Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
840 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4973
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.1999 - 12 U 8/99
Möglichkeit der Abkehr vom Erfordernis der formellen Identität zwischen Grundstückseigentümer und Auftraggeber aufgrund enger persönlicher Beziehungen.
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IBRRS 2011, 4960
Architekten und Ingenieure
OLG Rostock, Urteil vom 21.06.1995 - 2 U 74/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4957
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.1993 - 5 U 921/93
1. Auch für eine nicht fällige Forderung kann eine Vormerkung betreffend eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werden.*)
2. Wendet der Besteller Baumängel ein, so hat auch in diesem Verfahren, zunächst der Unternehmer die Abnahme und danach der Besteller den behaupteten Mangel glaubhaft zu machen.*)
3. Hält bei einer Gesamtwerklohnforderung von über 1 Mio. DM der Besteller in einem Schlußgespräch über eine Restforderung von ca. 122000 DM ca. 61000 DM zurück bis die gerügten Mängel (Schallbrücken, Kältebrücken) beseitigt seien, so liegt darin die konkludente Abnahme des Werkes, dieses wird dadurch als im wesentlichen hergestellt anerkannt.*)
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IBRRS 2011, 4950
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 24.09.1992 - 5 U 1304/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4941
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
LG Aurich, Urteil vom 25.01.1991 - 4 O 1391/88
Zu den Konsequenzen der Verjährung der Werklohnforderung für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek.*)
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IBRRS 2011, 4907
Zwangsvollstreckung
OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2002 - 21 U 23/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4893
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
BGH, Urteil vom 21.05.1953 - IV ZR 192/52
a) Ein aufschiebend bedingtes Eigentumsrecht gibt vor Eintritt der Bedingung noch kein dingliches, gegen jedermann wirkendes Recht zum Besitz.*)
b) Für den gutgläubigen Erwerb einer aufschiebend bedingt übereigneten Sache ist es erforderlich und genügend, daß der Erwerber zur Zeit der Einigung und Übergabe in gutem Glauben ist.*)
c) Die Einrede der Arglist kann auch dem Herausgabeanspruch des Eigentümers entgegengesetzt werden.*)
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IBRRS 2011, 4890
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 23.09.1953 - VI ZR 68/53
Ein Anspruch auf Kautionsleistung durch Hinterlegung eines Geldbetrages kann im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
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IBRRS 2011, 4883
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
BGH, Urteil vom 21.02.1957 - VII ZR 216/56
Hat ein Mitbürge einen Teil der Hauptschuld, gezahlt, so kann er von den anderen Mitbürgen Ausgleich auch dann verlangen, wenn die Zahlung den Betrag nicht übersteigt, der auf ihn im Verhältnis der Mitbürgen untereinander bei voller Inanspruchnahme der Bürgschaft entfallen würde. Das gilt jedenfalls dann, wenn noch nicht feststeht, in welcher Höhe die Bürgen endgültig in Anspruch genommen werden.*)
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IBRRS 2011, 4872
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 204/59
Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück ist nicht als eine inkongruente Sicherung i.S. des § 30 Ziff. 2 KO anzusehen.*)
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IBRRS 2011, 4772
Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1994 - 21 U 98/94
Eine vom Architekten aufgrund einer Planung mit Kostenschätzung abgegebene Baukostengarantie für Modernisierungs- und Umbauarbeiten eines Mehrfamilienhauses zu drei Eigentumswohnungen verliert ihre rechtliche Wirksamkeit, wenn die ursprüngliche Planung mit Wissen und Willen des Bauherrn grundlegend geändert wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn - wie hier - erhebliche Grundrißänderungen und Änderungen der Raumaufteilung durch Verlegung von Küche und Bad vorgenommen werden und neue Sanitärräume und ein Wintergarten zusätzlich errichtet werden und dadurch auch die Kostenschätzung gegenstandslos wird.*)
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IBRRS 2011, 4765
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1993 - 5 U 162/92
Werden aufgrund des Auftrags eines zahlungsunfähigen Mieters an einem Mietshaus, in dem auch der Eigentümer wohnt, umfangreiche Reparaturen ausgeführt, dann spricht eine Vermutung dafür, daß der Eigentümer den Mieter vorgeschoben hat und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist stattzugeben.
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IBRRS 2011, 4697
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 - 4 U 202/10
Die Baugeldverwendungspflicht obliegt nicht allein dem Bauherrn, sondern auch einem Generalüber- und Generalunternehmer sowie sonstigen Baubeteiligten, die als \"Zwischenperson\" die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erlangt haben.
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IBRRS 2011, 4657
Insolvenzrecht
OLG München, Beschluss vom 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
1. Maßgebend i.S. des § INSO § 88 InsO ist auch ein zunächst mangelhafter oder beim unzuständigen Gericht gestellter Antrag, sofern er zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt.*)
2. Wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Grund eines Zahlungstitels umgeschrieben, entsteht eine Zwangssicherungshypothek, die nicht den Rang der Vormerkung teilt.*)
3. Wird eine Zwangssicherungshypothek mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam, entsteht eine Eigentümergrundschuld.*)
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IBRRS 2011, 4624
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 22.03.1972 - VIII ZR 119/70
Gibt der Konkursverwalter im Konkurs des Sicherungsgebers Sicherungsgut zur Verwertung an den Sicherungsnehmer heraus und entsteht dadurch eine Umsatzsteuerschuld des Konkursverwalters, so kann dieser weder Erstattung der Umsatzsteuer verlangen, wenn der Sicherungsnehmer selbst den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 1967 geltend macht, noch hat er einen Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG 1967, wenn der Sicherungsvertrag vor dem 1. 10. 1967 abgeschlossen worden ist.*)
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IBRRS 2011, 4622
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
BGH, Urteil vom 27.04.1972 - II ZR 122/70
a) Bei Abtretung einer aufschiebend bedingten Forderung (hier: eines genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens) kann der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch bei der Abtretung zwar dem Rechtsgrund nach schon gegeben, aber noch nicht fällig war, sofern dieser Anspruch spätestens zugleich mit der abgetretenen Forderung fällig geworden ist.*)
b) In einem solchen Fall kann der Schuldner unter den sonstigen Voraussetzungen des § 406 BGB gegen die abgetretene Forderung auch mit einer Gegenforderung aufrechnen, die zwar später als die abgetretene Forderung, aber noch während des bestehenden Zurückbehaltungsrechts fällig geworden ist.*)
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IBRRS 2011, 4597
Architekten und Ingenieure
OLG Celle, Urteil vom 24.11.1995 - 4 U 218/94
Der Architekt hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn es zu einer Bauausführung nicht gekommen ist.*)
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IBRRS 2011, 4347
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
BGH, Urteil vom 23.10.1986 - IX ZR 203/85
1. Die in Bürgschaftsformularen der Sparkassen verwendete Klausel, daß Zahlungen eines Bürgen nur als Sicherheit gelten, bis alle Ansprüche der Sparkasse gegen den Hauptschuldner befriedigt sind, schließt den Ausgleich unter Mitbürgen nach § 774 Abs. 2 , § 426 BGB nicht aus.*)
2. Zahlt der danach ausgleichspflichtige Mitbürge, so erlangt er für den Fall, daß die Sparkasse wegen ihrer Forderungen gegen den Hauptschuldner befriedigt wird und deshalb die Bürgschaftssumme an den anderen ausgleichsberechtigten Mitbürgen auskehrt, einen durch den Eintritt dieser Umstände aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr des geleisteten Ausgleichsbetrages.*)
3. Gibt die Sparkasse jedoch zu erkennen, daß sie sich aus der gezahlten Bürgschaftssumme befriedigt hat, die Leistung des Bürgen also nicht mehr als Sicherheit betrachtet, so gehen nach § 774 Abs. 1 BGB der Anspruch gegen den Hauptschuldner und nach § 412, BGB, § 401 BGB die Forderung gegen den Mitbürgen in der durch § 774 Abs. 2 , § 426 Abs.1 Satz 1 BGB bestimmten Höhe über (im Anschluß an BGHZ 92, BGHZ Band 92 Seite 374 = NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 614).*)
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IBRRS 2011, 4161
Baustoffe und Produkthaftung
LG Göttingen, Urteil vom 04.10.2011 - 8 O 288/10
1. Wird der Werklohnanspruch gemeinsam mit dem Anspruch auf Übergabe einer Sicherheit gemäß § 648a BGB eingeklagt, kann über die Sicherheitsklage im Wege des Teilurteils entschieden werden, soweit der Werklohnanspruch anerkannt ist.
2. Die Festlegung der Höhe des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB muss auch streitige Gegenansprüche berücksichtigen.
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IBRRS 2011, 4086
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011 - 2 U 35/09
1. Dritter im Sinne des § 839 BGB ist jeder, dessen Interessen die Amtspflicht dient und in dessen Rechtskreis durch die Pflichtverletzung eingegriffen wird. Bei einer Auskunft besteht die Amtspflicht gegenüber jedem, auf dessen Antrag oder in in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird.
2. Erteilt die Gemeinde bzw. das Bauamt einem Baufinanzierer unrichtige Informationen in Bezug auf Bebaubarkeit eines Grundstücks und gewährt dieser daraufhin ein Baudarlehn, ist die Gemeinde zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Grundstück im Ergebnis wegen fehlender Bebaubarkeit weniger wert ist und dementsprechend weniger Sicherheit bietet.
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IBRRS 2011, 3982
Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2011 - 12 U 12/11
1. Auch wenn eine ausdrückliche Aktivierung einer vergütungspflichtigen Bedarfsposition nicht festgestellt werden kann, kommt jedoch eine konkludente Anordnung durch schlüssiges Verhalten in Betracht. Die durch den zunächst vollmachtlos handelnden Architekten getroffene Anordnung kann durch schlüssiges Handeln des Auftraggebers nachträglich genehmigt werden.
2. Auch wenn der Auftragnehmer bereits eine Sicherheit durch Bankbürgschaft gestellt hat, steht es ihm jederzeit frei, die überlassene Bürgschaft durch eine andere Sicherheit zu ersetzen.
IBRRS 2011, 3793
Prozessuales
LG München I, Beschluss vom 22.02.2011 - 13 T 2375/11
Zur Verjährung eines Anspruchs auf Einräumung eines (vorbehaltenen) Nießbrauchs bei einer 1971 an die Kinder erfolgten Grundstücksschenkung.*)
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IBRRS 2011, 3703
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.09.2011 - 19 U 78/11
1. Die Bürgschaft wird nach §§ 765, 767 BGB für die Hauptverbindlichkeit eines bestimmten Dritten erteilt. Die Bürgschaft sichert daher grundsätzlich nur Verbindlichkeiten bestimmter Personen.
2. Tritt ein anderer (hier: eine ARGE) an Stelle des ursprünglichen Hauptschuldners (hier: ARGE-Partner) ist eine Haftung aus der Bürgschaft grundsätzlich ausgeschlossen.
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IBRRS 2011, 3565
Bauvertrag
LG Darmstadt, Urteil vom 20.09.2011 - 12 O 12/11
1. Für die Höhe der zu leistenden Sicherheit ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen. Es sind vom ursprünglichen Werklohnanspruch nur solche Abzüge vorzunehmen, die unstreitig sind oder auf rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen beruhen oder über die ohne eine weitere Verzögerung des Verfahrens entschieden werden kann.
2. Ein Abzug wegen streitiger Mängel oder Minderleistung kann im Verfahren auf Sicherheitsleistung nicht erfolgen.
IBRRS 2011, 3564
Bauvertrag
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 W 44/11
Allein der Verstoß des Bürgschaftsgläubigers gegen seine Pflicht, den Abruf der Bürgschaft zu unterlassen, stellt keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar. Vielmehr bedarf es eines darüberhinausgehenden schwerwiegenden Nachteils.
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IBRRS 2011, 3530
Bauvertrag
OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2010 - 1 U 163/09
1. Das Vorhandensein schwerer (hier: brandschutztechnischer) Mängel ist noch kein Indiz für das Vorliegen eines Organisationsverschuldens.
2. Dem Unternehmer kann es grundsätzlich nicht als ein der Arglist gleichstehendes Verhalten zur Last gelegt werden, wenn er die Überwachung des Herstellungsprozesses und die Überprüfung des Werks auf Mangelfreiheit vor der Abnahme auf einen sorgfältig ausgesuchtes, fachkundiges Ingenieurbüro überträgt und auf eine ausreichende Bauüberwachung sowie eine ordnungsgemäße Endkontrolle durch dieses vertraut.
3. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam. Der lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass der Unternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.
4. Der formularmäßige Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit gemäß § 770 BGB auch für den Fall, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz bzw. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Sicherungsabrede, sondern nur dazu, dass der Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit entfällt.
IBRRS 2011, 2808
Bauträger
LG Köln, Urteil vom 24.06.2011 - 82 O 2/11
1. Grundsätzlich muss die Vertragspartei, die sich im Individualprozess auf den Schutz des AGB-Gesetzes beruft, die Voraussetzungen für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen darlegen und beweisen. Abweichend von diesem Grundsatz genügt der Vertragspartner eines Bauträgers seiner Darlegungslast schon durch die Vorlage eines mit dem Bauträger abgeschlossenen Vertrags, wenn der Bauträger gewerblich tätig ist und der Vertrag Klauseln enthält, die typischerweise in Bauträgerverträgen verwendet werden. Das gilt auch, wenn es sich bei dem Bauträger um eine sog. Objektgesellschaft handelt.
2. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme ist AGB-rechtlich nicht zu beanstanden.
3. Die Sicherungsabrede ist allerdings wegen Übersicherung unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass Zahlungen nur bis zu einem Gesamtleistungsstand von 95% erfolgen und die letzten 5% im Vorgriff auf den Gewährleistungseinbehalt nicht ausgezahlt werden.
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IBRRS 2011, 2748
Bauvertrag
OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2011 - 5 U 147/10
1. Das Bauforderungssicherungsgesetz vom 23.10.2008 ist auf sog. "Altfälle", die sich vor dessen Inkrafttreten am 01.01.2009 ereigneten, nicht anwendbar. Für diese Sachverhalte gilt nach wie vor das GSB.*)
2. Buchführungspflichtig gem. § 2 GSB ist nur, wer tatsächlich Baugeld empfangen hat. Ein Baugewerbetreibender, der die Herstellung eines Umbaus übernimmt, aber selbst kein Baugeld empfangen hat, muss kein Baubuch führen, auch wenn für den Umbau einer anderen Person Baugeld gewährt wurde.*)
IBRRS 2011, 2580
Bauvertrag
LG Paderborn, Urteil vom 09.06.2011 - 3 O 521/10
1. Auf eine Sicherheit nach § 648a BGB kann nicht wirksam verzichtet werden.
2. Kündigung und Mangeleinrede stehen der Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB nicht entgegen.
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IBRRS 2011, 2366
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 24 U 147/08
Werden mit einer Klage neben dem Anspruch auf Werklohn auch der Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek geltend gemacht, so bemisst sich der Streitwert nach der Höhe des eingeklagten Werklohnes zuzüglich eines Zuschlages von 20 % für den Sicherungsanspruch.
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IBRRS 2011, 1889
Bauträger
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10
1. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen.*)
2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Sicherungsnehmer vom Sicherungszweck umfasste Forderungen gegen den Sicherungsgeber zustehen, die nicht Gegenstand des Klageverfahrens in der Hauptsache sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74, BGHZ 69, 37).*)
IBRRS 2011, 1709
Bauvertrag
LG Baden-Baden, Beschluss vom 21.02.2011 - 2 O 246/10
1. Vergütungsansprüche aus Gerüstbauarbeiten sind keine durch § 648 BGB sicherungsfähigen Forderungen.
2. Das Aufstellen eines Baugerüsts ist keine auf die Herstellung des Bauwerks gerichtete Leistung.
3. Gerüstbauarbeiten sind im Hinblick auf die Bauwerkserrichtung lediglich vorbereitende Maßnahmen mit überwiegend mietvertraglichem Charakter.
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IBRRS 2011, 1525
Insolvenzrecht
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2010 - 5 U 34/10
1. Bürgende geschäftsführende Gesellschafter des Hauptschuldners können sich nicht auf mangelnde Überprüfbarkeit der Hauptforderung berufen.
2. Da die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften den Gepflogenheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken entspricht, ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nicht überraschend, insbesondere für geschäftsführende Gesellschafter.
3. Es gibt grundsätzlich auch keine Pflicht des Gläubigers zur vorrangigen Verwertung von Immobiliarsicherheiten. Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Gläubiger im Außenverhältnis ein Wahlrecht, welche Sicherheiten er zuerst in Anspruch nimmt (OLG München WM 1988, 1846). Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Erlöse aus der Verwertung des Betriebsgrundstücks der Insolvenzschuldnerin zu erwarten sind und ob diese gegebenenfalls zu einer Erfüllung der Hauptforderung ausreichen würden.
4. Das Kündigungsrecht der Bank für einen Kreditvertrag wird durch die drohende Insolvenz nicht ausgeschlossen.
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IBRRS 2011, 1127
Bauvertrag
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2010 - 9 W 65/10
1. Aufgrund der Zweckbestimmung der Gewährleistungsbürgschaft kommt eine Verhinderung der Inanspruchnahme im Wege der einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht, wenn die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft offenkundig rechtswidrig ist.
2. Eine Vereinbarung, nach welcher eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Rechte aus § 770 BGB vorgesehen ist, ist als rechtlich unbedenklich zu beurteilen.
3. Selbst wenn man in einer solchen Vereinbarung eine unangemessene Benachteiligung des Bürgen nach § 307 BGB sehen will, wäre dehalb nicht automatisch eine völlige Unwirksamkeit der Sicherungsabrede anzunehmen.
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IBRRS 2011, 1078
Bauvertrag
AG Neustadt a. Rbge., Urteil vom 05.01.2011 - 43 C 1192/10
Die Vereinbarung eines 5%-igen Sicherheitseinbehalts in einem VOL-Vertrag ohne ausdrückliche Ablösungsmöglichkeit durch Bürgschaft verstößt gegen § 305c und § 307 BGB und ist daher unwirksam.
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IBRRS 2011, 1066
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2010 - 4 U 18/09
1. Vereinbaren die Partner eines Bauvertrages eine Sicherheitsleistung durch "Bankbürgschaft", so entspricht die Bürgschaft eines Versicherungsunternehmens in der Regel nicht der vertraglichen Vereinbarung.*)
2. Soll bei einem Bauvertrag eine Sicherheit "während der Gewährleistungszeit" gestellt werden, so wird diese Sicherheit - wenn nichts abweichendes vereinbart wird - erst mit der Abnahme fällig. Eine frühere Fälligkeit der Gewährleistungsbürgschaft ergibt sich in diesem Fall auch nicht aus § 17 Abs. 7 Satz 1 VOB/B.*)
3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber vom Unternehmer in der Regel die Stellung einer (bis dahin nicht geleisteten) Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr verlangen.*)
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IBRRS 2011, 1063
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 73/10
Ist der Auftraggeber eines Bauvertrages verpflichtet, nach fehlgeschlagenem Sicherheitentausch eine als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft an den Auftragnehmer zurückzugewähren, kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde aussondern.*)
IBRRS 2011, 0981
Bauarbeitsrecht
OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2011 - 13 U 720/10
1. Eine Vereinbarung mittels derer gesetzliche Regressansprüche des Auftraggebers aus § 1a AEntG a.F. (AEntG n.F. § 14) gegen einen Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Erklärung einer Schuldübernahme zur Lohnzahlungsverpflichtung aufgerechnet werden, ist einer separaten Insolvenzanfechtung zugänglich. Das AEntG tritt hinter die insolvenzrechtlichen Regelungen zurück.
2. Die Klausel in einem Werkvertrag, wonach ein Gewährleistungseinbehalt von 5% nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, benachteiligt den Unternehmer in unangemessener Art und Weise, da die Wahl anderer Austauscharten hierdurch ausgeschlossen ist. Die Klausel ist insgesamt unwirksam.
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IBRRS 2011, 0856
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 07.01.2011 - 3 U 446/10
1. Weite Zweckerklärungen in Bürgschaftsformularen sind unter Berücksichtigung des Bürgschaftszwecks und dem Anlass der Übernahme auszulegen.
2. Eine der Sicherung von Vertragserfüllungsbürgschaften dienende Rückbürgschaft besichert keine Ansprüche des Bürgen aus der späteren Hingabe von Gewährleistungsbürgschaften.
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IBRRS 2011, 0855
Bauvertrag
LG Trier, Urteil vom 17.03.2010 - 4 O 426/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 0849
Bauvertrag
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 19 U 155/10
1. Nach § 648a Abs. 7 BGB ist auch die Verknüpfung der Rechte des Unternehmers mit Sicherungsrechten des Bestellers unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung im Wege einer Individualvereinbarung erfolgt.
2. Unzulässig sind daher Abreden, nach denen der Unternehmer Sicherheit nur dann verlangen kann, wenn er dem Besteller Sicherheiten gewährt, ebenso wie die Vereinbarung des umgekehrten Falls, in dem die Parteien wechselseitig auf Sicherheiten verzichten. In beiden Fällen wird die Durchsetzung der Rechte des Unternehmers unzulässig erschwert.
3. Widersprüchliches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere, besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.
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IBRRS 2011, 0836
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 53/10
1. Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld fällig; einer Leistungsaufforderung des Gläubigers und der Vorlage von die Hauptschuld belegenden Unterlagen bedarf es dazu nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, IBR 2008, 266 = BGHZ 175, 161).
2. Werden dem Bürgen die notwendigen Informationen zur Hauptschuld vom Gläubiger nicht erteilt, gerät er nicht in Verzug, wenn ihn kein eigenes Verschulden daran trifft, dass er sie nicht erhalten hat.*)
3. Ein eigenes Verschulden trifft den Bürgen, wenn er nicht selbst ausreichende, ihm zumutbare Anstrengungen unternimmt, die ihm fehlenden Informationen zu erlangen.*)
IBRRS 2011, 0805
Architekten und Ingenieure
BVerfG, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG) in der novellierten Fassung vom 23.10.2008 ist verfassungskonform.
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IBRRS 2011, 0527
Bauvertrag
OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 W 2/11
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
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IBRRS 2011, 0526
Bauvertrag
OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 U 155/10
1. Nach § 648a Abs. 7 BGB ist auch die Verknüpfung der Rechte des Unternehmers mit Sicherungsrechten des Bestellers unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung im Wege einer Individualvereinbarung erfolgt.
2. Unzulässig sind daher Abreden, nach denen der Unternehmer Sicherheit nur dann verlangen kann, wenn er dem Besteller Sicherheiten gewährt, ebenso wie die Vereinbarung des umgekehrten Falls, in dem die Parteien wechselseitig auf Sicherheiten verzichten. In beiden Fällen wird die Durchsetzung der Rechte des Unternehmers unzulässig erschwert.
3. Widersprüchliches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere, besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.
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IBRRS 2011, 0525
Bauvertrag
LG Hagen, Beschluss vom 11.01.2011 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
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IBRRS 2011, 0514
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 3970/10
1. Verlassen die Bauvertragsparteien nach Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft ein bauvertragliches Konzept zur Abnahme/Gewährleistung, so kann darin eine wesentliche Erweiterung des Bürgschaftsrisikos mit der Folge liegen, dass der Gewährleistungsbürge nicht haftet.
2. Das ist jedenfalls der Fall, wenn im Bauvertrag folgende Regelungen als Voraussetzung des Gewährleistungsbeginns vorgesehen waren:
- Ausschluss der stillschweigenden Abnahme,
- Erstellung eines Endabnahmeprotokolls durch einen Sachverständigen
- Endabnahmebegehung sowie schriftliche Bestätigung über die Beseitigung der Mängel.
Führen die Parteien ein derart vereinbartes Abnahmeverfahren nicht durch, scheidet eine Haftung des Gewährleistungsbürgen aus.
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IBRRS 2011, 0513
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 20.12.2010 - 13 U 3970/10
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche "nach den Bedingungen des Vertrages" und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn die Bauvertragsparteien auf eine förmliche Abnahme verzichten und eine solche auch nicht durchgeführt wird.
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IBRRS 2011, 0512
Bauvertrag
LG München I, Urteil vom 02.07.2010 - 3HK O 25904/09
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche "nach den Bedingungen des Vertrages" und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn die Bauvertragsparteien auf eine förmliche Abnahme verzichten und eine solche auch nicht durchgeführt wird.
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IBRRS 2011, 0502
Baustoffe und Produkthaftung
OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2011 - 5 U 631/10
Die bei Straßen- und Tiefbauarbeiten verbrauchten Baustoffe werden vom Bauforderungssicherungsgesetz erfasst, das nicht nur für Gebäudearbeiten gilt. Die Begriffe "Bau" und "Bauwerk" sind inhaltlich gleichbedeutend (Abgrenzung zu BGH VI ZR 281/88).
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