Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2011, 4876
BGH, Urteil vom 15.02.1960 - VII ZR 10/59
Zu der Frage, ob ein Architekt, dem die technische und geschäftliche Oberleitung übertragen ist, Vollmacht hat, namens des Bauherrn Rechnungen der Bauhandwerker anzuerkennen.*)

IBRRS 2011, 4875

BGH, Urteil vom 21.04.1960 - VII ZR 97/59
Die Ansprüche des Bestellers gegen den Architekten, der im Rahmen eines Werkvertrags bei der Errichtung eines Hauses mitwirkt, verjähren in 5 Jahren.*)

IBRRS 2011, 4874

BGH, Urteil vom 04.07.1960 - VII ZR 107/59
Der bauleitende Architekt, dem die Entgegennahme der Rechnungen und deren Prüfung auf ihre sachliche Richtigkeit obliegt, ist in der Regel nicht bevollmächtigt, mit Wirkung für den Bauherrn von einer Abtretungsanzeige Kenntnis zu nehmen.*)

IBRRS 2011, 4872

BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 204/59
Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück ist nicht als eine inkongruente Sicherung i.S. des § 30 Ziff. 2 KO anzusehen.*)

IBRRS 2011, 4871

BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 89/59
a) Besteht ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer einer Sache, so wird dadurch der dingliche Eigentumsherausgabeanspruch gegen ihn nicht ausgeschlossen. Vielmehr bestehen beide Herausgabeansprüche nebeneinander.*)
b) Der Unternehmer erwirbt an von ihm reparierten Sachen, die dem Besteller nicht gehören, regelmäßig auch dann kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht, wenn der Eigentümer den Besteller, dem er den Besitz an der Sache überlassen hat, ermächtigt, erforderlich werdende Reparaturen an der Sache ausführen zu lassen.*)
c) Dem Unternehmer, der eine dem Besteller nicht gehörende Sache repariert hat, können gegen den Eigentümer, wenn dieser berechtigt ist, von dem Unternehmer Herausgabe der Sache zu verlangen, unter dem Gesichtspunkt des Verwendungsersatzes Ansprüche zustehen, die dem Unternehmer ein Zurückbehaltungs- und, sofern die Voraussetzungen des § 1003 BGB gegeben sind, ein Befriedigungsrecht an dem reparierten Gegenstand gewähren.*)

IBRRS 2011, 4870

BGH, Urteil vom 27.04.1961 - VII ZR 9/60
a) In der kurzen Frist des § 638 BGB verjähren Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der dem Werk unmittelbar anhaftet, weil es infolge eines Mangels unbrauchbar, wertlos oder minderwertig ist, ferner Ansprüche auf Ersatz des dem Gläubiger deswegen entgangenen Gewinns (§ 252 BGB).*)
b) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung eines Werkvertrags verjähren nicht nach § 638 BGB, sondern nach § 195 BGB in 30 Jahren. Dafür kommen diejenigen Nachteile in Betracht, die dem Besteller als weitere Folge des Mangels, also außerhalb des Werkes und des infolge des Mangels entgangenen Gewinns, erwachsen sind. Ein Schaden aus positiver Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Besteller seinem Abnehmer Reklamegebühren erstatten muß, die dieser entrichtet hat, ohne - wegen der Mangelhaftigkeit der gelieferten Reklamefiguren - die ihm zur Verfügung stehenden Reklameflächen nutzen zu können.*)

IBRRS 2011, 4869

BGH, Urteil vom 23.11.1961 - VII ZR 251/60
Der Anspruch aus § 635 BGB kann unter Umständen auch auf Schadensersatz in Natur gehen.*)

IBRRS 2011, 4866

BGH, Urteil vom 07.05.1962 - VII ZR 7/61
a) Ist das Bauwerk nach einem fehlerhaften Plan des Architekten ausgeführt, so hängt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten nicht davon ab, daß der Bauherr dem Architekten gemäß § 634, 635 BGB eine Frist zur Beseitigung des Mangels am Bauwerk gesetzt hat. Gibt jedoch der Bauherr dem Architekten keine Gelegenheit, selbst den Mangel beheben zu lassen, so kann er dadurch unter Umständen gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB verstoßen.*)
b) Dem Bauherrn steht es grundsätzlich frei, ob er den Unternehmer oder den Architekten wegen eines Mangels am Bauwerk in Anspruch nehmen will. Verlangt er jedoch vom Architekten Schadensersatz (§ 635 BGB), ohne zuvor gegen den Unternehmer einen außer Zweifel stehenden, Erfolg versprechenden Nachbesserungsanspruch (§ 633 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, so kann er dem Architekten gegenüber gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB verstoßen haben.*)

IBRRS 2011, 4851

BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen.*)

IBRRS 2011, 4837

BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZR 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4814

BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 245/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4795

OLG München, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 U 1798/11
Allein der Umstand, dass eine Person durch einen technischen Defekt eines Aufzugs zu Schaden kommt, begründet noch keine Ersatzpflicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schaden Folge einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist. Angesichts der technischen Komplexität einer Aufzugsanlage kann ein Betreiber in der Regel nicht selbst für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Kontrolle der Anlage sorgen, sondern benötigt die Unterstützung eines Fachmanns. Lässt er die Aufzugsanlage in angemessen Intervallen von einer zuverlässigen Fachfirma warten und die vorgeschriebenen Kontrollen vom technischen Überwachungsverein vornehmen, genügt er in aller Regel seiner Verkehrssicherungspflicht.

IBRRS 2011, 4794

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2001 - 21 U 87/00
Die Beauftragung eines Elektroinstallateurs mit der Beseitigung von Folgen eines Brandschadens (ca. 18000 DM) durch den Ehemann stellt ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gem. § BGB § 1357 BGB § 1357 Absatz I BGB dar, weshalb beide Ehegatten zur Zahlung des Werklohns verpflichtet sind.*)

IBRRS 2011, 4793

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.1999 - 7 U 113/90
Der Werklohn aus einem BGB-Werkvertrag wird mit der Abnahme fällig. Eine prüffähige Rechnung ist nicht Fälligkeitsvoraussetzung. Deren Fehlen führt zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Verzinsung.

IBRRS 2011, 4792

OLG Hamm, Urteil vom 20.08.1999 - 25 U 88/99
Der planende Architekt ist im Hinblick auf erstellte Baupläne und sonstige Unterlagen vorleistungspflichtig, so dass er sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Leistungsverweigerungsrecht wegen noch offen stehender Honoraransprüche berufen kann. Dies gilt auch bei einem vorzeitig gekündigten Architektenvertrag für die bis zur Kündigung erstellten Planungsunterlagen, deren Herausgabe (Mutterpausen) im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann.*)

IBRRS 2011, 4791

OLG Hamm, Urteil vom 11.08.1999 - 12 U 100/98
Der Architekt kann in besonderen Fällen gem. § 242 BGB eine Aufklärungspflicht über die Höhe seines Architektenhonorars haben, wenn die Bauherren Laien sind und erkennbar falsche Vorstellungen von der Honorarhöhe haben. Diese Aufklärungspflicht trifft ihn auch bei den späteren Kostenkontrollen. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann schließlich auch eine Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund rechtfertigen.*)

IBRRS 2011, 4790

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1999 - 22 U 9/99
Ein Auftraggeber, welcher dem Unternehmer, der Mängelbeseitigungs- und Restarbeiten zur Fertigstellung seines Werks vornehmen will, aus Verärgerung über mangelhafte und schleppende Arbeitsweise Hausverbot erteilt, muss auf entsprechende Aufforderung durch den Unternehmer diesem einen Termin zur Wiederaufnahme der Arbeiten benennen; wenn der Auftraggeber untätig bleibt, kann der Unternehmer ihm eine Frist nach § BGB § 643 S. 1 BGB setzen und nach deren erfolglosem Ablauf seine Vergütung gem. § BGB § 645 BGB § 645 Absatz I 2 BGB verlangen.*)

IBRRS 2011, 4789

OLG Hamm, Urteil vom 22.06.1999 - 21 U 155/98
1. Zieht ein Kaufinteressent zur Hausbesichtigung einen Archtitekten hinzu, um eventuelle Mängel festzustellen, so handelt es sich dabei um einen als Dienstvertrag zu qualifizierenden Beratungsvertrag.*)
2. Werden bei einer Hausbesichtigung Feuchtigkeitsschäden im Keller festgestellt, die der Verkäufer als behoben bezeichnet, so verletzt der vom Kaufinteressent hinzugezogene Architekt seine Vertragspflichten und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er sich als Fachmann damit zufrieden gibt und keine genaueren Untersuchungen vorschlägt.*)

IBRRS 2011, 4788

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1997 - 21 U 45/97
Ein arglistiges Verschweigen von Baumängeln mit der Folge einer dreißigjährigen Verjährungsfrist kann nicht schon daraus geschlossen werden, daß bei einem Flachdach im Jahre 1978 bei der Verwendung der Rollbahnen der sog. Rüttelverdichtungseffekt außer acht gelassen wurde, die Dachbahnen nur punktuell angeklebt wurden und die gewählte Attikakonstruktion den Zutritt von Innenluft in den Wärmedämmungsraum gestattet.

IBRRS 2011, 4786

OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.1997 - 14 U 21/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4785

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1997 - 22 U 18/97
1. Für die Beurteilung, ob es sich bei dem zur Verfüllung der Arbeitsräume verwandten Material um Füllkies bzw. sandiges Erdreich oder aber um bindigen Boden mit hohem Lehm- oder Tonanteil handelt, braucht ein erfahrener Bauhandwerker oder -techniker kein Bodengutachten.*)
2. Soweit eine von dem Bauherrn veranlaßte Nachbesserung fehlschlägt, kann er von dem Bauunternehmer keinen Aufwendungsersatz verlangen.*)
3. Mehrere Unternehmer, die nacheinander abgrenzbare Teilleistungen (hier: Verfüllung der Arbeitsräume und darauf hergestellte Pflasterung) erbringen, haften für Mängel nicht als Gesamtschuldner, sondern sind nur für Mängel ihrer Teilleistung verantwortlich.*)

IBRRS 2011, 4782

OLG Hamm, Urteil vom 05.06.1997 - 2 U 123/96
Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern; Vergleich.- Das Verbot eines Vertrages zu Lasten Dritter schließt aber nicht die Annahme einer "eingeschränkten Gesamtwirkung" in dem Sinne aus, daß der Gläubiger sich eine anteilige Kürzung seines Anspruchs gegenüber einem vom Verzicht nicht unmittelbar begünstigten Gesamtschuldner gefallen lassen muß, damit nicht die vom Gläubiger und vom privilegierten Gesamtschuldner vereinbarte Haftungsfreistellung ins Leere läuft.*)

IBRRS 2011, 4781

OLG Hamm, Urteil vom 05.07.1996 - 12 U 140/95
Zum Schadensersatzanspruch des Architekten nach § 97 Abs.1 Satz 1 UrhG.*)

IBRRS 2011, 4780

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.1997 - 5 U 104/96
1. Vor der operativen Korrektur einer Fehlstellung des Großzehs (Hallux valgus) muß über das Risiko einer (Teil-) Versteifung aufgeklärt werden.*)
2. Wegen einer eingetretenen irreparablen Bewegungseinschränkung kommt ein immatrieller Schadensausgleich i.H. von 10000 DM in Betracht.*)

IBRRS 2011, 4779

OLG Hamm, Urteil vom 29.05.1996 - 25 U 154/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2011, 4774

OLG Hamm, Urteil vom 22.03.1995 - 12 U 97/94
Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer für die über die bloße Instandsetzung hinausgehenden Arbeiten an einem in das Erdreich eingebetteten, an die vorhandene Ölzufuhrleitung mit einem gemauerten Domschacht angeschlossenen Heizöltank verjähren gem. § BGB § 638 BGB § 638 Absatz I 1 BGB in fünf Jahren (Abgrenzung zu BGH, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1927).

IBRRS 2011, 4770

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1993 - 22 U 83/93
1. Ein Kranführer verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er nicht dagegen einschreitet, daß an den Haken des von ihm bedienten Krans scharfkantiges Transportgut mit Chemiefaserseilen ohne entsprechenden Kantenschutz befestigt wird.*)
2. Die Gestellung eines Autokrans nebst Bedienungspersonal für mehrere Tage zu vorher nicht näher festgelegten Demontage- und Montagearbeiten ist rechtlich als kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag einzuordnen.*)
3. Der Kranführer, der während der Zeit der Gestellung eines Autokrans allein den Weisungen des Mieters untersteht, weil nur dieser bestimmt, welche Teile in welcher Reihenfolge zu welchem Zeitpunkt an welchen Ort befördert werden sollen, ist in den Betrieb des Mieters eingegliedert, so daß seine Haftung gegenüber Arbeitnehmern dieses Betriebs nach §§ RVO § 637, RVO § 636 RVO ausgeschlossen ist.*)

IBRRS 2011, 4769

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.1994 - 21 U 172/93
1. Dem Architekten steht ein Honoraranspruch für die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 6 des § HOAI § 15 HOAI grundsätzlich nicht zu, wenn er diese Leistungen erbracht hat, bevor die Baugenehmigung erteilt worden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Auftraggeber das Vorziehen der Leistungsphase ausdrücklich verlangt und das Risiko übernommen hat, daß diese vorgezogenen Leistungen später nicht benötigt werden (z. B. wegen Nichterteilung der Baugenehmigung oder Verzicht auf die Bauausführung) oder die eingeholten Angebote später überholt sind.*)
2. Wird der Architekt beauftragt, für die Bebauung eines Grundstücks ein Bürogebäude und alternativ ein Hotel zu planen und eine Kostenschätzung zu erstellen, so handelt es sich dabei nicht um bloße Planungsvarianten oder -alternativen für dasselbe Gebäude als besondere Leistung zu § HOAI § 15 HOAI § 15 Absatz I Nr. 2 HOAI oder um mehrere Vorentwurfspläne nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen i. S. des § HOAI § 20 HOAI, sondern um verschiedene selbständige Aufträge für unterschiedliche Gebäude mit unterschiedlichen Zielvorstellungen, so daß beide Aufträge getrennt nach den anrechenbaren Kosten abzurechnen sind.*)
IBRRS 2011, 4768

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.1993 - 22 U 59/93
1. Der Auftragnehmer kann ohne vorherige Abnahme Schlußzahlung verlangen, wenn ihm eine mängelfreie Erstellung des Werks wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht zumutbar ist; der Auftraggeber ist dann jedoch in entsprechender Anwendung des § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B zur Minderung der Vergütung berechtigt.*)
2. Weisen etwa 5-10 % der Schiefersteine einer Schieferfassade optische Beeinträchtigungen in Form von punktuellen Farbveränderungen, Eisenkarbonaten und Glimmer sowie offenen Nagelbefestigungen auf, welche nur bei genauer Inaugenscheinnahme der Flächen auffallen, und ist die dauerhafte Haltbarkeit des Schiefergesteins nicht beeinträchtigt, so ist eine nur durch neue Verschieferung der Fassade mögliche Mängelbeseitigung unverhältnismäßig aufwendig i. S. von § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B.*)
3. Es stellt eine angemessene Quotelung dar, wenn der Sachverständige bei der Ermittlung des Minderwerts die Erstellungskosten einer Schieferfassade zu 60 % auf den technischen Wert und zu 40 % auf den optischen Wert der Fassade aufteilt.*)
IBRRS 2011, 4767

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993 - 22 U 298/92
1. Der Auftragnehmer ist gem. § VOB/B § 13 Nr. 3 VOB/B nicht gewährleistungspflichtig, wenn sich bei einem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Baustoff - hier: Schalungssteine - die Gefahr des Mängeleintritts - hier: Vertikalrisse an Fensterbrüstungen - aufgrund eines Systemfehlers, welcher Bauunternehmern nur wenig bekannt ist und welchen auch der Auftragnehmer nicht kannte, realisiert, zumal wenn der Auftragnehmer sich von einem Fachbetreuer des Herstellers hat beraten lassen und dessen Hinweise beachtet hat.*)
2. Ist der Auftraggeber mit weiteren in die Substanz eingreifenden Untersuchungen, die zur Klärung von ihm behaupteter anderweitiger Mängelursachen erforderlich wären, nicht einverstanden, so gehen verbleibende Unklarheiten zu seinen Lasten.*)

IBRRS 2011, 4766

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.1992 - 22 U 154/92
1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Auftragnehmer in Konkurs gefallen ist; vielmehr steht dann dem Konkursverwalter grundsätzlich die Entscheidung darüber zu, ob er die vertraglichen Pflichten des Gemeinschuldners erfüllen will.*)
2. Auch wenn die Bauvertragsparteien anstelle der Abnahmefiktion des § VOB/B § 12 Nr. 5 VOB/B eine andere Regelung vereinbart haben, kann diese wiederum durch nachträgliches konkludentes Verhalten - hier: vorbehaltlose Zahlung auf die Schlußrechnung - abbedungen werden.*)

IBRRS 2011, 4765

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1993 - 5 U 162/92
Werden aufgrund des Auftrags eines zahlungsunfähigen Mieters an einem Mietshaus, in dem auch der Eigentümer wohnt, umfangreiche Reparaturen ausgeführt, dann spricht eine Vermutung dafür, daß der Eigentümer den Mieter vorgeschoben hat und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist stattzugeben.

IBRRS 2011, 4764

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.1992 - 21 U 103/91
Der Auftrag an eine Designerin, einen Zaun mit schmiedeeisernem Gartentor mit Briefkasten und Sprechanlage sowie einem Tiefgaragentor zu entwerfen, unterliegt nicht der HOAI.*)

IBRRS 2011, 4758

BGH, Urteil vom 18.05.1962 - I ZR 91/60
a) Eine Vertragsstrafe, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses für den Fall der Nichterfüllung einer Teilleistung vereinbart worden ist, kann nicht mehr verwirkt werden, wenn der Vertrag vor dem Fälligkeitstage der betreffenden Teilleistung aufgelöst worden ist. Dieses gilt vorbehaltlich anderweiter Parteivereinbarung - selbst dann, wenn die Vertragsauflösung durch endgültige Leistungsweigerung des Schuldners mit anschließender fristloser Kündigung des Gläubigers herbeigeführt worden ist.*)
b) Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Herbeiführung der vorzeitigen Vertragsauflösung bleibt unberührt. Jedoch umfaßt dieser Schadensersatzanspruch nicht den Anspruch auf Leistung einer bislang noch nicht verwirkten Vertragsstrafe.*)

IBRRS 2011, 4754

BGH, Urteil vom 13.12.1962 - VII ZR 193/61
Neben einem der kürzeren Verjährung unterliegenden Minderungsanspruch wegen Mängeln des Bauwerks ist für einen Bereicherungsanspruch hinsichtlich eines vom Unternehmer infolge der mangelhaften Ausführung ersparten Betrages kein Raum.*)

IBRRS 2011, 4753

BGH, Urteil vom 02.05.1963 - VII ZR 221/61
Durch Anerkenntnis des Mängelbeseitigungsanspruchs (§ 633 Abs. 2 BGB) wird auch die Verjährung des Schadensersatzanspruchs (§ 635 BGB) unterbrochen.*)

IBRRS 2011, 4751

BGH, Urteil vom 24.06.1963 - VII ZR 10/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4750

BGH, Urteil vom 11.07.1963 - VII ZR 43/62
Geht ein Werk vor der Abnahme unter und hat eine Handlung des Bestellers, die eine Gefährdung des Werks mit sich gebracht hat, zu dem Untergang geführt, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung beanspruchen.*)

IBRRS 2011, 4748

BGH, Urteil vom 30.12.1963 - VII ZR 88/62
a) Zu dem vom Architekten im Regelfälle geschuldeten Werk (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) gehört auch die Prüfung der Baurechnungen. Der Bauherr kann jedoch das Bauwerk selbst schon vorher von dem Architekten abnehmen. Den erforderlichen Willen des Bauherrn zur Teilabnahme hat der Architekt zu beweisen; in dem Beziehen des Hauses allein kommt er noch nicht zum Ausdruck.*)
b) Die Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Mängeln des „Architektenwerks” (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) wird nicht dadurch gehemmt, daß der Architekt den Bauherrn bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauunternehmer unterstützt.*)

IBRRS 2011, 4746

BGH, Urteil vom 19.02.1964 - Ib ZR 203/62
a) Der Grundsatz, daß das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr als Zustimmung zu deuten ist, kann nicht in allen Fällen ohne weiteres auf das Schweigen einer Gemeindebehörde (hier Hochbauamt) auf das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns, mit dem die Gemeinde im Rahmen ihrer fiskalischen Betätigung in Geschäftsverbindung steht, übertragen werden.*)
b) § 16 Nr. 4 VOB Teil B enthält eine abschließende Regelung für die Verzinsung von Bauforderungen; der § 641 Abs. 2 BGB findet daneben keine Anwendung.*)

IBRRS 2011, 4745

BGH, Urteil vom 19.03.1964 - VII ZR 137/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4742

BGH, Urteil vom 29.10.1964 - VII ZR 52/63
a) Zur Frage, ob der Besteller nach der Abnahme im Falle des § 13 Ziff. 5 VOB (B) auch dann Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen kann, wenn diese Mängelbeseitigung einer Neuherstellung gleichkommt.*)
b) Zur Auslegung des Begriffs der Unmöglichkeit in § 13 Ziff. 6 VOB (B).*)
c) Ist das gelieferte Werk bei der Abnahme schlechthin wertlos, so kann der Besteller auch im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohns verlangen.*)

IBRRS 2011, 4740

BGH, Urteil vom 04.02.1965 - VII ZR 100/63
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4739

BGH, Urteil vom 11.02.1965 - VII ZR 78/63
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4738

BGH, Urteil vom 06.04.1965 - V ZR 272/62
Das die Verjährung nach § 208 BGB unterbrechende Anerkenntnis des Verpflichteten braucht nicht in einer positiven Handlung zu bestehen.*)

IBRRS 2011, 4736

BGH, Urteil vom 11.10.1965 - VII ZR 124/63
§ 13 Nr. 5 VOB (B) enthält eine abschließende Regelung des Anspruchs des Bauherrn auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten. Ein Bereicherungsanspruch besteht daneben nicht (Abweichung von VII ZR 197/59 v. 28. 2. 1961 = BB 61, BB Jahr 61 Seite 430).*)

IBRRS 2011, 4734

BGH, Urteil vom 22.11.1965 - VII ZR 191/63
Gibt das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die in § 9 VOB (A) genannten, für die Preisermittlung wesentlichen Umstände erkennbar nur lückenhaft an, so kann der Auftragnehmer aus diesem Umstand allein noch keinen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen herleiten.*)

IBRRS 2011, 4733

BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 265/63
Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht.*)

IBRRS 2011, 4731

BGH, Urteil vom 07.02.1966 - VII ZR 12/64
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4730

BGH, Urteil vom 25.04.1966 - VII ZR 120/65
a) Unter die Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB fallen nicht nur Dienst-, sondern auch Werkverträge, sofern diese die Besorgung fremder Geschäfte zum Gegenstand haben.*)
b) Zum Begriff der „Geschäftsbesorgung” in den §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB.*)
c) Der Anspruch auf das Architektenhonorar verjährt in 30 Jahren, wenn der Vertrag entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431 als Werkvertrag anzusehen ist.*)
