Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 4633
BGH, Urteil vom 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Zu der Frage, ob bei der Übernahme einer politischen Widerstandstätigkeit ein Auftragsvertrag vorliegt.*)

IBRRS 2011, 4632

BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4631

BGH, Urteil vom 30.09.1971 - VII ZR 20/70
Die einem Besteller vereinbarungsgemäß obliegende Pflicht zum Abruf der vom Unternehmer zu erbringenden Werkleistung stellt in der Regel keine Hauptverpflichtung dar, durch deren Nichterfüllung die Rechtsfolgen des § 326 BGB herbeigeführt werden können.*)

IBRRS 2011, 4630

BGH, Urteil vom 28.10.1971 - VII ZR 139/70
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4627

BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70
a) Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung.*)
b) Hat ein Architekt einen Statiker im eigenen Namen mit der statischen Berechnung für das Bauwerk eines Dritten (Bauherrn) beauftragt und wird der Architekt vom Bauherrn wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch genommen, die durch Fehler der statischen Berechnung verursacht sind, so ist der Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Statiker nach § 635 BGB zu beurteilen und verjährt nach § 638 BGB in 5 Jahren.*)

IBRRS 2011, 4626

BGH, Urteil vom 25.01.1972 - VI ZR 10/71
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4623

BGH, Urteil vom 13.04.1972 - VII ZR 4/71
Ist infolge eines Mangels an einer vom Beklagten hergestellten industriellen Ölfeuerungsanlage ein Brandschaden an den Fabrikgebäuden entstanden, so handelt es sich nicht um Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkvertrags (§ 635 BGB), sondern aus positiver Vertragsverletzung. Der Ersatzanspruchs verjährt daher nicht in der kurzen Frist des § 638 BGB.*)

IBRRS 2011, 4622

BGH, Urteil vom 27.04.1972 - II ZR 122/70
a) Bei Abtretung einer aufschiebend bedingten Forderung (hier: eines genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens) kann der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch bei der Abtretung zwar dem Rechtsgrund nach schon gegeben, aber noch nicht fällig war, sofern dieser Anspruch spätestens zugleich mit der abgetretenen Forderung fällig geworden ist.*)
b) In einem solchen Fall kann der Schuldner unter den sonstigen Voraussetzungen des § 406 BGB gegen die abgetretene Forderung auch mit einer Gegenforderung aufrechnen, die zwar später als die abgetretene Forderung, aber noch während des bestehenden Zurückbehaltungsrechts fällig geworden ist.*)

IBRRS 2011, 4621

BGH, Urteil vom 30.05.1972 - I ZR 75/71
Soll die Verjährung eines einem Dritten zustehenden Anspruchs durch einen demnächst zuzustellenden Zahlungsbefehl unterbrochen werden (§§ 693 Abs. 2, 696 Abs. 2 ZPO), so muß in dem Zahlungsbefehl angegeben werden, daß ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend gemacht werde.*)

IBRRS 2011, 4620

BGH, Urteil vom 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Haben für einen Schaden zwei Schuldner Ersatz zu leisten, der eine wegen einer Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB, der andere, weil er einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer, dessen Eigentum vor Beeinträchtigungen Dritter zu schützen, schuldhaft nicht gehörig nachgekommen ist, so haften beide als Gesamtschuldner. Der Ausgleich zwischen ihnen vollzieht sich deshalb nach § 426 Abs. 1 BGB. In einem solchen Falle steht dem Vertragsschuldner gegen den Eigentümer kein Anspruch aus § 255 BGB zu.*)

IBRRS 2011, 4619

BGH, Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71
Eine Vereinbarung, durch welche die Partner eines Grundstückkaufvertrages die darin festgesetzte Frist für die Ausübung eines aufschiebend bedingten Wiederkaufrechts nachträglich verlängern, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.*)

IBRRS 2011, 4618

BGH, Urteil vom 30.11.1972 - VII ZR 239/71
Wird eine Reise unausführbar, weil der Reisende erst nach Abschluß des Reisevertrages erlassene verschärfte Gesundheitsbestimmungen schuldlos nicht zu erfüllen vermag, ohne deren Einhaltung das Reiseziel zu dem festgelegten Zeitpunkt nicht zu erreichen ist, so kann der Reiseunternehmer nur einen der bereits geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.*)

IBRRS 2011, 4616

BGH, Urteil vom 15.03.1973 - VII ZR 175/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4615

BGH, Urteil vom 25.04.1973 - IV ZR 80/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4613

BGH, Urteil vom 26.10.1973 - V ZR 194/72
Schon nach § 313 BGB a.F. war auch eine Abänderung des Grundstücksveräußerungsvertrags zugunsten des Veräußerers beurkundungspflichtig.*)

IBRRS 2011, 4612

BGH, Urteil vom 21.02.1974 - VII ZR 52/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4611

BGH, Urteil vom 28.02.1974 - VII ZR 120/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4608

BGH, Urteil vom 21.03.1974 - VII ZR 87/73
Zur Schadenshaftung eines Reiseunternehmers wegen Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrages.*)

IBRRS 2011, 4604

OLG München, Urteil vom 09.11.2011 - 20 U 3106/11
1. Die Vorschriften über Sachmängelgewährleistung schließen einen Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss dann nicht aus, wenn er auf eine vorsätzliche Verletzung der Offenbarungspflicht des Verkäufers über die Beschaffenheit der Kaufsache zurückgeht. Auf Fragen des Käufers im Verlauf der Vertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alles mitzuteilen, was er zur konkreten Frage weiß, um dem Käufer auf dieser Grundlage eine Abwägung zu ermöglichen, ob und zu welchem Preis er kaufen will.
2. Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er den verschwiegenen Umstand mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner hiervon keine Kenntnis hat, auch nicht auf Grund von Indizien imstande ist, den Umstand zu erkennen, und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt schließen würde.
3. Auch ein behandelter Hausbockbefall vermag Einfluss auf eine Kaufentscheidung zu nehmen

IBRRS 2011, 4600

KG, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 1926/99
Eine Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten, in der lediglich vorgetragen wird, welcher Arbeiter auf welcher Baustelle an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet hat, nicht jedoch, welche Arbeiten er ausgeführt hat, ist unschlüssig. Das gilt für den VOB-Bauvertrag und für den BGB-Bauvertrag. Dieselben Grundsätze gelten auch bei einer Klage auf Vergütung von Maschinenleistungen.

IBRRS 2011, 4599

OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001 - 14 U 141/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4598

OLG Bamberg, Urteil vom 24.01.2000 - 4 U 174/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4596

KG, Urteil vom 28.03.1995 - 7 U 6252/94
Ein Werkvertrag, bei dem der Werkunternehmer das vierfache der üblichen Vergütung verlangt und bei dem das Angebot so abgefaßt ist, daß der Eindruck eines erheblich niedrigeren Preises entsteht, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

IBRRS 2011, 4595

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.10.1993 - 1 U 11/93
Ohne einen gesonderten Hinweis in einem Leistungsverzeichnis ist die gesamte Bewehrung für die Decken, auch die für eine Fertigteildecke, in der dafür vorgesehenen Position des Leistungsverzeichnisses abzurechnen.
IBRRS 2011, 4594

OLG Braunschweig, Urteil vom 18.03.1994 - 4 U 51/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4586

BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZR 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4577

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht; darüber hinaus muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.*)

IBRRS 2011, 4576

BGH, Urteil vom 04.04.1974 - VII ZR 102/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4574

BGH, Urteil vom 02.12.1974 - II ZR 132/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4572

BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 254/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4570

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4569

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 168/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4568

BGH, Urteil vom 20.06.1975 - V ZR 206/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4564

BGH, Urteil vom 15.12.1975 - II ZR 54/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4563

BGH, Urteil vom 24.03.1976 - IV ZR 222/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4562

BGH, Urteil vom 05.05.1976 - IV ZR 63/75
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4560

BGH, Urteil vom 24.03.1977 - III ZR 198/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4552

LG München I, Urteil vom 30.06.2011 - 36 S 18551/10
Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Beschlussanfechtungskläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung.*)

IBRRS 2011, 4551

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 129/08
1. Hat der Vermieter formell ordnungsgemäß abgerechnet, steht dem Mieter ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch zu, soweit die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen durch die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nebenkosten nicht aufgezehrt sind.*)
2. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter in Gewerberaummietverhältnissen nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist.*)
3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können.*)
4. Der Begriff der "Center-Managementkosten" ist ohne zusätzliche Erläuterungen nicht hinreichend bestimmt, weil keine tragfähigen Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem Center-Management verbunden sind.*)

IBRRS 2011, 4541

LG Dresden, Urteil vom 25.02.2011 - 4 S 73/10
Derjenige Mieter, der angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der "Sanierungsdringlichkeitsstufe I") heute mit der Gewissheit leben muss, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an Lungenkrebs oder anderen Krankheitsbildern der Lunge verfrüht zu versterben, kann wegen seiner psychischen Beeinträchtigung vom Vermieter jedenfalls dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem infolge eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern vor "der Wende", als flächendeckend schwach gebundene Asbestprodukte verwendet worden sind, das Erkrankungsrisiko bekannt sein musste.

IBRRS 2011, 4535

KG, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10
1. Ist eine Vormerkung zunächst zur Sicherung eines nur auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt worden, so genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten nicht zur Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)
2. Eine dem Notariatsangestellten in einem Grundstückskaufvertrag erteilte Durchführungsvollmacht erstreckt sich, selbst wenn sie zur Abgabe von Löschungsbewilligungen berechtigt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht auf die Bewilligung der Löschung einer Vormerkung, die einen auf Lebenszeit des Veräußerers eingeräumten, aufschiebend bedingten Rückerwerbsanspruch sichern sollte und über deren Löschung nach dem Tode des Berechtigten die Vertragsurkunde keine Regelungen enthält.*)

IBRRS 2011, 4523

BGH, Urteil vom 23.09.1977 - V ZR 90/75
Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nicht genügt, wenn in dem Vertrag auf eine diesem nicht beigefügte Baubeschreibung Bezug genommen wird (Abweichung von BGHZ 63, 359 = NJW 1975, 536).*)

IBRRS 2011, 4522

BGH, Urteil vom 29.09.1977 - VII ZR 134/75
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4520

BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75
Bei der stillen Sicherungszession ist der Zedent regelmäßig befugt, die abgetretene Forderung einzuziehen und Zahlung an sich zu verlangen. Geschieht das durch Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids, wird die Verjährung der Forderung nach Maßgabe der §§ 209 BGB, 270 III, 693 II ZPO auch dann unterbrochen, wenn die Sicherungszession nicht offengelegt wird.*)

IBRRS 2011, 4496

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2011 - 24 U 48/11
1. Das Wegnahmerecht des Mieters ist ein Aneignungsrecht und nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern es erfasst auch Veränderungen in der baulichen Substanz ohne Rücksicht auf das Eigentum an den Einbauten.*)
2. Tritt der Untermieter Ansprüche gegen den Mieter wegen unterlassener Mängelbeseitigung aus dem Untermietverhältnis an den Vermieter ab, so kann der Vermieter Ersatz der Beseitigungskosten von dem Mieter nur verlangen, wenn der Untermieter diesen zuvor mit der Mängelbeseitigung wirksam in Verzug gesetzt hatte.*)

IBRRS 2011, 4473

BGH, Urteil vom 06.07.1978 - III ZR 65/77
Die in Nr. 2 Abs. 1 AGB der Banken vorgesehene Beschränkung der Aufrechnung ist nicht für den Fall der Eröffnung eines Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer Bank bestimmt, die sich in Liquidation befindet.*)

IBRRS 2011, 4472

BGH, Urteil vom 03.11.1978 - V ZR 30/77
Die Vereinbarung eines Grundstückseigentümers mit dem in Aussicht genommenen Grundstückskäufer, daß dieser eine Anzahlung auf den Kaufpreis für das zu verkaufende Grundstück leistet, diese Anzahlung aber als Schadensersatz verfällt, wenn der Grundstückskaufvertrag nicht zustande kommt, bedarf der Form des § 313 BGB.*)

IBRRS 2011, 4471

BGH, Urteil vom 07.12.1978 - VII ZR 278/77
Warten die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil ab, weil die dort zu treffende Entscheidung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil erhebliche Bedeutung hat, so liegt in diesem Verhalten kein „Nichtbetreiben” des Prozesses i.S. des § 211 Abs. 2 BGB.*)

IBRRS 2011, 4470

BGH, Urteil vom 07.02.1979 - VIII ZR 305/77
Zur Frage, wann eine in AGB enthaltene Freizeichnung des Verkäufers von der Verpflichtung zur Schadensersatzleistung auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung erfaßt (Ergänzung zu BGHZ 67, 359 Leitsatz 3 = NJW 1977, 379).*)

IBRRS 2011, 4469

BGH, Urteil vom 06.04.1979 - V ZR 72/74
1. Pläne und dergleichen können Protokollanlagen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG sein (Abweichung von BGHZ 59, 11 [15] = NJW 1972, 1283).*)
2. Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen und wird wegen der Gestaltung des Hauses auf Baupläne Bezug genommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nur genügt, wenn diese Pläne in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG zu einem Bestandteil des beurkundeten Vertrages gemacht worden sind.*)
