Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3599 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0012
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2002 - X ZR 243/01
a) § 651 a Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. schreibt keine bestimmte Fassung einer möglichen Preiserhöhungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter vor und eröffnet daher dem Reiseveranstalter einen Gestaltungsspielraum für die Fassung einer solchen Klausel. Eine diesen Rahmen ausfüllende Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F..*)
b) Die Verweisung in § 651 a Abs. 4 BGB n.F. auf § 309 Nr. 1 BGB n.F. stellt klar, daß für Erhöhungen des Reisepreises neben der zeitlichen Schranke des § 651 a Abs. 4 Satz 2 BGB n.F. auch die zeitliche Schranke des § 309 Nr. 1 BGB n.F. gilt; die Angemessenheitskontrolle der Klausel wird dadurch nicht ausgeschlossen.*)
c) Eine Preisanpassungsklausel in Reiseverträgen, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", verstößt schon deshalb gegen das durch § 651 a Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. konkretisierte Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F., weil in einer Preiserhöhungsklausel in Reiseverträgen zumindest klargestellt sein muß, welcher Preis Grundlage der Forderung nach einem erhöhten Reisepreis ist.*)
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Online seit 2002
IBRRS 2002, 2273
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2002 - X ZR 112/99
Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, müssen nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben.*)
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IBRRS 2002, 2262
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Liegt der Zahlung eine bloße "Scheinanweisung" des vermeintlichen Darlehensnehmers zugrunde, so ist ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Zahlendem und Zuwendungsempfänger nach den Regeln der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn dieser von einer Zahlung seines vermeintlichen Schuldners ausging (Ergänzung zu BGHZ 147, 145 ff.).*)
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IBRRS 2002, 2261
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 47/01
Im Fall des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages hat der Darlehensgeber Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung, auch wenn die Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer nicht unmittelbar zugeflossen, sondern weisungsgemäß auf ein Treuhänderkonto überwiesen worden ist.*)
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IBRRS 2002, 2197
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 10/01
Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).*)
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IBRRS 2002, 2157
Umwelt und Naturschutz
BGH, Urteil vom 07.11.2002 - III ZR 147/02
Zur Haftung des Betreibers einer Kläranlage, wenn das geklärte Abwasser einen Sauerstoffmangel im Gewässer verursacht (Ergänzung zu BGHZ 62, 351).*)
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IBRRS 2002, 2105
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
IBRRS 2002, 2072
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2001 - 2 U 79/01
Bei der Rückabwicklung verbundener Geschäfte gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG kann der Käufer vom Verkäufer nur die Netto-Raten herausverlangen. Den Zins- und Kostenanteil trägt der Käufer selbst.*)
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IBRRS 2002, 2053
Allgemeines Zivilrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 7 U 87/01
Bei einem vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Vertrag nach § 455 BGB hat der Vertragspartner nach dem Rücktritt des Verkäufers die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Die Nutzungsvergütung bemisst sich nach dem objektiven Verkehrswert der Gebrauchsvorteile und orientiert sich demnach an dem marktüblichen Mietzins, der bei der Vermietung vergleichbarer Sachen zu erzielen ist.*)
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IBRRS 2002, 2030
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 30.01.2002 - 6 U 76/01
Die Klausel in einem Vertrag über die Lieferung von Strom, die bestimmt, dass der Vertrag jeweils 1 Jahr weiter läuft, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verstößt gegen § 9 AGBG (a.F.)*)
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IBRRS 2002, 2013
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.10.2002 - IV ZR 276/01
1. Ein in der Darlehensurkunde aufgenommener Vermerk, daß der Darlehensbetrag überwiesen wurde, stellt ein schriftliches Empfangsbekenntnis (§ 368 BGB) dar.
2. An die Auslegung eines Verhaltens als Verzichtserklärung sind strenge Anforderungen zu stellen.
3. Der Gläubiger, der aus einer Saldoabrechnung gemäß § 355 Abs. 3 HGB vorgeht, muß die dieser zugrunde liegenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen so substantiiert darlegen, daß dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist. Bestreitet der Schuldner den Saldo, ist näheres Vorbringen zu den darin zusammengefaßten gegenseitigen Ansprüchen und Leistungen erforderlich. Anderes gilt, wenn ein bestätigter Rechnungsabschluß vorliegt.
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IBRRS 2002, 1994
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.10.2002 - X ZR 147/01
Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.*)
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IBRRS 2002, 1983
Allgemeines Zivilrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2002 - 13 U 253/99
Zur Beweislage bei einem Unfall im Bewegungsradius eines Baukrans.
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IBRRS 2002, 1863
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 05.02.2002 - XI ZR 327/01
Vereinbaren die Parteien eines Realkreditvertrages die Stellung weiterer Sicherheiten, so bleibt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gleichwohl anwendbar.
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IBRRS 2002, 1830
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 35/00
Ist ein Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte Verpackungen unter Wiederanbringung der ursprünglichen Marke erforderlich, um einer künstlichen Abschottung der Märkte entgegenzuwirken, kann dem Parallelimporteur darüber hinaus auch die erneute Anbringung der Originalaufmachung selbst dann nicht verboten werden, wenn diese ihrerseits Schutz als Benutzungsmarke i.S. von § 4 Nr. 2 MarkenG genießt.*)
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IBRRS 2002, 1827
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 51/00
Zur Frage der Warengleichartigkeit von "Schmuckwaren", "Schmucksachen", "Bijouteriewaren" und "Vergrößerungsgläsern" mit "Brillengestellen".*)
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IBRRS 2002, 1797
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.09.2002 - III ZR 214/01
Der Inhaber eines Waschplatzes zur Reinigung landwirtschaftlicher Geräte haftet grundsätzlich nicht nach § 22 WHG, wenn die Anlage von Dritten zur Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln mißbraucht wird.*)
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IBRRS 2002, 1660
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 285/99
Wird die Auseinandersetzung prominenter Eheleute von einem der beiden Beteiligten durch die Erhebung von Anschuldigungen (hier: Vorwurf einer bekannten Fernsehmoderatorin, ihr Ehemann habe sie geschlagen) in die Presse getragen, so kann darin ein Tagesereignis i.S. von § 50 UrhG liegen. Gegenstand der Privilegierung des § 50 UrhG kann in einem solchen Fall auch ein als Beleg für den erhobenen Vorwurf veröffentlichtes Lichtbild sein.*)
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IBRRS 2002, 1659
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.06.2002 - I ZR 108/00
Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort ("1, 2, 3 im Sauseschritt") von dem anderen Titel ("Eins, zwei, drei im Bärenschritt") abweicht.*)
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IBRRS 2002, 1657
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - I ZB 24/99
a) Der Begriff der Beeinflussung der Unterscheidungskraft ist in Art. 5 Abschn. C Abs. 2 und Art. 6quinquies Abschn. C Abs. 2 PVÜ einheitlich auszulegen. Maßgeblich ist, ob der kennzeichnende Charakter der Marke verändert wird.*)
b) Die Anmelderin kann die Einverständniserklärung zu einer Zeitrangverschiebung nach § 156 Abs. 3 MarkenG, die sie in einem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nach § 156 Abs. 4 MarkenG verweigert hat, in einem späteren Beschwerdeverfahren, das erst nach dem 1. Januar 1995 anhängig geworden ist, nicht mehr nachholen.*)
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IBRRS 2002, 1656
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - I ZB 1/00
Die Wortfolge "Bar jeder Vernunft" ist unter anderem für "Papier, Schreibwaren, Bürogeräte, Bekleidungsstücke, Erziehung und Unterricht" unterscheidungskräftig. Dagegen kann der Wortfolge für andere Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlen, wenn ihr der Verkehr nur eine inhaltliche Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen entnimmt.*)
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IBRRS 2002, 1619
Bauvertrag
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.07.2000 - 7 U 944/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2002, 1612
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 313/99
a) Hängt die Leistungspflicht einer Vertragspartei davon ab, daß der Vertragspartner zunächst von einem Bestimmungsrecht Gebrauch macht (hier: Auswahl bestimmter Filme aus einem Gesamtsortiment), liegt schon in der nachdrücklichen Aufforderung, diese Auswahlentscheidung zu treffen, ein wörtliches Angebot i.S. von § 295 BGB.*)
b) Hat eine Vertragspartei eine unbegründete fristlose Kündigung des Vertrags ausgesprochen und hält sie auch weiterhin daran fest, zur weiteren Vertragserfüllung nicht verpflichtet zu sein, steht ihr die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht mehr zu, wenn sie von der anderen Vertragspartei auf Erfüllung in Anspruch genommen wird (im Anschluß an BGHZ 50, 175, 177; 88, 91, 96).*)
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IBRRS 2002, 1417
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.04.2002 - I ZR 72/99
Gegenüber dem auf § 127 Abs. 1 MarkenG gestützten Kennzeichnungsverbot können bei einer Gesellschaft, die mit dem Stammunternehmen durch Beteiligungs- und Geschäftsführungsverhältnisse eng verbunden ist, wichtige Interessen bestehen, ein wertvolles Zeichen des Stammunternehmens zur Kennzeichnung von Waren zu nutzen, die die Gesellschaft an einer von der geographischen Herkunftsangabe abweichenden Stätte produziert. Davon ist auszugehen, wenn der Einsatz des wertvollen Kennzeichens des Stammunternehmens für die Fortentwicklung der eng verflochtenen Unternehmensgruppe wirtschaftlich geboten ist, auf der Ware durch entlokalisierende Zusätze einer Irreführung des Verkehrs in ausreichendem Maße entgegengewirkt wird und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs nicht ins Gewicht fallen.*)
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IBRRS 2002, 1400
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - I ZR 312/99
Sind die Marke und die Ware identisch (hier: schwarz-bunte Kuh mit dem Schriftzug "SYLT" als Aufkleber und Schlüsselanhänger), setzt die rechtserhaltende Benutzung der Marke i.S. von § 26 Abs. 1 MarkenG voraus, daß die maßgeblichen Verkehrskreise in der Abbildung nicht nur die Ware selbst sehen, sondern die Abbildung auch als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus einem bestimmten Unternehmen auffassen.*)
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IBRRS 2002, 1378
Allgemeines Zivilrecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 05.02.2002 - 1 U 2314/01
Läßt sich eine Brauerei in den AGB eines Bierlieferungsvertrages verschuldensunabhängig für den Fall der Einstellung des Getränkebezugs eine Vertragsstrafe von 30 % des Verkaufspreises der noch abzunehmenden Getränkemenge versprechen und behält sie sich zudem das Recht vor, bei jeder Einstellung des Getränkebezuges in das Miet-/Pachtverhältnis des Gastwirts mit einem dritten einzutreten, so benachteiligt diese Regelung den Gastwirt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinn des § 9 AGBG.*)
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IBRRS 2002, 1163
Allgemeines Zivilrecht
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.05.2002 - 7 U 231/01
1. Im Falle der vorzeitigen Tilgung eines grundpfandrechtlich gesicherten Festzinskredits mit vereinbarter Laufzeit steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf "Vorfälligkeitsentschädigung" zu, wenn der Darlehensnehmer bei ihm gleichzeitig einen Neukredit in übersteigender Höhe für das Kreditinstitut jedenfalls nicht schlechteren Konditionen aufnimmt.*)
2. Aus dem selben Geldbetrag kann der Gläubiger für ein und demselben Zeitraum nicht neben Verzugszinsen kumulativ die Herausgabe von Kapitalnutzungennach § 818 Abs. 1 BGB verlangen.*)
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IBRRS 2002, 1159
Allgemeines Zivilrecht
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.07.2002 - 7 U 69/01
1. Eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann, weil sie als prozessuale Willenserklärung lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht, nicht in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff. BGB als rechtswirksam behandelt werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Januar 2002 - 7 U 70/01 = OLG Report 2002, 285).*)
2. Die von einem Grundstückskäufer, der einer Sachdarstellung nach bloßer "Bucheigentümer" geworden sein will, erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer von dem Verkäufer/Voreigentümer in einer notariellen Grundschuldbestellurkunde erklärten Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit Wirkung gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer (§§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO) ist unschlüssig.*)
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IBRRS 2002, 1090
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 188/01
Berechnet der arglistig getäuschte Käufer seinen nach § 463 Satz 2 BGB a.F. geltend gemachten Schaden in der Weise, daß er die Kaufsache behält und den Minderwert ersetzt verlangt, kann er die Finanzierungskosten, die er für den Teilbetrag des Kaufpreises hat aufwenden müssen, der auf den Minderwert entfällt, nicht als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen.*)
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IBRRS 2002, 1046
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 300/99
a) Für die Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten ist nach dem im Immaterialgüterrecht geltenden Territorialitätsprinzip deutsches Recht maßgeblich.*)
b) An dem Erfordernis des Übergangs des Geschäftsbetriebs für die Übertragung des Unternehmenskennzeichens ist auch unter der Geltung des Markengesetzes grundsätzlich festzuhalten.*)
c) Zu den Voraussetzungen einer nur zeitweisen Stillegung des Geschäftsbetriebs, der den Schutz des Unternehmenskennzeichens nicht entfallen läßt.*)
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IBRRS 2002, 0995
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Ein Darlehensvertrag kann grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden.*)
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IBRRS 2002, 0992
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.03.2002 - I ZR 235/99
a) Die nicht genehmigte Verwendung des Wappens einer Großstadt im Zusammenhang mit dem Titel eines Anzeigenblattes kann das Namensrecht des Wappeninhabers (hier aus § 14 Gemeindeordnung NW i.V. mit § 12 BGB analog) unter dem Gesichtspunkt einer namensmäßigen Zuordnungsverwirrung verletzen.*)
b) Der "Gebrauch" eines fremden Wappens i.S. von § 12 BGB ist nicht nur bei einer völlig identischen Übernahme, sondern auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe gegeben, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originals enthält und damit geeignet ist, auf den Berechtigten hinzuweisen.*)
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IBRRS 2002, 0988
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.06.2002 - II ZR 266/01
Eine Genehmigung i.S. der §§ 1001, 1002 BGB erfordert lediglich das Einverständnis zwischen Eigentümer und Besitzer hinsichtlich der Vornahme bestimmter Verwendungen. Sie kann daher nicht nur als nachträgliche Zustimmung (§ 184 BGB), sondern auch vor der Durchführung der Verwendungen als Einwilligung (§ 183 BGB) erteilt werden.*)
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IBRRS 2002, 0922
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 230/99
a) Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen.*)
b) Von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe kann nicht ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Bereich des Direktmarketings tätig ist und sich zum Zwecke der Absatzförderung für ihre Kunden eines Call-Centers bedient und für die Tätigkeit der Beklagten, eines Inkassounternehmens, der Einsatz eines Call-Centers prägend ist.*)
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IBRRS 2002, 0921
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 14.03.2002 - I ZB 16/99
Werden mit den Waren, die in einer Markenanmeldung in Anspruch genommen sind, Fachkreise, nämlich Personen, die mit diesen Waren im Einkauf oder in der Produktion in irgendeiner Weise in Berührung kommen, angesprochen, ist es nicht ausgeschlossen, daß diese im Einzelfall einer ihnen nicht geläufigen Bezeichnung einen beschreibenden Inhalt unterstellen, der ihnen lediglich (noch) unbekannt ist. Eine solche Annahme muß jedoch durch besondere tatsächliche Umstände begründet werden, etwa damit, daß die dem Verkehr konkret nicht bekannte Bezeichnung in einer Weise gebildet ist, die den Bezeichnungsgewohnheiten auf dem betreffenden Warengebiet entspricht.*)
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IBRRS 2002, 0917
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Zur Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmerschaft und einseitig verpflichtender Mithaftung eines einkommens- und vermögenslosen Ehepartners.*)
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IBRRS 2002, 0913
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2002 - IX ZR 444/00
Zur Auslegung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses des Schuldners.*)
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IBRRS 2002, 0890
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.06.2002 - XI ZR 361/01
Die Anwendbarkeit des § 199 BGB a.F. ist nach dessen Sinn und Zweck auf die Fälle zu beschränken, in denen allein dem Gläubiger ein Kündigungsrecht zusteht. § 199 BGB a.F. ist daher auf ein beiderseits kündbares Sparkonto nicht anzuwenden.*)
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IBRRS 2002, 0886
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00
Die Kenntnis einer Vorausabtretung ist der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichzustellen (Bestätigung von BGHZ 66, 384 ff).*)
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IBRRS 2002, 0883
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 10.06.2002 - II ZR 68/00
Ist streitig, ob ein Vertrag unbedingt oder unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen worden ist, trägt die Partei, die aus dem Vertrag Rechte herleiten will, die Beweislast für einen unbedingten Vertragsschluß.*)
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IBRRS 2002, 0881
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - VII ZR 30/01
Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluß, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, daß der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist.*)
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IBRRS 2002, 0855
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.04.2002 - I ZR 296/99
a) Eine Teilunterwerfung beinhaltet nur dann das Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages im übrigen, wenn dies in der Erklärung unmißverständlich zum Ausdruck kommt.*)
b) Die Annahme einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung läßt den weiterreichenden Unterlassungsanspruch grundsätzlich unberührt.*)
c) Die Übersendung einer Unterwerfungserklärung beinhaltet nur dann den Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat.*)
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IBRRS 2002, 0779
Allgemeines Zivilrecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2002 - 2 U 65/02
Bei Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht besichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.*)
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IBRRS 2002, 0766
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2002 - 9 U 178/01
Stellt sich ein Sachmangel vor Übergabe des Kaufobjekts heraus, so kann sich der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss auch auf eventuelle Ansprüche des Käufers aus culpa in contrahendo erstrecken.*)
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IBRRS 2002, 0757
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.05.2002 - XI ZR 236/01
Es besteht kein Grund zur außerordentlichen Kreditkündigung, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren.*)
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IBRRS 2002, 0740
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.06.2002 - II ZR 162/00
Zur Reichweite des einem Lagerspediteur erteilten isolierten Umschlagauftrages.*)
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IBRRS 2002, 0738
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.02.2002 - I ZB 10/99
Zur Frage der Unterscheidungskraft eines Wortes der deutschen Sprache (hier: Bonus), das einen weiten Bedeutungsumfang hat und deshalb unterschiedliche - wenn auch in eine ähnliche Richtung weisende - Bedeutungsvarianten aufweist, die nicht nur komplexe wirtschaftliche Vorgänge, sondern auch Vorgänge außerhalb des Bereichs der Wirtschaft betreffen, wobei auch eine Verwendung des Wortes im übertragenen Sinn in Betracht kommt.*)
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IBRRS 2002, 0737
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.12.2001 - I ZR 135/99
Von der Benutzung einer Bezeichnung als Marke, nämlich als Unterscheidungsmittel gegenüber Waren anderer Unternehmen, kann nicht ausgegangen werden, wenn es sich bei der Bezeichnung um eine beschreibende Angabe (hier: Frühstücks-Trank) handelt, die vom angesprochenen Verkehr, also von dem angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, nur als solche und nicht als Herkunftshinweis verstanden wird.*)
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IBRRS 2002, 0736
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.12.2001 - I ZR 60/99
Wird eine Ausstattung (Flaschenetikett) insgesamt als Markenverletzung angegriffen, ist die Prüfung der Frage, ob eine Benutzung als Marke, nämlich als Unterscheidungsmittel gegenüber den Waren anderer Unternehmen, vorliegt, grundsätzlich auf die Ausstattung als solche und nicht auf einzelne Elemente zu beziehen.*)
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IBRRS 2002, 0697
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 17/01
a) Wer eine Reise bucht, an der er selbst nicht teilnimmt, kann gleichwohl Vertragspartei des Reisevertrages werden und als Reisender im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB anzusehen sein.*)
b) Sogenannte Incentive-Reisen, die Unternehmen im Rahmen einer Werbeaktion ihren Kunden kostenfrei überlassen wollen, dienen Urlaubszwecken.*)
c) Im Anwendungsbereich des § 651k BGB muß der Reisende entsprechend der in Abs. 1 Satz 1 dieser Bestimmung enthaltenen Regelung darlegen und gegebenenfalls nachweisen, daß Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausgefallen sind. Kommt er dem nach, ist es Sache des Kundengeldabsicherers, zu belegen, daß die Reiseleistungen auch ohne die Zahlungsunfähigkeit oder die Insolvenz des Reiseveranstalters aufgrund anderer Ursachen ausgefallen wären.*)
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