Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3508 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0283
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.*)

IBRRS 2013, 0282

BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 17/12
§ 30 der in der Energie- und Wasserversorgung geltenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) ermöglicht es den Versorgungsunternehmen, ihre aus den Lieferverhältnissen resultierenden Entgeltforderungen ungeachtet eines Streits über Fehler bei der Verbrauchserfassung oder -berechnung mit einer vorläufig bindenden Wirkung festzusetzen und im Prozess ohne eine abschließende Beweisaufnahme über deren materielle Berechtigung durchzusetzen, sofern der Kunde nicht den Nachweis einer offensichtlichen Unrichtigkeit der geltend gemachten Forderung erbringt. Gelingt dies dem Kunden nicht, ist er im Zahlungsprozess des Versorgungsunternehmens mit dem Einwand eines fehlerhaft abgerechneten Verbrauchs ausgeschlossen und darauf verwiesen, die von ihm vorläufig zu erbringenden Zahlungen in einem anschließend zu führenden Rückforderungsprozess in Höhe des nicht geschuldeten Betrages erstattet zu verlangen (Fortführung von BGH, Urteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131; vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89, WM 1990, 608; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82, WM 1983, 341).*)

IBRRS 2013, 0270

BGH, Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 381/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0255

OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.01.2012 - 12 W 7/12
Die Vereinbarung darüber, dass die Aufhebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Dauer ausgeschlossen ist und die Aufhebung in der Zwangsversteigerung nicht verlangt werden kann, ist nicht eintragungsfähig.

IBRRS 2013, 0242

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 - 7 U 103/12
1. Hat sich der Käufer für eine Nachbesserung und nicht für Ersatzlieferung entschieden, ist er an diese Wahl gebunden; er muss abwarten, ob die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist Erfolg hat oder nicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer bereits mit der Nacherfüllung begonnen hat, und auch dann, wenn dabei in einem Werkstattaufenthalt nacheinander Arbeiten an der Kupplung, am Getriebe (Austausch) und am Motor vorgenommen werden.*)
2. Bei der Nachbesserung verwendete Original-VW-Austauschteile sind als neuwertige Teile einzustufen. Erweisen sich diese neuwertigen Original-VW-Austauschteile im Vergleich zu eigentlichen VW-Neuteilen als technisch völlig gleichwertig, hat die Verwendung dieser Teile keine technische Wertminderung des Fahrzeugs zur Folge, so dass bei dem fachgerechten Einbau dieser Teile Mangelfreiheit eintritt.*)

IBRRS 2013, 0225

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senatsurteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06, ibr-online).*)

IBRRS 2013, 0207

OLG München, Urteil vom 21.04.2011 - 9 U 1712/09
Bestehen erhebliche Sicherheitsmängel an der Leistung des Auftragnehmers (hier: Einbau von elektrisch betätigten Dachgleitfenstern), ist dem Auftraggeber eine Mängelbeseitigung unter Verwendung der bestehenden Elemente und der Beifügung der erforderlichen Sicherheitskomponenten jedenfalls dann nicht zuzumuten, wenn die vom Auftragnehmer angebotenen Nachbesserungsmaßnahmen keine gefahrlose Nutzung erwarten lassen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, ein anderes System einbauen zu lassen.

IBRRS 2013, 0206

OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2012 - 15 W 504/11
Durch das gerichtliche Verhandlungsprotokoll in einer Familiensache wird auch grundbuchverfahrensrechtlich hinreichend die Bevollmächtigung nachgewiesen, die der im Termin anwesende Verfahrensbeteiligte persönlich dem Rechtsanwalt konkludent erteilt, der als sein Verfahrensbevollmächtigter auftritt und im weiteren Terminsverlauf einen gerichtlichen Vergleich abschließt, der eine Auflassung enthält.*)

IBRRS 2013, 0199

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.07.2012 - 12 Wx 12/12
Das Grundbuchamt ist bei der Bearbeitung eines Eintragungsantrages nicht verpflichtet, in den Grundakten befindliche Urkunden bereits erledigter Gesuche auf Eintragungshindernisse zu prüfen. Wird das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig, weil ein Eintragungshindernis deshalb unerkannt blieb, kann kein Amtswiderspruch eingetragen werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht dem nicht entgegen.*)

IBRRS 2013, 0187

LG Detmold, Urteil vom 13.06.2012 - 10 S 211/11
Zur subjektiven Vorhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.*)

IBRRS 2013, 0139

BGH, Urteil vom 16.10.2012 - X ZR 37/12
1. Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens ist nicht danach zu bestimmen, wie das automatisierte System das Angebot voraussichtlich deuten und verarbeiten wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie der menschliche Adressat die jeweilige Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.*)
2. Gibt ein Flugreisender in die über das Internet zur Verfügung gestellte Buchungsmaske eines Luftverkehrsunternehmens, die den Hinweis enthält, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen im Ausweis übereinstimmen müsse, in die Felder für Vor- und Zunamen des Fluggastes jeweils "noch unbekannt" ein, kommt ein Beförderungsvertrag regelmäßig weder durch die Buchungsbestätigung noch durch die Einziehung des Flugpreises zustande.*)

IBRRS 2013, 0137

BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - EnVR 101/10
1. Kosten, die dem Betreiber eines Gasverteilernetzes für eine Lastflusszusage entstanden sind, mit der sich ein anderes Unternehmen verpflichtet hat, bestimmte Gasmengen in Speichern verfügbar zu halten und auf Anforderung des Betreibers in dessen Netz einzuspeisen, sind nicht als Kosten aus erforderlicher Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV anzusehen, sondern nur nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 und 6 sowie § 5 Abs. 1 GasNEV berücksichtigungsfähig.*)
2. Das Ergebnis der nach § 6 Abs. 2 ARegV heranzuziehenden Kostenprüfung ist bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus für die Festlegung der Erlösobergrenzen nicht schon deshalb zu korrigieren, weil die Bundesnetzagentur die Frage, ob die in § 4 Abs. 1 GasNEV normierten Voraussetzungen für die Anerkennung von Netzkosten oder aufwandsgleichen Kostenpositionen vorliegen, im Einzelfall möglicherweise unzutreffend beurteilt hat.*)
3. Der Beschwerdeführer ist nicht gehindert, sein Rechtsmittel nach Ablauf der Begründungsfrist innerhalb des durch den Streitgegenstand vorgegebenen Rahmens auf neue Tatsachen und Beweismittel zu stützen.*)

IBRRS 2013, 0135

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 12/12
Besteht eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743).*)

IBRRS 2013, 0128

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 80/11
1. Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.*)
2. Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, können dabei neben dem Gegenstand und der Bedeutung der Schenkung für die Vertragsparteien auch die näheren Umstände bieten, die zu der Schenkung geführt und deren Durchführung bestimmt haben.*)

IBRRS 2013, 0116

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 226/12
Beschädigen in einer Kindertagesstätte untergebrachte Kinder Eigentum Dritter, so kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der den Erzieherinnen der Kindertagesstätte obliegenden Aufsichtspflichten Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG geltend macht, die Beweislastregel des § 832 BGB zugute (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. März 1954 - III ZR 333/52, BGHZ 13, 25).*)

IBRRS 2013, 0115

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 104/11
Es ist Sache des Frachtführers, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verlustfalls konkrete Nachforschungen anzustellen und diese zu dokumentieren, um sie in einem nachfolgenden Rechtsstreit belegen zu können. Substantiierter Vortrag zu den durchgeführten Recherchen ist vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, weil allein zeitnahe Nachfragen sowohl bei den eigenen Mitarbeitern als auch je nach den Umständen des Einzelfalls bei anderen Empfängern von Sendungen die realistische Möglichkeit bieten, ein außer Kontrolle geratenes Paket doch noch aufzufinden.*)

IBRRS 2013, 0109

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 14/12
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel*)
nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.*)

IBRRS 2013, 0101

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 62/10
1. Wird ein befristetes Darlehen durch Zeitablauf fällig, ist die Verpflichtung des Schuldners zur Tilgung bei der Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit regelmäßig zu berücksichtigen, auch wenn der Darlehensgeber zur Rückzahlung nicht konkret aufgefordert hat.*)
2. Dem Schuldner kann die Zahlungsunfähigkeit trotz gewährter Prolongation des Darlehens drohen, wenn die in dieser Zeit geführten Umschuldungsverhandlungen keine sichere Erfolgsaussicht bieten.*)

IBRRS 2013, 0090

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 311/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0087

BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0085

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 39/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0075

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 310/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0074

BGH, Urteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 292/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0037

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 U 1020/11
1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).*)
2. Lässt sich nach den Festellungen des Sachverständigen nicht gesichert klären, ob ein Hausanwesen zum Zeitpunkt des Auszugs der Eigentümer mit Buckel- bzw. Kugelkäfern befallen war, scheidet eine Haftung der Veräußerer des Hausanwesens wegen Arglisthaftung aus.*)

IBRRS 2013, 0010

OLG München, Beschluss vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12
1. Zur Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige in Erfüllung eines Vermächtnisses, wenn ein Elternteil (Mit-)Erbe ist.*)
2. Der Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers bedarf es zur dinglichen Überlassung des vermachten Wohnungseigentums in diesem Fall nicht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11).*)
3. Jedoch bedarf die Auflassung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums an Minderjährige der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB (siehe KG vom 15.7.2012, 1 W 312/10), und zwar auch dann, wenn zwei minderjährige Kinder gemeinsam zu gleichen Anteilen erwerben.*)

Online seit 2012
IBRRS 2012, 4756
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11
1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10).*)
2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.*)

IBRRS 2012, 4739

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von zeitgeschichtlich bedeutsamen, den Täter namentlich nennenden Prozessberichten über ein Kapitalverbrechen in dem Online-Archiv einer Zeitschrift.*)

IBRRS 2012, 4713

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 184/09
Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, welcher verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als möglich festgestellt worden sind, beginnt regelmäßig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Grundlagenbescheide (im Anschluss an BGH, WM 2010, 138).*)

IBRRS 2012, 4699

BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - I ZR 36/11
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 28 Abs. 5, Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. Nr. L 404 vom 30. Dezember 2006, S. 9) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 (ABl. Nr. L 37 vom 10. Februar 2010, S. 16) geänderten Fassung folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Mussten die Hinweispflichten nach Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bereits im Jahre 2010 befolgt werden?*)

IBRRS 2012, 4692

BGH, Urteil vom 06.11.2012 - VI ZR 174/11
a) Ob ein Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen.*)
b) Zu den Voraussetzungen eines solchen Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften.*)

IBRRS 2012, 4681

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 5 U 582/12
Öffentliche Parkplätze müssen nicht insgesamt schnee- und eisfrei gehalten werden. Glättestellen sind hinzunehmen, falls sie den Weg nicht vollständig versperren und gemieden werden können. Eine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten muss dabei nicht gewährleistet sein. Es kann sogar hinnehmbar sein, wenige Schritte auf nicht geräumtem und nicht gestreutem Terrain zurückzulegen, ehe verkehrssichere Flächen erreicht werden.*)

IBRRS 2012, 4661

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 U 1050/11
1. Kann der Schuldner nach Treu und Glauben dem Gläubiger eine andere Lieferung von Ware (hier: Streusalz) mittlerer Art und Güte anbieten und eine Rekonzentration der ursprünglich konkretisierten Ware herbeiführen, ist keine Unmöglichkeit eingetreten. Rücktrittsgrund für den Gläubiger besteht somit nicht.
2. Ein Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, unterliegt der Vertrag gemäß Art. 4 EVÜ dem Recht des Staates, mit dem er die engsten Verbindungen aufweist. Dies ist der Staat, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt- oder bei einer juristischen Person - ihre Hauptverwaltung hat.
3. Eine Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats kann in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem eine vertragliche Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre.

IBRRS 2012, 4657

LG Koblenz, Urteil vom 09.05.2012 - 12 S 267/11
Der Schädiger muss auch die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens ersetzen, soweit dieses aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist.

IBRRS 2012, 4648

BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 52/10
Basiert die Kostenprüfung, die der nach § 6 Abs. 2 ARegV maßgeblichen letzten Genehmigung der Netzentgelte zugrunde liegt, auf der Datengrundlage des Geschäftsjahres 2005, so ist das Ergebnis bei einem Netzbetreiber, der nicht am vereinfachten Verfahren im Sinne von § 24 ARegV teilnimmt, nicht in entsprechender Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 4 ARegV um einen Inflationsfaktor anzupassen.*)

IBRRS 2012, 4647

BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 293/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 4635

BGH, Urteil vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.*)

IBRRS 2012, 4612

BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 151/12
1. Die den Veterinärbehörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof obliegenden Amtspflichten entfalten grundsätzlich keine drittgerichtete Schutzwirkung zugunsten der Unternehmen, die vom Schlachthof - oder auch von einem "Zwischenlieferanten" - Schlachtprodukte erwerben und diese weiter veräußern oder verarbeiten.*)
2. Unterrichtet die Veterinärbehörde einen Abnehmer, bei dem sich die vorläufig sichergestellte Ware befindet, im Zusammenhang mit der Freigabe der Ware darüber, dass die (vermeintlich vollständig) durchgeführten BSE-Tests negativ verlaufen seien, so schafft sie dadurch einen unmittelbaren Vertrauenstatbestand für die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen und haftet dem Adressaten der Mitteilung auf Ersatz seines Vertrauensschaden.*)

IBRRS 2012, 4611

BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 108/12
1. Ist bei einem internationalen Warenkauf als Lieferklausel der Incoterm DDP (geliefert verzollt) benannter Bestimmungsort vereinbart worden, ist für die Bedeutung der Klausel in der Regel auf die Anwendungshinweise der Internationalen Handelskammer (ICC) zurückzugreifen. Danach hat der Verkäufer die geschuldete Lieferleistung am benannten Bestimmungsort als Bringschuld zu erfüllen.*)
2. Für eine an diesen Bestimmungsort anknüpfende gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO ist es unerheblich, ob sich die Vertragsparteien dieser Wirkungen bei Vereinbarung der Lieferklausel bewusst waren.*)

IBRRS 2012, 4602

BGH, Urteil vom 24.10.2012 - XII ZR 40/11
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501).*)

IBRRS 2012, 4569

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 4568

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 4542

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 22/12
Die in einem Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung enthaltene Formularklausel, wonach der Leasingnehmer "zum Ersatz des entsprechenden Schadens" verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bei Vertragsende nicht "in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher" zurückgegeben wird, ist als Regelung über einen - der regelmäßigen Verjährung unterliegenden - leasingtypischen Minderwertausgleich mit Amortisationsfunktion und nicht über einen - der kurzen Verjährung unterworfenen - Schadensersatzanspruch aufzufassen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 1. März 2000 - VIII ZR 177/99, NJW-RR 2000, 1303 unter [II] 2 c; vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625 Rn. 15).*)

IBRRS 2012, 4532

BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 234/10
In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charakter hat und sich die mit der Berichterstattung insgesamt verbundene sachliche Information der Öffentlichkeit darauf beschränkt, dass die abgebildete Person in ihrer Freizeit ein Exemplar dieser Zeitung liest.*)

IBRRS 2012, 4531

BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - EnVZ 21/12
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Festlegung zu Datenauskünften zwecks der Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 ARegV ist keine Hauptsache im Sinne des § 86 Abs. 1 EnWG.*)

IBRRS 2012, 4503

OLG München, Urteil vom 15.05.2012 - 9 U 5472/10 Bau
Die rechtliche Beurteilung, wer Vertragspartner einer Vereinbarung geworden ist, ist nicht allein aus dem Inhalt der Vereinbarung zu treffen, sondern unter Berücksichtigung der gesamten Umstände.

IBRRS 2012, 4930

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12
Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.*)

IBRRS 2012, 4427

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2012 - 15 W 1623/12
Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Nrn. 1 und 4 BGB, wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, zu deren Geschäftsgegenstand die Veräußerung von Grundstücken nicht gehört.*)

IBRRS 2012, 4396

BGH, Urteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 226/11
a) § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" neben dem Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269; Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 VIII ZR 70/08, NJW 2012, 1073).*)
b) Diese richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist auf den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) beschränkt und erstreckt sich nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern.*)

IBRRS 2012, 4380

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2012 - 22 U 50/12
1. Ob ein Vertrag als Dienst- oder Werkvertrag einzuordnen ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.
2. Ist nach der Beschreibung der Arbeiten ein bestimmtes Arbeitsergebnis nicht im Sinne eines werkvertraglichen Erfolgs festgeschrieben worden, liegt ein Dienstvertrag vor.

IBRRS 2012, 4356

OLG München, Urteil vom 19.09.2012 - 7 U 736/12
1. Jede Vertragspartei ist grundsätzlich dazu berechtigt, laufende Vertragsverhandlungen jederzeit abzubrechen.
2. Hat eine Absichtserklärung (Letter of Intent) kein unmittelbar beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft zum Inhalt, bedarf die Absichtserklärung zu ihrer Wirksamkeit auch dann nicht der Beurkundung, wenn der Vertrag, den die Parteien abschließen wollen, beurkundungspflichtig ist.
