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Sachgebiet: Bauvertrag

7761 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2828
BauvertragBauvertrag
Nachträgliche Raumänderung muss Installateur nicht berücksichtigen

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.08.2002 - 17 U 139/01

1. Um die Behauptung einer unzureichenden Heizleistung zu untermauern, muss der Bauherr im Einzelnen vortragen, unter welchen Bedingungen welche Temperaturen in den vermieteten Räumlichkeiten gemessen worden sind.

2. Werden Räume nachträglich abgeteilt, so kann dem Unternehmer nicht vorgeworfen werden, dass er diese nach der Installation der Klimageräte erfolgten Änderungen nicht berücksichtigt hat.

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IBRRS 2003, 2827
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Werklohnansprüchen

OLG Naumburg, Urteil vom 28.11.2002 - 4 U 126/02

1. Behauptet der Unternehmer die Abrechnung nach Einzelpreisen, so kann der Bauherr diese Behauptung nur erheblich bestreiten, wenn er zumindest darlegt, auf welchen Pauschalpreis – die einzige Alternative zu Einzelpreisen – sich die Parteien geeinigt haben sollen.

2. Hat der Bauherr die Arbeiten im eigenen Namen in Auftrag gegeben und auch – zumindest teilweise – selbst bezahlt, so ist allein zwischen den Parteien ein Vertrag zu Stande gekommen, da der Bauherr eine mögliche Stellvertretung für einen Miteigentümer nicht offen gelegt hat, § 164 Abs. 2 BGB.

3. Grundsätzlich ist die Errichtung und Vermietung von Häusern nicht als Gewerbebetrieb, sondern als private und nicht gewerbliche Kapitalanlage anzusehen, so dass Werklohnansprüche aus derartigen Baumaßnahmen gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in der kurzen Frist von zwei Jahren verjähren. Dies gilt selbst für die Vermietung in großem Umfang zur Alterssicherung, solange nicht die Vermietung als eine auf Gewinn ausgerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle betrieben wird.

4. Jedoch gilt bei Kaufleuten gemäß § 344 Abs. 1 HGB die Vermutung, dass auch Aufträge für von ihm privat errichtete Mietshäuser zu seinem Gewerbebetrieb gehören. Kann der Auftragnehmer daher beweisen, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, so obliegt es diesem, darzulegen, dass die Leistung (ausnahmsweise) nicht für seinen Gewerbebetrieb erbracht worden ist. Gelingt ihm dies nicht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 196 Abs. 2 BGB vier Jahre.

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IBRRS 2003, 2764
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überprüfungspflicht bezüglich Nachunternehmer

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2002 - 11 U 1142/02

1. Ein Bauunternehmer ist nicht verpflichtet, die Leistung des Nachunternehmers darauf zu überprüfen, ob die eigene Vorleistung fachgerecht zu Ende geführt wird.*)

2. Ist der Auftraggeber gleichzeitig Bauleiter, muss er sich ein hälftiges Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er bei unklarer Ausschreibung nicht durch die Aufsicht dafür sorgt, dass die komplizierte Zusammenarbeit von zwei Gewerken richtig funktioniert.*)

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IBRRS 2003, 2763
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung von Nachträgen aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag

OLG Dresden, Urteil vom 15.01.2003 - 11 U 283/02

Der Nachunternehmer hat einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Hauptunternehmer auf Bezahlung von Nachträgen, wenn der Hauptunternehmer seinerseits diese Nachträge dem Auftraggeber gegenüber mit GU-Zuschlag abgerechnet hat.*)

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IBRRS 2003, 2758
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Steuerungs-Software keine "Arbeiten bei Bauwerken"

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2003 - 18 U 207/02

1. Instandsetzungs- und Umbauarbeiten sind dann als "Arbeiten bei Bauwerken" anzusehen, wenn entsprechende Leistungen bei Neuerrichtung "Arbeiten bei Bauwerken" wären und wenn sie nach Umfang und Bedeutung solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind. Denn auf derartige Instandsetzungsarbeiten trifft der gesetzgeberische Grund für die längere Verjährungsfrist bei Bauwerksarbeiten nach der ähnlichen Interessenlage gleichermaßen zu. Auch bei solchen Instandsetzungsarbeiten besteht allgemein die Gefahr, dass Mängel erst nach Jahren erkannt werden.

2. Geistige Leistungen, die der Errichtung eines Bauwerks dienen, sind der Errichtung des Bauwerks zuzuordnen. Auch für sie gilt die Verjährungsregelung des § 638 BGB a.F. für Bauwerke. Geistige Leistungen, die der Errichtung eines Bauwerks dienen, sind vor allem die Leistungen der Architekten, Statiker, Vermessungsingenieure und weiteren Ingenieure, die bestimmungsgemäß ihre Verkörperung im Bauwerk finden.

3. Dagegen gilt für die Erstellung eines Software-Programms zur Steuerung, Regelung und Überwachung von zwei Heizkesseln keine 5jährige Verjährungsfrist, weil es sich hierbei nicht um „Arbeiten bei Bauwerken“ i.S.d. § 638 BGB a.F. handelt.

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IBRRS 2003, 2753
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbarrecht - Bauherr haftet für Schäden durch Baugrube am Nachbarhaus

OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2003 - 11 U 726/02

Ein Bauunternehmer, der ohne planerische Vorgabe neben bestehenden Gebäuden eine Baugrube aushebt, haftet dem Eigentümer des Nachbargebäudes für Schäden durch die Baugrube. Es hilft ihm im Verhältnis zum Nachbarn nichts, wenn der Bauherr ihm die Sicherungsmaßnahmen vorenthält, die der Statiker des Bauherrn vorgeschlagen hatte.*)

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IBRRS 2003, 2752
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abnahme der Werkleistung

OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2003 - 11 U 696/02

Der Bauherr nimmt konkludent die Werkleistung ab, wenn er sich nach mehreren Besichtigungen mit dem Unternehmer über die Höhe der noch zu erstellenden Schlussrechnung mit Zu- und Abschlägen einigt, auch wenn die in mehrseitigen Listen aufgeführten Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachgebessert sind.*)

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IBRRS 2003, 2750
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauherr trägt Kontaminationsrisiko

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2003 - 2 U 49/00

1. Wird in einem VOB-Vertrag das so genannte Kontaminationsrisiko nicht geregelt, ist dieses nach der ebenfalls zum Vertrag gehörenden VOB Teil C zu klären.

2. Gemäß DIN 18299 Abschnitt 3.3 i.V.m. Abschnitt 4.2.1 sind die weiteren Maßnahmen bei Antreffen von Schadstoffen in Böden Besondere Leistungen.

3. Sind diese im Vertrag nicht beschrieben, kann der Auftragnehmer für den Mehraufwand aus der Entsorgung von belastetem Erdmaterial eine zusätzliche Vergütung verlangen.

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IBRRS 2003, 2734
BauvertragBauvertrag
Auslegung eines Vergleiches

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 532/02

1. Zur Auslegung eines Vergleiches über die Schlussabrechnung zweier Bauvorhaben, in dem in einer handschriftlichen Anlage die einzelnen Rechnungsposten aufgeführt sind.

2. Zur Frage der Auslegung, ob eine Zahlung die Vergleichssumme oder die Sicherungseinbehalte betrifft.

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IBRRS 2003, 2733
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmer für Verzögerung verantwortlich:Kein Abzug "neu für alt"

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 29/02

1. Die von den Parteien eines Bauvertrages vereinbarte förmliche Abnahme steht der Annahme einer stillschweigenden Abnahme nicht entgegen, wenn der Unternehmer die Schlussrechnung übersendet, ohne die förmliche Abnahme zu fordern. Dadurch bringt er nämlich zum Ausdruck, dass er auf eine solche keinen Wert legt.

2. Der Unternehmer kann sich nicht auf die Verletzung der Schadensminderungspflicht durch den Besteller berufen, wenn die dem Besteller vorgeworfene jahrelange Untätigkeit allein darauf beruht, dass der Unternehmer die Mängel und seine Verantwortlichkeit hierfür bestreitet und somit erst der vorliegende Prozess geführt werden muss. Eine Sanierung vor der Feststellung der streitigen Punkte ist dem Besteller nicht zuzumuten.

3. Ein Abzug „neu für alt“ kommt ebenfalls nicht in Betracht, wenn der Unternehmer durch die von ihm durchgeführte unzureichende und mangelhafte Nachbesserung bzw. das Ablehnen weiterer Nachbesserung selbst dazu beigetragen hat, dass sich die Schadensbeseitigung so lange hinauszögert.

4. Der Schadensersatzanspruch aus § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B umfasst auch die Privatgutachterkosten.




IBRRS 2003, 2731
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Formmangel wegen unterlassener Mitbeurkundung von Bauplänen

OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2003 - 21 U 80/02

1. Baupläne können die vertraglich geschuldete Ausführung eines Bauvorhabens auch dann näher festlegen, wenn der notarielle Kauf-/Erwerbervertrag sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufführt. Der Formmangel eines derartigen notariellen Vertrages kann gemäß § 313 Satz 2 BGB geheilt werden.*)

2. Die zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten sind erst dann unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung zu erzielende Erfolg in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht.

3. Das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung muss mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände gegen Treu und Glauben verstoßen.




IBRRS 2003, 2717
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mietausfälle sind enge Mangelfolgeschäden

BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02

a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.*)

b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.*)

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IBRRS 2003, 2715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist ein Bauvertrag formbedürftig?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2003 - 13 U 51/02

Eine Formbedürftigkeit des Bauvertrages ist schon dann zu bejahen, wenn nach den Vorstellungen der Partner des Grundstückskaufvertrages dieser geschlossen wird, um die Ausführung des Bauvertrages zu ermöglichen.




IBRRS 2003, 2697
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsorgliche Streitverkündung an NU - anwaltl. Sorgfaltspflicht?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.09.2003 - 11 U 177/01

Wendet der Bauherr gegen den Vergütungsanspruch des Generalunternehmers Mängel ein, die ein Nachunternehmer verursacht haben könnte, muss der Anwalt des Generalunternehmers seinem Mandanten nur dann zu einer Streitverkündung raten, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Regressanspruch bestehen.

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IBRRS 2003, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft auf erstes Anfordern: AGB oder Individualvereinbarung?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2003 - 3/10 O 179/02

Die Rechtsprechung des BGH, nach der das Aushandeln von Vertragsklauseln im Sinne des AGB-Rechts voraussetzt, dass der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt ernsthaft zur Disposition stellt, gilt nicht, wenn der Vertragspartner ein wirtschaftlich erfahrenes Großunternehmen ist, von der fraglichen Klausel Kenntnis hat und auf ein Aushandeln erkennbar keinen Wert legt.

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IBRRS 2003, 2679
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - PKH für streitverkündeten Handwerker bei Klage gg. Architekten

OLG Hamm, Beschluss vom 30.06.2003 - 23 W 42/03

1. Voraussetzungen der Bewilligung von PKH für den Streitverkündeten.*)

2. Hat der Auftraggeber aus Kostengründen auf eine Ausführungsart verzichtet, die der bauausführende Handwerker ihm gegenüber als notwendig bezeichnet hat, so kann dies die Haftung des Architekten aus mangelhafter Bauaufsicht und unterlassener Hinweispflicht für dieses Gewerk ausschließen oder zumindest einschränken.

3. Die im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer vereinbarte kurze Verjährungsfrist nach VOB/B versteht sich nicht als "pactum de non petendo" zugunsten des Architekten als weiterem Gesamtschuldner neben dem Bauunternehmer im Sinne eines "gestörten Gesamtschuldverhältnisses".

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IBRRS 2003, 2678
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wiederaufnahme der Arbeiten nach Brandunterbrechung

OLG Köln, Urteil vom 06.06.2003 - 19 U 217/02

1. Nach Unterbrechung der Montagetätigkeit infolge eines Brandereignisses wird die Fortführung der Tätigkeiten erst fällig, wenn der Bauherr dem Unternehmer mitteilt, dass die von ihm (dem Bauherrn) zu gewährleistende Stromversorgung wieder hergestellt ist und er den Unternehmer gleichzeitig zur Wiederaufnahme der Restarbeiten auffordert. Der Unternehmer selbst ist nicht verpflichtet, nachdem er die entsprechende Behinderung angezeigt hat, von sich aus nach Möglichkeiten für eine Zufuhr von Strom in ausreichender Dimensionierung zu suchen.

2. Mit dieser Fälligkeit der Wiederaufnahme der Arbeiten ist der Unternehmer indes nicht zur sofortigen Fertigstellung seiner Arbeiten verpflichtet. Die Wiederaufnahme der Arbeiten umfasst vielmehr zunächst lediglich die Verpflichtung, in angemessener Frist unter Berücksichtigung der weiteren, von ihm auszuführenden Arbeiten für andere Kunden eine Neudisposition der erforderlichen Arbeiten vorzunehmen und diese sodann zur Ausführung zu bringen.

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IBRRS 2003, 2672
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauliche Anordnung eines Stapelparkers

OLG München, Urteil vom 28.08.2003 - 6 U 2593/03

Ist die vermietete obere Stellfläche eines sog. Stapelparkers weder in einem verkehrsgerechten noch in einem verkehrssicheren Zustand, weil sie entgegen den sicherheitstechnischen Anforderungen des TÜV im hinteren Bereich keine Fußleiste aufweist und die vorhandene Knieleiste gegenüber dem Handlauf in Richtung auf die Garagenrückwand versetzt angeordnet ist, sodass sich eine so beträchtliche Öffnung ergibt, dass eine Person, wie geschehen, in die Tiefe stürzen kann, wirkt eine solcherart geschaffene Gefahrenquelle haftungsbegründend, weil sich für jeden objektiv Urteilenden die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Inhalt von Verkehrssicherungspflichten durch technische Regelwerke, insbesondere durch Unfallverhütungsvorschriften, konkretisiert wird, denn sie dienen auch außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs als Maßstab für verkehrsgerechtes Verhalten, sodass ihre Verletzung in der Regel auf Verschulden schließen läßt.*)

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IBRRS 2003, 2668
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträgliche Stundenlohnvereinbarung

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 79/02

a) Enthält der Vertrag keine Vereinbarung über die Vergütung von Stundenlohnarbeiten, dann können die für eine nachträgliche konkludente Stundenlohnvereinbarung erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen in der Regel nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen durch den Bauleiter hergeleitet werden.*)

b) Eine nachträgliche Stundenlohnvereinbarung erfordert eine entsprechende Vollmacht desjenigen, der die Stundenlohnnachweise unterzeichnet.*)

c) Die Ermächtigung eines Bauleiters oder Architekten, Stundenlohnnachweise abzuzeichnen, ist keine Vollmacht zum Abschluß einer Stundenlohnvereinbarung.*)

d) Nimmt der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß, ist es im Regelfall ausreichend, wenn der Auftraggeber die Richtigkeit der vom Auftragnehmer angesetzten Massen im Werklohnprozeß erheblich bestreitet.*)

e) Hat der Auftraggeber die einseitig ermittelten Massen des Auftragnehmers bestätigt und ist aufgrund nachfolgender Arbeiten eine Überprüfung der Massen nicht mehr möglich, dann muß der Auftraggeber im Prozeß vortragen und beweisen, welche Massen zutreffen oder daß die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind.*)




IBRRS 2003, 2659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 99/01

Beurteilt das Landgericht die Ansprüche der Parteien eines Bauvertrages nach Kündigung als Abrechnungsverhältnis und weist es die Werklohnklage ab, so liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht der Klage teilweise stattgibt und dabei eine vom Besteller geltend gemachte Position mit einem höheren als vom Landgericht berechneten Betrag in seine Abrechnung einstellt.*)

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IBRRS 2003, 2657
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Bedingte Bürgschaft

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - IX ZR 333/00

Erklärt der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Schuldner, er erkenne das Absonderungsrecht eines Dritten an der vom Schuldner gerichtlich geltend gemachten Forderung an und werde deshalb insoweit keine Verwertung vornehmen, bringt er damit in der Regel zum Ausdruck, daß er die Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits ablehnt.*)

Erhält der Gläubiger vom Kreditinstitut seines Vertragspartners eine Bürgschaft zur Sicherung einer vertraglich geschuldeten Anzahlung, soll die Sicherheit jedoch erst in Kraft treten, wenn die Anzahlung bei der Bank "bedingungslos und auflagenfrei" eingegangen ist, kommt zwischen Gläubiger und Kreditinstitut ein Treuhandauftrag zustande, wenn der Gläubiger dem Kreditinstitut die Auflage erteilt, die Auszahlung dürfe erst nach Freigabe durch ihn erfolgen, und das Kreditinstitut die geleistete Zahlung nicht zurückweist.*)

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IBRRS 2003, 2650
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist eine Abschlagsrechnung prüffähig?

OLG Bremen, Urteil vom 09.07.2003 - 1 U 72/02

1. Eine Abschlagsrechnung nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B ist prüffähig, wenn sie zumindest zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Zivilgerichts und unter Berücksichtigung des Prozessvortrages des Auftragnehmers prüfbar ist.*)

2. Für die Prüfbarkeit der Abrechnung kommt es auf das Verständnis eines Fachkundigen, z.B. des Architekten des Auftraggebers, an.*)

3. Eine von dem Architekten des Auftraggebers geprüfte Rechnung ist i.d.R. als prüffähig anzusehen.*)

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IBRRS 2003, 2649
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Außerordentliche Kündigung als freie Kündigung?

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 218/02

a) Eine Kündigung, die ausschließlich für den Fall erklärt wird, daß ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 bis 4 VOB/B vorliegt, ist unwirksam, wenn ein solcher Grund nicht gegeben ist.*)

b) Ob eine außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages auch als freie Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB oder nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B verstanden werden kann, richtet sich nach dem Inhalt der Kündigungserklärung.*)

c) Im Regelfall ist die Kündigung eines Bauvertrages dahin zu verstehen, daß auch eine freie Kündigung gewollt ist. Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muß sich das aus der Erklärung oder den Umständen ergeben.*)

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IBRRS 2003, 2632
BauvertragBauvertrag
Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages

KG, Urteil vom 11.11.2002 - 24 U 278/01

1. Die grundsätzlich nach § 8 Nr. 3 VOB/B erforderliche Fristsetzung und Kündigungsandrohung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Auftragnehmer ernsthaft und endgültig die weitere Vertragserfüllung verweigert.

2. Gemäß der VOB 1996 kann eine Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn der Auftragnehmer in Konkurs gerät. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bereits bei Beantragung des Insolvenzverfahrens wurde erst mit der Neufassung in der Ausgabe 2000 in die VOB aufgenommen.

3. Eine außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages kann nur dann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille seiner Erklärung gegenüber dem Empfänger erkennbar zum Ausdruck kommt. Eine Umdeutung kommt daher nur dann in Betracht, wenn eindeutig ist, dass der Auftraggeber den Vertrag nicht mehr fortsetzen will und die Folgen einer freien Kündigung in Kauf nehmen will.

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IBRRS 2003, 2626
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
An welcher Stelle ist ein vereinbarter Schallschutzwert zu messen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2003 - 24 U 231/01

1. Der Messpunkt zur Ermittlung der Geräuschentwicklung einer technischen Anlage liegt, sofern die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben, unmittelbar an der Anlage selbst.

2. Werden vertraglich vereinbarte Höchstgrenzen überschritten, ist die Werkleistung selbst dann mangelhaft, wenn die Einhaltung des Leistungsziels technisch nicht möglich ist.

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IBRRS 2003, 2621
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klausel der öffentlichen Hand

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.06.2002 - 1 U 26/01

Zur Frage der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln der öffentlichen Hand in Bauverträgen.

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IBRRS 2003, 2609
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft umfasst nicht entferntere Folgeschäden

OLG Koblenz, Urteil vom 27.02.2003 - 5 U 878/02

1. Einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B bedarf es nicht für Mangelfolgeschäden, die neben den schadensstiftenden Mängeln des Werkes stehen.

2. Dies gilt darüber hinaus und allgemein für Mangel- und Mangelfolgeschäden, die für den Auftragnehmer nicht nachbesserungsfähig sind.

3. Folgeschäden, die mit dem Mangel eng und unmittelbar zusammenhängen, sind in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. einbezogen. Entferntere Mangelfolgeschäden sind nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu beurteilen.

4. § 13 Nr. 7 VOB/B Abs. 2 erfasst die entfernteren Mangelfolgeschäden, die im gesetzlichen Werkvertragsrecht dem Anspruchsbereich der positiven Vertragsverletzung zugeordnet werden.

5. Diese entfernteren Folgeschäden, die sich entweder aus positiver Vertragsverletzung ergeben oder auf § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B gestützt sind, werden von einer Gewährleistungsbürgschaft nicht erfasst.

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IBRRS 2003, 2596
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme

BGH, Urteil vom 18.02.2003 - X ZR 245/00

1. Ist eine werkvertragliche Leistung nicht vollständig erbracht, kann eine stillschweigende Abnahme des Werkes nur bei Vorliegen gewichtiger Umstände angenommen werden; ein Abnahmewille kann in einem solchen Fall trotz Übernahme des Werkes nicht unterstellt werden.

2. Veranlaßt ein Angestellter im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner zu dessen Vorteil durch Täuschung seinen Geschäftsherrn zum Abschluß eines Vertrages, der diesem zum Nachteil gereicht, so ist dieser Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.

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IBRRS 2003, 2581
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Aufrechnungslage entstanden?

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2003 - 21 U 7/02

Anfechtungsgegenstand muss nicht die Rechtshandlung als solche, sondern kann auch ihre die Gläubiger benachteiligende Wirkung sein, und zwar auch dann, wenn diese im Kausalverlauf einen Schritt ferner liegt als unanfechtbare Wirkungen.

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IBRRS 2003, 2577
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Reparaturarbeiten an einem Fahrgeschäft

BGH, Urteil vom 10.06.2003 - X ZR 86/01

Gemäß § 634 Abs. 1 BGB a.F. erlischt der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, wenn diese nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben werden. Es besteht jedoch nach Ablauf der Frist bis zum Vollzug der Rückabwicklung ein Schwebezustand. Solange dieser Schwebezustand andauert, ist der Besteller gehalten, Schaden abzuwenden oder zu mindern.

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IBRRS 2003, 2575
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Auslegung einer Bürgschaftserklärung

BGH, Urteil vom 01.07.2003 - XI ZR 363/02

Eine Bürgschaftserklärung muß neben dem Verbürgungswillen sowie den Personen des Gläubigers und des Schuldners auch die zu sichernde Hauptforderung hinreichend deutlich bezeichnen.

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IBRRS 2003, 2568
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Befristung einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2002 - 23 U 248/01

1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV kann nicht so ausgestaltet werden, dass sie sich entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt sukzessive reduziert (abschichtet). Auch eine Befristung ist nach dem Sicherungszweck der MaBV unwirksam.

2. Eine solche Bürgschaft geht auch im Falle des Erlöschens des Hauptanspruchs im Insolvenzverfahren nicht unter, sondern steht dem Berechtigten verselbständigt weiterhin zur Verfügung.

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IBRRS 2003, 2558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bewertungs- und Freigabeklauseln unwirksam?

OLG Jena, Urteil vom 21.01.2003 - 5 U 1473/01

Eine Regelung innerhalb einer Globalabtretung, dass Sicherheiten von mindestens 100 + 80 % des Betrags der zu sichernden Forderungen zu stellen sind, wobei eine Freigabe erst dann erteilt wird, wenn die Sicherheiten 120 % dieses Betrages übersteigen, ist unwirksam. Solche formularmäßigen Bewertungs- und Freigabeklauseln sind, da grundsätzlich nur eine Deckungsgrenze von 110 % anzuerkennen ist, sittenwidrig.

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IBRRS 2003, 2546
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ende der Frist nach § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.07.2003 - 16 U 79/02

1. Die Beschränkung der Abtretung einer Forderung durch eine Anzeigepflicht des Gläubigers an den Schuldner und ein Weiterabtretungsverbot stehen einem Abtretungsverbot nach § 399 Fall 2 BGB gleich.*)

2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei gleichartigen Forderungen ist als Aufrechnungserklärung umzudeuten.*)

3. Die Frist nach § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B endet nicht 12 Tage nach Einreichung der Rechnung des Nachunternehmers, sondern 12 Tage nach Prüfung der vom Nachunternehmer eingereichten Schlussrechnung.*)

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IBRRS 2003, 2526
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung der Prüfungspflicht des Fliesenlegers

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.05.2003 - 17 U 227/01

1. Der Auftraggeber oder der Architekt können eigene Überprüfungen hinsichtlich der auszuführenden Leistungen vornehmen und deren Ergebnis dem Auftragnehmer als fachliche Vorgabe setzen, so dass dieser in seinen Prüfungspflichten beschränkt wird.

2. Demzufolge kann ein Fliesenleger auf eine eigene Feuchtigkeitsmessung verzichten wenn ihm der Architekt mitteilt, er habe mit dem Estrichleger zusammen die Verlegereife des Estrichs geprüft und gebe den Boden zur Verlegung frei.

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IBRRS 2003, 2525
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Verjährungsunterbrechung durch selbständiges Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 360/02

a) Das in Prozeßstandschaft vom Verwalter gegen den Veräußerer einer Wohnungsanlage wegen Mängeln eingeleitete selbständige Beweisverfahren unterbricht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber, wenn diese den Verwalter dazu ermächtigt haben.*)

b) Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter ermächtigt wird, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in die Wege zu leiten, kann dahin ausgelegt werden, daß der Verwalter das Beweisverfahren in gewillkürter Prozeßstandschaft durchführen darf.*)

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IBRRS 2003, 2524
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Folgen hat die Unterschrift auf Stundenzetteln?

OLG Celle, Beschluss vom 22.04.2003 - 7 U 28/03

Der Auftraggeber ist an die Mengen von ordnungsgemäß gegengezeichneten Stunden gebunden, es sei denn, er kann beweisen, dass der berechnete und gegengezeichnete Aufwand in einem groben Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen steht und dass er diese Unrichtigkeiten bei Unterzeichnung nicht kannte und mit ihnen auch nicht rechnen musste.

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IBRRS 2003, 2517
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsverlängerung bei Abschluss eines Wartungsvertrages

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2003 - 5 U 13/01

Die Vertragsparteien können die Verlängerung der Gewährleistung von dem Abschluss eines Wartungsvertrages abhängig machen. Dies kann sich auch aus den Gesamtumständen ergeben.*)

Wird der Wartungsvertrag vorzeitig beendet, so kann sich die Gewährleistungsfrist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung wieder verkürzen.*)

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IBRRS 2003, 2513
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BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsausschluss durch Individualvereinbarung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.04.2003 - 7 W 29/02

1. Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser ist auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen erörtert worden ist.

2. Ist in einem selbstständigen Garantievertrag geregelt, dass Rechte aus diesem Vertrag innerhalb einer 5-Jahresfrist notfalls gerichtlich geltend zu machen sind und dass sich der Käufer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen umgehend Klarheit über die Beschaffenheit des Werkes verschaffen muss, so handelt es sich bei dieser vereinbarten Frist um eine Ausschlussfrist.

3. Auf einen selbstständigen Garantievertrag sind die Gewährleistungsvorschriften gemäß §§ 633 ff BGB a.F. nicht anwendbar. Deshalb ist die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht einer Klaqgeerhebung gleichzusetzen, so dass dieses Verfahren keinerlei Einfluss auf den Ablauf der 5-Jahresfrist hat.

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IBRRS 2003, 2461
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Heizungsanlage

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2001 - 12 U 107/00

1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag beim Einbau einer Heizungsanlage.

2. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres Zweckes handelt es sich bei einer Heizungsanlage regelmäßig um eine zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sache im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB, die damit als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes anzusehen ist. Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn die Heizung nur zu einem vorübergehenden Zweck eingefügt wurde (§ 95 Abs. 2 BGB).

3. Das Einfügen eines Gegenstandes in ein Gebäude erfolgt nicht aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Verfügung, sondern stellt ein tatsächliches Handeln dar (Realakt), der kraft Gesetzes zu einer bestimmten Rechtsfolge führt, nämlich gemäß § 946 BGB zum Übergang des Eigentums auf den Grundstückseigentümer, und der durch Parteivereinbarung nicht abbedungen werden kann.

4. Ein Vertretergeschäft liegt nur vor, wenn Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.

5. Gemäß § 67 Abs. 2 BbgGO bedürfen Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet wird, der Schriftform und müssen vom ehrenamtlichen Bürgermeister und dem Amtsdirektor bzw. einem Vertreter unterzeichnet werden.

6. Erklärungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, binden gemäß § 67 Abs. 5 BbgGO die Gemeinde nicht, es sei denn, das Geschäft stellt sich als Geschäft der laufenden Verwaltung dar, dem keine große rechtserhebliche Bedeutung zukommt und von der Verwaltung wiederholt routinemäßig vorgenommen wird.

7. Von einem solchen unbedeutenden Rechtsgeschäft kann unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens eines Vertrages, das eine Gemeinde über einen Zeitraum von 15 Jahren zu einer Zahlung von insgesamt 815.576,40 DM brutto verpflichtet, keine Rede sein.

8. Die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag kommen sowohl zur Anwendung, wenn ein vermeintlich bestehender Werkvertrag sich als nichtig oder unwirksam erweist - weil es beispielsweise an einer wirksamen Bevollmächtigung des Handelnden fehlt - als auch im Falle der Annahme eines Eigengeschäfts des Aufwendenden, sofern dieser ungeachtet einer vertraglichen Beziehung zu seinem eigentlichen Auftraggeber zugleich ein Geschäft führt, dass zum Aufgaben- und Pflichtenkreis eines Dritten gehört.

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IBRRS 2003, 2451
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BauvertragBauvertrag
Herausgabeanspruch nach Kündigung: Einstweilige Verfügung

KG, Beschluss vom 03.07.2003 - 4 W 98/03

Nach Kündigung eines Bauvertrags kann der Unternehmer die Herausgabe von Bauteilen (hier: des Bauvorhabens Olympiastadion Berlin) im Verfahren der einstweiligen Verfügung verlangen, wenn er sie zur weiteren Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dringend benötigt.

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IBRRS 2003, 2450
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BauvertragBauvertrag
In die Kanalisation gelangter Beton

OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 200/01

Die Sorgfaltspflicht, bei Bauarbeiten die städtische Kanalisation vor dem Einlauf von Beton zu schützen, trifft auch den ausführenden Bauunternehmer.

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IBRRS 2003, 2439
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftpflichtansprüche gegen insolventen Unternehmer

LG Stralsund, Urteil vom 18.06.2003 - 7 O 454/02

Macht der Bauherr Haftpflichtansprüche gegen den Unternehmer geltend, für die eine Haftpflichtversicherung besteht und wird der Unternehmer während des Prozesses insolvent, kann der Bauherr das unterbrochene Verfahren gegen den Willen des Insolvenzverwalters wieder aufnehmen.

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IBRRS 2003, 2417
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BauvertragBauvertrag
Schutzwirkung zugunsten des Grundstücksnachbarn?

KG, Urteil vom 21.08.2003 - 27 U 338/02

Der Nachbar einer Baumaßnahme wird in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Bauunternehmer und dem Bauherrn einbezogen. Dem Nachbarn stehen damit vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Bauunternehmer zu.




IBRRS 2003, 2416
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Bauherr" ist nicht immer zugleich Auftraggeber des Architekten

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.08.2003 - 19 U 237/02

Kommen mehrere Auftraggeber in Betracht, trägt der Architekt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen ihm und der gegenüber der Baubehörde verantwortlichen Person, dem Bauherrn im öffentlich-rechtlichen Sinn, ein Architektenvertrag zustande gekommen ist.

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IBRRS 2003, 2400
BauvertragBauvertrag
Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2001 - 7 U 299/97

1. Gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 VOB/A ist der Ausschreibende nicht verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661). Diese ausschlaggebende Bedeutung kann, muss aber nicht der Preis haben. (Hierzu Nichtannahme-Beschluss des BGH vom 13.05.2003)

2. Die Prüfung einer Schlussrechnung durch die Bauleitung und Zahlung schließen den Auftraggeber nicht mit Einwendungen aus, wie nach dem Vertrag abzurechnen ist und ob ein Auftrag erteilt worden ist.

3. In der Festlegung einer die DIN 18300 unterschreitenden Abrechnungsbreite liegt kein Verstoß gegen § 9 ABGB und auch nicht gegen § 3 AGBG. Die Klausel führt zwar zu einer Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer, sie hat aber auch einen nicht unerheblichen Rationalisierungseffekt, der eine Vereinfachung der Abrechnung des Auftragnehmers zur Folge hat.

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IBRRS 2003, 2399
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BauvertragBauvertrag
Rspr. zu Sicherheitseinbehalt gilt auch für öfftl.-rechtl. AG

OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2003 - 19 U 38/03

Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, die für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche einen Sicherheitseinbehalt von 5 % vorsieht, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers eine Bürgschaft auf erstes Anfordern - ersetzt werden kann, ist auch dann gemäß § 9 i.V.m. § 24 AGBG unwirksam, wenn der Verwender ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber ist.*)

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IBRRS 2003, 2398
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BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Vorschuss für Mangelbeseitigung

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2003 - 6 U 3219/01

Ein Anspruch des Bestellers auf Zahlung eines Vorschusses für die Kosten der Mangelbeseitigung besteht nicht, wenn Mangelbeseitigungsarbeiten in überschaubarer Zeit nicht ausgeführt werden können.*)

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IBRRS 2003, 2395
BauträgerBauträger
Prozesskostenlast bei ungerechtfertigter Mängelbehauptung

AG Saarbrücken, Urteil vom 26.08.2003 - 5 C 247/03

Weist ein Bauträger im Rahmen eines Selbständigen Beweisverfahrens gegenüber einem Erwerber einer Eigentumswohnung nach, dass dessen Mangelbehauptungen unzutreffend sind, und zahlt daraufhin der Erwerber den noch ausstehenden Kaufpreis, so entfallen klagbare Ansprüche für ein Hauptverfahren. Dem Bauträger steht dann ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, der außerhalb des Verfahrens gesondert geltend gemacht werden kann.

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IBRRS 2003, 2394
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BauvertragBauvertrag
Bauliche Gestaltung von Treppenhäusern

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2003 - 7 U 138/01

Die Pflicht, Treppenhäuser in öffentlichen Gebäuden so zu gestalten, dass auch der abgelenkte Publikumsverkehr sich gefahrlos bewegen kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls und nicht allein danach, ob die Anlage des Treppenhauses baurechtlichen und technischen Anforderungen und Normen entspricht oder nicht.*)

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