zu verwerten.*)

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IBRRS 2000, 0240
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Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung

BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Verwender sich von wesentlichen Vertragspflichten freizeichnet, ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (st. Rspr.; zuletzt Urt. v. 5. Mai 1992 - VI ZR 188/91, NJW 1992, 2016 unter II 1 a).*)

b) Die Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Kaufleuten dann nicht wirksam, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (Anschluß an BGHZ 89, 363, 368 f; Urt. v. 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016 unter III 2 b).*)

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IBRRS 2000, 0239
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

Im Falle einer gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A verstoßenden Auftragsvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber kann der benachteiligte Bieter wegen vorvertraglichen Verschuldens das positive Interesse ersetzt verlangen, wenn er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.

Gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe kann der öffentliche Auftraggeber als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, er hätte bei Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit die Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A aufgehoben.

Ein zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender "schwerwiegender Grund" im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A setzt jedenfalls einen dem Ausschreibenden erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordenen Umstand voraus.

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IBRRS 2000, 0234
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1992 - VII ZR 272/90

Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel

1. Vollstreckt der Gläubiger einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel nach § 887 ZPO, so kann der Schuldner Einwendungen, die sich gegen die Höhe des Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO richten, nicht mit der Vollstreckungsgegenklage gegen den titulierten Nachbesserungsanspruch geltend machen.

2. Das Vollstreckungsgericht hat einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel jedenfalls dann selbst auszulegen, wenn bei der Festsetzung der Höhe des Kostenvorschusses nach § 887 Abs. 2 ZPO Art und Umfang der geschuldeten Nachbesserung streitig sind.

3. a) Enthält ein auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteter Titel materiell-rechtliche Verpflichtungen, bei denen die eine Art der Nachbesserung durch das Scheitern der anderen bedingt ist, so kann der Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen, er schulde die bedingte Alternative nicht oder noch nicht, deretwegen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt.

b) Stellt sich im Prozeß heraus, daß der Gläubiger die Zwangsvollstreckung insoweit betreibt, als ein Teil der Mängel ordnungsgemäß beseitigt ist, ist die Zwangsvollstreckung teilweise für unzulässig zu erklären; eines eingeschränkten Antrags des Schuldners bedarf es nicht. Voraussetzung ist jedoch, daß die noch nachzubessernden Mängel im Urteil so bestimmt bezeichnet werden können, daß eine Vollstreckung des fortbestehenden Anspruchs möglich ist.

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IBRRS 2000, 0233
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.09.1992 - VIII ZR 193/91

Nachbesserungsanspruch, Selbstbeseitigungsrecht und Vorschußpflicht bei Sachmangel

e. Wirksamkeit vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Käufers auf einen Nachbesserungsanspruch, kombiniert mit der Verkäufer-Befugnis zur Ersatzlieferung [redakt. LS].

f. "Der Käufer, dem vertraglich ein Nachbesserungsanspruch als zunächst alleiniges Gewährleistungsrecht eingeräumt ist und der in entsprechender Anwendung von § 633 Abs. 3 BGB den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beseitigen lassen kann, hat Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Nachbesserung nur durch Lieferung einer Ersatzsache bewirkt werden kann." [amtl. LS].

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IBRRS 2000, 0229
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.09.1992 - VII ZR 213/91

Hinweispflicht des Werkunternehmers bei "alternativer" Wärmegewinnung für Einfamilienhaus

Zu Hinweispflichten eines Werkunternehmers, der eine "alternative" Wärmegewinnung für ein Einfamilienhaus plant und baut.

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IBRRS 2000, 0228
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.06.1992 - VII ZR 333/90

Behauptet der Werkunternehmer, der mit Nachbesserungskosten aufrechnende Besteller habe überdurchschnittliche Leistungen ausführen lassen und erklärt der vorm Landgericht bestellte Sachverständige, daß er dies nicht beurteilen könne, dann ist es Sache des beweisbelasteten Werkunternehmers, seinen Vortrag ergänzend zu substantiieren.

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IBRRS 2000, 0221
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.04.1992 - IX ZR 148/91

Keine Sicherung durch Abschlagszahlungsbürgschaft bei Zahlung der um Abschlag überhöhten Schlußrechnung

Eine Abschlagszahlungsbürgschaft sichert nicht den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, der darauf beruht, daß die Abschlagszahlung in der Schlußrechnung rechtsgrundlos nicht berücksichtigt worden ist und er infolgedessen eine Überzahlung geleistet hat.

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IBRRS 2000, 0218
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.03.1992 - II ZR 152/91

Keine Eigenhaftung des Vertreters unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigeninteresses allein wegen eines ihm im Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft zustehenden Provisionsanspruchs.

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IBRRS 2000, 0213
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90

Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - Darlegungslast für Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedignungen bei Bauträgervertrag - Formularmäßige Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts

1. Ist eine gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notariell beurkundete Unterwerfungserklärung nach Form und Inhalt zur Zwangsvollstreckung geeignet und mit der Vollstreckungsklausel versehen, ist eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 BGB unabhängig davon zulässig ob die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam ist (abweichend vom Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 = NJW-RR 1987, 1149 = WM 1987, 1232).

2. Die Unwirksamkeit des Titels wird in einer auf Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützten Vollstreckungsgegenklage nicht geprüft.

3. Der Erwerber genügt seiner Darlegungslast für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Bauträgervertrages, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung allem Anschein nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Bauträger gestellt wurde.

4. Das dem Erwerber gegenüber dem Ratenzahlungsverlangen des Bauträgers zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB kann in einem Formularvertrag nicht dahin beschränkt werden, daß es nur wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend gemacht werden dürfe.




IBRRS 2000, 0212
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 195/91

Haftung des Bauunternehmers bei zu niedriger Beton-Kellerwanne

Eine in sich fehlerfreie, angesichts des Grundwasserstandes jedoch zu niedrige Beton-Kellerwanne braucht neben der Haftung des Architekten für seine Fehlplanung nicht in jedem Falle auch eine Haftung des Bauunternehmers nach sich zu ziehen.

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IBRRS 2000, 0211
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1992 - VII ZR 185/90

Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel eines Bauwerkes wesentlich und der Besteller daher nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt ist, die Abnahme zu verweigern, ist der Zeitpunkt des Abnahmetermins maßgeblich.

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IBRRS 2000, 0205
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - XI ZR 193/91

Einsichtsrecht in fremde Vertragsunterlagen wegen Verlusts der eigenen

»1. Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen.

2. Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.«

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IBRRS 2000, 0204
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

a. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag bedarf auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr rechtsgeschäftlicher Vereinbarung;

b. die - sonst ausreichende - Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme genügt nicht im Falle von Klauseln, die die Geltung der Bedingungen für künftige Verträge regeln.

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IBRRS 2000, 0203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1991 - II ZR 164/90

1. Vereinbaren die Vertragsparteien die Geltung des Mustervertrages Arbeitsgemeinschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, so kann die Auslegung seiner Bestimmungen durch den Tatrichter wie die Auslegung von Formularverträgen und sonstigen typischen Klauseln vom Revisionsgericht voll überprüft werden, da dieser Vertrag eine weite Verbreitung gefunden hat, die sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.

2. Auslegung einer individuell ausgehandelten Bestimmung, wonach abweichend von § 24.2 des Mustervertrages ein ausgeschiedener Unternehmer nicht mehr an Gewinn und Verlust beteiligt ist, sondern eine Vergütung für erbrachte Leistungen erhält.

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IBRRS 2000, 0202
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 266/90

Einnahmeverluste und erhöhte Stromkosten als ersatzfähige Schäden an baulicher Anlage

Kriterien für die Einordnung als ersatzfähiger "Schaden an der baulichen Anlage" i.S. von § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B bei der bauvertraglichen Gewährleistungshaftung.

f. "Die von der Kl. behaupteten Einnahmeverluste und erhöhten Stromkosten gehören zu den nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu beurteilenden Schäden. In § 13 Nr. 7 VOB/B wird unterschieden zwischen einem Schaden "an der baulichen Anlage" (Abs. 1) und einem "darüber hinausgehenden" Schaden (Abs. 2). Der BGH entscheidet in ständ. Rechtspr., daß zu dem Schaden an der baulichen Anlage auch eine entgangene Nutzung der Anlage sowie mangelbedingte Mehraufwendungen für die Anlage gehören ... . Die von der Kl. geltend gemachten Schäden fallen in diesen in engem Zusammenhang mit dem Baumangel stehenden Bereich. Dementsprechend ist es unerheblich, ob insoweit die Voraussetzungen des Abs. 2 (§ 13 Nr. 7 VOB/B) gegeben sind.

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IBRRS 2000, 0200
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.02.1992 - IX ZR 57/91

a) Kein Gesellschafts-Charakter einer Bauherrengemeinschaft, vielmehr Berechtigung und Verpflichtung der einzelnen Beteiligten.

b) Dementsprechend mögliche Geltendmachung der Rechte aus einer Gewährleistungsbürgschaft durch die einzelnen Bauherren - jedenfalls zur Zahlung an alle gemeinschaftlich.

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IBRRS 2000, 0199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.02.1992 - II ZR 54/91

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

»1. Ansprüche gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verjähren nach dem Ausscheiden des Gesellschafters, sofern sie nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen, grundsätzlich nach Maßgabe des § 159 Abs. 1 HGB.

2. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt.«

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IBRRS 2000, 0198
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 180/91

Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

1. Beruft sich der Besteller gegenüber dem Unternehmer, der für seine Werkleistung die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB fordert, auf eine niedrigere Festpreisvereinbarung, muß er diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe substantiiert darlegen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 192/73 = BauR 75, 281 f).

2. Eine widerspruchsvolle, in sich unstimmige Darlegung genügt nicht den Anforderungen, die an einen substantiierten Vortrag zu stellen sind.

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IBRRS 2000, 0190
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 193/90

Aufklärungpflicht des Grundstücksverkäufers bei fehlendem Hochwasserschutz

Erforderliche Aufklärung durch den Grundstücksverkäufer über fehlende Absicherung des Hausgrundstücks gegen eindringendes Hochwasser.

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IBRRS 2000, 0189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.02.1992 - V ZR 268/90

Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.

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IBRRS 2000, 0188
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 334/90

Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk

Die u.a. als Zufahrt für Kraftfahrzeuge dienende Hofpflasterung eines Autohauses, bestehend aus Betonformsteinen auf einem Schotterbett, ist ein Bauwerk im Sinne des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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IBRRS 2000, 0187
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 258/90

Anforderungen an die zur Verjährungsunterbrechung geeignete Mängel-Bezeichnung bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens durch den Besteller.

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IBRRS 2000, 0180
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.03.1992 - IV ZR 87/91

Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

Bestandteile im Sinne des § 2 VGB sind auch solche Teile, die nur vorübergehend während einer Reparatur fachmännisch in das Gebäude eingefügt sind (Ersatzbestandteile).

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IBRRS 2000, 0179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

Inhaltskontrolle von Preisabreden

Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel "Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal ... DM" unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (Abgrenzung zu BGHZ 91,316 [= DRsp (138) 464 c] "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten").

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IBRRS 2000, 0178
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.01.1992 - VII ZR 85/90

Kein Teilurteil bei rechtsfehlerhaft festgestelltem Zurückbehaltungsrecht

Ein Teilurteil nach § 301 ZPO ist unzulässig, wenn dem Beklagten in Höhe des zugesprochenen Betrags ein Leistungsverweigerungsrecht wegen eines Baumangels nach § 320 BGB zusteht, das das Berufungsgericht ohne hinreichende Berücksichtigung der Druckfunktion rechtsfehlerhaft zu gering festgestellt hat.

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IBRRS 2000, 0177
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 237/90

Zur Reichweite der möglichen Rechnungsüberprüfung und der Rückforderung von Überzahlungen beim Bauvertrag - hier: mit der öffentlichen Hand als Bauherrin.




IBRRS 2000, 0176
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 86/90

c. Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist

bei Bauwerken

hier: als Ladengeschäft genutzte Containerkombination;

d. maßgebender, auf das mit der Gebäude-Errichtung verbundene spezifische Risiko abgestellter Gesetzeszweck, hingegen keine entscheidende Bedeutung der sachenrechtlichen oder der baurechtlichen Einordnung.

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IBRRS 2000, 0170
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.12.1991 - VII ZR 106/91

Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

1. Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird.

2. Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.

3. Ein Schadensersatzspruch wegen Nichterfüllung und ein Werklohnanspruch nach § 649 BGB sind verjährungsrechtlich selbständig, so daß die Verjährungsunterbrechung des einen Anspruchs nach § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Unterbrechungswirkungen für den anderen Anspruch entfalten kann.

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IBRRS 2000, 0169
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.1991 - VII ZR 54/90

Hat ein aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zwischen den Parteien bestellter Sachverständiger festgestellt, daß von dem Unternehmer zu erbringende Nachbesserungsarbeiten "mängelfrei sind und als abgenommen gelten", so stellt dies zwar keine Abnahme der Leistungen dar, wenn der Sachverständige hierzu nicht bevollmächtigt war. Will der Gläubiger jedoch eine Vertragsstrafe wegen verspäteter Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten geltend machen, so hat er sich dies unverzüglich nach Zugang der Mitteilung des Sachverständigen vorzubehalten (§ 341 Abs. 3 BGB).

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IBRRS 2000, 0168
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 4/90

Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

Auf Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns fällt keine erstattungsfähige Umsatzsteuer an.

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IBRRS 2000, 0167
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 5/91

Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger Herstellung des Bauwerks; Haftung des Werkunternehmers für Organisationsverschulden

c. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen läßt, muß die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist.

d. Unterläßt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (Fortführung von BGHZ 62,63 und BGHZ 66,43).

e. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Bestellers in diesen Fällen.




IBRRS 2000, 0163
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 01.10.1991 - X ZR 128/89

Hat bei der Entschlammung eines Geländes der Auftraggeber die Deponierung der anfallenden Schlämme sicherzustellen und verweigert die Deponieverwaltung die Annahme, so ist ihm dies über § 278 BGB zuzurechnen mit der Folge, daß er gemäß § 642 BGB für den durch den hierdurch entstehenden Stillstand der Arbeiten aufzukommen hat.

2. Eine Vertragsbestimmung, wonach Stillegekosten nicht vergütet werden, erfaßt nicht die Steillegekosten, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bestellers entstehen.

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IBRRS 2000, 0162
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.10.1991 - III ZR 141/90

Eine Schiedsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch dann unwirksam sein, wenn die Art des vorgesehenen Schiedsgerichts, dessen Anrufung allein vom Willen des Verwenders abhängt, besorgen läßt, daß es andere - mißbilligte - Klauseln nicht als unwirksam erkennen wird.*)

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IBRRS 2000, 0161
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.10.1991 - VII ZR 2/91

Kriterien für eine Inhaltskontrolle von Schiedsgutachterklauseln, abgestellt auf die Risiken der jeweils geregelten Geschäfte;

Risikobewertung bei einem Fertighausvertrag.

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IBRRS 2000, 0160
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 203/90

Rechtscharakter der VOB/A als Verwaltungsvorschrift mit Rechtswirkung grundsätzlich nur im Innenverhältnis der öffentlichen Auftraggeber;

Möglichkeit mittelbarer Außenwirkung auf die (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen, die aus einer ausdrücklich auf der Grundlage der VOB/A gemachten Ausschreibung resultieren;

in diesem Sinne Verstoß gegen Treu und Glauben durch einen öffentlichen Auftraggeber, der ohne besonderen Gründe eine längere als die in § 19 VOB/A vorgesehene Bindungsfrist fordert.




IBRRS 2000, 0157
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BauvertragBauvertrag
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr

BGH, Urteil vom 08.10.1991 - XI ZR 207/90

1. Im beleggebundenen Überweisungsverkehr ist bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto die Empfängerbezeichnung maßgebend.*)

2. Bei Fehlleitung eines Überweisungsbetrages hat die Empfängerbank einen Vorschußbetrag gemäß § 667 BGB ohne Rücksicht auf ein Verschulden zurückzuerstatten. Ob die abweichende Haftungsregelung gemäß Nr. 4 Abs. 3 Satz 3 AGB-Banken i.d.F. vom 1. Januar 1986 mit § 9 AGBG vereinbar ist, bleibt offen.*)

3. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückerstattung eines weisungswidrig verwandten Vorschußbetrages verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags die Interessen des Auftraggebers nicht verletzt.*)

4. Ein allgemeiner Rechtssatz mit dem Inhalt, ein Geschäftsherr müsse sich strafbare Handlungen, die Hilfspersonen zu seinem Nachteil begehen, nach §§ 254, 278 BGB nicht zurechnen lassen, ist - in Abweichung von BGHZ 108, 386, 392 - nicht anzuerkennen.

5. Zur Frage der Haftungsquotierung bei der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages durch die Empfängerbank im Falle einer vorsätzlich falschen Empfängerangabe durch Erfüllungsgehilfen und verfassungsmäßig berufene Vertreter des Auftraggebers.*)

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IBRRS 2000, 0156
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BauvertragBauvertrag
Fehlerhaftes Gutachten: Schadensersatz Dritter

BGH, Urteil vom 24.09.1991 - VI ZR 293/90

Zur Haftung eines Schverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertungen wegen sittenwidriger Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten.*)

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IBRRS 2000, 0155
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BauvertragBauvertrag
§ 264a StGB als Schutzgesetz

BGH, Urteil vom 21.10.1991 - II ZR 204/90

§ 264a StGB ist Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2000, 0153
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BauvertragBauvertrag
AGB: Voraussetzungen eines Aushandelns

BGH, Urteil vom 10.10.1991 - VII ZR 289/90

Ein Aushandeln i.S. von § 1 Abs. 2 AGBG liegt nicht vor, wenn der Verwender ihren "gesetzesfremden" Kerngehalt bei Vertragsschluß nicht inhaltlich zur Disposition stellt, sondern die Klausel lediglich dem Einzelfall angepaßt wird. Insoweit liegt auch keine Individualabrede i.S. von § 4 AGBG vor.*)




IBRRS 2000, 0152
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Feststellungsklage bei Mängeln an einem Bauwerk

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 245/90

Eine Feststellungsklage ist im Regelfall unzulässig, wenn sie auf die Feststellung gerichtet ist, daß ein Bauunternehmer Schadensersatz für Mängel an einem Bauwerk zu leisten hat, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind.*)

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