Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1756 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 1223
Immobilien
OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2012 - 11 KN 187/12
1. Die zum Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung nach § HBGSOG § 55 Nds. SOG erforderliche abstrakte Gefahr kann sich auch aus einem kausalen Zusammenhang zwischen dem nächtlichen Alkoholkonsum auf einer Straße, die sich zur "Partymeile" entwickelt hat, und der Störung der Gesundheit, insbesondere der Nachtruhe, der in einem (Besonderen) Wohngebiet lebenden Anwohner der Straße ergeben.*)
2. Ein zum Schutz der Bewohner erlassenes, auf eine 214 Meter lange Straße und die Nachtstunden von Samstag, Sonntag sowie einzelner Feiertage begrenztes Alkoholkonsumverbot auf der Straße ist verhältnismäßig.*)
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IBRRS 2013, 1221
Immobilien
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2012 - 14 B 843/12
1. Ist ein Bodenbelag durch Verkleben fest mit dem Estrich verbunden, bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass ein solcher Bodenbelag - etwa im Gegensatz zu einem bloßen Teppich - Teil der baulichen Substanz des Wohnraums ist. Dementsprechend darf zur Sanierung eines asbestbelasteten Bodenbelags (hier: Floor-Flex-Belag) eine wohnungsaufsichtliche Verfügung nach § 40 Abs. 3 WFNG-NW ergehen.
2. Da ein Verbleib der Mieter in den Wohnungen während der Durchführung der Maßnahmen gefährlich und deshalb unzumutbar ist, ist eine Verfügung, in der eine anderweitige Unterbringung der Mieter während der Dauer der Sanierungsmaßnahmen verlangt wird, nicht offensichtlich rechtswidrig.
3. Eine Verfügung, freie asbestbelastete Wohnungen nicht zu vermieten, bevor die Sanierung durchgeführt wurde, kann nicht auf § 42 Abs. 1 Satz 1 WFNG-NW gestützt werden.
4. Die Behörde kann auch nicht verlangen, dass der Vermieter alle seine Mieter über den Floor-Flex-Belag und den verwendeten Kleber allgemein informiert.
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IBRRS 2013, 1166
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - EnVR 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 1150
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2013 - 8 LB 165/12
Ein Feuerstättenbescheid kann nur anlässlich einer Feuerstättenschau oder auf der Grundlage der Daten des vom Bezirksschornsteinfegermeister geführten Kehrbuchs ergehen. Liegt die Feuerstättenschau bei Erlass des Feuerstättenbescheides mehr als zwei Jahre zurück, kann der Feuerstättenbescheid nur auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs erlassen werden.
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IBRRS 2013, 1140
Öffentliches Recht
OVG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2013 - 5 E 11/08
1. Die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser aus der Elbe in großem Umfang (64,4 cbm pro Sekunde) stellt einen Verstoß gegen das sog. wasserrechltiche Verschlechterungsverbot dar. Verringert die Nutzung des Elbwassers zur Kühlung eines Kraftwerks den Sauerstoffgehalt des Oberflächenwassers der Elbe dermaßen, dass erhebliche Nachteile für Fische und Kleinlebewesen zu befürchten sind, und kann der Sauerstoffgehalt durch die mechanische Anreicherung des wieder eingeleiteten Kühlwassers mit Sauerstoff nicht hinreichend ausgeglichen werden, ist die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kühlwasserentnahme zu versagen.
2. Etwas anderes kann gelten, wenn die von der Behörde angeordneten Beschränkungen der Kühlwasserentnahme ausreichend sind, um eine relevante Absenkung des Sauerstoffgehalts verhindern zu können oder wenn eine Ausnahme vom wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vorliegt.
3. Eine Ausnahme vom wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot liegt vor, wenn dieser Art Kühlung keine ökologisch vertretbare Alternative gegenübersteht.
4. Die Kreislaufkühlung durch einen bereits errichteten Hybrid-Kühlturm stellt eine ökologisch vertretbare Alternative dar, die es ermöglicht, das Kraftwerk mit einem Bruchteil des anderenfalls erforderlichen Elbwassers zu betreiben, ohne dass die Kühlung über die Hybridtürme einen wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerks verhindert. Daher liegt keine Ausnahme vom wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vor.
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IBRRS 2013, 1129
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.02.2013 - IX ZR 115/12
Beauftragt eine Behörde oder ein Sozialversicherungsträger eine andere zuständige Behörde mit der Vollstreckung fälliger Forderungen mit der Folge, dass diese für das Vollstreckungsverfahren als Gläubigerin der Forderung fingiert wird, muss sich die ersuchende Behörde das Wissen des Sachbearbeiters der ersuchten Behörde zurechnen lassen.*)
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IBRRS 2013, 1007
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 02.08.2012 - 7 CN 1.11
1. Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets muss sich an den hydrogeologischhydraulisch ermittelten Grenzen des Wassereinzugsgebiets orientieren. Dabei ist zugunsten der Behörde ein "administrativer Vereinfachungsspielraum" anzuerkennen.*)
2. Eine Wasserschutzgebietsverordnung kann nicht begrenzt auf einzelne Schutzzonen angegriffen werden.
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IBRRS 2013, 0896
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 07.02.2013 - 8 L 183/13
Die Zuständigkeit der Gaststättenbehörde ist darauf beschränkt, die Zuverlässigkeit von Gastwirten zu überwachen und solche Gefahren zu bekämpfen, die in deren Person und deren Verhalten ihre Ursache finden. Dagegen bleibt die Bekämpfung von Gefahren in bau- und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht nach hessischem Recht ausschließlich den hierfür zuständigen speziellen Gefahrenabwehrbehörden überlassen.*)
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IBRRS 2013, 0832
Öffentliches Baurecht
VG Dresden, Beschluss vom 04.02.2013 - 7 L 1329/12
1. Sieht die Baugenehmigung für das Erdgeschoß Gewerbe, etwa ein Büro oder einen Laden, für die übrigen Geschosse Wohnungen vor, so ist eine Nutzung des Gebäudes für eine Vereinstätigkeit, welche kulturellen Zwecken unterfällt, von der Baugenehmigung nicht gedeckt.
2. Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung.
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IBRRS 2013, 0620
Vergabe
OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)
2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)
3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)
4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)
5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)
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IBRRS 2013, 0607
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 4 CN 5.11
Ein Raumordnungsprogramm, das den Abbau bestimmter Rohstoffe in einem bestimmten Gebiet erst dann zulässt, wenn diese Rohstoffe in einem anderen Gebiet vollständig abgebaut worden sind, ist unbestimmt und daher unwirksam, wenn das Programm keinen greifbaren Maßstab enthält, nach dem der Eintritt der Erschöpfung der Möglichkeiten zum Rohstoffabbau festgestellt werden kann.
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IBRRS 2013, 0550
Immobilien
VG München, Urteil vom 19.11.2012 - M 8 K 11.5128
1. Eine unzumutbare Beeinträchtigung durch geschützte Bäume ist dann anzunehmen, wenn die verursachten Immissionen oder sonstigen Auswirkungen nach Art und Intensität die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Bei Wohngebäuden ist das der Fall, wenn sie so beschattet werden, dass die dort befindlichen Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können.
2. Zur zumutbaren Grundstücksnutzung gehört sowohl eine angemessene Freizeitnutzung als auch eine entsprechende gärtnerische Nutzung. Diese implizieren sowohl eine Besonnung mindestens von Teilbereichen des Grundstücks, die über wenige Minuten hinausgeht, als auch Bepflanzungsmöglichkeiten von nicht nur "schattenliebenden bzw. -vertragenden Pflanzen".
3. Führt der Baumbestand auf einem Grundstück gegebenenfalls in Verbindung mit der Situation auf den Nachbargrundstücken zu einem nicht mehr hinnehmbaren Lichtentzug, so stellt ein Baumfällverbot eine nicht beabsichtigte Härte für den Grundstückseigentümer dar. Das führt dazu, dass eine Ausnahme vom Verbot der Fällung geschützter Bäume in Betracht kommt.
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IBRRS 2013, 0472
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 341/11
1. Dem Versorgungsunternehmen verbleibt nach § 11 NAV, § 11 NDAV ein Auswahlermessen hinsichtlich der Wahl der Berechnungsmethode für die Baukostenzuschüsse. Das vom Verband der Netzbetreiber VDN e.V. beim VDEW empfohlene "Zwei-Ebenen-BKZ-Modell" kann eine geeignete Grundlage für die Berechnung der für den Anschluss an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz zu zahlenden Baukostenzuschüsse bilden. Die Geeignetheit dieses Modells hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, deren Würdigung in erster Linie dem Tatrichter obliegt.*)
2. Das Transparenzgebot des § 17 Abs. 1 EnWG gilt im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 EnWG und der ihn ausfüllenden Verordnungen nur insoweit, als es mit dem Inhalt der vorrangigen Sondervorschrift des § 18 EnWG nicht in Widerspruch steht.*)
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IBRRS 2013, 0465
Bauträger
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 S 1258/12
1. Bei Anwendung der qualifizierten Subsidiaritätsklausel des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO ist auf der Grundlage einer interessenabwägenden, die Belange der Privat- und der Kommunalwirtschaft gleichermaßen berücksichtigenden Betrachtungsweise zu entscheiden, ob die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde unter den Begriff der Daseinsvorsorge fällt.*)
2. Eine Tätigkeit, die schwerpunktmäßig im Erwerb, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken besteht, kann nur dann der Daseinsvorsorge zugeordnet werden, wenn die Art der geplanten Bebauung Zwecken der Daseinsvorsorge dient.*)
3. Die bloße Benennung der städtebaulichen Entwicklung als Gesellschaftszweck eines wirtschaftlichen Unternehmens mit kommunaler Beteiligung schließt die Anwendung des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO nicht aus. Für den Ausschluss ist vielmehr erforderlich, dass das Unternehmen tatsächlich Tätigkeiten von einigem Gewicht wahrnimmt, die der Daseinsvorsorge zugeordnet werden können und die zudem der erwerbswirtschaftlichen Betätigung außerhalb der Daseinsvorsorge nicht völlig untergeordnet sind.*)
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IBRRS 2013, 0419
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - V ZB 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0413
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 218/11
1. Eine Beistandsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin oder mit deren minderjährigen Kindern kann dazu führen, dass sich eine Anordnung oder eine Verlängerung der Abschiebungshaft als unverhältnismäßig darstellt.*)
2. Das Gericht hat vor dem Hintergrund der Pflicht zur Amtsermittlung zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Lebensgefährtin des Ausländers zu dessen Vorbringen zum Bestehen einer Beistandsgemeinschaft anzuhören oder als Zeugin zu vernehmen.*)
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IBRRS 2013, 0400
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 224/11
Ein in dem Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft in Bezug genommener Haftantrag muss dem Betroffenen vor seiner Anhörung ausgehändigt werden. Unterbleibt dies, wird die darin liegende Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör bei der Entscheidung über die Haftverlängerung nicht dadurch behoben, dass dem Betroffenen die richterliche Haftanordnung ausgehändigt worden ist, auch wenn in jenem Beschluss der von der Ausländerbehörde vorgetragene Sachverhalt dargestellt ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 3. November 2011 V ZB 169/11, Rn. 6, [...]).*)
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IBRRS 2013, 0395
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Die Presse darf Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen.*)
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IBRRS 2013, 0382
Öffentliches Recht
VG Oldenburg, Urteil vom 10.01.2013 - 12 A 405/11
Vorzeitiger Maßnahmebeginn liegt auch schon bei Fertigung der Bauteile vor, die später geliefert und eingebaut werden sollen.*)
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IBRRS 2013, 0316
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 315/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0315
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - V ZB 115/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0311
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 142/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0249
Architekten und Ingenieure
OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2012 - 8 LB 58/12
1. Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Projektförderung können grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist dabei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen. Planung und Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen gelten bei Baumaßnahmen nicht als Beginn des Vorhabens, ebenso wie der Grunderwerb.
2. Wird ein HOAI-Vertrag über sämtliche Leistungsphasen geschlossen, dann ist er bereits auf die Ausführung des Bauvorhabens gerichtet, wenn eine folgenlose Lösung vom Vertrag für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung nicht mehr möglich ist.
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IBRRS 2013, 0202
Prozessuales
VGH Hessen, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 1643/12
Im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession kann ein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden, ohne dass es hierfür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Denn bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession steht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Vordergrund steht. In diesen Fällen zieht sich die Verwaltung aus einer ihr obliegenden Aufgabenerledigung zurück und überträgt diese - befristet - einem privaten Dritten. Mit der Entscheidung, die Aufgabenerfüllung nicht selbst zu übernehmen, sondern auf einen Dritten zu übertragen, eröffnet sie einen Markt für die (bislang) von ihr selbst erbrachte und nunmehr durch sie bestellte Dienstleistung. Es fehlt somit an einem Eingriff, der einer Ermächtigungsgrundlage bedürfte.
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IBRRS 2013, 0188
Immobilien
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 W 90/11
Zur Grundbuchberichtigung nach einem durch den Wechsel der Straßenbaulast eingetretenen Wechsel im Eigentum an dem Straßengrundstück.*)
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IBRRS 2013, 0161
Architekten und Ingenieure
VGH Bayern, Beschluss vom 04.12.2012 - 22 C 12.2560
Der Streitwert von Streitigkeiten um die Eintragung in die Bayerische Architektenliste beträgt 5.000 Euro, sofern das Interesse des jeweiligen Klägers nicht wegen besonderer Umstände die Festsetzung eines höheren Streitwerts rechtfertigt.
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IBRRS 2013, 0155
Umwelt und Naturschutz
BVerwG, Beschluss vom 05.09.2012 - 7 B 24.12
Überschreitet schon die Vorbelastung eines Natura-2000-Gebiets mit Schadstoffen die durch Critical Loads markierte Erheblichkeitsschwelle des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, so sind zur Beurteilung der Frage, ob Zusatzbelastungen des Gebiets durch ein zur Genehmigung gestelltes Projekt ausnahmsweise irrelevant und damit gebietsverträglich sind, neben den Auswirkungen dieses Projekts summativ auch diejenigen anderer bereits hinreichend verfestigter Projekte zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2013, 0148
Immobilien
OVG Saarland, Beschluss vom 14.12.2012 - 1 B 298/12
1. Verweigert der Eigentümer dem Bezirksschornsteinfegermeister die Durchführung einer nach dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG (15.7.2011) anberaumten Feuerstättenschau, so hat der Bezirksschornsteinfegermeister den Feuerstättenbescheid nach dieser Neuregelung auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs zu erstellen.*)
2. Der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung, durch die der Eigentümer zur Duldung der Feuerstättenschau verpflichtet wird, ist in dieser Situation rechtswidrig.*)
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IBRRS 2013, 0126
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - V ZB 170/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0069
Vergabe
VG Halle, Urteil vom 15.11.2012 - 1 A 27/11
Die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen gebietet es dem Zuwendungsempfänger, eingeräumte Skonti auch zu nutzen.*)
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IBRRS 2013, 0024
Architekten und Ingenieure
VG Hannover, Entscheidung vom 31.10.2012 - 5 A 2820/12
1. Hat ein Entwurfsverfasser die eidesstattliche Versicherung abgegeben und wurde er im Schuldnerverzeichnis eingetragen, kann dies zu seiner Löschung aus der Liste der Entwurfverfasser mangels Zuverlässigkeit führen, es sei denn er kann ein ernsthaftes und erfolgversprechendes Bemühen um eine Sanierung der Vermögensverhältnisse nachweisen.
2. Ein Entwurfsverfasser kann aus der Liste gelöscht werden, auch wenn es seinen Vermögensverfall nicht verschuldet hat.
3. Zuverlässigkeitsanforderungen kann der Gesetzgeber aus Gründen der Gefahrenabwehr auch nachträglich erhöhen.
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Online seit 2012
IBRRS 2012, 4726
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 274/11
1. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betroffenen ist nur nach Aushändigung der schriftlichen Begründung des Haftantrags, einschließlich etwaiger Nachträge, gewährleistet.*)
2. Stützt der Betroffene seine Beschwerde auf neue, erst nach dem Erlass der Haftanordnung eingetretene Tatsachen (hier: mögliche Abschiebungshindernisse), darf das Beschwerdegericht von seiner Anhörung nur dann absehen, wenn diese Tatsachen für die Entscheidung offensichtlich unerheblich sind.*)
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IBRRS 2012, 4697
Vergabe
BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11
1. Der Erstattungsanspruch eines Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg umfasst grundsätzlich auch die Beprobung zur Erlangung einer repräsentativen Gefährdungsabschätzung im Vorfeld der Räumung (hier: Flughäfen Berlin-Tegel und -Tempelhof).*)
2. Erstattungsfähig sind Sondierungsmaßnahmen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich sind. Der mit dem Begriff der Unmittelbarkeit vorausgesetzte Zurechnungszusammenhang wird jedenfalls nicht durch nutzungsadäquate Maßnahmen des Eigentümers oder Besitzers des kampfmittelbelasteten Grundstücks unterbrochen.*)
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IBRRS 2012, 4666
Wohnungseigentum
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.10.2012 - 9 LA 151/11
Die Tätigkeit als Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Wohnungseigentumsanlage, die auf eine ausschließliche Nutzung als Ferienpark (Ferienhäuser und -wohnungen) ausgerichtet ist, weist einen konkreten Bezug zum Fremdenverkehr auf, der die Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen wegen mittelbarer besonderer wirtschaftlicher Vorteile rechtfertigt.*)
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IBRRS 2012, 4647
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 293/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4641
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 232/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4635
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.*)
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IBRRS 2012, 4606
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 154/11
Richtet sich die Anordnung zur Sicherung der Abreise gegen einen Minderjährigen, muss der Richter grundsätzlich von Amts wegen prüfen, ob dessen altersgerechte Unterbringung im Transitbereich des Flughafens oder in der sonstigen Unterkunft gewährleistet und der über 30 Tage hinausgehende Aufenthalt dort auch im Übrigen noch verhältnismäßig ist.*)
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IBRRS 2012, 4592
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZB 119/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4588
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 238/11
Hat ein sich in Abschiebungshaft befindlicher Ausländer die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG oder den Antrag auf Haftaufhebung nach § 426 FamFG zulässigerweise mit dem Antrag analog § 62 FamFG verbunden, festzustellen, dass er durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden ist, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden; die Feststellung nach § 62 FamFG wird mit der Aufhebung der Haftanordnung durch das Beschwerdegericht nicht entbehrlich.*)
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IBRRS 2012, 4578
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 120/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4575
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 112/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4568
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 4553
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 150/12
1. Nach bayerischem Landesrecht ist die Unterbringung von psychisch Kranken oder psychisch Gestörten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Art. 1 Abs. 1 BayUnterbrG) eine staatliche Aufgabe, die von den (neben anderen Stellen primär zuständigen) Landratsämtern als Staatsbehörden und nicht als Kreisbehörden wahrgenommen wird (Art. 37 Abs. 1 BayLKrO).*)
2. Die staatliche Aufgabe der Unterbringung und mit ihr die im Einzelfall konkret ergriffenen Unterbringungsmaßnahmen werden durch Art. 48 Abs. 3 Nr. 1 BayBezO nicht, auch nicht teilweise auf die Bezirke (als eigene Aufgabe) übertragen.*)
3. Für Amtspflichtverletzungen, die anlässlich der Unterbringung durch Ärzte begangen werden, die bei einem in der Rechtsform der gGmbH organisierten, aus dem Kommunalunternehmen eines Bezirks ausgegliederten psychiatrischen Krankenhaus beschäftigt sind, haftet der Freistaat Bayern und nicht der betreffende Bezirk.*)
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IBRRS 2012, 4479
Immobilien
VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.06.2012 - 5 L 31/12
1. Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG.
2. Ein nicht in das Grundbuch eingetragenes Recht an dem Grundstück bleibt insoweit bestehen, als es im Zwangsversteigerungsverfahren (rechtzeitig, 45 Abs. 1 ZVG) angemeldet wurde und nicht durch Zahlung gedeckt ist. Im Übrigen erlöschen Rechte. Somit wird der Erwerber eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren vor schon bestehenden Forderungen geschützt, die nicht angemeldet wurden.
3. Der Erwerber soll zwar ein lastenfreies Grundstück erwerben. Die Vorschriften des ZVG bezwecken aber keinen Schutz vor Forderungen, die erst aufgrund einer persönlichen Beitragspflicht in der Zukunft - nach Eigentumserwerb und Zuschlag (§ 90 Abs. 1 ZVG) - entstehen.
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IBRRS 2012, 4464
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 - 2 A 931/11
1. Die vollständige Beseitigung einer denkmalgeschützten baulichen Anlage kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Verweigerung der Abbruchserlaubnis sich im Einzelfall als unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung darstellt, etwa weil die Erhaltung des Denkmals nicht mehr möglich ist oder weil das Beseitigungsverbot für den Eigentümer aus anderen Gründen unzumutbar ist und dies nicht durch eine Entschädigung, durch die Übernahme des Denkmals oder auf andere Weise ausgeglichen werden kann.
2. Die Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals ist für den Eigentümer dann wirtschaftlich unzumutbar, wenn er das Denkmal auf Dauer nicht aus den Erträgen des Objekts finanzieren kann, wenn sich das Denkmal also nicht "selbst trägt". Der Eigentümer darf nicht gezwungen werden, im öffentlichen Interesse dauerhaft defizitär zu wirtschaften
3. Das denkmalpflegerische Urteil eines Landschaftsverbandes ist bei der denkmalrechtlichen Abwägung besonders zu beachten.
4. Der Denkmaleigentümer ist verpflichtet, das Denkmal vor Gefährdung zu schützen, soweit ihm dies zumutbar ist. Er muss im Rahmen des Zumutbaren jede Gefährdung beseitigen und nicht nur diejenigen Gefahrenstellen, die erst nach der Unterschutzstellung entstanden sind. Dies gilt unabhängig davon, wie die schädigenden Einwirkungen entstehen.
5. Diese Instandsetzungs- und Erhaltungspflichtpflicht des Denkmaleigentümers findet daher nach allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsätzen erst dort eine (Opfer-)Grenze, wo Schäden am Denkmal allein durch reine Fremdeinwirkung entstehen, die der Denkmaleigentümer bei wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls dauerhaft nicht verhindern kann.
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IBRRS 2012, 4460
Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2012 - 13 LA 92/12
Der Eigentümer eines Grundstücks, das durch die vorhandenen Küstenschutzanlagen bislang nicht umfassend geschützt ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen zugunsten seines Grundstücks.*)
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IBRRS 2012, 4437
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 5.10
1. § 4 IV ABMG regelt die Erstattung der LKW-Maut für alle Fälle abschließend, in denen die gebuchte Fahrt ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird.*)
2. Die Regelung des § 10 II LKW-MautV zur Erstattung während des Gültigkeitszeitraums der manuellen Einbuchung an einem Zahlstellen-Terminal an der gebuchten Strecke findet auch auf die Fälle Anwendung, in denen die gebuchte Fahrt vollständig unterblieben ist (Vollstornierung).*)
3. § 10 III LKW-MautV ist insoweit mit höherrangigem Recht unvereinbar, als der Mautschuldner auch bei vollständig unterbliebener Fahrt Erstattung im nachträglichen schriftlichen Verfahren nur dann verlangen kann, wenn er nachweist, dass ihm eine vorherige Geltendmachung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich war.*)
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IBRRS 2012, 4433
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 7 A 11.11
1. § 74 II 2 VwVfG erfasst auch solche nachteiligen Wirkungen, die durch Lärm, Erschütterungen und Staub auf Grund der Bauarbeiten für das planfestgestellte Vorhaben entstehen (im Anschluss an Beschl. v. 27. 1. 1988, BVerwG, Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1 = NVwZ 1988, 534 = NJW 1988, 1927 L).*)
2. Die AVV Baulärm konkretisiert für Geräuschimmissionen von Baustellen den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen.*)
3. Der Anwendungsbereich der AVV Baulärm erstreckt sich nicht auf den Schutz der Außenkontaktbereiche vor Ladengeschäften.*)
4. Der Eingreifwert nach Nr. 4.1. der AVV Baulärm erlaubt es nicht, den maßgeblichen Immissionsrichtwert nach Nr. 3.1.1. im Planfeststellungsverfahren noch um (bis zu) 5 dB(A) zu erhöhen.*)
5. Es ist nicht Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, im Planfeststellungsbeschluss Regelungen zum Ablauf des nachfolgenden Entschädigungsverfahrens oder zur methodischen Ermittlung der Entschädigungshöhe zu treffen.*)
IBRRS 2012, 4411
Öffentliches Recht
KG, Beschluss vom 16.07.2010 - 9 U 201/09
1. Da eine vollständige Gefahrlosigkeit nicht zu erreichen ist, weil auch Astbrüche bei gesunden Bäumen vorkommen und die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes nicht immer von außen erkennbar ist, liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen werden, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen. Damit solche Anzeichen erkannt werden, muss der Verkehrssicherungspflichtige in angemessenen Zeitabständen Kontrollen durchführen, wobei eine sorgfältige äußere Sichtprüfung vom Boden aus grundsätzlich ausreichend ist.
2. Lediglich in den Fällen, bei denen im Rahmen einer visuellen Untersuchung Schäden an einem Baum auffallen, sind eingehende Untersuchungen und ggf. weitergehende Maßnahmen zu veranlassen.
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