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Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 0332
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BauvertragBauvertrag
Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00

1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)

2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)

3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)




IBRRS 2002, 0309
BauvertragBauvertrag
Verjährung

OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2001 - 4 U 116/01

a) Auf Grund der Gleichstellung des Schadensersatzanspruchs mit einem Vergütungsanspruch erscheint es nach Auffassung des Senats jedoch sachgerecht, den Verjährungsbeginn für die Ansprüche aus § 6 VOB/B an die Vergütungsansprüche anzulehnen. Dies hat zur Folge, dass die Ansprüche aus § 6 VOB/B wie die vertraglichen Vergütungsansprüche verjähren und der Verjährungsbeginn somit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung gemäß §§ 16 Nr. 3 Abs. 1, 14 VOB/B voraussetzt.*)

b) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Ersatzansprüche nicht in der Schlussrechnung enthalten waren und entsprechend der Bitte der Beklagten separat aufgeführt werden sollten. Denn auch solche Ansprüche, die nicht in der Schlussrechnung enthalten sind, die der Auftragnehmer aber in die Schlussrechnung hätte aufnehmen können, verjähren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom erkennenden Senat geteilt wird, einheitlich mit den in der Rechnung aufgeführten Ansprüchen (z. B. BGHZ 53, 222 ff.; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Rn. 62).*)

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IBRRS 2002, 0305
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Jena, Urteil vom 30.11.2000 - 1 U 99/00

Bei Ausschreibungen hat grundsätzlich der Bieter das Risiko seiner Fehlkalkulation zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, von sich aus zu klären, ob ein Kalkulationsirrtum des Bieters vorliegt. Die Erkennbarkeit eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung genügt nicht. Eine Pflicht zur Aufklärung eines Kalkulationsirrtums besteht allenfalls dann, wenn sich der Tatbestand des Kalkulationsirrtums mit seinen unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dem Angebot des Bieters oder aus dem Vergleich zu den weiteresn Angeboten oder aus den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.*)

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IBRRS 2002, 0302
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - VOB-Schiedsstelle

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00

Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schiedsstelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.*)

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IBRRS 2002, 0295
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbesserungsverweigerung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 12/01

Der mit einem gewerblichen Unternehmer geschlossene Vertrag über die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse ist entweder ein Werkvertrag oder ein typengemischter Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Leistungen deutlich im Vordergrund stehen. Bei Mängeln in der Buchhaltung muß daher der Auftraggeber dem Unternehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Anders liegt es dann, wenn der Unternehmer ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung verweigert oder sie für den Auftraggeber unzumutbar ist.*)

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IBRRS 2002, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.09.2001 - X ZR 107/00

Zur Frage der Anfechtung eines Vergleiches i.S.d. § 779 BGB wegen arglistiger Täuschung und Bedrohung.




IBRRS 2002, 0286
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Dresden, Urteil vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01

Der Auftraggeber benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen (§ 9 AGBG), wenn er einen Einbehalt zur Sicherung seiner Gewährleistungsrechte beansprucht, dem Auftragnehmer aber nur die Möglichkeit gibt, diesen Einbehalt durch Stellung einer Bürgschaft zu überwinden. Es kommt nicht darauf an, ob die verlangte Bürgschaft eine solche auf erstes Anfordern ist.*)

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IBRRS 2002, 0284
BauvertragBauvertrag
Wärmedämmung

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 Z BR 95/01

Zur Frage der Erneuerung einer mit Eternitplatten verkleideten Fassade als modernisierende Instandsetzung unter Anbringung einer zusätzlichen der WärmeschutzV entsprechenden Wärmedämmung.

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IBRRS 2002, 0282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeit

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 490/00

a) Durch eine Sicherungsabtretung verliert der Zedent regelmäßig nicht die Befugnis, eine Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages mit Ablehnungsandrohung zu setzen.*)

b) Der zur Beschaffung der Baugenehmigung verpflichtete Unternehmer haftet für die von ihm zu vertretende Verzögerung der Baugenehmigung und der Baufreigabe.*)

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IBRRS 2002, 0281
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 198/00

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag einschließlich Samstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist grundsätzlich ungeachtet einer Obergrenze (hier: 10 %) unwirksam.*)

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IBRRS 2002, 0266
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Naumburg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 U 104/00

Es ist grundsätzlich dem Risikobereich des Unternehmers zuzurechnen, wenn das Werk nach der Herstellung, aber vor der Abnahme, durch Dritte beschädigt wird.

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IBRRS 2002, 0265
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG München, Urteil vom 07.12.1999 - 13 U 4278/99

1. Es stellt grundsätzlich keine Pflichtverletzung des (öffentlichen) Auftraggebers dar, wenn dieser - häufig viele Jahre - nach Abnahme und Schlussabrechnung mögliche Rückzahlungsansprüche geltend macht.

2. Der Aufwand des Auftragnehmers zur Prüfung derartiger Rückzahlungsansprüche ist daher grundsätzlich nicht vom Auftraggeber zu erstatten.

3. Zur Abwehr unberechtigter Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Mengen reicht es regelmäßig aus, wenn sich der Auftragnehmer auf das gemeinsame Aufmaß bezieht. Es ist Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass und warum das gemeinsame Aufmaß nicht verbindlich sein soll. Ein besonderer Prüfaufwand des Auftragnehmers ist daher in einem solchen Fall nicht geboten.

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IBRRS 2002, 0246
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Werkvertragsrecht - wesentlicher Vertragsbestandteil

OLG Koblenz, Urteil vom 10.12.2001 - 13 U 727/01

Werden ausdrücklich in einem Werkvertrag über den Bau eines Hauses als „wesentliche Bestandteile des Auftrags" u.a. die „anliegenden und unterschriebenen Planskizzen" aufgeführt und liegt ein Plan an, der nicht unterschrieben ist und dessen Maße auch nicht mit den im Text genannten Aussenmaßen übereinstimmen, so fehlt die Einigung der Parteien über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.*)

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IBRRS 2002, 0234
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sachverhaltsaufklärungspflichten eines Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 07.02.2002 - IX ZR 209/00

Zu den Grenzen der Sachverhaltsaufklärung, die dem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Führung eines Rechtsstreits obliegt.*)

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IBRRS 2002, 0233
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung

BGH, Urteil vom 12.12.2001 - X ZR 192/00

Die Schaltung einer Anrufweiterleitung, bei der Telefonanrufe, die auf dem Apparat eines tatsächlich oder nach der Verkehrsanschauung zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Mitarbeiter eingehen, an einem anderen Telefonapparat entgegengenommen werden, bewirkt, daß der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter - unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen - im Zweifel nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt gilt, Willenserklärungen oder diesen gleichzustellende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen.*)




IBRRS 2002, 0231
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 432/00

Ergibt sich aus dem VOB/B-Vertrag nichts Gegenteiliges, ergänzt die Regelung des § 11 Nr. 2 VOB/B nach ihrem Sinn und Zweck die im Vertrag an anderer Stelle getroffene Vertragsstrafenvereinbarung. Die Zeit für die Leistung ist gemäß § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB auch dann nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung der Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums im Vertrag vereinbart ist und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird.*)




IBRRS 2002, 0230
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 27/00

Scheitert die Fertigstellung des Werkes nur daran, daß die vom Unternehmer angebotene Mängelbeseitigung nicht angenommen wird, kann der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen.*)

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IBRRS 2002, 0229
Mit Beitrag
ARGEARGE

OLG Dresden, Urteil vom 20.11.2001 - 2 U 1928/01

1.) Eine Dach-Arbeitsgemeinschaft kann gewerblich tätig sein und eine offene Handelsgesellschaft bilden.*)

2.) Der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft kann Sozialansprüche im Wege der actio pro socio jedenfalls nicht neben der Gesellschaft zulässig verfolgen.*)

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IBRRS 2002, 0223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftungsbeschränkung bei Bauherren-Gesellschaft

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.11.2001 - 2 U 138/01

Werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sowie die Vertretungsbefugnis ihres Geschäftsführers nur auf diese Haftungsmasse bezogen, so ist eine solche Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, da sie mit dem Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes und damit mit wesentlichen Grundgedanken der geltenden Rechtsordnung nicht vereinbar ist.

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IBRRS 2002, 0222
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mischfinanzierung

OLG Celle, Urteil vom 29.11.2001 - 13 U 138/01

Zur Frage, ob ein Generalunternehmer Baugeld im Sinn des § 1 Abs. 3 GSB erhalten hat, wenn nicht geklärt werden kann, ob der an ihn vom Bauträger gezahlte Werklohn aus jenem Teil des an den Bauträger gezahlten Kaufpreises stammt, der mit einem durch Eintragung einer Grundschuld an dem Baugrundstück gesicherten Darlehen finanziert wurde.

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IBRRS 2002, 0220
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2001 - 7 U 217/00

Jeder Bauunternehmer, der seine Leistungen in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder auch auf Grund dessen Planungen auszuführen hat, muss prüfen, gegebenenfalls auch Erkundigungen einziehen, ob diese Vorleistung eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet und keine Eigenschaft aufweist, die den Erfolg seiner eigenen Arbeit in Frage stellen kann.

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IBRRS 2002, 0215
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2002 - 14 U 114/01

Zur Haftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsschluss, der bei Abschluss des Bauvertrags ein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat.

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IBRRS 2002, 0213
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Celle, Urteil vom 29.01.2002 - 16 U 280/00

Der Anspruch auf Zahlung des Werklohns geht unter, soweit der Beklagten ein (hilfsweise geltend gemachter) Anspruch auf Minderung wegen gravierender Mängel in der Abdichtung des Gebäudes gegen Bodenfeuchtigkeit zusteht, mit dem die Werklohnforderung zu verrechnen ist, § 634 Abs. 1 BGB.

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IBRRS 2002, 0207
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Dresden, Urteil vom 16.01.2002 - 11 U 1021/01

1. Wenn der Generalunternehmer dem Subunternehmer seine Forderung gegen den Auftraggeber erfüllungshalber abtritt und der Subunternehmer die Abtretung annimmt, dann stundet der Subunternehmer dem Generalunternehmer die Bezahlung des eigenen Werklohnanspruchs stillschweigend.*)

2. Das gilt nicht unbegrenzt. War der Generalunternehmer in erster Instanz gegen den Auftraggeber erfolglos, braucht der Subunternehmer nicht abzuwarten, bis auch die Berufung abgeschlossen ist, sondern darf nun gleich klagen.*)

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IBRRS 2002, 0206
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Celle, Urteil vom 01.11.2001 - 13 U 148/00

Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Klage eines Unternehmers, der wegen Behinderungen bei der Ausführung seiner Leistung Schadensersatz gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B oder Entschädigung gemäß § 642 BGB gegenüber dem Auftraggeber geltend macht.*)

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IBRRS 2002, 0205
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft auf erstes Anfordern

BGH, Urteil vom 24.01.2002 - IX ZR 204/00

Zum Einwand aus § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB gegenüber dem Anspruch des Unternehmers aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, die ihm aufgrund einer im Bauvertrag enthaltenen Sicherungsabrede erteilt wurde.

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IBRRS 2002, 0201
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 21 U 92/01

Auch bei Vereinbarung einer preiswerten Ausführungsart schuldet der Auftragnehmer eine jedenfalls normale und übliche Qualität bzw. Haltbarkeit seiner Arbeiten (hier: Anstrich von Fenstern). Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Auftraggeber eine ungeeignete Ausführungsart vorschreibt und der Auftragnehmer auf die Ungeeighetheit nicht hingewiesen hat (§§ 13 Nr. 3, 4 Nr. 3 VOB/B).*)

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IBRRS 2002, 0196
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2001 - 21 U 81/01

1.) Erklärt der Auftraggeber in einem Abnahmeprotokoll nach § 12 Nr. 4 VOB/B, das als " Ergebnis der Abnahme" überschrieben ist, er behalte sich noch eine weitere Untersuchung von Teilbereichen der Werkleistung vor (hier: Kamerabefahrung des verlegten Kanals), liegt darin die Billigung des Werkes als im wesentlichen vertragsgemäß, so dass eine Abnahme vorliegt.

2.) Eine Frist zur Mitteilung, ob der Werkunternehmer die Nachbesserung an einem vorgegebenen Termin durchführen wolle, steht einer Fristsetzung im Sinne des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B nicht gleich.

3.) Stellt der Auftragnehmer lediglich seine Verantwortlichkeit für festgestellte Schäden an seinem Werk in Abrede, macht dies eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nach § 13 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nicht entbehrlich. Dies gilt auch, soweit der Auftragnehmer im nachfolgenden Schadensersatzprozess seine Einstandspflicht aus prozesstaktischen Gründen bestreitet.

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IBRRS 2002, 0195
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

EuGH, Urteil vom 10.05.2001 - C-144/99

Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen verstoßen, dass es nicht die für die vollständige Umsetzung der Artikel 4 Absatz 2 und 5 der Richtlinie in das niederländische Recht erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.*)

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IBRRS 2002, 0192
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mittellohn

OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2001 - 1 U 2046/98

Bei einem VOB-Bauvertrag gelten die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages auch für Nachtragsleistungen, also auch der dort zugrundegelegte Mittellohn.

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IBRRS 2002, 0189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 28/00

Zur Abgrenzung einer zusätzlichen Leistung zu einem bestehenden Werkvertrag von einem selbständigen Auftrag.

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IBRRS 2002, 0187
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachprüfung durch Mitgliedsstaaten wegen mangelnder Umsetzung?

EuGH, Urteil vom 17.09.1997 - Rs. C-54/96

Aus Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ergibt sich nicht, daß mangels Umsetzung dieser Richtlinie innerhalb der hierzu vorgesehenen Frist die zur Nachprüfung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten auch zur Nachprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge befugt sind. Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann. Unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles hat das nationale Gericht insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor denselben Instanzen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind.*)




IBRRS 2002, 0186
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers

EuGH, Urteil vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96

1.) Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge unterscheidet zwischen den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die nicht gewerblicher Art sind, einerseits und den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die gewerblicher Art sind, andererseits. *)

2.) Der Begriff der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art schließt Aufgaben nicht aus, die von Privatunternehmen erfüllt werden oder erfüllt werden könnten. *)

3.) Die Eigenschaft einer Stelle als Einrichtung des öffentlichen Rechts hängt nicht davon ab, welchen Anteil die Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art an der Tätigkeit der betreffenden Stelle ausmacht. Es ist ebenfalls unerheblich, ob von einer separaten juristischen Person, die zu derselben Gruppe oder demselben Konzern gehört, gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. *)

4.) Nach Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50 ist das Vorliegen von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art objektiv zu beurteilen und die Rechtsform der Bestimmungen, in denen diese Aufgaben genannt sind, insoweit unerheblich. *)




IBRRS 2002, 0181
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 19/00

Das Einverständnis eines Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung umfaßt in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche.

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IBRRS 2002, 0171
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 488/00

Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an die Darlegung einer mangelhaften Abdichtung, wenn er nach seiner Behauptung darauf zurückzuführende Feuchtigkeitserscheinungen im Bauwerk vorträgt. Er muß weder darlegen, warum Nachbesserungsversuche gescheitert sind, noch welchen Weg die Feuchtigkeit im Bauwerk genommen hat.

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IBRRS 2002, 0170
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 206/00

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einem "Schuldbekenntnis am Unfallort" finden im Vertragsrecht keine Anwendung.

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IBRRS 2002, 0158
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis

BGH, Urteil vom 08.01.2002 - X ZR 6/00

Besteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede, können darin nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluß eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrages vom Besteller zu vergüten sein.*)

Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen, unabhängig davon, ob die Parteien über die neue Preisgestaltung eine Einigung erzielt haben.*)

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IBRRS 2002, 0157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.01.2002 - X ZR 233/00

1. Die Verzögerung der Eröffnung oder die behördliche Androhung der Schließung eines Geschäftslokals können Ausnahmesituationen sein, die es rechtfertigen, davon abzusehen, den Unternehmer unter Fristsetzung zur Beseitigung eines Mangels des Werks aufzufordern.

2. Eine vom Zuwarten auf die Mangelbeseitigung durch den Unternehmer ausgehende Störung ist nicht unerheblich und kann daher eine sofortige eigene Mangelbeseitigung durch den Besteller rechtfertigen, wenn an einem Freitag von einer Behörde die Schließung eines Geschäftsbetriebs zu Beginn der kommenden Woche für den Fall angedroht wird, daß bis dahin der Grund für die von dem Geschäftsbetrieb ausgehenden Emissionen nicht beseitigt sind, und der die Emissionen auslösende Mangel des Werks erst im Zuge der vom Besteller am Tag der Androhung eingeleiteten Arbeiten zum Abstellen der Emissionen zu Tage tritt.

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IBRRS 2002, 0152
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2001 - 11 U 3/00

Die Berufung auf ein Aufrechnungsverbot ist treuwidrig, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder aber schlüssig und begründet, also entscheidungsreif ist und der Rechtsstreit, in dem sich der Schuldner auf die Aufrechnung beruft, durch die Berufung auf die Aufrechnung nicht verzögert wird. Vor allem ist die Berufung auf das Aufrechnungsverbot aber ausgeschlossen, wenn ein Vermögensverfall oder Konkurs des Gegners droht oder eingetreten ist.

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IBRRS 2002, 0149
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden

EuGH, Urteil vom 26.09.2000 - Rs. C-225/98

1.) Die Französische Republik hat bei verschiedenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betreffend den Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord, die in einem Zeitraum von drei Jahren untersucht wurden, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag sowie aus den Artikeln 12 Absatz 5, 26 und 29 Absatz 2 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 und aus den Artikeln 8 Absatz 3, 11 Absatz 5, 22 Absatz 2 und 30 Absatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen. *)

2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. *)

3.) Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten. *)

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IBRRS 2002, 0142
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge

EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Rs. C-81/98

1.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b in Verbindung mit Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluß vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Vertragsschluß Schadensersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. *)

2.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 89/665 ist nicht dahin auszulegen, daß die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten ungeachtet des Fehlens einer Zuschlagsentscheidung, deren Aufhebung im Rahmen einer Nachprüfung beantragt werden könnte, zur Nachprüfung unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen befugt sind. *)

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IBRRS 2002, 0130
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verkehrssicherungspflicht

BGH, Urteil vom 24.01.2002 - III ZR 103/01

Zur Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe, die zu einer Fußgängerunterführung gehört.*)

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IBRRS 2002, 0126
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.09.2001 - 3/5 O 18/01

Um die Rechtsfolgen nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 Satz 2 VOB/B auszulösen, bedarf es vor Abgabe der Einzahlungsaufforderung unter Nachfristsetzung der Einigung auf ein Geldinstitut oder der Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, diesem die Auswahl des Geldinstitutes zu überlassen, wenn der Vertrag keine Regelung hierüber enthält.

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IBRRS 2002, 0124
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Bamberg, Urteil vom 31.05.2001 - 1 U 20/00

Arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Auftragnehmer sich der Leistungsabweichung bewusst ist und davon ausgeht, dass sie dem Auftraggeber nicht bekannt ist.

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IBRRS 2002, 0120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001 - 22 U 5/01

1. Ein Bauherr, der weiß, dass in dem Baugrund ein Stromkabel verlegt ist, darf sich nicht darauf verlassen, dass die ihm mitgeteilte Lage genau zutrifft, muss vielmehr mit einem erheblich abweichenden tatsächlichen Verlauf des Kabels rechnen und dessen genaue Lage durch Suchgräben ermitteln.

2. Daraus, dass die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des Rechts, auf dem belasteten Grundstück eine Kabeltrasse zu verlegen und zu betreiben, fehlt, kann kein Mitverschulden des Eigentümers des Kabels an dessen Beschädigung hergeleitet werden.

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IBRRS 2002, 0119
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2001 - 24 U 70/01

1. Aus der Gefahr, dass Bauarbeiter ein Nachbargrundstück betreten, lässt sich ein allgemeines zivilrechtliches Bauverbot nicht begründen.

2. Duldungsansprüche aus Landesnachbarrechtsgesetzen sind im Falle des Widerspruchs des Nachbarn vor Ausführung der Arbeiten gerichtlich geltend zu machen.

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IBRRS 2002, 0101
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BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 305/99

1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen.

2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld".*)

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IBRRS 2002, 0100
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00

Der Prüfvermerk eines Architekten auf der Rechnung eines Unternehmers ist eine Wissenserklärung des Architekten seinem Auftraggeber gegenüber, daß die Rechnung fachlich und rechnerisch richtig ist. Der Prüfvermerk ist in der Regel keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers Dritten gegenüber.

a) Aufgrund der Risikoverteilung des Werkvertrages trägt der Unternehmer grundsätzlich das Erfüllungsrisiko für die versprochene Leistung unabhängig von dem dafür erforderlichen Aufwand. Diese Risikoverteilung gilt auch für die Pflicht des Unternehmers zur Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung.

b) Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung ist nur dann gerechtfertigt, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht, so daß die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist.

c) Der Maßstab für das objektiv berechtigte Interesse des Bestellers an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, auch durch eine Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung, ist der vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Werkes.




IBRRS 2002, 0098
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BauvertragBauvertrag
Verkehrssicherungspflicht

BGH, Beschluss vom 08.01.2002 - VI ZR 364/00

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Arbeitern, die Bauarbeiten an einer Bahnstrecke ausführen.*)

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IBRRS 2002, 0091
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BauvertragBauvertrag
Abnahme des Gebäudes

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2001 - 22 U 66/01

1. Abnahme von Arbeiten an Gegenständen, die sich - wie hier - im Besitz des Bestellers befinden, ist die Anerkennung des vollendeten Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung.

2. Die Übergabe der Schlüssel beim Erwerb eines Gebäudes kann einen besonderen, förmlichen Akt der körperlichen Übertragung und Entgegennahme des Objektes darstellen. Voraussetzung der Abnahme ist allerdings die Vollendung des Werkes, so dass eine stillschweigende Billigung trotz Benutzung ausscheidet, wenn die Leistung noch nicht im wesentlichen fertig ist.

3. Der Auftraggeber hat trotz fehlender Abnahme analog § 633 Abs. 2 S. 3 BGB dann keinen Mangelbeseitigungsanspruch, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Mangelbeseitigung erzielbaren Erfolg steht.

4. Ein berechtigtes Interesse des Bestellers an der Beseitigung, insbesondere eine spürbare Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Werkes schließen den Unzumutbarkeitseinwand regelmäßig.

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