Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2004, 2118
Immobilien
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2004 - 9 A 201/02
1. Besteht ein Gebäude mit einem einheitlichen baurechtlichen Nutzungszweck aus ein- und mehrgeschossigen Teilen und sind für das betreffende Gebäude in der maßgeblichen Tabelle zu TS 2.1.2 AGT nach Geschossigkeit differenzierende unterschiedliche Rohbauwerte genannt, sind die Rohbausummen für die besagten Gebäudeteile getrennt zu ermitteln; ihre Zusammenrechnung ergibt sodann die - für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr maßgebliche - Gesamtrohbausumme des Gebäudes.*)
2. Die landesgesetzlichen und -verordnungsrechtlichen Bestimmungen zur Erhebung von Baugebühren begegnen unter den Aspekten einer hinreichenden Festlegung des Gebührenzwecks und des Verbots der mehrfachen Abschöpfung eines identischen Vorteils keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)
3. Mit der Zugrundelegung der pauschalierten Rohbausumme bei der Bemessung der Baugenehmigungsgebühr wird der Wert bzw. Vorteil der jeweiligen Genehmigung erfasst und konkretisiert; der Verwaltungsaufwand für die konkrete Amtshandlung wird durch die in TS 2.4.1 AGT bestimmten, nach der Art der baulichen Anlage differenzierenden Gebührensätze berücksichtigt.*)
4. Allein aus dem Umstand, dass in einem Einzelfall die nach den Beträgen der maßgeblichen Tabelle zu TS 2.1.2 AGT ermittelte pauschalierte Rohbausumme des Gebäudes dessen tatsächliche Rohbaukosten oder dessen Gesamtherstellungskosten überschreitet, folgt noch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit.*)
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IBRRS 2004, 2116
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2004 - 21 A 2435/02
Ein von Lärmimmissionen der nicht schulischen Nutzung eines städtischen Schulhofs als öffentliche Spielfläche betroffener Nachbar kann von der Stadt im Wege einer öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage aus Verhältnismäßigkeitsgrünen regelmäßig nicht die Unterbindung jeder außerschulischen Nutzung des Schulhofes verlangen, sondern allein die Durchführung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen.*)
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IBRRS 2004, 2114
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2004 - 7 A 4529/02
1. Für die Genehmigungspflichtigkeit einer Nutzungsänderung ist ohne Belang, ob die bisherige Nutzung bestandsgeschützt ist.*)
2. Ob eine Nutzungsänderung unter Würdigung nachbarlicher Belange gemäß § 6 Abs. 15 BauO-NRW (i.d.F. des Gesetzes vom 9.11.1999) gestattet werden kann, ist auf Grundlage einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Abwägung der Interessen des Bauherrn an der geänderten Nutzung seines Vorhabens mit der Schutzbedürftigkeit der nachbarlichen Belange zu entscheiden.*)
3. Die Gestattung geringerer Abstandflächen für die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes setzt eine ursprünglich formell oder materiell legale Nutzung voraus, nicht jedoch, dass die Nutzung, die geändert werden soll, Bestandsschutz genießt.*)
4. § 6 Abs. 15 BauO-NRW ermöglicht auch die Nutzungsänderung eines grenzständigen Gebäudes.*)
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IBRRS 2004, 2113
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2004 - 7a D 61/03
Will der Kreis als Träger der Landschaftsplanung verhindern, dass mit Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen eines Landschaftsplans außer Kraft treten, muss er der Bebauungsplanung im Beteiligungsverfahren ausdrücklich widersprechen.*)
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IBRRS 2004, 2112
Immobilien
OVG Sachsen, Urteil vom 17.06.2004 - 1 B 854/02
1. Bei der Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen steht der Behörde hinsichtlich der Ermittlung der wertbildenden Faktoren und hinsichtlich des angewandten Wertermittlungsverfahrens ein Einschätzungsspielraum zu.*)
2. Fehlen hinreichende Vergleichsdaten zur getrennten Ermittlung des Anfangs- und des Endwertes auf der Grundlage eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung, ist die Behörde verpflichtet, andere geeignete Wertermittlungsverfahren zur Berechnung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen, die eine zuverlässige Ermittlung der Bodenwertsteigerungen gestatten.*)
3. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages durch Multiplikation eines aufgrund des sogenannten Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse) ermittelten Faktors mit dem Anfangswert begegnet keinen Bedenken.*)
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IBRRS 2004, 2111
Immobilien
OVG Hamburg, Urteil vom 16.06.2004 - 2 Bf 182/02
1. Werden nach § 83 Abs. 3 HBO aus Anlass einer wesentlichen Änderung eines Gebäudes Anpassungen zur Verbesserung der Feuersicherheit in den von der Änderung nicht betroffenen Gebäudeteilen gefordert, die mit einem Aufwand von etwa 10 Prozent der Kosten des Änderungsvorhabens verbunden sind, verursacht dies noch keine unzumutbaren Mehrkosten.*)
2. § 83 Abs. 3 HBO ermöglicht Forderungen der Bauaufsichtsbehörde nur gegenüber der Bauherrin/dem Bauherrn des Änderungsvorhabens. Grundeigentümer oder andere über das Gebäude verfügungsberechtigte Personen (§ 83 Abs. 1 HBO), die nicht zugleich Bauherren sind, trifft eine Duldungspflicht.*)
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IBRRS 2004, 2110
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen, Urteil vom 08.06.2004 - 4 D 24/00
1. Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage für Siedlungsabfälle und produktionsspezifische Abfälle.*)
2. Straßenverkehrslärm durch An- und Abfahrtsverkehr einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage ist dieser außerhalb des Betriebsgrundstückes und seines Ein- und Ausfahrtsbereiches auf öffentlichen Straßen nur gemäß Nr. 7.4 TA-Lärm 1998 zuzurechnen (wie OVG NW, Beschl. v. 24.10.2003, NVwZ 2004, 366).*)
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IBRRS 2004, 2109
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 26.05.2004 - 9 A 6.03
1. Die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens.*)
2. Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben in der Regel hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern.*)
3. Eine Überschreitung von Grenzwerten der 22. BImSchV liegt nicht erst dann vor, wenn die Grenzwerte in einem Gebiet oder Ballungsraum flächendeckend oder im Durchschnitt überschritten werden.*)
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IBRRS 2004, 2108
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2004 - 2 Bs 108/04
Ein Altenheim mit einer vollstationären Dementenabteilung, deren Appartements nach dem zugrundeliegenden Nutzungskonzept und ihrer Ausstattung auch dort noch ein Mindestmaß an eigenständiger Gestaltung und Sicherung des durch die Wohnung geprägten Lebensbereiches und des häuslichen Lebens ermöglichen und dessen Bewohner jeweils für ein bestimmtes Appartement Nutzungsverträge abschließen, die ohne ihre Zustimmung nicht abgeändert werden können, ist ein Wohngebäude, das ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege seiner Bewohner dient und deshalb nach § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.*)
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IBRRS 2004, 2107
Öffentliches Baurecht
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W(BAUL) 284/03
1. Bei der Anfechtung eines Umlegungsplans ist das damit verfolgte wirtschaftliche Interesse für die Bemessung des Streitwerts maßgeblich.
2. Das wirtschaftliche Interesse ist regelmäßig mit 20 % des Wertes der "eingeworfenen" Grundstücke im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu bemessen.
3. Sofern sich ein Grundstückseigentümer im Wege der Anfechtung des Umlegungsbeschlusses gegen die Einbeziehung eines Grundstücks ins Umlegungsverfahren wendet, ist bei der Bestimmung des Streitwerts regelmäßig der Verkehrswert des betroffenen Grundstücks zugrunde zu legen.
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IBRRS 2004, 2106
Öffentliches Baurecht
OVG Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 B 158/03
1. Sind für die Vollziehungsanordnung dieselben Gründe maßgeblich wie für den Verwaltungsakt, führt dies dennoch nicht zu einer Verletzung der Begründungspflicht.
2. Die Bauaufsichtsbehörden haben nach § 64 Abs. 2 Satz 1 BbgBO a.F. bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Instandhaltung und der Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
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IBRRS 2004, 2103
Öffentliches Baurecht
OVG Thüringen, Urteil vom 24.09.2003 - 1 KO 404/02
1. Eine Jagdhütte kann zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert im Außenbereich zulässigen Vorhaben gehören. Sie muss sich, um privilegiert zu sein, aber in Größe und Ausstattung an den Erfordernissen der Jagdausübung orientieren und auf das dafür unabweisbar Notwendige beschränken.*)
2. Die Errichtung einer Jagdhütte als Übernachtungsmöglichkeit ist nur in Ausnahmefällen geboten.*)
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IBRRS 2004, 2102
Umwelt und Naturschutz
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.09.2003 - 1 L 279/01
1. § 57 LNatG M-V beinhaltet - ebenso wie § 13 SOG M-V - eine Generalklausel für ein Einschreiten der Naturschutzbehörde.*)
2. § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Südost-Rügen vom 12. September 1990 (GBl. DDR, Sonderdruck Nr. 1471) - Biosphärenreservatsverordnung -, wonach im Biosphärenreservat alle Handlungen verboten sind, die dem Schutzzweck des § 3 Biosphärenreservatsverordnung zuwiderlaufen, ist als Generalklausel auszulegen, die auch dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitserfordernis genügt.*)
3. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung (Befreiung von einer Schutzgebietsausweisung) steht neben dem Baugenehmigungserfordernis; es gilt nicht die so genannte Schlusspunkttheorie (Fortsetzung der Rechtsprechung).*)
4. Die Baugenehmigungsfiktion (§ 63 Abs. 7 Satz 2 LBauO-MV) kann nur dann eintreten, wenn die Bauantragsunterlagen vollständig gewesen sind. Daran fehlt es, wenn die Erklärung des Entwurfs-Verfassers (§ 63 Abs. 8 LBauO M-V) den Bauantragsunterlagen nicht beigefügt ist (Fortsetzung der Rechtsprechung).*)
5. In Biosphärenreservaten steht nicht der konservierende Naturschutz im Vordergrund. Damit sind auch Entwicklungspotenziale, die ein Baugrundstück wegen seiner näheren Umgebung für den Landschaftsschutz hat, mitzuberücksichtigen.*)
6. § 57 LNatG-MV beinhaltet kein intendiertes Ermessen. Die Naturschutzbehörde hat in jedem Einzelfall die für und die gegen ein Einschreiten sprechenden Gründe zu ermitteln und abzuwägen und auf dieser Grundlage die Entscheidung zu treffen, ob eingeschritten werden soll und gegebenenfalls in welcher Weise - hier ein Fall eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 Biosphärenreservatsverordnung und eine Nichtbetätigung des Ermessens.*)
7. Das seitens des Verwaltungsgerichts vorgenommene "Auswechseln" einer naturschutzfachlichen Bewertung des Sachverhaltes, an die eine Ermessensentscheidung anknüpft (hier Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 statt Nr. 3 Biosphärenreservatsverordnung), ist rechtlich nicht zulässig.*)
8. Ein Einschreiten der Naturschutzbehörde (Erlass eines Baustopps) hat dann zu unterbleiben, wenn eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung offensichtlich hätte erteilt werden müssen.*)
9. Zum Befreiungstatbestand der nicht beabsichtigten Härte im Sinne des § 8 Biosphärenreservatsverordnung.*)
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IBRRS 2004, 2064
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Beschluss vom 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02
1. Für die Frage gebäudegleicher Wirkungen baulicher Anlagen ist nicht von einem festen Höhenmaß auszugehen etwa 1,50 oder 2,00 m.*)
2. Stützmauern mit maximal 2,54 m Höhe können bauordnungsrechtlich abstandsflächenpflichtig und wegen Nicht-Einfügens in die nähere Umgebung bauplanungsrechtlich unzulässig sein.*)
3. Auch eine 1,50 m hohe, 1,10 m tiefe und über 21,00 m lange grenzseitige Stützmauer mit Erdanschüttungen und einem 0,90 m hohen, aufgesetzten Maschendrahtzaun als Absturzsicherung kann gebäudegleiche Wirkungen entfalten.*)
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IBRRS 2004, 2062
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Urteil vom 08.06.2004 - 3 N 1239/03
In einem planerisch festgesetzten Gewerbegebiet kann es wegen mehrerer Lebensmittelmärkte in der näheren Umgebung gerechtfertigt sein, Einzelhandelsbetriebe des täglichen Bedarfs nur bis 400 qm Nutzfläche zuzulassen (Anlageart Nachbarschaftsladen bzw. Nahversorger, auch Convenience-Store genannt).*)
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IBRRS 2004, 2030
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin, Urteil vom 17.10.2003 - 2 B 8.01
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über Form und Inhalt der mit einem Baugenehmigungsantrag einzureichenden Bauvorlagen entfalten als solche keine nachbarschützende Wirkung. Wird eine Baugenehmigung trotz formeller Mängel der Bauvorlagen erteilt, so kann diese von einem Grundstücksnachbarn nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn entweder wegen Ungenauigkeit oder Widersprüchlichkeit der ihr zugrunde gelegten Darstellungen und Berechnungsgrößen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder zuverlässig ausgeschlossen werden kann, oder das Bauvorhaben auch in der eindeutig genehmigten Form gegen drittschützende Vorschriften verstößt.*)
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IBRRS 2004, 2029
Umwelt und Naturschutz
VGH Hessen, Beschluss vom 09.07.2004 - 3 TG 1812/04
Wer auf einem Trümmergrundstück aus dem 2. Weltkrieg Aushubmaterial ungeprüft wieder in die Baugrube verfüllt, kann sofort vollziehbar zu einer nachträglichen Beprobung des Materials sowie zu einer Analyse und Bewertung verpflichtet werden.*)
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IBRRS 2004, 2028
Öffentliches Baurecht
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2004 - 1 LB 43/03
Eine Gemeinde darf bei einer - teilweisen - Planänderung ihr Planungsermessen nicht mehr so frei ausüben wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans, denn sie hat ein eventuell entstandenes schutzwürdiges Vertrauen der von dem Plan Betroffenen zu berücksichtigen (hier: unzulässige nachträgliche Höhenbeschränkung)*)
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IBRRS 2004, 1817
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
BVerwG, Beschluss vom 16.12.2003 - 4 B 105.03
1. Für den rechtlichen Gehalt der Überleitung macht es keinen Unterschied, ob die alten Vorschriften und Pläne ihrer Rechtsqualität nach Bebauungspläne im Sinne des § 10 BBauG entsprachen oder als sonstige Rechtsakte andere Rechtsnormmerkmale aufwiesen.
2. Ändert sich nach einer Beweisaufnahme die Besetzung des Gerichts, muss die Beweisaufnahme nicht zwingend wiederholt werden.
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IBRRS 2004, 1816
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 81.03
Der Landesgesetzgeber ist in seiner Entscheidung frei, die Begriffe "Stellplätze und Garagen" im Hinblick auf bauordnungsrechtliche Anforderungen eigenständig zu definieren.
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IBRRS 2004, 1815
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - 4 BN 1.04
1. Festsetzungen, die mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht vollständig übereinstimmen, indizieren nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen das Entwicklungsgebot.
2. Die Gemeinde darf die Bauleitplanung nicht zum Mittel für die Durchsetzung privater Belange machen, ohne auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 BauGB die betroffenen öffentlichen und privaten Belange abzuwägen.
3. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag fehlt nur, wenn die Ungültigerklärung der Vorschrift für den Kläger offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb als nutzlos erscheint.
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IBRRS 2004, 1806
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2004 - 1 KN 336/02
In einem Bebauungsplan kann der Ausschluss des Einzelhandels mit zentrumsrelevanten Sortimenten zwar nicht auf § 1 Abs. 5 BauNVO gestützt werden, wohl aber auf § 1 Abs. 9 BauNVO.
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IBRRS 2004, 1805
Immobilien
VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2003 - 26 B 00.3684
Zu der Frage, ob einer Gemeinde ein Erstattungsanspruch gegen den Staat für aufgewendete Grabungskosten in Verbindung mit einem Bodendenkmal zustehen, wenn die Gemeinde die betreffenden Grundstücke „baureif“ machen wollte.
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IBRRS 2004, 1796
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2004 - 6 A 10578/04
1. Schmale, aber gewerblich nutzbare Grundstücke (Wegeparzellen) sind in die Verteilung des Erschließungsaufwands einzubeziehen, wenn es sich dabei nicht um Grundflächen einer selbständigen oder unselbständigen Erschließungsanlage handelt.*)
2. Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Erreichbarkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang und damit die wegemäßige Erschließung vermittelt, können auch dann i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken verschieden sind.*)
3. Hat es der Eigentümer der Hinterliegergrundstücke in der Hand, die baurechtlichen Erreichbarkeitserfordernisse unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks zu erfüllen, sind (auch) die Hinterliegergrundstücke in die Aufwandsverteilung einzustellen.*)
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IBRRS 2004, 1794
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2004 - 21 A 4130/01
Zur Frage der Bindungswirkung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und deren genereller Eignung als Kriterium zur Beurteilung von Geruchsimmissionen.*)
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IBRRS 2004, 1793
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2004 - 1 A 12039/03
Ein etwas abgesetzt von dem letzten einem Bebauungszusammenhang noch angehörenden (Haupt-)Gebäude am Ortsrand stehendes Nebengebäude gehört, obwohl ihm allein genommen die Maßstab bildende Kraft fehlt, seinerseits noch dem Bebauungszusammenhang an, wenn es nach der Verkehrsauffassung am bestehenden Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt.*)
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IBRRS 2004, 1786
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 21.06.2004 - 20 N 04.1201
1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.*)
2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.*)
3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.*)
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IBRRS 2004, 1781
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 22.01.2004 - 1 ZB 03.294
Zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit einer am Rande eines Mischgebiets geplanten, in ein benachbartes Wohngebiet hineinwirkenden Werbeanlage ("Megaposter").*)
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IBRRS 2004, 1777
Umwelt und Naturschutz
OVG Sachsen, Urteil vom 25.03.2004 - 5 B 402/03
Werden Fundamentierungsarbeiten mittels offener Wasserhaltung vorgenommen, d. h. wird das Grundwasser in der Baugrube freigelegt und fortlaufend abgepumpt, ist eine Abgabe für die Benutzung eines Gewässers durch Entnehmen und Zutageleiten von Grundwasser zu entrichten. Dabei ist das Volumen des insgesamt abgepumpten Grundwassers zugrunde zu legen.*)
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IBRRS 2004, 1776
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.05.2004 - 7a D 55/03.NE
§ 179 BauGB ermächtigt die Gemeinde nicht, dem Betreiber einer Windenergieanlage durch Bebauungsplanfestsetzung die Beseitigung der Anlage nach Nutzungsaufgabe aufzuerlegen.*)
Überplant die Gemeinde die einzige im Flächennutzungsplan dargestellte Konzentrationszone, um die dortige Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Detail (beispielsweise durch Höhenbegrenzung) zu regeln, muss sie in die Abwägung einstellen, ob die Konzentrationszone auch unter Berücksichtigung der beschränkenden Regelungen des Bebauungsplans wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann.*)
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IBRRS 2004, 1775
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 4 C 10.03
1. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets ist funktionslos geworden, wenn im betroffenen Gebiet auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, die auf dem Grundstück gewonnen werden, zu rechnen ist und sich die Bewohner erkennbar auf diesen Zustand eingestellt haben.*)
2. Eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses und deren persönliche Gäste bestimmt und beschränkt ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich von § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.*)
3. Eine private Schwimmhalle in einem Wohngebiet ist als Nebenanlage anzusehen. Sie ist nicht zulässig, wenn sie das Merkmal der funktionellen und räumlich-gegenständlichen Unterordnung nicht erfüllt. Dem Nachbarn steht insoweit ein subjektives Abwehrrecht zu.*)
IBRRS 2004, 1766
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.2004 - 8 S 1374/03
1. Ein Gemeinderat ist nicht allein deshalb von der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan ausgeschlossen, der eine Straße festsetzt, weil diese zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führt, an der er selbst wohnt.*)
2. Da die Gemeinden befugt sind, durch bauplanerische Festsetzungen "Verkehrspolitik" zu betreiben, dürfen sie auch in Kauf nehmen, dass eine Straße - im Verhältnis zu ihrer Verkehrswirksamkeit - "teuer" ist.*)
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IBRRS 2004, 1765
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2004 - 5 S 1263/04
Gegen eine Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als türkisches Konsulat kann ein Nachbar weder planungsrechtlich im Rahmen der erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW erfolgreich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe.*)
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IBRRS 2004, 1764
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 30.06.2004 - 7 B 92.03
1. Auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 Satz 1 BauGB kann nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob das Vorhaben das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden tatsächlich berührt (im Anschluss an Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33 <34>).*)
2. § 38 Satz 1 BauGB stellt nach Sinn und Zweck überörtliche Fachplanungen auch von der in § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB normierten Bindung an die Ziele der Raumordnung frei.*)
3. § 23 Abs. 1 ROG bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbar geltenden Vorschriften des Raumordnungsgesetzes, insbesondere dessen Abschnitt 1. Für ein Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG, das vor dem Stichtag 1. Juli 1998 eingeleitet worden ist, richten sich die Rechtswirkungen dargestellter Ziele der Raumordnung deshalb nach dem bisherigen Recht.*)
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IBRRS 2004, 1762
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2004 - 1 LC 185/03
Eine niedersächsische Gemeinde, die die Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB plant, ist nicht verpflichtet, ihre Standortuntersuchungen strikt an den Vorgaben des Erlasses des Niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Juli 1996 zur Festlegung von Vorrangstandorten zur Windenergienutzung auszurichten, der bei Einzelhäusern im Außenbereich einen Abstand von 300 m empfiehlt. Die Erhöhung der Abstände zu Einzelhäusern um 200 m hält sich im Rahmen des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber der Gemeinde in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugebilligt hat. Abwägungsfehlerhaft ist ein solches am Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG orientiertes Abstandsflächenkonzept erst dann, wenn es städtebaulich nicht mehr begründbar ist.*)
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IBRRS 2004, 1761
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2004 - 1 KN 296/03
1. Eine örtliche Bauvorschrift, deren Geltungsbereich sich unter Ausklammerung der alten Dorflage und von wenigen Randbereichen nahezu vollständig auf den dichter bebauten Siedlungsbereich erstreckt, ist noch "für bestimmte Teile des Gemeindegebiets" im Sinne des § 56 Abs. 1 NBauO erlassen, wenn es sich um eine flächenmäßig kleine Gemeinde handelt, deren bebauter Ortsbereich relativ kompakt und fussläufig erreichbar ist.*)
2. Überträgt die Gemeinde die gestalterische Absicht, den alten Dorfkern mit einer großen Zahl erhaltenswerter Häuser schützen zu wollen, in ein angrenzendes Gebiet, das deutlich größer ist als die alte Ortslage, müssen auch in diesem Siedlungsbereich nicht nur vereinzelt und nicht nur in Übergangszonen schutzwürdige Gebäude vorhanden sein.*)
3. Vorschriften zur Sicherung von inseltypischen Stilelementen bilden in ihrer Gesamtheit noch kein schlüssiges Konzept zur Wahrung einer landschaftsgebundenen Bauweise, wenn die erhebliche Regelungsdichte in den einzelnen Bestimmungen zur Konformität ohne gestalterische Spielräume bei der Bauausführung führt.*)
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IBRRS 2004, 1759
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 21.06.2004 - 20 NE 04.1221
1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.*)
2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.*)
3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.*)
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IBRRS 2004, 1757
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2004 - 15 A 2166/04
Grenzt ein Grundstück mit einer Seite an zwei selbständig abrechenbare Abschnitte einer Erschließungsanlage oder an zwei durch Bauprogramme abgrenzbare Anlagen im Sinne des spezifisch straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs, so hat beim Ausbau eines der Abschnitte oder einer der Anlagen eine Aufteilung der zu veranlagenden Grundstücksfläche nach dem Verhältnis der angrenzenden Frontlängen zu erfolgen.*)
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IBRRS 2004, 1754
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 19.05.2004 - 2 Z BR 67/04
1. Ist durch Vereinbarung die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG wirksam abbedungen, dann dürfen im Rahmen des öffentlich-rechtlich Zulässigen bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Die übrigen Wohnungseigentümer können die Einhaltung drittschützender Normen verlangen. Im Wohnungseigentumsverfahren kann in einem solchen Fall die materielle Baurechtswidrigkeit eines genehmigten Bauvorhabens grundsätzlich geltend gemacht werden.*)
2. Mit Ausnahme des Abs. 2 entfalten die Brandschutzanforderungen sowie die Wärmeschutz- und Schallschutzanforderungen des Art. 29 BayBO an Außenwände keine Außenwirkung und sind somit nicht nachbarschützend.*)
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IBRRS 2004, 1752
Immobilien
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2004 - 15 B 747/04
Bei einer tatsächlich hergestellten und zum Erreichen des Grundstücks notwendigen Zufahrt von der ausgebauten Straße zu einem bebauten Hinterliegergrundstück besteht regelmäßig eine die Straßenbaubeitragspflicht auslösende gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dieser Annahme entgegenstehen.*)
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IBRRS 2004, 1742
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 19.04.2004 - 15 B 99.2605
1. Ein Vorbescheid zu einzelnen bauplanungsrechtlichen Fragen kann auch dann erteilt werden, wenn offen ist, ob diese Fragen in einer Baugenehmigung/Abgrabungsgenehmigung oder in einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu entscheiden wären.*)
2. Zur Frage, ob ein "Soll"-Ziel in einem Regionalplan ein Ziel im Sinn des § 1 Abs. 4 BauGB ist (im Anschluss an BVerwG vom 18.9.2003 NVwZ 2004, 226)*)
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IBRRS 2004, 1739
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03
1. An das Verkehrszeichen 260 der StVO kann ein Zusatzschild "Zufahrt zum Grundstück ... frei" angebracht werden.*)
2. Ein Anspruch auf Widmungserweiterung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn ein aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung bebautes Grundstück anders nicht erschlossen ist.*)
3. Regelmäßig überwiegt das private Interesse an der Ausnutzung einer durch eine Baugenehmigung ersetzten Sondernutzungserlaubnis zum Befahren eines beschränkt öffentlichen Wegs das öffentliche Interesse an der Versagung einer korrespondierenden verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung.*)
4. Eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung kann nur bestimmten Personen und nicht "grundstücksbezogen" erteilt werden (wie BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).*)
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IBRRS 2004, 1735
Umwelt und Naturschutz
VGH Hessen, Beschluss vom 26.03.2004 - 9 TG 2671/03
1. Immissionen, die nach §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BImSchG für die Umgebung als zumutbar gelten, sind nicht rücksichtslos im Sinne des Bauplanungsrechts.*)
2. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 1998 beinhalten für den Regelfall einen tauglichen Maßstab für die Feststellung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche.*)
3. Einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des Dritten nach § 80a Abs. 3, Satz 1, 3. Fall in Verbindung mit § 80a Abs. 1 Nr. 2, 2. Fall VwGO kann das Gericht nur gegenüber dem Adressaten des begünstigenden Verwaltungsaktes anordnen.*)
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IBRRS 2004, 1718
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Beschluss vom 26.06.2004 - 4 N 406/04
1. Die Planaussage Nr. 5.2-2 des Regionalplans Südhessen 2000 in der Fassung der Nebenbestimmung Nr. 2 des Genehmigungsbeschlusses der Hessischen Landesregierung vom 14. November 2000 enthält Zielfestsetzungen im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG.*)
2. Die Planaussage 7.4-1 des Regionalplans Südhessen 2000 in der Fassung der Nebenbestimmung Nr. 3 des Genehmigungsbeschlusses der Hessischen Landesregierung vom 14. November 2000 enthält keine Zielfestsetzungen im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG.*)
3. Der Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig, weil es an einer den Vorschriften des § 8 HLPG 1994 genügenden Genehmigung durch die Hessische Landesregierung fehlt.*)
4. Die der Genehmigungsentscheidung der Hessischen Landesregierung beigefügten Nebenbestimmungen Nr. 2 und 3 führen zu einer inhaltlichen Veränderung des Regionalplans und überschreiten die in §§ 7 und 8 HLPG 1994 festgelegten Kompetenzen der Hessischen Landesregierung im Raumordnungsverfahren. Es fehlt daher an dem für die Erteilung der Genehmigung gesetzlich vorgeschriebenen Konsens der an der Planung beteiligten Organe des Landes Hessen.*)
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IBRRS 2004, 1710
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2004 - 7 B 2622/03
Bei stallgesteuerten Windenergieanlagen muss die Prognose zu erwartender Emissionspegel berücksichtigen, dass sich der Schallleistungspegel einer solchen Anlage weiter erhöhen kann, wenn die Windgeschwindigkeit das für die Nennleistung erforderliche Maß überschreitet. Allein die Beschränkung der Nennleistung einer stallgesteuerten Windenergieanlage in der vom Nachbarn angefochtenen Baugenehmigung stellt den Immissionspegel der Anlage daher nicht sicher.*)
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IBRRS 2004, 1709
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.08.2003 - 7a D 100/01
1. Wurde ein Bebauungsplan, der ein Sondergebiet für Windenergieanlagen festsetzt, nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der UVP-Richtlinie der EU, aber vor In-Kraft-Treten der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie erlassen, bedurfte er keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sondern nur einer Einzelfallprüfung nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie; zu den Anforderungen an eine solche Einzelfallprüfung.*)
2. Für die Festsetzung einer "gebündelten" Bauweise von Windenergieanlagen gibt es keine Rechtsgrundlage.*)
3. Die Gemeinde kann den Abstand von Windenergieanlagen untereinander in einem Bebauungsplan dadurch steuern, dass sie Baugrenzen festsetzt, innerhalb derer jeweils nur eine Windenergieanlage Platz findet.*)
4. § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB ermächtigt nur zur Ausweisung von Flächen, die von jeglicher Bebauung frei zu halten sind; die Vorschrift bietet keine Grundlage dafür, es unterbinden zu wollen, dass die Rotoren von Windenergieanlagen bei deren Betrieb in bestimmte Flächen hineinragen.*)
5. Die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen richtet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach den Maßstäben für ein Misch- oder Dorfgebiet; die Lage einer Außenbereichsfläche in einem aus Gründen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege festgesetzten Schutzgebiet hat nicht zur Folge, dass die Wohnruhe auf solchen Außenbereichsflächen besonders schutzwürdig wäre.*)
6. Hinreichend wissenschaftlich begründete Hinweise auf eine beeinträchtigende Wirkung der von Windenergieanlagen hervorgerufenen Infraschallemissionen auf den Menschen liegen bislang nicht vor.*)
7. Zur rechtlichen Bewertung des mit dem Betrieb von Windenergieanlagen verbundenen Unfallrisikos.*)
8. Bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen ist eine allein flächenorientierte Betrachtungsweise (hier: Bedarf von rd. 5 ha nicht näher spezifizierter "Ausgleichsfläche" für 6 Windenergieanlagen) verfehlt.*)
9. Zur Sicherung der Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen für Festsetzungen in einem "normalen" (nicht vorhabenbezogenen) Bebauungsplan reicht ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor, der nur die Vertragspartner bindet, nicht aus.*)
10. Die Höhe eines Ersatzgeldes für unterbliebene Ersatzmaßnahmen ist nach § 5 Abs. 3 Satz 2 LG NRW an die Kosten gekoppelt, die der Verursacher für konkrete Ersatzmaßnahmen hätte aufwenden müssen; die Ermittlung des Ersatzgelds setzt daher voraus, dass zuvor die an sich erforderlichen Ersatzmaßnahmen konkretisiert werden.*)
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IBRRS 2004, 1707
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
BVerwG, Beschluss vom 19.08.2003 - 4 BN 51.03
Eine Lärmverdoppelung kann je nachdem, welche Rolle die Vorbelastung spielt und wie schutzwürdig das jeweilige Gebiet ist, ein Indikator für eine mehr als geringfügige Betroffenheit sein. Regelhafte Schlüsse lässt sie, für sich genommen, indes nicht zu.
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IBRRS 2004, 1706
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 01.09.2003 - 4 BN 55.03
1. Eine Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich besitzt ausschließlich eine positive, die Zulässigkeit bestimmter nicht-privilegierter Vorhaben unterstützende, aber keine negative Wirkung.
2. Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB kann durch eine Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB nicht ausgeschlossen werden.
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IBRRS 2004, 1705
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 05.02.2004 - 4 B 110.03
Der angestrebte Standort muss nicht der einzige sein, mit dem die ausreichende Netzversorgung "stehen oder fallen würde". Andererseits kann der Netzbetreiber aber auch nicht einseitig seine technischen Belange und wirtschaftlichen Interessen durchsetzen.
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IBRRS 2004, 1704
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2003 - 8 C 10303/03
Mehrere benachbarte Gemeinden können einen Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich sich über die Grenzen des jeweiligen eigenen Gemeindegebiets hinaus auf Gemarkungsteile der Nachbargemeinden erstreckt, nur aufstellen, wenn sie sich zu einem Planungsverband oder Zweckverband zusammenschließen.*)
Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 204 Abs. 1 BauGB über den gemeinsamen Flächennutzungsplan auf den Bebauungsplan scheidet aus.*)
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