Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3507 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4707
LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 11 S 182/09
Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe kommt nicht in Frage, wenn sich ein Hartz IV-Bezieher und Wohnungseigentümer zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.

IBRRS 2010, 4694

BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 219/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4684

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 562/07
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Stellt ein Schuldner in Kenntnis von Abbuchungen, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der betreffenden Lastschriften durch schlüssiges Verhalten sprechen, wenn die Bank dadurch die Überzeugung gewinnen durfte, die Lastschriftbuchungen würden Bestand haben.*)

IBRRS 2010, 4678

BGH, Beschluss vom 21.06.2010 - II ZR 219/09
1. Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.*)
2. Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten, kann auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 37 BGB bestehen, wenn das Mitglied nach dem Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.*)

IBRRS 2010, 4667

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - I ZR 176/08
Aufgrund des allgemeinen Hinweises in einem Frachtvertrag "ACHTUNG: Diebstahlgefährdete Ware! Wagen wird verplombt!" muss der Spediteur/Frachtführer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass bei der Durchführung der Beförderung eine "besondere Gefahrenlage" besteht, die das Ergreifen besonderer Sicherungsmaßnahmen (insbesondere den Einsatz eines Kastenwagens anstatt eines Planen-Lkw sowie gegebenenfalls den Einsatz eines zweiten Fahrers) erfordert.*)

IBRRS 2010, 4666

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09
Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).*)

IBRRS 2010, 4663

BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - IV ZR 143/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4659

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 32/10
1. Das Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB (Amtspflichtverletzung "bei dem Urteil in einer Rechtssache") erfasst auch alle prozessleitenden Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden, also die Grundlagen für die Sachentscheidung zu gewinnen.*)
2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass das richterliche Verhalten bei der Prozessführung im Amtshaftungsprozess nur auf seine Vertretbarkeit hin zu überprüfen ist. Bei der Würdigung, ob dem Richter pflichtwidrige Verzögerungen anzulasten sind (§ 839 Abs. 2 Satz 2 BGB), ist zu beachten, dass sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet. Der Zeitfaktor ist aber auch bei langer Verfahrensdauer nicht der allein entscheidende Maßstab.*)

IBRRS 2010, 4656

BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4633

VGH Bayern, Urteil vom 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
1. Maßnahmen und Entscheidungen in Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können (auch) zivilrechtlich gesichert werden. *)
2. Eine baurechtliche Nebenbestimmung, welche die zivilrechtliche dingliche Sicherung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Reallast aufgibt, ist nicht erforderlich und damit rechtswidrig, wenn die mit ihr verfolgten öffentlichen Zwecke bereits in ausreichendem Maß auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchgesetzt werden können. Dies ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem anzuwendenden Fachgesetz gegen den Rechtsnachfolger wirken sowie die Ausgleichsflächen auf dem Eingriffsgrundstück liegen und dem Verursacher des naturschutzrechtlichen Eingriffs gehören. *)

IBRRS 2010, 4626

OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2010 - 11 U 129/10
Eine selbstständige und klagbare Mitwirkungspflicht des Schuldners besteht nur, soweit seine Mitwirkung erforderlich ist, damit der tatsächliche Erfolg der Leistung eintritt und der Gläubiger sie zu dem angestrebten Zweck verwenden kann.

IBRRS 2010, 4612

BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 13/09
Zur Strukturkündigung eines Werkstattvertrags

IBRRS 2010, 4611

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 304/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4610

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 248/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4605

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4603

BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 22/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4593

BGH, Urteil vom 30.09.2010 - Xa ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4592

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4588

BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4576

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 145/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4549

BGH, Urteil vom 06.10.2010 - XII ZR 10/09
1. Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die interne Ausgleichsforderung zu erfüllen.*)
2. Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen.*)

IBRRS 2010, 4545

BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09
1. Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll.*)
2. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch in der Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls - bis auf weiteres - im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück (Fortführung von BGHZ 109, 67).*)

IBRRS 2010, 4542

BGH, Urteil vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.*)

IBRRS 2010, 4539

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 275/09
1. Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGHZ 52, 47).*)
2. Im Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes will die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Pflicht zur Weiterleitung eines Schadensersatzantrags an die zuständige Stelle sicherstellen, dass einem Geschädigten die mit der rechtzeitigen Stellung des Antrags verbundenen verjährungsrechtlichen Wirkungen zugute kommen.*)
3. Verzichtet ein vom Restitutionsantragsteller beauftragter Rechtsanwalt darauf, sich vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung von Rückgabeansprüchen erteilen zu lassen, ergibt sich hieraus keine anderweitige Ersatzmöglichkeit für Schadensersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Registrierung des tatsächlich eingegangenen Antrags beruhen.*)

IBRRS 2010, 4537

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.*)

IBRRS 2010, 4534

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.*)
IBRRS 2010, 4519

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 323/09
Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.*)

IBRRS 2010, 4506

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 36/08
1. Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat.
2. Eine Haftung wegen Vermögensvermischung kommt nur in Betracht, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist und deshalb die Kapitalerhaltungsvorschriften, deren Einhaltung ein unverzichtbarer Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) ist, nicht funktionieren kann.

IBRRS 2010, 4499

OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2010 - 5 U 300/10
Wird der Architekt für den Bauherrn aus Gefälligkeit unentgeltlich beratend tätig, kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine stillschweigende Haftungsbegrenzung auf sog. "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" angenommen werden. Der Architekt haftet dann nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bzw. Schlechtleistungen.

IBRRS 2010, 4494

AG Aachen, Urteil vom 01.04.2010 - 112 C 182/09
Auch wenn aufgrund der Zahlung eines Vorschusses durch die Versicherung der Anspruch auf Rückerstattung etwaig überzahlter Beträge auf sie übergegangen ist und diesem Anspruch der Auskunftsanspruch als Nebenrecht gefolgt sein mag, steht der Erteilung der Auskunft die dem Rechtsanwalt obliegende Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zu seinem Mandanten entgegen.

IBRRS 2010, 4489

AG Mannheim, Urteil vom 04.08.2010 - 17 C 179/10
1. Bei einem einheitlichen Mietvertrag über eine Wohnung und eine Garage ist eine Teilkündigung grundsätzlich nicht möglich.
2. Allerdings ermöglicht der Grundsatz der Vertragsfreiheit des Mieters und Vermieters auch, in eindeutiger Weise einen selbständigen Vertrag über die Garage zu schließen, wenn sie deren Einbeziehung in den Wohnungsmietvertrag nicht wollen.
3. Fehlt es an solchen zweifelsfreien Erklärungen, ist es gleichwohl gerechtfertigt, einen eigenständigen Vertrag anzunehmen, sofern besondere Umstände auf einen entsprechenden, erkennbar gewordenen Willen schließen lassen. Diese können beispielsweise darin liegen, daß die Parteien eine besondere Kündigungsvereinbarung über die Garage getroffen haben

IBRRS 2010, 4488

OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2010 - 3 U 134/09
1. Ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Kaufvertrag handelt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen.*)
2. Handelt es sich bei geregelten Bedingungen in einem Kaufvertrag unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, hat das Gericht die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden.*)

IBRRS 2010, 4485

OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2010 - 12 U 1442/09
1. Ein Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteil der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering (Verpflegung und Service) für eine Firmengroßveranstaltung in Gestalt eines Sommerfestes für 5.000 bis 5.500 Gäste ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)
2. Zur Frage, ob die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 den Veranstalter (Besteller) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines solchen Vertrages betreffend eine für den 15. September 2001 in Deutschland geplante derartige Veranstaltung berechtigen.*)
3. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und etwaige Auswirkungen hiervon auf eine derartige für den 15. September 2001 in Deutschland geplante Veranstaltung, insbesondere der Umstand, dass die von einem solchen Fest erwartete heitere und entspannte Atmosphäre möglicherweise nicht aufkommt und etwaige erwartete Gäste aus den USA aufgrund der Terroranschläge nicht anreisen können, stellen keine Geschäftsgrundlage des Vertrags über Planung, Konzeption, Organisation und Catering für diese Veranstaltung dar. Diese Umstände liegen vielmehr allein im Risikobereich des Veranstalters.*)

IBRRS 2010, 4474

BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZB 136/09
1. § 619 ZPO aF ist nicht anzuwenden, wenn ein Ehegatte nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs, aber vor rechtskräftiger Entscheidung einer Folgesache stirbt (vgl. nunmehr § 131 FamFG).*)
2. Wird ein Scheidungsverbundurteil nur teilweise angefochten, so erwachsen die Entscheidungsteile, die Familiensachen betreffen, welche nicht Gegenstand des Hauptrechtsmittels sind, mit Ablauf der Frist des § 629 a Abs. 3 ZPO aF (vgl. nunmehr § 145 FamFG) in Rechtskraft, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls angefochten werden.*)

IBRRS 2010, 4473

BGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn der ausländische Broker von dem Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, positive Kenntnis hat.*)

IBRRS 2010, 4460

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.*)

IBRRS 2010, 4459

BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - EnVR 49/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4458

BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - KVR 33/09
Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.*)

IBRRS 2010, 4450

BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4418

OLG Celle, Urteil vom 11.11.2010 - 11 U 133/10
1. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann die Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Der mögliche Wertungswiderspruch zwischen § 309 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 3 BGB ist insoweit nicht vorhanden, da zwischen Unternehmern auch das Zurückbehaltungsrecht auf die unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen begrenzt werden darf.*)
2. Eine ausdrückliche Erwähnung der entscheidungsreifen Gegenforderungen ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, da diese von den unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen mit umfasst sind.*)
IBRRS 2010, 4408

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2009 - 1 W 646/09
Die Einholung einer neuen Begutachtung hängt davon ab, dass das Gericht das bisherige Gutachten für "ungenügend" erachtet. Dies bedarf einer Beurteilung nach strengen Maßstäben.

IBRRS 2010, 4406

BSG, Beschluss vom 23.06.2010 - B 12 KR 14/10 B
1. Eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung an einen Familienangehörigen setzt lediglich voraus, dass der anstelle des Zustellungsadressaten in dessen Wohnung erreichte Familienangehörige erwachsen ist.
2. Allein die Tatsache, dass sich die empfangsbereite Person in der Wohnung des Zustellungsadressaten aufhält und sie mit diesem verwandt ist, rechtfertigt den Schluss, dass zwischen beiden ein Vertrauensverhältnis besteht, das die Weitergabe der zuzustellenden Sendung an den Adressaten erwarten lässt. Damit ist für eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung zugleich nicht erforderlich, dass der in der Wohnung angetroffene Familienangehörige über eine Postvollmacht des Zustellungsadressaten verfügt, von diesem bevollmächtigt worden ist, für ihn verwaltend tätig zu werden, oder in sonstiger Hinsicht berechtigt ist, dessen Interessen zu vertreten

IBRRS 2010, 4398

AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09
Das Abstellen des Pkw vor einer Garagenzufahrt stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn die Zu- und die Abfahrt behindert wird. Zumindest dann, wenn der Eigentümer mit dem in seiner Garage geparkten Pkw das Grundstück nur über die Garageneinfahrt verlassen kann und somit die Garageneinfahrt die einzige Abfahrtsmöglichkeit darstellt, kann man von einer Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung sprechen.

IBRRS 2010, 4396

OLG Celle, Urteil vom 12.08.2010 - 8 U 15/10
Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Übertragung von Verkehrssicherungspflichten: Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten durch den primär verkehrssicherungspflichtigen Eigentümer auf einen Hauswart (hier: einen 67 Jahre alten Rentner) ist unwirksam, wenn neben der Verpflichtung zum Rasenmähen, Fegen, Räumen und Streuen "die allgemeine Gebäudeaufsicht hinsichtlich der baulichen Instandhaltung" übertragen wird. Wird in einem Hauswartvertrag die Verkehrssicherungspflicht für mehr als 20 (Mehrfamilien)Häuser, außerdem Läden und Garagen, übertragen, und erhält der Hauswart für seine Tätigkeit nur ein Entgelt dergestalt, dass er in einer 48 m² großen Wohnung mit zwei Zimmern frei wohnen darf (nur Grundmiete), dann kommt zwar die Annahme der Sittenwidrigkeit des Hauswartvertrages in Betracht. Auf die formale Wirksamkeit des Vertrages, mit dem Verkehrssicherungspflichten übertragen werden sollen, kommt es aber nicht an.*)

IBRRS 2010, 4393

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZB 77/09
Ein Rechtspfleger, der ohne die für die Nebentätigkeit als Zwangsverwalter erforderliche Genehmigung, in dem Bezirk des Amtsgerichts, an dem er tätig ist, sich zum Zwangsverwalter bestellen lässt und das Amt ausübt, verwirkt in entsprechender Anwendung des § 654 BGB den Anspruch auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung.*)

IBRRS 2010, 4381

OLG Jena, Urteil vom 10.11.2010 - 7 U 303/10
1. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in internationale Kaufverträge ist durch Auslegung gemäß Art. 8 CISG zu beurteilen.
Diese setzt voraus, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, dem AGB zugrunde liegen sollen, die Möglichkeit haben muss, von deren Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (Anschluss an BGH IBR 2003, 123 und OLG Celle IBR, 2009, 1122 - nur online).*)
2. Auch bei internationalen Kaufverträgen obliegt dem Verwender für die Einbeziehung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Darlegungs- und Beweislast.*)

IBRRS 2010, 4380

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2010 - 8 U 367/09
1. Zwar kann der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterbringung der Leistung nach Zugang der Rücktrittserklärung nicht mehr einseitig widerrufen werden. Der Käufer kann jedoch aus dem Rücktritt keine Rechte mehr herleiten, wenn die Parteien des Kaufvertrages diesen nach der Rücktrittserklärung einvernehmlich vollzogen haben.*)
2. Hat der Käufer einer mit einem Sachmangel behafteten Sache dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und ist der anschließende Nachbesserungsversuch des Verkäufers erfolglos geblieben, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor einen zweiten Nachbesserungsversuch einzuräumen unter ihm nochmals eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen.*)
3. Im Falle eines beiderseitigen Handelskaufs ist der Käufer zur Erhaltung seiner Sachmängelrechte auch nach Abschluss von Nachbesserungsarbeiten des Verkäufers gehalten, die Kaufsache unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene Mängel oder auch neue Mängel ebenfalls unverzüglich zu rügen.*)

IBRRS 2010, 4374

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - III ZR 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4366

BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 159/09
1. Im Sinne von Art. 13 Abs. 1 LugÜ kann auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG ein Anspruch "aus einem Vertrag" sein und damit der Zuständigkeit für Verbrauchersachen unterliegen.*)
2. Für die Anknüpfung an einen Vertrag und die Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ genügt, dass sich die Schadenshaftung allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine Klage, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, eine so enge Verbindung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-96/00 - Slg. 2002 S. I-6367, Gabriel).*)

IBRRS 2010, 4357

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.07.2010 - 15 W 18/10
Um der Pflicht zur Kostengeringhaltung im Prozess zu genügen, muss der Kläger im Hinblick auf im Rahmen der Einholung eines gerichtlich angeordneten Gutachtens entstandene Kosten nicht in jedem Falle die Einrede der Verjährung erheben.
