Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2004, 1788
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2004 - 21 U 20/04
1. Sowohl der planende Architekt als auch der ausführende Unternehmer haben sich jeweils selbstständig darüber zu vergewissern, dass durch Ausschachtungsarbeiten keine Versorgungsleitungen gefährdet werden.
2. Gibt es neben der mangelhaften Planung weitere schadensursächliche Umstände, führt dies nur dann zu einer Infragestellung des Zurechnungszusammenhangs, wenn es sich um völlig ungewöhnliche Ereignisse handelt oder diese auf einem völlig ungewöhnlichen und unsachgemäßen Verhalten einer anderen Person beruhen.
3. Ein dem Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer anzurechnendes Verschulden des Architekten oder eines Drittunternehmeres liegt nur dann vor, wenn es um die Verletzung einer Pflicht geht, die der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer einzuhalten hat, der Architekt oder Drittunternehmer mithin Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer ist.
4. Die Bauaufsicht schuldet der Bauherr dem ausführenden Bauunternehmer demgegenüber nicht. Er schuldet ihm auch nicht die fehlerfreie Tätigkeit der nachfolgender Unternehmer.
5. Wenn ein Nachfolgeunternehmer für einen. Schaden des Bauherrn mitverantwortlich ist, haftet er gegebenenfalls mit dem in Anspruch genommenen Vorunternehmer als Gesamtschuldner.

IBRRS 2004, 1778

BGH, Urteil vom 08.07.2004 - VII ZR 317/02
a) Ein nach einer Kündigung des Bauvertrages ausgesprochenes Baustellenverbot begründet allein keine Verwirkung des Nachbesserungsanspruchs, sondern allenfalls einen Annahmeverzug des Auftraggebers.*)
b) Der Annahmeverzug ist beendet, wenn der Auftraggeber sich im Prozeß wegen der Mängel auf sein Leistungsverweigerungsrecht beruft und dadurch zu erkennen gibt, daß er zum Zwecke der Mängelbeseitigung das Betreten der Baustelle zuläßt.*)

IBRRS 2004, 1773

OLG Celle, Urteil vom 01.07.2004 - 14 U 233/03
Werden Schadensersatzansprüche gegenüber einer (Brutto)Werklohnforderung zur Aufrechnung oder Verrechnung gestellt, sind bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung nur die Nettobeträge zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2004, 1772

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2004 - 8 U 106/04
Fertigbauvertrag als Teilzahlungsgeschäft und Ratenlieferungsvertrag*)

IBRRS 2004, 1768

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2004 - 15 U 100/97
1. Baugeld darf vom Empfänger nur zur Befriedigung solcher Personen verwenden werden, die an der Herstellung des Baus beteiligt sind.
2. Der Anspruch auf Auszahlung dieser Gelder ist aufgrund der Zweckbindung nur für Bauhandwerker, Architekten etc. pfändbar. Diese Zweckbindung gilt auch gegenüber dem Konkursverwalter.

IBRRS 2004, 1767

BGH, Urteil vom 08.07.2004 - VII ZR 231/03
Eine Vertragsstrafe ist nicht verschuldensunabhängig vereinbart, wenn sie in einer Klausel unter Bezugnahme auf § 11 VOB/B von der Überschreitung des Fertigstellungstermins abhängig gemacht wird und die VOB/B vereinbart ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 432/00, BGHZ 149, 283, 287).*)
Das Berufungsgericht kann im Einzelfall zur Vermeidung einer mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehenden Verfahrensverzögerung gehalten sein, von einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht abzusehen. Von einer Zurückverweisung kann insbesondere dann abzusehen sein, wenn eine lange Verfahrensdauer auf gerichtliche Verfahrensfehler zurückzuführen ist.*)

IBRRS 2004, 1732

BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 271/01
Der Auftragnehmer ist zur Verweigerung einer nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordneten Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber deren Vergütung endgültig verweigert.*)

IBRRS 2004, 1717

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - 14 U 253/03
Wird in der Ausschreibung in voller Kenntnis der Ausführungsart eine bestimmte Länge angegeben, kann sich daraus im Einzelfall die Vereinbarung einer bestimmten Abrechnungsweise ergeben.*)

IBRRS 2004, 1670

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2002 - 12 U 182/01
Treppenanlagen zu einem Verwaltungsgebäude eines Gewerbebetriebes sind mangelhaft und nicht abnahmereif, wenn sie gegen die Arbeitsstätten-Richtlinien verstoßen, die für Verkehrswege, wozu auch Treppen gehören, eine Steigung von 16-19 cm als Soll-Vorschrift vorschreiben. Ohne besondere abweichende Vereinbarung muss der Auftragnehmer dies als vereinbarte Soll-Beschaffenheit ansehen, die eingehalten werden muss, auch wenn es dazu einer Neuerstellung der Treppenanlagen bedarf.

IBRRS 2004, 1669

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2003 - 7 U 235/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1668

OLG Jena, Urteil vom 28.10.1998 - 7 U 1221/96
1. Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gehört zu den verzichtbaren Verfahrensgrundsätzen.
2. Widerspricht der Auftraggeber der Schlussrechnung des Bauunternehmers, ist es ihm wiederum möglich, seinerseits eine neue, auch höhere Schlußrechnung zu stellen.

IBRRS 2004, 1666

OLG Rostock, Urteil vom 25.11.2002 - 3 U 10/02
1. Eine Klausel, mit der sich bei einem Bauträgervertrag die Gewährleistung des Auftragnehmers nach § 13 VOB/B richten soll, verstößt gegen §§ 9, 11 Nr. 10 b) AGBG, weil durch die Bezugnahme auf § 13 VOB/B die Wandelung ausgeschlossen ist. Der formularmäßige Ausschluss der Wandelung in Bauträgerverträgen ist gemäß § 11 Nr. 10 b) AGBG unwirksam.
2. Befindet sich die Höhe des Schadens bei Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte.

IBRRS 2004, 1665

OLG Köln, Urteil vom 06.10.1992 - 9 U 195/91
Der Einwand, dass keine den Anforderungen des § 14 VOB/B entsprechende Schlussrechnung vorgelegt wurde, kann nicht erhoben werden wenn der Auftraggeber es versäumt, sofort nach Eingang die Rechnungen daraufhin durchzusehen, ob sie den Anforderungen der Prüfbarkeit entsprechen. Verneinendenfalls sind sie dem Auftragnehmer unverzüglich zwecks Vervollständigung zurückzugeben.

IBRRS 2004, 1664

KG, Urteil vom 23.04.2004 - 7 U 273/03
Die öffentliche Hand ist nicht berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Bauvertrag die Sicherheitsleistung auf eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu beschränken, wenn sie sich durch ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen am Wohnungsbau beteiligt.*)

IBRRS 2004, 1663

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2004 - 3 U 162/02
§ 648a BGB findet nur auf nachträglich verlangte Sicherheiten Anwendung, während vereinbarte Sicherheiten unberührt bleiben.*)

IBRRS 2004, 1662

OLG Jena, Urteil vom 22.10.1996 - 8 U 474/96
Der öffentliche Auftraggeber ist beim VOB-Bauvertrag nach Treu und Glauben gehindert, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn er nicht die in § 12 Nr. 1 VOB/A genannten erheblichen Nachteile darlegt und beweist. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist.*)
IBRRS 2004, 1661

OLG Naumburg, Urteil vom 05.02.2004 - 4 U 155/03
Auch wenn ein Energieversorgungsunternehmen einem Tiefbauunternehmen eine Schachtgenehmigung erteilt hat, ist dieses bei Unklarheiten zwischen dem angezeigten Schachtverlauf und der Schachtgenehmigung wegen seiner gesteigterten Sorgfaltspflichten gehalten, vor Beginn der Grabungsarbeiten ergänzende Überprüfungen anzustellen.*)

IBRRS 2004, 1660

OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2004 - 8 U 709/03
1. Ein vertragliches Aufrechnungsverbot steht einer Verrechnung nicht nur dann nicht entgegen, wenn der Bauherr die mangelhafte Werkleistung oder Teilleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt, sondern auch dann nicht, wenn der Bauherr die Bauleistung ganz oder teilweise behält und Schadensersatz wegen einzelner genau bezeichneter Mängel geltend macht.*)
2. Der Grundsatz der Naturalrestitution erfordert nicht zwingend die Wiederherstellung des Zustandes, der ohne das schadensstiftende Ereignis bestehen würde. Es kann vielmehr die Versetzung des Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage genüge, in der es sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befand.*)
IBRRS 2004, 1659

OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 U 77/03
Eine Klausel in einem Formularvertrag, der zufolge die einem Bauträger von einer Bank gewährte Gewährleistungsbürgschaft nur wirksam wird, sofern die vom Auftraggeber zur Sicherheit zunächst einbehaltenen Geldbeträge auf einem bestimmt bezeichneten Konto der bürgenden Bank eingegangen sind, ist weder überraschend im Sinne von § 3 AGBG, noch benachteiligt sie den Bauträger unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.*)

IBRRS 2004, 1653

OLG Braunschweig, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 3/02
Der Bauherr haftet einem Subunternehmer eines insolvent gewordenen Bauträgers für den Ausfall des Werklohnes unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus Sachwalterhaftung, wenn der Werkvertrag nur deshalb nicht unmittelbar zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer, sondern zwischen diesem als Subunternehmer und dem Bauträger des Bauherrn abgeschlossen worden ist, weil der ihn vermittelnde Bauherr die erkennbar berechtigten Bedenken des Subunternehmers an einer solchen Vertragskonstellation aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder unter Inanspruchnahme besonderen persönlichen Interesses zerstreut hat.*)

IBRRS 2004, 1606

BGH, Urteil vom 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.*)

IBRRS 2004, 1605

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2003 - 22 U 129/02
1. Ein vom Auftraggeber mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteter Baubetreuer ist Empfänger von Baugeld im Sinne des GSB.
2. Die nachträgliche Änderung des Darlehenszweckes berührt nicht die Baugeldeigenschaft.

IBRRS 2004, 1598

OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2003 - 6 U 90/03
1. Ein Unternehmer kann sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren.
2. Sorgt er bei der Herstellung des Werks nicht für eine den Umständen nach angemessene Überwachung und Prüfung der Leistung und damit auch nicht dafür, dass er oder seine insoweit eingesetzten Erfüllungsgehilfen etwaige Mängel erkennen, so handelt er vertragswidrig.
3. Dabei kann bereits die Art des Mangels ein derart schwerwiegendes Indiz für eine fehlende oder nicht richtige Organisation sein, dass es weiterer Darlegungen hierzu nicht bedarf. So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen.
4. Dies ist zu bejahen, wenn der Keller eines Hauses, das im Hochwassergebiet der Elbe liegt, mangelhaft abgedichtet worden ist.

IBRRS 2004, 1594

BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 424/02
Hat der Unternehmer eine Leistung nicht in seinen Pauschalpreis einkalkuliert, weil er irrtümlich der Auffassung ist, sie sei nicht geschuldet, scheitert die Prüfbarkeit seiner nach einer Kündigung erstellten Schlußrechnung nicht daran, daß er keine Nachkalkulation vornimmt.*)

IBRRS 2004, 1589

OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2004 - 1 U 96/03
1. Ein Bürge gemäß § 7 MaBV schuldet dem Erwerber Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen, wenn der Bauträger nicht in der Lage ist, das Erwerbsobjekt lastenfrei zu stellen, weil Bürge und globalfinanzierende Bank des Bauträgers nicht identisch sind.
2. Enthält eine Bürgschaftserklärung gemäß § 7 Abs. 1 MaBV Bestimmungen zum Erlöschen der Bürgschaftsforderung und zur Rückgabe, so kann in der kommentarlosen Rücksendung der Bürgschaftsurkunde vor Eintritt der Erlöschenstatbestände regelmäßig noch kein konkludenter Verzicht auf die Bürgschaftsforderung gesehen werden.

IBRRS 2004, 1588

LG München I, Urteil vom 20.03.2003 - 5 O 7872/02
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass die gemäß § 648a BGB gestellte Bürgschaft gegen eine gleichwertige Bürgschaft zu einem niedrigeren Avalzinssatz ausgetauscht wird.

IBRRS 2004, 1583

OLG Schleswig, Urteil vom 29.01.2004 - 5 U 106/03
1. Der in einem formularmäßigen Vertrag über ein Bausparsofortdarlehen enthaltenen Formulierung "Rückzahlung: Das Bausparsofortdarlehen wird bis zur Zuteilung des Bausparvertrages gewährt und mit der zugeteilten Bausparsumme abgelöst" ist der Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Zuteilungsreife jedenfalls dann nicht zu entnehmen, wenn auch der Abschnitt "Kosten und Gebühren" einen entsprechenden Hinweis nicht enthält.*)
2. Gegenüber der erwähnten und den Eindruck der sachlichen Vollständigkeit erweckenden Formulierung ist eine in beigefügten "Allgemeinen Darlehensbedingungen" enthaltene Regelung über eine bei vorzeitiger Rückführung zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung sowohl überraschend (§ 3 AGB-Gesetz, § 305 c BGB n.F.) als auch mit dem im Rahmen einer Inhaltskontrolle (§ 9 AGB-Gesetz, § 307 BGB n.F.) zu beachtenden Transparenzgebot nicht vereinbar.*)

IBRRS 2004, 1569

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 75/03
a) Die Abrechnungsregelungen der VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier DIN 18299 Abschnitt 5 und DIN 18332 Abschnitt 5).*)
b) Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung.*)
c) Aus Wortlaut und Sinn der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen läßt sich nicht eindeutig entnehmen, ob DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten auch dann Anwendung findet, wenn Wärmedämmarbeiten für eine Natursteinfassade isoliert in Auftrag gegeben werden.*)
d) Auf welcher vertraglichen Grundlage das Aufmaß zu nehmen ist, ist eine Rechtsfrage und daher einer Begutachtung durch einen Bausachverständigen nicht zugänglich.*)
e) Die Ermittlung, ob eine Verkehrssitte besteht, kann dem Gutachter übertragen werden.*)
IBRRS 2004, 1556

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1554

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.06.1992 - 4 U 2795/89
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1550

OLG Nürnberg, Urteil vom 07.12.1983 - 4 U 1632/81
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1547

OLG Nürnberg, Urteil vom 08.04.1975 - 7 U 167/74
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1546

OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2002 - 24 U 54/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1542

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 211/02
Kann eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Vereinbarung der Werkvertragsparteien über die Vergütung nicht festgestellt werden, darf ein Vergütungsanspruch bereits dann nicht zugesprochen werden, wenn durchgreifende Zweifel bestehen, daß die Herstellung des Werks nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.*)

IBRRS 2004, 1540

LG Duisburg, Urteil vom 28.04.2004 - 25 O 23/03
1. Nach einer Kündigung gemäß § 8 Nr. 2 VOB/B stehen sich die wechselseitigen Forderungen nicht in einem Aufrechnungsverhältnis gegenüber, sondern sind in ein Abrechnungsverhältnis einzustellen.*)
2. § 95 InsO kann bei gebotener teleologischer Reduktion nur auf solche Forderungen und Gegenforderungen angewendet werden, die nicht vor Insolvenzverfahrenseröffnung im vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, sondern aus verschiedenen Verträgen stammen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung der §§ 94, 95 InsO ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)

IBRRS 2004, 1537

OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.1997 - 8 U 119/97
Ein Auftragnehmer kann nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftraggeber eine für die Durchführung der Bauarbeiten erforderliche Freigabe ohne ausreichenden Grund nicht erklärt.

IBRRS 2004, 1536

OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1998 - 12 U 4/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2004, 1529

BGH, Urteil vom 13.05.2004 - IX ZR 128/01
a) Vergleichen sich ein Bauunternehmer, der ein nachbesserungsbedürftiges Werk abgeliefert hat, und der Auftraggeber über die Höhe des geschuldeten Werklohns in der Weise, daß dieser unter Verzicht auf eine Nachbesserung ermäßigt wird, kann anfechtungsrechtlich in dem Verzicht auf die weitergehende Forderung ein inkongruentes Deckungsgeschäft liegen. Die Inkongruenz des Geschäfts kann ihre indizielle Wirkung für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Verzichtenden verlieren, wenn der objektiv erforderliche Nachbesserungsaufwand in etwa dem Betrag entspricht, auf den der Unternehmer gegenüber dem Auftraggeber verzichtet.*)
b) Die Kenntnis des Auftraggebers von einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Verzichtenden ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die vorhandenen Mängel als derart gravierend einschätzt, daß aus seiner Sicht die mangelhafte Werkleistung durch die vereinbarte Zahlung in etwa angemessen entlohnt ist.*)
c) Hat der Anfechtungsgläubiger durch die angefochtene Rechtshandlung des Schuldners zugleich einen Vorteil erhalten, kann es insoweit an einer Gläubigerbenachteiligung fehlen.*)

IBRRS 2004, 1525

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2000 - 13 U 271/99
1. Aus einer Gewährleistungsbürgschaft kann wegen des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B nur dann nach Ablauf der Verjährungsfrist der Hauptschuld noch Zahlung verlangt werden, wenn zu dieser Zeit verbürgte Ansprüche noch nicht erfüllt sind.*)
2. Das setzt voraus, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist solche Ansprüche bereits angemeldet, die entsprechenden Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Unternehmer gerügt waren.*)
3. Zur Abnahme ist der Besteller aber bereits dann verpflichtet, wenn das bestellte Werk im Wesentlichen mangelfrei ist, nicht erst dann, wenn keinerlei Mängel mehr festgestellt werden können. Weicht eine AGBKlausel von dieser Regelung ab, kann dies zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 9 AGBG führen.*)
IBRRS 2004, 1524

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2004 - 21 U 152/03
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (BGH, Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99, BauR 2003, 1533 ff) ist nicht auf den Fall einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu übertragen.*)

IBRRS 2004, 1523

OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 21 U 172/03
1. Sind die Parteien und Streitgegenstände eines selbständigen Beweisverfahrens mit denen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses nur teilweise identisch, können die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess nur anteilig zu berücksichtigen sein. Bei den zu berücksichtigenden Kosten ist weiter zwischen den Kosten, die bei der Kostenfestsetzung zum Hauptsacheprozess geltend zu machen sind, und den Kosten, die als Schadensposition - im Hauptsacheprozess eingeklagt werden können, zu unterscheiden.*)
2. Ist ein Fliesenfußboden objektiv mangelhaft und machen sich Fliesen- und Estrichleger für den Mangel gegenseitig verantwortlich, kann die für einen Schadensersatzanspruch gem. § 13 Nr. 7 VOB/B an sich notwendige Fristsetzung zur Mangelbeseitigung entbehrlich sein, wenn der tatsächlich verantwortliche Fliesenleger seine Nachbesserungspflicht zunächst leugnet und eine Nachbesserungsbereitschaft erst nach der gerichtlichen Feststellung seiner Verantwortlichkeit erklärt.*)
3. Der für einen Mangel schadensersatzpflichtige Unternehmer kann auch für die Kosten gerichtlicher Verfahren haften, die der Bauherr aufgrund eines falschen Beweissicherungsgutachtens gegen einen anderen Bauunternehmer durchführt, welcher für den Mangel zunächst verantwortlich zu sein scheint.*)

IBRRS 2004, 1518

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 337/02
a) Ist es dem Auftragnehmer nicht mehr möglich, den Stand der von ihm bis zur Kündigung erbrachten Leistung durch ein Aufmaß zu ermitteln, weil der Auftraggeber das Aufmaß dadurch vereitelt hat, daß er das Bauvorhaben durch einen Drittunternehmer hat fertigstellen lassen, genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen.*)
b) Unter dieser Voraussetzung genügt der Auftragnehmer seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand des Auftragnehmers zu schätzen, der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlich war.*)

IBRRS 2004, 1493

OLG Jena, Urteil vom 30.04.2002 - 3 U 1144/01
1. Der Unternehmer hat ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Baugrundgutachten dahin zu prüfen, ob es vollständig und für die Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist. Er muss dabei nicht alle Details prüfen. Handelt es sich beim Auftragnehmer um eine "Spezialfirma", bestehen gesteigerte Anforderungen an die Prüfpflicht etwa dahingehend, ob die Grundlagen des Gutachtens fachlich richtig angenommen wurden.
2. Die Erbringung einer Bauleistung ist nicht unmöglich im Sinne des § 306 BGB a.F., wenn das geschuldete Werk zwar nicht mit dem vereinbarten Verfahren, aber mit einem anderen Bauverfahren hergestellt werden kann.
3. Bei der Beurteilung, ob die Mängelbeseitigung unmöglich ist, ist auf das konkret vereinbarte Bauverfahren im Zeitpunkt der Kündigung abzustellen.
4. Müsste der Auftragnehmer im Rahmen von § 4 Nr. 7 VOB/B das Werk komplett neu herstellen und ist diese Mängelbeseitigung unmöglich, hat er nach einer Kündigung des Bauvertrags durch den Bauherrn keinen Anspruch auf Vergütung.
5. Lässt der Bauherr das vereinbarte Werk ersatzweise von einem Drittunternehmer nach einem anderen Bauverfahren herstellen, sind die Kosten hierfür Sowieso-Kosten.
IBRRS 2004, 1492

OLG Jena, Urteil vom 25.03.1998 - 7 U 1586/97
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1491

OLG Jena, Urteil vom 29.04.1998 - 7 U 1640/97
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1487

OLG Köln, Urteil vom 01.10.1999 - 11 U 234/98
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1485

OLG Naumburg, Urteil vom 18.03.2004 - 4 U 127/03
Nach § 645 BGB besteht ein Vergütungsanspruch des Unternehmers dann, wenn das von ihm zu erbringende Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer vom Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden ist, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, der vom Besteller zu vertreten ist.

IBRRS 2004, 1478

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2004 - 5 W 397/04
1. Lässt eine Partei auf Veranlassung des gerichtlich ernannten Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens Hausfundamente freigraben, handelt es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um Aufwendungen für Hilfskräfte des Sachverständigen.
2. Die dem Werkunternehmer gezahlte Vergütung kann daher nicht den Gerichtskosten zugerechnet werden, um sodann trotz des Unterliegens im Prozess eine Erstattung vom Rechtsschutzversicherer zu erlangen.

IBRRS 2004, 1474

OLG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 12 U 114/02
1. Überstundenanordnungen können einen Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 VOB/B auslösen.
2. § 642 BGB scheidet als Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Mehrkosten infolge Überstundenableistung wegen gestörten Bauablaufs aus.
3. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände haftet der Auftraggeber nicht für die termingerechte und mangelfreie Arbeit des Vorunternehmers.

IBRRS 2004, 1426

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 5 U 162/02
Eine Berufung ist wegen fehlender Beschwer unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also – im Falle einer erstinstanzlichen Klageabweisung – deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt.
Der Übergang vom Anspruch auf Mängelbeseitigung gemäß § 633 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. zu den Gewährleistungsansprüchen gemäß §§ 634, 635 BGB a.F. stellt eine Klageänderung dar, da die Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur sind und damit verschiedene Streitgegenstände bilden.
