Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
8125 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 1696
Immobilien
VGH Hessen, Urteil vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
1. Knüpft eine satzungsmäßige Verteilungsregelung im Anschlussbeitragsrecht - ganz oder teilweise - an die zulässige Geschossfläche des beitragspflichtigen Grundstücks an, so sind im Rahmen der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - hier aus Denkmalschutz -, die die Ausschöpfung des satzungsrechtlich vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, zu berücksichtigen. Satzungsrechtlich für den unbeplanten Innenbereich vorgesehene Höchstgeschossflächenzahlen stellen insofern eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung über die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks dar.*)
2. Einzelfall der Anwendung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO im Anschlussbeitragsrecht.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1687
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2004 - 5 S 1706/03
1. Zur Frage, ob in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren eine Gemeinde den Hinweis auf den Einwendungsausschluss in der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen gegen sich gelten lassen muss, wenn die Anhörungsbehörde sie zur Auslegung der Planunterlagen aufgefordert, ihr dabei eine Frist zur Stellungnahme aus ihrem „Aufgabenbereich“ gesetzt und auf Antrag der Gemeinde diese Frist später über den Ablauf der Einwendungsfrist hinaus verlängert hat.*)
2. Das allgemeine Interesse einer Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung (möglichst) verschont zu sehen, reicht für eine Verletzung der Planungshoheit nicht aus (wie BVerwG, Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 127 m.w.N.). Es gibt insoweit kein Gebot eines „interkommunalen Lastenausgleichs“.*)
3. Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer Planfeststellung auf ein wehrfähiges Recht berufen, wenn die Funktionsfähigkeit ihres Straßennetzes nicht nur geringfügig betroffen wird.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1683
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 4 CN 4.03
1. Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint.*)
2. Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1682
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W (Baul) 284/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 1681
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.03.2004 - 7a D 51/02.NE
1. § 12 BauGB erfordert die planerische Festlegung eines oder mehrerer konkreter Vorhaben im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB; es bleibt offen, ob mehrere konkrete Vorhaben alternativ zugelassen werden können.*)
2. Der Begriff "Vorhaben" im Sinne von § 12 BauGB ist identisch mit demselben Begriff in § 29 Abs. 1 BauGB, kann jedoch auch mehrere Vorhaben umfassen.*)
3. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung planungsrechtlich eine unbestimmte Anzahl unterschiedlichster Vorhaben im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB zulässt, bewegt sich außerhalb der zulässigen Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten, die ein Vorhaben im Sinne von § 12 BauGB umfassen darf.*)
4. Es bleibt offen, in welchem Umfang das im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzulegende Vorhaben auch hinsichtlich anderer planerischer Festsetzungen (hier: überbaubare Grundstücksfläche und Maß der baulichen Nutzung) eine gewisse Bandbreite umfassen kann.*)
5. Das Vorhaben im Sinne von § 12 BauGB muss nicht im Vorhaben- und Erschließungsplan, sondern kann auch unmittelbar in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmt werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1675
Öffentliches Baurecht
OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 3 B 274/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 1674
Öffentliches Baurecht
OVG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2003 - 3 B 241/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2004, 1673
Öffentliches Baurecht
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.11.2003 - 3 K 38/99
1. Einer Gemeinde fehlt die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für einen Flughafen, wenn sie geltend macht, dass sie in ihrer Planungshoheit durch Fluglärm beeinträchtigt sein würde, soweit die Realisierung dieser Festsetzungen einer Genehmigung nach § 6 LuftVG bedarf.*)
2. § 38 BauGB id.F. des BauROG 1998 gilt auch für die Genehmigung nach § 6 LuftVG.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1658
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2004 - 1 ME 167/04
1. Der Nachbar muss bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, z.B. B. v. 26.3.1993 - 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82 = UPR 1993, 233 = NST-N 1993, 137).*)
2. § 212a BauGB erfasst auch Bauvorbescheide.*)
3. Eine Anwendung des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 iVm § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO ist nicht gerechtfertigt, wenn der Bauherr nach Erteilung des Bauvorbescheids lediglich die Erteilung der Baugenehmigung beantragt.*)
4. Der durch § 80a Abs. 3 Satz 2 iVm § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO gebotene vorgängige Aussetzungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde kann während des gerichtlichen Eilverfahrens nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1657
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.04.2004 - 1 LB 28/04
1. Eine einzelne Windenergieanlage mit einer Höhe von nahezu 100 m kann raumbedeutsam sein.*)
2. Einer einzelnen raumbedeutsamen Windenergieanlage steht nicht das Erfordernis der Planungsbedürftigkeit als öffentlicher Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegen. Das Instrument des Planungsvorbehalts in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB reicht aus, um die Konfliktträchtigkeit einer Windenergieanlage mit 1500 kW, einer Nabenhöhe von 66,8 m und einem Rotordurchmesser von 66 m angemessen beurteilen zu können.*)
3. Liegen zeitgleich mehrere Bauvoranfragen verschiedener Bauinteressenten zur Errichtung von Windenergieanlagen in einem räumlich begrenzten Bereich vor, muss sich das streitgegenständliche Einzelvorhaben nicht, wie wenn es Teil eines Anlagenkomplexes wäre, die Wirkungen sonstiger zur Prüfung gestellter Windenergieanlagen zurechnen lassen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1656
Umwelt und Naturschutz
VGH Bayern, Urteil vom 21.06.2004 - 20 N 04.1103
1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.*)
2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.*)
3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.*)
4. Ein Bebauungsplan, der für ein bereits ausgeführtes Vorhaben Festsetzungen trifft, muss nicht wegen der dabei im Raum stehenden Vorwegbindung abwägungsfehlerhaft sein muss. Jedoch darf eine Gemeinde nicht an der rechtswidrigen Schaffung vollendeter Tatsachen mitwirken oder von derartigen ausgehen und infolge dessen andere Möglichkeiten der Problemlösung oder einer alternativen Standortfindung schlechthin ausschließen.
Volltext
IBRRS 2004, 1655
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 25.06.2004 - 15 ZB 04.487
Ein missbräuchliches, außerhalb der Zweckbestimmung einer Baugenehmigung liegendes Verhalten Dritter, ist der Baugenehmigung nur zuzurechnen, wenn sie einen Zustand schafft, der für einen derartigen Missbrauch besonders anfällig ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1596
Öffentliches Baurecht
OVG Saarland, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96
Zu dem Begriff der Dachgaube und seine abstandsflächenrechtliche Bedeutung.
Volltext
IBRRS 2004, 1595
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 LA 286/03
1. Für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 10 BauNVO scheiden die Anlagen aus, die nicht (materiell) rechtmäßig errichtet wurden bzw. zu keinem Zeitpunkt materiell genehmigungsfähig waren.
2. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils sind als Zulassungsgrund erst dann ausreichend dargelegt im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.
Volltext
IBRRS 2004, 1593
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.07.2004 - 8 C 10152/04
1. Der Erlass einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung im Benehmen mit der Gemeinde (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG) stellt keine unzulässige Verdrängung einer gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilbaren Baugenehmigung dar. Denn bei den strittigen Hangsicherungsmaßnahmen auf der Gemarkung der Gemeinde handelt es sich um den Bau von Betriebsanlagen einer Eisenbahn, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG dem Fachplanungsrecht unterliegen.
2. Knüpft der Flächennutzungsplan lediglich an die Funktion an, die dem Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommt, so fehlt es an einer qualifizierten Standortzuweisung, über die sich die Planfeststellungsbehörde in einem Verfahren der Fachplanung nur im Wege der Abwägung hinwegsetzen darf.
3. Von einer hinreichend bestimmten Planung, die der gemeindlichen Planungshoheit im Fachplanungsrecht eine abwägungsrelevante Position vermittelt, kann demnach in aller Regel dann keine Rede sein, wenn eine Außenbereichsfläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt wird. Denn die planerische Aussage, die sich aus einer solchen Darstellung ergibt, geht nicht über den dem § 35 Abs. 2 BauGB eigenen Regelungsgehalt hinaus.
4. Eine Betroffenheit des sog. Selbstgestaltungsrecht einer Gemeinde, das sich auf die Ortsbildgestaltung beschränkt, kann nur durch Maßnahmen gegeben sein, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken.
5. Eine Gemeinde kann weder unter Berufung auf ihr Eigentum noch mit dem Hinweis auf ihre Planungshoheit eine fehlerhafte Regelung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Plangenehmigung oder das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung rügen. Denn die diesbezüglichen Vorschriften dienen ausschließlich öffentlichen Umweltschutzinteressen, nicht aber dem Schutz touristischer oder sonstiger kommunalpolitischer Belange einer Gemeinde.
Volltext
IBRRS 2004, 1585
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2003 - 22 B 1345/03
1. Als Anlage für soziale Zwecke im Sinne des § 9 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ist eine Asylbewerberunterkunft in einem Industriegebiet nicht zulässig, da sie mit der Zweckbestimmung des Gebiets nicht vereinbar ist.*)
2. Es entspricht nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Bauherrn für erstattungsfähig zu erklären, wenn die zur Kostentragung verpflichtete Baugenehmigungsbehörde für die Rechtsposition des Beigeladenen gestritten hat.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1584
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
BVerwG, Urteil vom 22.01.2004 - 4 A 32.02
Die Regelung des § 5 Abs. 1 VerkPBG, wonach das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug über die im § 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)
Nach niedersächsischem Recht unterliegt die Bestimmung der Behördenzuständigkeiten keinem Gesetzesvorbehalt.*)
Die Annahme, dass ein bestimmter Landschaftsraum ein faktisches Vogelschutzgebiet oder ein potenzielles FFH-Gebiet ist, braucht sich in der Regel dann nicht aufzudrängen, wenn weder das aktuelle IBA-Verzeichnis noch Äußerungen der EU-Kommission Anhaltspunkte dafür bieten, dass die in der Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie aufgeführten Eignungsmerkmale erfüllt sind.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1577
Öffentliches Baurecht
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.12.2003 - 3 K 6/01
Der Ausschluss der Branche "Einzelhandel" aus einem Gewerbegebiet in textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes ist nur nach § 1 Abs. 9 BauNVO zulässig.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1545
Prozessuales
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2003 - 21 B 1375/03
1. Anspruchsverpflichtete Behörde eines auf § 4 Abs. 1 UIG gestützten Anspruchs auf Einsicht in Behördenakten ist - nicht anders als bei dem Anspruch nach § 29 VwVfG NRW - die jeweils aktenführende, d. h. diejenige Behörde, die die rechtliche Verfügungsbefugnis über die ihr im Rahmen ihrer behördlichen Tätigkeit zugegangenen Informationen über die Umwelt hat.*)
2. Hierbei verbleibt es auch, wenn die Behörde die Akten für einen vorübergehenden Zweck weitergegeben hat, etwa an Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften oder Gerichte zur dortigen Bearbeitung von Widerspruchs-, Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1543
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Urteil vom 29.04.2004 - 2 Bf 132/00
1. Der Maßstab für die im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigenden Störungswirkungen des bewegten Schattenwurfs einer Windenergieanlage für ein Wohngebäude kann nur an eine tatsächlich zu erwartende und nicht an eine astronomisch mögliche Beschattungsdauer anknüpfen. Dabei sind Windrichtung, Sonnenscheindauer und Betriebszeiten nach statistischen Wahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen.*)
2. Die schattenmindernde Wirkung von Hindernissen wie z.B. Bäumen und Häusern zwischen Wohngebäude und Windenergieanlage ist zu berücksichtigen, wenn ihr Fortbestand dauerhaft zu erwarten ist.*)
3. Es bleibt offen, ob die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) unter dem 13. März 2002 veröffentlichten Richtwerte für die Zeiten der Beschattung schutzwürdiger Räume zutreffend hergeleitet sind. Die dabei als tatsächliche Beschattungszeiten enthaltenen Werte von 8 Stunden jährlich und 30 Minuten täglich sind - als Einwirkung über die Fenster derselben Wohneinheit berechnet - jedenfalls nicht zu hoch. Als Richtwerte für die Beschattung von Außenwohnbereichen oder sonstigen Freiflächen auf Wohngrundstücken erscheinen sie nicht geeignet.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1481
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2004 - 9 A 161/02
1. Die Notwendigkeit und die gebotene Intensität für eine gebührenpflichtige Bauüberwachung i.S.V. § 81 BauO-NW 95, TS 2.4.10.1 AGT beurteilen sich maßgeblich nach der qualitativen und/oder quantitativen Komplexität des jeweiligen Vorhabens sowie nach dessen Gefährdungspotential im Falle der Nicht-Beachtung von Bauvorschriften.*)
2. Der Bauherr ist regelmäßig als gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt GebG-NW a.F. gebührenpflichtiger Veranlasser der Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung anzusehen; Bestimmtheitsmängel sind insofern nicht gegeben.*)
3. Gegen die Ausgestaltung der Gebühren für die Bauüberwachung und die Bauzustandsbesichtigung als Wertgebühr auf Basis der Rohbausumme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, weil den besagten Amtshandlungen ein wirtschaftlicher Wert für den Bauherrn zukommt, der regelmäßig mit steigender Größe oder steigendem Wert des Vorhabens anwächst.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1476
Immobilien
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2004 - 8 A 12009/03
Die Genehmigung zum Abbruch eines Denkmals ist in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht zumutbar ist.*)
Die Zumutbarkeit ist anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen, wobei die Beweislast für die Unzumutbarkeit beim Eigentümer liegt.*)
Bei der Ermittlung der Investitionskosten sind Kosten abzuziehen, die durch pflichtwidrig unterlassene Unterhaltung entstehen, ebenso in Aussicht gestellte Zuschüsse, für die der Eigentümer in zurechenbarer Weise unterlassen hat, den erforderlichen Antrag zu stellen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1475
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.06.2004 - 8 A 10809/04
Der Betreiber einer Windenergieanlage kann regelmäßig nicht durch eine Auflage zur Baugenehmigung verpflichtet werden, Störungen des terrestrischen Rundfunkempfangs, die auf der von der Anlage ausgehenden Abschattungswirkung für Funkwellen beruhen, auf eigene Kosten zu beseitigen.*)
Die Abschattungswirkung für Funkwellen stellt weder eine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG noch eine sonstige Gefahr, einen erheblichen Nachteil oder eine erhebliche Belästigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt BImSchG dar.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1451
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin, Beschluss vom 05.12.2003 - 2 S 30.03
Grenzen zwei verschiedene unbeplante Baugebiete aneinander (reines Wohngebiet/Gewerbegebiet), führt dies bauplanungsrechtlich nicht zur "Aufweichung" der Art der baulichen Nutzung im Grenzbereich, sofern sich nicht faktisch grenzüberschreitend solche Übergangsformen und Gemengelagen gebildet haben.*)
Für die Bestimmung der Gebietsart ist nicht maßgend, ob sie in dieser Form abwägungsfehlerfrei überplanbar wäre und inwieweit das schutzwürdigere Gebiet Immissionen aus dem Nachbargebiet ausgesetzt ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1431
Immobilien
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2004 - 8 A 10464/04
Lebende Hecken sind keine Einfriedungen i.S. von § 8 Abs. 8 Satz 3 LBauO-RP. Ihre Höhenbegrenzung ergibt sich allein aus dem Landesnachbarrechtsgesetz.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1422
Vergabe
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 C 10660/04
1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 – 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).*)
2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen – nicht oder nur unwesentlich überschreitet.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1419
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Urteil vom 03.06.2004 - 3 N 558/00
Es kann gerechtfertigt sein, den Geruchsabstand zwischen einem Schweinemastbetrieb und einem heranrückenden Gewerbegebiet auf die Hälfte des Abstands zu verringern, der gegenüber einem Wohngebiet einzuhalten wäre.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1416
Öffentliches Baurecht
OVG Thüringen, Urteil vom 12.05.2004 - 1 KO 1188/03
1. Das Deutsche Rote Kreuz ist in Thüringen nicht nach § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz vom 9.12.1937 (RGBl. I S. 1330) von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit.*)
2. Die den freien Wohlfahrtsverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG gewährte persönliche Gebührenfreiheit kommmt auch den Untergliederungen eines solchen Verbandes zugute (hier: Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes).*)
Volltext
IBRRS 2004, 1405
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2004 - 10 A 1476/04
Wird für ein bereits genehmigtes Bauvorhaben nachträglich eine neue Baugenehmigung erteilt, die eine Verschiebung des Baukörpers um 0,84 m gegenüber dem ursprünglich genehmigten Standort gestattet, handelt es sich bei dieser neuen Baugenehmigung nicht um eine "Nachtragsbaugenehmigung". Die neue Baugenehmigung stellt keine bloße Modifizierung der Ursprungsbaugenehmigung dar, sondern erlaubt die Verwirklichung eines wesentlich anderen Bauvorhabens, das gegenüber dem ursprünglich genehmigten Vorhaben als "aliud" anzusehen ist, weil sich für das abgewandelte Bauvorhaben die Frage der Genehmigungsfähigkeit wegen geänderter tatsächlicher Voraussetzungen neu stellt.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1388
Öffentliches Baurecht
OLG Dresden, Urteil vom 05.03.2004 - 6 U 419/03
Die Erteilung einer Baugenehmigung begründet für den Bauherrn grundsätzlich einen Vertrauenstatbestand, sein Bauvorhaben verwirklichen zu können, ohne mit öffentlich-rechtlichen Hindernissen rechnen zu müssen.
Volltext
IBRRS 2004, 1381
Öffentliches Baurecht
VG Mainz, Beschluss vom 23.04.2004 - 7 L 335/04
1. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot hinsichtlich der Belange einer ausreichenden Belichtung und Belüftung des Nachbargrundstücks ist ausgeschlossen, wenn das Bauvorhaben mit der Abstandsflächenvorschrift des § 8 LBauO-RP in Einklang steht. § 8 LBauO-RP konkretisiert das Gebot der Rücksichtnahme insoweit in Bezug auf ausreichende Belichtung und Belüftung der Grundstücke, Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes sowie Verwirklichung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
2. Eine erdrückende Wirkung mit der Folge der Rücksichtslosigkeit kann erst in den Fällen angenommen werden, in denen durch die neue genehmigte Anlage für Nachbargrundstücke eine Abriegelungswirkung oder das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder in den Fällen einer "Gefängnishofsituation".
3. Allein der Umstand, dass die neue genehmigte bauliche Anlage im Gegensatz zu den Nachbargrundstücken, die nur mit einem Wohnhaus bebaut sind, dazu führt, dass das betreffende Grundstück eine Bebauung mit zwei Wohngebäuden aufweisen wird, führt nicht zwangsläufig zu einer erdrückenden Wirkung.
Volltext
IBRRS 2004, 1377
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Urteil vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99
Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der 70 m entfernt vom Wohngrundstück der Antragsteller 10 - 15 Terrassenhäuser unter teilweiser Inanspruchnahme einer Spielplatzfläche zulässt, von der 2000 qm verbleiben, kann unzulässig sein.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1376
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Urteil vom 01.04.2004 - 4 UE 3097/02
Gebäudeeinmessungen eines städtischen Vermessungsamtes für eine kommunale Wohnbau GmbH fallen nicht in Erfüllung eigener Aufgaben der betreffenden Verwaltung nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG an. Dasselbe gilt auch für Gebäudeeinmessungen in einem Umlegungsverfahren, wenn damit keine tatsächliche oder rechtliche Änderung im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 BauGB verbunden ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1352
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin, Urteil vom 28.11.2003 - 2 B 15.99
1. Gauben unterliegen den abstandflächenrechtlichen Berechnungsregelungen für Dachaufbauten (§ 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2, Satz 4 Nr. 2 und 3, Satz 5 BauO-BE).*)
2. Gauben gelten auch dann nicht als Giebel, wenn die Gaubenwand in Höhe der Außenwand aufsetzt.*)
3. Die dachneigungsabhängigen abstandflächenrechtlichen Berechnungsregelungen für Giebel (§ 6 Abs. 4 Satz 4. Nr. 1, Satz 5 BauO-BE) finden auf die „eigenen Giebelflächen" von Gauben keine Anwendung. Bezugspunkt für die Messung der Höhe der Wand ist der obere Gaubenabschluss.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1324
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 08.12.2003 - 20 N 01.2612
Jedenfalls ein räumlich sehr weitgehender Ausschluss von Windenergieanlagen im Regionalplan ist nur zulässig, wenn die übrigen windhöffigen Gebiete als Vorranggebiete für die Energienutzung ausgewiesen werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1294
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Urteil vom 21.05.2003 - 2 Bf 100/99
1. Eine großflächige Werbeanlage, bei der die Werbefläche mit Hilfe einer Gerüstkonstruktion an einem treppenartig angeordneten Stapel von gelagerten Seeschiffscontainern befestigt werden soll, erfüllt die Merkmale einer baulichen Anlage und ist als solche genehmigungsbedürftig.*)
2. § 13 Abs. 3 Nr. 1 HBauO, nach dem Werbeanlagen unmittelbar an Ufern unzulässig sind, gilt auch für Kaianlagen im Hafengebiet. Dort ist mangels konkreter topographischer Abgrenzungsmerkmale der Uferbereich im Wege einer typisierenden Betrachtung mit Hilfe eines angenommenen Böschungswinkels von 45 ° bezogen auf das mittlere Hochwasser zu bestimmen und hat daher eine Tiefe, die der Höhe der Kaimauer entspricht.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1284
Immobilien
OVG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
1. Der modifizierte Frontmetermaßstab zur Bemessung des Sielbaubeitrages ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)
2. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Höhe des Sielanschlussbeitrages nicht auf die unterschiedliche bauliche Ausnutzbarkeit der angeschlossenen Grundstücke Rücksicht nimmt.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1275
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin, Beschluss vom 03.06.2004 - 2 S 18.04
1. Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben- und Kostenforderungen können nur solche vom Pflichtigen gegen die Abgabenforderung erhobenen rechtlichen Bedenken eine die generelle Vollziehbarkeit hindernde Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, auf Grund deren vom Gericht schon im Rahmen der eingeschränkten Erkenntnis- und Prüfungsmöglichkeiten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens „ernste“ - also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchgreifende - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung festgestellt werden können.
2. Die dem Wortlaut und dem Regelungssystem zu entnehmende Funktion der für die bauplanungsrechtlichen Befreiungen geltenden Gebührenbestimmungen legt es nahe, dass diese über die Abgeltung des Verwaltungsaufwandes hinaus auch dem Ausgleich der dem Genehmigungsempfänger infolge der Befreiungsentscheidung zufließenden Vorteile zu dienen bestimmt sind.
3. Auch wenn in die Vorschriften des Gebühren- und Beitragsgesetzes, dessen § 6 Abs. 1 die Verordnungsermächtigung enthält, der Vorteilsausgleich als möglicher Gebührenzweck nicht explizit aufgenommen worden ist. Im Hinblick auf den umfassenden, die Gebühren- und Beitragserhebung für unterschiedlich geregelte Materien erfassenden Anwendungsbereich dieses Gesetzes kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber dem Verordnungsgeber einen weiten Gestaltungs- und Konkretisierungsspielraum eingeräumt hat, in dessen Rahmen er neben dem Zweck der Kostendeckung auch andere legitime Gebührenzwecke, wie denjenigen des Vorteilsausgleichs, verfolgen kann, sofern dies sachgerecht ist.
4. Dieser dem Verordnungsgeber eingeräumte Gestaltungs- und Konkretisierungsspielraum verstößt nicht gegen das Erfordernis der Normenklarheit.
Volltext
IBRRS 2004, 1273
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 4 C 2.03
1. Ein Verstoß gegen die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) kann in einem ergänzenden Verfahren nach § 17 Abs. 6 c FStrG behoben werden, indem die Voraussetzungen für den Wechsel in das Schutzregime der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) geschaffen und die Schutz- und Ausnahmebestimmungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL bzw. des § 34 BNatSchG 2002 nachträglich angewandt werden.*)
2. Der Übergang in das Schutzregime der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie setzt nach Art. 7 FFH-RL eine endgültige rechtsverbindliche und außenwirksame Erklärung eines Gebiets zum besonderen Schutzgebiet (Vogelschutzgebiet) voraus. Die Meldung eines Gebiets an die Europäische Kommission und die einstweilige naturschutzrechtliche Sicherstellung eines Gebiets lösen den Regimewechsel (noch) nicht aus.*)
3. Ein Straßenbauvorhaben in einem "faktischen" (nicht-erklärten) Vogelschutzgebiet ist nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutz-Richtlinie grundsätzlich unzulässig, wenn es durch die Verkleinerung des Gebiets zum Verlust mehrerer Brut- und Nahrungsreviere führen würde, die einem Hauptvorkommen einer der Vogelarten in Anhang I der Richtlinie dienen.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1269
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OLG Naumburg, Beschluss vom 10.02.2004 - 11 Wx 15/03
Die Festlegung des Plangebietes und die Entschließung der Sonderungsbehörde, ein Bodensonderungsverfahren durchzuführen, sind Bescheide i. S. v. § 18 Abs 1 Satz 1 BoSoG, die von den Planbetroffenen mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden können. Der Widerspruch im obligatorischen Vorverfahren hat aufschiebende Wirkung, sodass es einer einstweiligen Regelung z. B. durch gerichtliche Verfahrensaussetzung nicht bedarf.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1266
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Sachsen, Beschluss vom 20.02.2004 - 1 E 249/03
Der Streitwert für Klagen Dritter gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung ist auch dann abweichend von der Empfehlung des Streitwertkataloges (Ziff. II Nr. 7.6.1.) festzusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Betrag der Grundstückswertminderung fehlen, sich der Einzelfall in Bezug auf das für die Streitwertbemessung maßgebliche Interesse des Klägers aber deutlich von den der Empfehlung des Streitwertkataloges zu Grunde liegenden Durchschnittsfällen unterscheidet (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).*)
Volltext
IBRRS 2004, 1265
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Sachsen, Beschluss vom 24.02.2004 - 1 E 238/03
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im baurechtlichen Vorverfahren ist in Angelegenheiten wegen Werbeanlagen regelmäßig dann nicht geboten, wenn der Widerspruchsführer von Berufs wegen mit den in Zusammenhang mit der Aufstellung von Werbeanlagen stehenden und sich in vergleichbaren Fällen regelmäßig wiederholenden baurechtlichen Fragen vertraut ist.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1261
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 A 15.03
1. Die Darlegungsanforderungen an Einwendungen im Planfeststellungsverfahren müssen sich an den Möglichkeiten betroffener Laien orientieren. Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand voraussetzen, können von einem Einwender regelmäßig nicht erwartet werden.*)
2. Die Auswahl zwischen verschiedenen Schallschutzmaßnahmen ist Bestandteil der nach § 41 Abs. 2 BImSchG gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die Planfeststellungsbehörde über einen begrenzten Abwägungsspielraum verfügt.*)
3. Ein Vergleich alternativer Lärmschutzkonzepte hat sich primär an der jeweiligen Schutzwirkung für die durch unzumutbare Lärmeinwirkungen Betroffenen und allenfalls sekundär an dem jeweiligen Schutz der gesamten Umgebungsbebauung zu orientieren.*)
4. Der Einbau von Holzschwellen in eine Bahnstrecke ist keine Lärmschutzmaßnahme, die im Rahmen der Auswahl zwischen verschiedenen Lärmschutzkonzepten berücksichtigt werden müsste.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1256
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2004 - 10 B 2690/03
1. Die einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage zu Grunde zu legende Schallimmissionsprognose kann eine zuverlässige Aussage über die zu erwartende Lärmbelastung der Umgebung nur treffen, wenn sie die konkreten Gegebenheiten der Örtlichkeit und die technische Spezifikation der geplanten Anlage zutreffend erfasst. Zur Berücksichtigung der fortschreitenden technischen Entwicklung - insbesondere des verbesserten Wirkungsgrads einer Anlage oder technischer Besonderheiten des Antriebs- und Steuerungssystems - kann es erforderlich sein, bisher gebräuchliche Mess- und Berechnungsverfahren über die Vorgaben der einschlägigen Regelwerke hinaus weiter zu entwickeln und den technischen Gegebenheiten der zu beurteilenden Anlage anzupassen.*)
2. Bei stall-gesteuerten Anlagen muss die Prognose berücksichtigen, dass der Schallleistungspegel einer derartigen Anlage bei Windgeschwindigkeiten jenseits des für die Erzielung von 95% der Nennleistung ausreichenden Maßes bis zu dem lautesten Betriebszustand ("stallen" der Anlage) weiter ansteigt (wie OVG NRW, Beschluss vom 7.2.2004 - 7 B 2622/03 -). Ebenso müssen etwaige Besonderheiten des "stall" - Geräuschs in der Prognose erfasst werden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1255
Immobilien
OVG Sachsen, Urteil vom 23.03.2004 - 5 B 6/03
1. Straßenausbaubeiträge dürfen auch dann erhoben werden, wenn zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses einer Ausbaumaßnahme eine (wirksame) Ausbaubeitragssatzung noch nicht existierte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die den Beitrag auslösende Ausbaumaßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 1.9.1993 begonnen und fertig gestellt wurde.*)
2. Zur Frage der Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung (hier offen gelassen).*)
Volltext
IBRRS 2004, 1231
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2004 - 1 U 172/03
1. Die rechtswidrige Eintragung einer Baulast kann Amtshaftungsansprüche des betroffenen Grundstückseigentümers auslösen.*)
2. Dies gilt grundsätzlich nicht für die unverbindliche Äußerung einer Rechtsansicht in einem gerichtlichen Verfahren oder im Zusammenhang mit einem solchen.*)
3. Für die Begründetheit einer Feststellungsklage reicht es aus, dass wahrscheinlich ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 339, 340; NJW 1978, 544).*)
4. Zum Zurechnungszusammenhang zwischen der Eintragung einer Baulast und dem einstweiligen Verzicht des Grundstückseigentümers auf Verkaufsbemühungen sowie darauf beruhenden Schäden.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1229
Immobilien
BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03
Mit der Sanierungsverpflichtung des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers ist zumindest dann keine unzulässige Rückwirkung des Gesetzes verbunden, wenn die Gesamtrechtsnachfolge nach Mitte der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts eingetreten ist.*)
a) Jedenfalls wenn die Sanierung auf Grund eines Bescheides der zuständigen Behörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz erfolgt, kann ein bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch dann bestehen, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten schon bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 1999 vorhanden waren.*)
b) Mit der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses ist nicht zwingend eine Vereinbarung über den Ausschluß des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs verbunden.*)
c) Im Einzelfall kann sich auf Grund - auch ergänzender - Vertragsauslegung ergeben, daß ein vereinbarter Ausschluß der Gewährleistung auch den bodenrechtlichen Ausgleichsanspruch erfaßt.*)
d) Ein Grundstückseigentümer ist an der Geltendmachung des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Verursacher nicht schon dann gehindert, wenn er bei Abschluß des Kaufvertrages auf Grund von Fahrlässigkeit keine Kenntnis von den schädlichen Bodenveränderungen oder der Einordnung als Altlast erlangte.*)
e) Zum Nachweis der Verursachung sind für den Anspruchsteller Beweiserleichterungen insbesondere analog §§ 6, 7 UmweltHG eröffnet.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1226
Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2004 - 8 ME 65/04
1. Auch an der Außenfassade eines Einkaufszentrums errichtete Mehlschwalbennester sind "Niststätten der Natur" i.S.v. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Eigentümer eines Einkaufszentrums nach vorhergehender Zerstörung von Mehlschwalbennestern die Anbringung von künstlichen Nisthilfen zu dulden hat.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1203
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2004 - 19 A 546/02
Der Nachbar eines Friedhofs kann Abwehrrechte nicht aus dem Erfordernis der Genehmigung zur Errichtung und Erweiterung von Friedhöfen gemäß § 2 BestG-NW herleiten.*)
Volltext
IBRRS 2004, 1198
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2004 - 10 B 2429/03
In einem Verwaltungsverfahren zur teilweisen Aufhebung der Baugenehmigung für eine Windkraftanlage darf der Nachbar, zu dessen Schutz vor unzumutbarem Lärm die Aufhebung erfolgen soll, bei der vorbereitenden Immissionsmessung nicht in einer Weise unterstützend tätig werden, die über eine bloße technische Hilfe hinausgeht (§ 20 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW, Mitwirkungsverbot).*)
Volltext




