Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
375 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 1546
Bauarbeitsrecht
SG Aachen, Urteil vom 16.03.2012 - S 6 U 63/10
Der sonnenbedingte Hautkrebs eines Dachdeckers ist als Berufskrankheit anzuerkennen.
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IBRRS 2012, 1450
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 25.01.2012 - 5 AZR 671/10
Werkpoliere behalten ihren Lohnfortzahlungsanspruch auch bei Saisonkurzarbeit. Das gilt unabhängig davon, ob das Ruhen der Arbeit auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen beruht.
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IBRRS 2012, 0819
Bauarbeitsrecht
BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 StR 399/11
1. Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich, nicht eine zur Verschleierung gewählte Rechtsform. Dementsprechend können die Vertragsparteien die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen.
2. Die in Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit umfasst insbesondere die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten, wobei das Merkmal der Selbstständigkeit maßgeblich für die Abgrenzung von den abhängigen Beschäftigungen ist. Die danach vorzunehmende Abgrenzung erfolgt anhand objektiver Kriterien, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen kennzeichnen.
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5001
Bauarbeitsrecht
OLG Köln, Urteil vom 18.09.1992 - 19 U 106/91
1. Der Unternehmer kann einen Werkvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber das für die Herstellung des Werkes unerläßliche Vertrauensverhältnis schuldhaft nachhaltig zerstört hat. Ist dies der Fall, bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung.*)
2. Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses kann vorliegen, wenn der Auftraggeber Arbeitnehmer des Unternehmers in nicht unerheblichem Umfang zur Schwarzarbeit während der regulären, vom Unternehmer bezahlten Arbeitszeit herangezogen hat.*)
3. Wird die vom Auftraggeber veranlaßte Schwarzarbeit nach Feierabend geleistet, so kann darin allenfalls dann ein Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn sie erheblich ist.*)
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IBRRS 2011, 4931
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 18.08.2011 - 8 AZR 187/10
1. Die tarifvertragliche Ausschlussfrist des § 15 BRTV gilt auch für einen vom Arbeitgeber geltend gemachten Schadensersatzanspruch, selbst wenn eine vorsätzliche Pflicht- oder Rechts(gut)verletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt.
2. § 202 Abs. 1 BGB steht einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, die auch Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichem Handeln erfasst, nicht entgegen.
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IBRRS 2011, 4646
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4262
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87
Zu den Pflichten eines Bauingenieurs, dem die Planung, Oberleitung und örtliche Bauleitung für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbau einer Straße übertragen worden ist.*)
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IBRRS 2011, 4256
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 24.11.1988 - VII ZR 112/88
Zur zweckentsprechenden Verwendung eines Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten, wenn zwar nicht feststeht, ob, wie und in welchem Umfang tatsächlich nachgebessert worden ist, dem Empfänger des Vorschusses aber gegen den Gewährleistungspflichtigen in Höhe des geleisteten Vorschusses ein Schadensersatzanspruch zusteht*)
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IBRRS 2011, 4194
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 10.03.1994 - VII ZR 139/93
Entscheidet das Prozeßgericht im Rechtsstreit über einen Werklohnanspruch sowohl über den Einwand der fehlenden Abnahmefähigkeit wie auch über einen angeblich bestehenden Schadensersatzanspruch wegen Mängeln mit den Rechtsfolgen des § ZPO § 322 ZPO § 322 Absatz II ZPO, dann ist der Bekl., auch wenn er sich nicht ausdrücklich auf Hilfsaufrechnung berufen hat, auch um den Wert der aberkannten Forderung beschwert.
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IBRRS 2011, 4069
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 01.07.1999 - VII ZR 202/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4062
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 02.02.2006 - III ZR 61/05
Zur Auslegung eines Vertrags als Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.*)
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IBRRS 2011, 3506
Bauarbeitsrecht
SG Hildesheim, Urteil vom 12.08.2011 - S 21 U 4/05
1. Zur Beitragshaftung von Bauunternehmern gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e SGB IV.
2. Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk.
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IBRRS 2011, 3321
Bauarbeitsrecht
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2011 - L 3 U 137/11
1. Ein Bauunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 500.000 Euro für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Nachunternehmers gemäß § 28a Abs. 3a i.V.m. Abs. 3d SGB IV wie ein selbstschuldnerischer Bürge.
2. Für die Ermittlung dieses Gesamtwerts spielt es keine Rolle, wer die Aufträge erteilt hat.
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IBRRS 2011, 1992
Bauarbeitsrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2011 - L 15 U 696/10
1. Zur Exkulpation aus der Haftung gemäß § 150 Abs. 3 SGB Alt. 2 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a SGB IV genügt es, dass sich der in Anspruch genommene Generalunternehmer zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an seinen Nachunternehmer über die Erfüllung der diesem obliegenden Beitragspflichten vergewissert.
2. Ferner genügt es im Regelfall, sich vom Nachunternehmer Kopien der einschlägigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen.
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IBRRS 2011, 1147
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 23.06.2010 - 10 AZR 463/09
Ein Trockenbauer mit acht Arbeitnehmern ist kein Industriebetrieb; daher kann er sich nicht auf die große Einschränkungsklausel zur Allgemeinverbindlichkeit der Bautarifverträge zu Gunsten der Mitgliedsunternehmen des Holzindustrieverbands berufen. Er ist vielmehr beitragspflichtig zur Soka Bau.
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IBRRS 2011, 1068
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
1. Die große Einschränkungsklausel zur Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Verfahrenstarifverträge Bau (VTV Bau) ist auch in Bezug auf die Maßgaben zum Tischlerhandwerk wirksam; allerdings ist der Tischlertarifvertrag fachlich nicht spezieller.
2. Auch wenn die eigentliche Haupttätigkeit bei Trockenbauern von Nachunternehmern ausgeführt wird und der Hauptunternehmer überwiegend sog. Nebenarbeiten erbringt, erfolgen die Nebenarbeiten doch im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit und führen insgesamt zur baulichen Tätigkeit.
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IBRRS 2011, 0981
Bauarbeitsrecht
OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2011 - 13 U 720/10
1. Eine Vereinbarung mittels derer gesetzliche Regressansprüche des Auftraggebers aus § 1a AEntG a.F. (AEntG n.F. § 14) gegen einen Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Erklärung einer Schuldübernahme zur Lohnzahlungsverpflichtung aufgerechnet werden, ist einer separaten Insolvenzanfechtung zugänglich. Das AEntG tritt hinter die insolvenzrechtlichen Regelungen zurück.
2. Die Klausel in einem Werkvertrag, wonach ein Gewährleistungseinbehalt von 5% nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, benachteiligt den Unternehmer in unangemessener Art und Weise, da die Wahl anderer Austauscharten hierdurch ausgeschlossen ist. Die Klausel ist insgesamt unwirksam.
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IBRRS 2011, 0456
Bauarbeitsrecht
BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R
Zur Bestimmung des geschätzten Gesamtwerts aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen im Rahmen der Beitragshaftung von Bauunternehmern ist auf den Inhalt des Werk- oder Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer abzustellen.*)
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Online seit 2010
IBRRS 2010, 4388
Bauarbeitsrecht
BAG, Beschluss vom 20.04.2010 - 3 AZN 1029/09
1. Macht ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Geldbetrag auf der Grundlage eines Arbeitszeitkontos geltend, so reicht es aus, wenn dieser die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das vorhandene Guthaben darlegt.
2. Die grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislastgrundsätze wie bei Lohn- oder Überstunden/Mehrarbeit sind insoweit nicht vollumfänglich anwendbar.
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IBRRS 2010, 2512
Bauarbeitsrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2010 - 4 U 214/09
1. Der Beweis der Behauptung, der Geschäftsführer einer GmbH habe in einem bestimmten Zeitraum Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung gegen Entgelt beschäftigt, kann nicht allein auf der Grundlage des Vortrags geführt werden, im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes liege der Lohnkostenanteil bei 60 - 70 % des Nettoumsatzes und die GmbH habe an die gemeldeten Arbeitnehmer einen erheblich geringeren Anteil ihres Umsatzes als Lohn ausgezahlt. Ein solcher Vortrag kann allein eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 Abs. 1 ZPO ermöglichen, wenn feststeht, dass illegal Arbeitnehmer beschäftigt wurden (vgl. BGH wistra 2010, 148).
2. Ein hinreichend sicherer Indizschluss vom Verhältnis zwischen erzieltem Umsatz und gezahlten Lohn auf die tatsächliche Beschäftigung von weiteren, nicht angemeldeten Arbeitnehmern ist allenfalls dann möglich, wenn es einen auf branchenpezifischen Erhebungen beruhenden gesicherten Erfahrungssatzes über den durchschnittlichen Lohnkostenanteil im konkreten Gewerbe gibt.
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IBRRS 2010, 0371
Bauarbeitsrecht
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009 - 7 K 7024/07
Kein Schriftlichkeits- und Vorankündigungsgebot für eine Schwarzarbeitskontrolle mangels entsprechender Geltung bzw. Übertragbarkeit der Außenprüfungsvorschriften.*)
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IBRRS 2010, 0146
Bauarbeitsrecht
EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Rs. C-546/07
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen den EG-Vertrag verstoßen, dass sie nur deutschen Unternehmen das Recht einräumt, mit polnischen Unternehmen Verträge über die Ausführung von Arbeiten in Deutschland abzuschließen.
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Online seit 2009
IBRRS 2009, 3866
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 15.10.2009 - IX ZR 201/08
Zu der Kenntnis eines Bauleiters von der Zahlungseinstellung des Arbeitgebers, der durch die angefochtenen Lohnzahlungen die bestehenden mehr als halbjährigen Lohnrückstände nur zu einem geringen Teil ausgeglichen hat.*)
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IBRRS 2009, 2847
Bauarbeitsrecht
BSG, Urteil vom 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R
Für die Bürgenhaftung gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a ff SGB IV des baugewerblichen Auftraggebers für die berufsgenossenschaftlichen Beiträge seines Nachunternehmers bestehen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
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IBRRS 2009, 2846
Bauarbeitsrecht
BSG, Urteil vom 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R
Für die Bürgenhaftung gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a ff SGB IV des baugewerblichen Auftraggebers für die berufsgenossenschaftlichen Beiträge seines Nachunternehmers bestehen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
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IBRRS 2009, 2037
Bauarbeitsrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009 - 6 U 56/08
Der Handwerker, der das von einem anderen Unternehmer errichtete Gerüst eigenmächtig ab- und an einer anderen Seite des Gebäudes in anderer Form wieder aufbaut, um es zur Fortführung seiner Arbeiten zu benutzen, ist dessen Eigenbesitzer im Sinne der §§ 836, 837 BGB. Dem steht nicht entgegen, dass er das Gerüst von vorneherein nur für eine begrenzte Zeit benutzen wollte, denn Eigenbesitz kann auch an einem nur zu einem vorübergehenden Zweck errichteten Werk bestehen.*)
Ein Spengler ist nicht mit einem Zimmerer auf einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII tätig, wenn er seine Arbeit beginnt, nachdem der Zimmerer seine Tätigkeit beendet hat.*)
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IBRRS 2009, 2014
Bauarbeitsrecht
LAG Hessen, Urteil vom 26.02.2008 - 15 Sa 724/03
1. Wasserbauarbeiten setzen voraus, dass es sich um die Erstellung von Bauten oder baulichen Anlagen handelt bzw. um Arbeiten, die der Instandsetzung oder Instandhaltung von Bauten bzw. baulichen Anlagen dienen.*)
2. Zusammenhangstätigkeiten setzen eine eigene bauliche Tätigkeit voraus.*)
3. Soweit Zusammenhangstätigkeiten mit einer Urproduktion vorliegen, scheiden diese als baugewerbliche Zusammenhangstätigkeiten aus.*)
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IBRRS 2009, 0110
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.*)
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.*)
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Online seit 2008
IBRRS 2008, 2699
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 02.07.2008 - 10 AZR 305/07
Zu der Frage, ob die Herstellung und der Einbau von Fertiggaragen, die aus einem Betonkubus bestehen, der in einem Stück in klassischer Betongussweise hergestellt wird, dem Sozialkassenverfahrem im Baugewerbe unterfällt.
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IBRRS 2008, 2698
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 358/07
1. Ein Gewächshaus ist ein Bauwerk, da es sich um eine mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät gestellte Anlage handelt.
2. Der Gewerbegriff umfasst alle erlaubten selbständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion.
3. Die Errichtung von der Landwirtschaft dienenden Gebäuden und Bauwerken, wie Ställen, Scheunen oder Straßen, gehört als solche nicht zu den landwirtschaftlichen Tätigkeiten und ist damit kein Teil der Urproduktion.
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IBRRS 2008, 1782
Bauarbeitsrecht
LSG Hessen, Urteil vom 20.03.2008 - L 1 KR 153/04
Wird der Inhaber einer Ein-Personen-Limited als Bauleiter im Rahmen von Werkverträgen für andere Firmen tätig, so liegt keine Sozialversicherungspflicht vor.
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IBRRS 2008, 1298
Bauarbeitsrecht
OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2007 - 6 U 1208/06
Bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel dürfen
1. der vereinbarte Selbstbehalt nicht eingerechnet werden und
2. Lohnanteile aus Subunternehmerleistungen nur berücksichtigt werden, wenn auch mit dem Subunternehmer eine Lohngleitung vereinbart wurde.
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IBRRS 2008, 1073
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 415/06
Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten, die in einem Bergwerk unter Tage ausgeführt werden, sind keine baugewerblichen Arbeiten. Sie sind vielmehr dem Bergbau und somit der Urproduktion zuzurechnen.
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IBRRS 2008, 1072
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - 1 StR 160/07
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von BGHSt 51, 124).*)
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IBRRS 2008, 0863
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 14.11.2007 - 4 AZR 863/06
Fertigkeiten i.S.d. letzten Spiegelstrichs in der Aufzählung der Regelqualifikationen des § 5 Nr. 3 Lohngr. 3 BRTV Bau sind nicht nur solche manueller Art, sondern alle erlernten Qualifikationen des Berufs, die den Arbeitnehmer befähigen, die Facharbeiten seines Berufsbildes auszuüben.*)
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IBRRS 2008, 0192
Bauarbeitsrecht
EuGH, Urteil vom 18.12.2007 - Rs. C-341/05
1. Art. 49 EG-Vertrag und Art. 3 Entsenderichtlinie 96/71/EG sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass in einem Mitgliedstaat, in dem die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen hinsichtlich der in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis g dieser Richtlinie genannten Aspekte mit Ausnahme der Mindestlohnsätze durch Rechtsvorschriften festgelegt sind, eine gewerkschaftliche Organisation versuchen kann, durch eine kollektive Maßnahme in Form einer Baustellenblockade wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleister dazu zu zwingen, mit ihr über die den entsandten Arbeitnehmern zu zahlenden Lohnsätze zu verhandeln und einem Tarifvertrag beizutreten, der Klauseln enthält, die für bestimmte dieser Aspekte günstigere Bedingungen als die vorsehen, die sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, während andere Klauseln sich auf in Art. 3 dieser Richtlinie nicht angesprochene Aspekte beziehen.
2. Art. 49 EG-Vertrag und 50 EG-vertrag stehen dem entgegen, dass in einem Mitgliedstaat das an die gewerkschaftlichen Organisationen gerichtete Verbot, eine kollektive Maßnahme mit dem Ziel zu unternehmen, einen zwischen Dritten geschlossenen Tarifvertrag aufzuheben oder zu ändern, von der Voraussetzung abhängt, dass sich die Maßnahme auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen bezieht, auf die das nationale Recht unmittelbar anwendbar ist.
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Online seit 2007
IBRRS 2007, 4779
Bauarbeitsrecht
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2007 - L 1 U 6465/06
1. Die fehlende Verweisung in § 150 Abs. 3 SGB VII auf die Absätze 3b bis 3f des § 28 e SGB IV beruht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers. Deshalb kann sich der als selbstschuldnerischer Bürge haftende Unternehmer des Baugewerbes u.a. auch auf die dort normierten Regelungen über die Haftungsbefreiung bzw. Haftungsbegrenzung berufen.*)
2. Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, die Forderungen gegenüber dem selbstschuldnerischen Bürgen durch Haftungsbescheid geltend zu machen.*)
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IBRRS 2007, 4766
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 167/07
1. § 1 Abs. 1 AEntG erstreckt § 8 Nr. 8 BRTV Bau und § 15 Abs. 2 VTV Bau auch auf ein Arbeitsverhältnis, das zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmern besteht. Die Erstreckung setzt voraus, dass der ausländische Arbeitgeber in seinem Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S.d. § 175 Abs. 2 SGB III erbringt.
2. Das mit § 8 Nr. 15.1 Satz 1 BRTV Bau verfolgte Ziel, die Auszahlung der Urlaubsvergütung zu sichern, verlangt nicht, dass der Beklagte alles ihm Mögliche unternimmt, um dem Arbeitnehmer die Auszahlung der Entschädigung zu gewährleisten.
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IBRRS 2007, 4750
Bauarbeitsrecht
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls kann einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden.
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IBRRS 2007, 4430
Bauarbeitsrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2006 - 23 U 113/05
Haben die Parteien eines Nachunternehmervertrags über Reinigungsarbeiten bei Vertragsschluss vereinbart, eine Preisanpassung für den Fall tarifvertraglicher Lohnkostenerhöhungen insoweit vorzunehmen, als der Hauptauftraggeber diese akzeptiere, so gelten die gleichen Grundsätze auch für eine vertraglich nicht geregelte Senkung der tarifvertraglichen Lohnkosten.
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IBRRS 2007, 4429
Bauarbeitsrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006 - 23 U 113/05
Haben die Parteien eines Nachunternehmervertrags über Reinigungsarbeiten bei Vertragsschluss vereinbart, eine Preisanpassung für den Fall tarifvertraglicher Lohnkostenerhöhungen insoweit vorzunehmen, als der Hauptauftraggeber diese akzeptiere, so gelten die gleichen Grundsätze auch für eine vertraglich nicht geregelte Senkung der tarifvertraglichen Lohnkosten.
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IBRRS 2007, 3750
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 19/06
"Wohnung" i.S.v. § 7 Nr. 4 Abs. 1 BRTV Bau 2002 ist auch eine Zweitunterkunft, die sich der Arbeitnehmer neben seinem Hauptwohnsitz in der Nähe des Betriebs seines Arbeitgebers hält.*)
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IBRRS 2007, 3749
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 20.06.2007 - 10 AZR 302/06
1. Der vorübergehende Einsatz von Arbeitnehmern im Ausland und damit außerhalb des Geltungsbereichs des AEntG steht der Anwendung des VTV Bau nicht entgegen.
2. Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV Bau genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV Bau, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen.
3. Werden arbeitszeitlich überwiegend Innenausbauarbeiten in Form von Raumauskleidungen aller Art an Decken, Wänden, Säulen, Stützen u. Ä. ausgeführt, wobei die für die Verkleidungen verwendeten Platten aus unterschiedlichen Materialien von Drittunternehmen bezogen werden, so handelt es sich um Trocken- und Montagebauarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV Bau.
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IBRRS 2007, 3593
Bauarbeitsrecht
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-490/04
1. Eine Vorschrift, wonach Baufirmen den Einsatz ihrer EG-ausländischen Leiharbeiter auf unterschiedlichen Baustellen jeweils neu melden müssen, auch wenn sie beim selben Entleiher beschäftigt bleiben, ist unzulässig. § 3 Abs. 2 AEntG verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit.
2. Dagegen ist es rechtens, dass ausländische Unternehmen für ihre Leiharbeiter Beiträge in die deutsche Urlaubskasse abführen müssen.
3. Auch die Forderung deutscher Behörden ist zulässig, dass ausländische Unternehmen ihre Leiharbeiter mit deutschen Übersetzungen ihres Arbeitsvertrags und weiterer Papiere ausstatten müssen.
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IBRRS 2007, 3441
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 10 AZR 246/06
1. Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild. In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist.
2. Bei dem Auslegen von Regenwassersammelbecken mit Folie in Wäldern und beim Einlegen von Folie ins Erdreich, um das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, handelt es sich sowohl um Wassererhaltungsarbeiten als auch um Wasserbauarbeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 41 VTV Bau.
3. Auch die Tätigkeiten beim Verschweißen von Folien zum Auffangen von in Kläranlagen auftretenden Faulgasen sind bauliche Leistungen im Sine des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV Bau.
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IBRRS 2007, 3440
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
1. Die Präjudizwirkung des einer Beitragsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) stattgebenden, rechtskräftigen Urteils schließt die erneute, selbständige Prüfung des Bestehens dieser Geldschuld in einem nachfolgenden Rechtsstreit aus, in dem die ZVK Verzugszinsen auf die ihr zugesprochenen Sozialkassenbeiträge verlangt.
Bei der Entscheidung über den Zinsanspruch ist das Ergebnis des Beitragsrechtsstreits zu Grunde zu legen.*)
2. Ist ein Arbeitgeber rechtskräftig verurteilt worden, an die ZVK Sozialkassenbeiträge zu zahlen, erstreckt sich die Rechtskraft dieses Urteils nicht auf die Feststellung, dass der Betrieb des Arbeitgebers im Klagezeitraum vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst worden ist. Verlangt die ZVK in einem nachfolgenden Rechtsstreit Verzugszinsen auf die ihr zugesprochenen Sozialkassenbeiträge nach Zinsvorschriften des VTV und bestreitet der Arbeitgeber, einen Betrieb des Baugewerbes unterhalten zu haben, ist erneut zu beurteilen, ob der Betrieb des Arbeitgebers dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV unterfallen ist.*)
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IBRRS 2007, 3251
Bauarbeitsrecht
BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 76/06
1. Der Begriff "Unternehmer" in § 1a AEntG ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend dem vom Gesetzgeber mit der in dieser Bestimmung geregelten Bürgenhaftung verfolgten Sinn und Zweck einschränkend auszulegen.
2. Unternehmer, die als Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben, fallen nicht in den Geltungsbereich des § 1a AEntG, da sie keine Subunternehmer beauftragen, die für sie eigene Leistungspflichten erfüllen.
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IBRRS 2007, 2672
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 178/05
1. Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt kann wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften.*)
2. Zwischen dem mit der Bauleitung beauftragten Architekten und einem Bauhandwerker besteht regelmäßig keine gemeinsame Betriebsstätte.*)
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IBRRS 2007, 2445
Bauarbeitsrecht
BGH, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 StR 301/06
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei einem durch türkische Scheinfirmen vorgetäuschten Entsendetatbestand (im Anschluss an BGH NJW 2007, 233, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).*)
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IBRRS 2007, 2373
Bauarbeitsrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2006 - 24 U 121/06
1. Mit der Übernahme des Auftrages zur Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist die Gewerkschaft - nicht anders als ein in gleichartigem Mandat tätiger Rechtsanwalt - verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers im Rahmen dieses Auftrages umfassend wahrzunehmen.*)
2. Der Begriff des Mandates ist nicht förmlich im Sinne des konkreten Klageauftrages zu verstehen, vielmehr im Sinne des rechtlichen und wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber mit der Erteilung des Mandates erkennbar verfolgt.*)
3. Richtet sich der Rechtsschutzauftrag auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ist die Gewerkschaft - wie der in entsprechendem Mandat tätige Anwalt - verpflichtet, das Mitglied auf die Notwendigkeit einer Sicherung fortbestehender Ansprüche auf Zahlung des laufenden Gehaltes gegen drohende Verjährung hinzuweisen.*)
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