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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

8125 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3494
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ersatz der Kosten der Leitungsverlegung

OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2004 - 4 U 182/03

Ein Energieversorgungsunternehmen hat gegen den Träger der Straßenbaulast einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Leitungsverlegung, wenn es um Leitungen außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen geht, die durch Grunddienstbarkeiten im Sinne des § 9 GBBerG gesichert sind und die mit der Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche (hier: Mittellandkanal), nicht jedoch mit der Veränderung der Leitungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, im ursächlichen Zusammenhang stehen.*)

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IBRRS 2004, 3481
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer ist bauvorlageberechtigt?

VG Arnsberg, Urteil vom 06.10.2004 - 1 K 1472/02

1. Als weitere eigenständige Voraussetzung der Bauvorlageberechtigung ist - neben der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer und der mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit - die Angehörigkeit zur Fachrichtung Bauingenieurwesen zu fordern.

2. Um „als Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen" Mitglied der Ingenieurkammer zu sein, reicht es nicht aus, dass der Antragsteller gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BauKaG-NW mit der Fachrichtung „Bauingenieurwesen" in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist. Vielmehr muss der Antragsteller tatsächlich Angehöriger dieser Fachrichtung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauO-NW sein.

3. Diese Norm ist so zu verstehen, dass der Antragsteller tatsächlich die Berechtigung nach §§ 1 bis 3 des Ingenieurgesetzes (IngG-NW) haben muss, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu führen, und dass diese Berechtigung in den Fällen des §§ 1 und 2 IngG-NW auf einem Hochschulstudium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen und in den Fällen des § 3 IngG-NW auf einer entsprechenden praktischen Tätigkeit beruht.

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IBRRS 2004, 3475
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Pferdehaltung im Außenbereich

BVerwG, Beschluss vom 09.09.2004 - 4 B 58.04

Dient eine Pferdehaltung keinem landwirtschaftlichen Betrieb, kommt ihre Privilegierung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht in Betracht.

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IBRRS 2004, 3469
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Belange von Mietern im Planfeststellungsbeschluss

VGH Bayern, Beschluss vom 25.08.2004 - 22 As 04.40031

Werden in einem Planfeststellungsbeschluss für eine U-Bahn die Belange langjähriger Mieter eines betroffenen Hauses hinreichend berücksichtigt, so ist das Abwägungsverbot nicht verletzt. Es ist dann nicht zu beanstanden, dass eine 82-jährige Dame nach 50 Jahren umziehen muss.

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IBRRS 2004, 3468
ImmobilienImmobilien
Sickergrube: Brauchwassermenge nicht gleich Abwassermenge!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 A 10507/04

1. Eine Satzungsregelung, nach der ebenso wie für an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke auch für Grundstücke, deren Abwasser über eine Hauskläranlage mit Versickerung entsorgt wird, als Schmutzwassermenge die aus der Wasserversorgung bezogene Frisch- und Brauchwassermenge gilt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG; wesentlich ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt.*)

2. Für die Gleichbehandlung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Sie kann insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit sachlich gerechtfertigt werden. Bei den in Rede stehenden Sachverhalten handelt es sich wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung nicht mehr um Fallgruppen eines Sachbereichs, sondern um verschiedene Sachbereiche der Entsorgung.*)

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IBRRS 2004, 3467
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03

Der Senat hält an den im Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (NVwZ-RR 2003, 591) aufgestellten Anforderungen an die Bildung einer Abrechnungseinheit i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG fest.*)

Der danach erforderliche räumliche Zusammenhang der Verkehrsanlagen wird grundsätzlich nur in kleineren Gemeinden oder in Ortsteilen vergleichbarer Größe vorliegen. Unter einer kleineren Gemeinde ist nicht lediglich eine Ortsgemeinde mit weniger als eintausend Einwohnern zu verstehen.*)

Der von § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG geforderte funktionale Zusammenhang der Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit liegt vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs nur dann vor, wenn sämtliche Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit in jeder Richtung auf dieselbe Straße mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind, um Anschluss an das übrige Verkehrsnetz zu finden. Diese Straßen mit Bündelungsfunktion müssen innerhalb der Abrechnungseinheit liegen und zum Anbau bestimmt sein.*)

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IBRRS 2004, 3459
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Änderungsplanfeststellungsbeschluss: Klagemöglichkeit

BVerwG, Beschluss vom 17.09.2004 - 9 VR 3.04

Ein Änderungsplanfeststellungsbeschluss nach § 76 VwVfG eröffnet dem Planbetroffenen Klagemöglichkeiten grundsätzlich nur gegen neue oder weitergehende Belastungen, die durch den Änderungsplanfeststellungsbeschluss hervorgerufen werden, nicht aber gegen bestandskräftige oder einer Einwendungspräklusion unterliegende Festsetzungen des geänderten Planfeststellungsbeschlusses.*)

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IBRRS 2004, 3458
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich

BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15.03

1. Die Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf "zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs steht mit § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Einklang.*)

2. Eine daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Grundstücken im beplanten und im unbeplanten Innenbereich ist mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sachlich gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen, und solchen, die darüber hinausreichen.*)

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IBRRS 2004, 3451
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Reichweite der Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2004 - 8 A 10664/04

Werden an einem unter Verletzung der Abstandsvorschriften errichteten Gebäude, gegen das der Nachbar unter Verwirkung seiner nachbarlichen Abwehransprüche bisher nicht eingeschritten ist, Änderungen vorgenommen, die zwar selbst keine Auswirkungen auf den Umfang der erforderlichen Abstandsfläche haben, aber die vom bisherigen Baubestand ausgehende Beeinträchtigung der durch § 8 LBO-RP geschützten Belange des Nachbarn verstärken, so ist es nicht treuwidrig, wenn der Nachbar die Beseitigung dieser Änderungen verlangt.*)

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IBRRS 2004, 3450
ImmobilienImmobilien
Heranziehung des Insolvenzverwalters zur Sanierung

BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03

1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).*)

2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2004, 3439
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grenze für großflächiger Einzelhandelsbetriebe

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2004 - 5 S 1205/03

1. Die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO ist nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² anzunehmen (wie BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 19.85 - NVwZ 1987, 1076 - u. Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 30.86 - NVwZ 1987, 969).*)

2. Zur Verkaufsfläche eines (Lebensmittel-)Einzelhandelsbetriebs zählt auch der Bereich nach der Kassenzone.*)

3. Überschreitet ein vorhandener, den Zielen der Raumordnung widersprechender Einzelhandelsbetrieb infolge der geplanten Erweiterung die Grenze zur Großflächigkeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sowie die Vermutungsgrenze des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO, so kann zur Begründung einer - die Regelvermutung widerlegenden - atypischen Fallgestaltung nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass wegen Beibehaltung des Sortiments(-umfangs) keine Veränderung in den städtebaulichen Auswirkungen eintrete.*)

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IBRRS 2004, 3438
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gewerbegebiet neben Wohngebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.07.2004 - 10a B 1009/04

1) Will der Plangeber durch eine Staffelung der Nutzung nach dem Abstandserlass sicherstellen, dass eine unzulässige Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete durch ein Gewerbegebiet ausgeschlossen ist, setzt dies eine hinreichende Ermittlung des relevanten Sachverhalts voraus.*)

2) Eine Vielzahl jeweils für sich genommen nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe muss in ihren Auswirkungen auf ein angrenzendes Wohngebiet bewertet werden; dies setzt eine hinreichende Sachverhaltsermittlung und vollständige Zusammenstellung des Abwägungsmaterials voraus.*)

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IBRRS 2004, 3437
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarschutz gegen Rinderstall

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.08.2004 - 1 LA 277/03

1. Die formelle Baurechtswidrigkeit allein gestattet es in der Regel nicht, dem Rechtsbehelf eines Nachbarn stattzugeben.*)

2. Die Baurechtmäßigkeit der Bausubstanz lässt sich jedenfalls in der Regel nicht unabhängig von ihrer Nutzung beurteilen.*)

3. Eine Anwendung von § 34 Abs. 2 BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben einem einzigen der in §§ 2 ff. BauNVO geregelten Baugebiete zuzuordnen ist. Dazu bedarf es nicht in jedem Fall einer Ortsbesichtigung.*)

4. Zur Zumutbarkeit von Gerüchen, die von Rinderhaltung ausgehen.

5. Die Rüge unterlassener Aufklärung ist unbegründet, wenn es der im ersten Rechtszug anwaltlich vertretene Kläger unterlassen hat, dort einen Beweisantrag zu stellen.*)

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IBRRS 2004, 3435
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Befreiung vom Grenzabstand

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.08.2004 - 9 LA 63/04

Wird ein im Bauwich vorhandener und seit mehr als 40 Jahren für den Zugang zum Obergeschoss genutzter (Treppenhaus-)Anbau weitgehend abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, ist kein Raum für eine Legalisierung im Wege der Befreiung (§ 86 I Nr. 1 NBauO).*)

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IBRRS 2004, 3414
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Außenbereich: Windkraftanlagen genießen Priorität!

VG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2004 - 16 K 3344/03

1. Das besonders starke Gewicht der im Außenbereich privilegierten Schaffung regenerativer Energiequellen überwiegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage bis zur Grenze der Verunstaltung.*)

2. Den vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Kyoto-Protokoll zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes in die Luft kommt erhebliche Bedeutung als öffentlicher Belang zu.*)

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IBRRS 2004, 3395
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Nachbarschutz

VGH Hessen, Beschluss vom 17.09.2004 - 4 TG 2610/04

Einzelfall, in dem eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren verbliebene Unklarheit, ob ein Bauvorhaben nachbarschützende Vorschriften über die Einhaltung der Abstandsfläche wahrt, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Nachbarn nicht gebietet, da die Unklarheit mit einfachen ergänzenden Maßnahmen des Bauordnungsrechtes behoben werden kann.*)

Wird im rückwärtigen Teil eines Baugrundstücks ein Einfamilienwohnhaus an ein bereits im vorderen Grundstücksteil bestehendes Einfamilienwohnhaus angebaut, so handelt es sich weder um eine Bebauung in zweiter Reihe, noch um ein Doppelhaus im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO, sondern um ein Einzelhaus mit zwei aneinander gebauten selbständigen Wohneinheiten.*)

Auf Landesrecht gestützte örtliche Baugestaltungsvorschriften dürfen keine bodenrechtlichen Regelungen enthalten.*)

Ergibt sich aus den Bauvorlagen eine Abweichung von der bauordnungsrechtlich gebotenen Abstandsfläche und ist die Genehmigung einer solchen Abweichung nicht beantragt, so ist die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung materiell rechtswidrig.*)

Die Festlegung der Geländeoberfläche ist eine wertende Entscheidung, bei der auch die Belange des Nachbarn zu berücksichtigen sind und die im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde steht; eine Festlegung abweichend von der natürlichen Geländeoberfläche ist nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund gegeben ist.*)

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IBRRS 2004, 3391
ImmobilienImmobilien
Überschwemmungsgebiete auf bebaubaren Grundstücken?

BVerwG, Urteil vom 22.07.2004 - 7 CN 1.04

Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.*)

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IBRRS 2004, 3387
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windkraftanlagen: Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.10.2004 - 1 ME 169/04

1. Zur Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens nach § 36 BauGB.*)

2. Der Zulassung einer - auch raumbedeutsamen - Windkraftanlage im Außenbereich steht nicht der öffentliche Belang der Planungsbedürftigkeit entgegen.*)

3. Die Gemeinde kann sich gegenüber der Ersetzung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht darauf berufen, dass anstelle eines Bauantrags ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt werden müßte.*)

4. Die Einwirkungsbereiche von Windkraftanlagen, die für eine Windfarm bestimmend sind, sind nach den Auswirkungen auf die in Art. 3 UVP-RL genannten Schutzgüter zu bestimmen (hier: Lärm).*)

5. Die Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB bezieht sich nur auf die städtebauliche Zulässigkeit des Vorhabens, so dass sonstige Fehler eines Bauvorbescheids die Gemeinde nicht in ihren Rechten berührt.*)

6. Der Entwurf eines Flächennutzungsplans, der gerade nach § 3 Abs.2 BauGB a.F. ausliegt, kann einem privilegierten Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469).*)

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IBRRS 2004, 3376
ImmobilienImmobilien
Lärmpegel: Kein Meßabschlag zu Gunsten des Störers

BGH, Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 85/04

Beruft sich der Störer darauf, daß die in der TA-Lärm festgelegten Grenz- oder Richtwerte eingehalten seien, so daß nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen sei, so ist von dem ermittelten Lärmpegel kein Meßabschlag zu machen, wie er nach Nr. 6.9 der TA-Lärm für Überwachungsmessungen vorgesehen ist. Nur wenn ohne diesen Abschlag die Immissionen diesen Grenzwert einhalten, besteht eine gesicherte Grundlage dafür, daß dem Störer die sich aus § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ergebende Beweiserleichterung zugebilligt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 3355
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verstoß gegen das Kopplungsverbot?

LG München I, Urteil vom 19.05.2004 - 9 O 22055/02

1. Es liegt kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot vor, wenn die Gemeinde die Ausweisung von Baugrund davon abhängig macht, dass an sie im Plangebiet gelegene Grundstücksflächen zu einem Bruchteil des Verkehrswerts abgetreten werden.

2. Die Verknüpfung von Grundstückserwerb und Baulandausweisung muss lediglich dem Angemessenheitsgebot genügen. Deshalb kann der Planungsgewinn einer Baulandausweisung des Restbesitzes des Eigentümers den nicht marktgerechter Preis für die verkaufte Fläche kompensiert.

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IBRRS 2004, 3324
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Veränderungssperre im Umlegungsverfahren

OLG Celle, Urteil vom 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul)

1. Auch in Baulandsachen ist bei Erledigung des ursprünglichen Leistungsinteresses eine Fortsetzung des Verfahrens mit einem Feststellungsantrag zulässig.*)

2. Der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages (hier: 20 Jahre) über ein bisher als Familienwohnhaus genutztes Hausgrundstück mit einer sozialen Einrichtung, die darin nach Innenumbauten ein Behindertenwohnheim betreiben will, ist im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre nicht nach § 51 Abs. 2 BauGB von der Genehmigungspflicht ausgenommen.*)

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IBRRS 2004, 3300
ImmobilienImmobilien
Verantwortlichkeit für Reparatur eines Abwasserkanals

KG, Urteil vom 16.09.2004 - 16 U 28/04

Zur Verantwortlichkeit für die Reparatur eines Abwasserkanals eines wohnungsbaugenossenschaftlichen Grundstücks bei einer Schadstelle zwischen Außenkante/Gebäude und grundstücksgrenznahem Revisionsschacht.*)

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IBRRS 2004, 3297
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unverhältnismäßigkeit einer Abbruchsanordnung

BVerfG, Beschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

1. § 81 LBO-RP stellt eine verfassungsmäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar. Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung dieser Inhalts- und Schrankenbestimmung Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 GG zu beachten. Sie müssen bei ihren Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Privateigentums sowie seiner Sozialpflichtigkeit gleichermaßen Rechnung tragen und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. BVerfGE 102, 1 <18>).

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass eine Maßnahme zur Erreichung des von ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist sowie dass die Belastung des Eigentümers in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Regelung verfolgten Interessen steht.

3. Werden in einem Gebiet, in dem illegale Wochenendhäuser geduldet werden, an einem solchen Haus bauliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Funktionsverbesserung dienen, so darf deshalb nicht der Abbruch des Hauses, sondern lediglich die Rückgängigmachung der Maßnahmen angeordnet werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen baulichen Veränderung beruht, die sich leicht rückgängig machen lässt.

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IBRRS 2004, 3282
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist auf Stützmauer aufsetzende Grenzgarage zulässig?

VGH Hessen, Beschluss vom 16.06.2004 - 3 UE 2041/01

Eine 2,40 m hohe Grenzgarage ist wegen fehlender Abstandsfläche unzulässig, wenn sie auf einer 1,40 m hohen Stützmauer aufsetzt, die nicht der Sicherung des natürlichen, sondern eines aufgeschütteten Geländes dient.*)

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IBRRS 2004, 3218
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Ortsumgehung darf durch die bebaute Ortslage führen!

BVerwG, Urteil vom 09.06.2004 - 9 A 11.03

1. Wird einem anerkannten Naturschutzverein verfahrensfehlerhaft die Beteiligung hinsichtlich einzelner naturschutzfachlicher Unterlagen im Planänderungsverfahren verwehrt, kann dieser Mangel grundsätzlich durch nachträgliche Anhörung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 45 Abs. 2 VwVfG (hier des Landes Brandenburg) geheilt werden.*)

2. § 16 Abs. 1 Satz 3 FStrG schließt es nicht aus, dass die Ortsumgehung einer Bundesstraße durch die bebaute Ortslage geführt wird, sofern sie nach ihrer Ausbaukonzeption nicht der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 FStrG).*)

3. Beim Variantenvergleich liegt es grundsätzlich in der planerischen Gestaltungsfreiheit des Vorhabenträgers - und nachvollziehend der Planfeststellungsbehörde -, die erforderlichen Trassierungsparameter als Grundlage der Kostenberechnung einer Alternativtrasse zu bestimmen.*)

4. Können Rechtsmängel bei der Festsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch Planergänzung behoben werden, so schließt die Fehlerfolgenregelung in § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit durch das Gericht auch auf die Klage eines anerkannten Naturschutzvereins hin aus. In diesem Fall ist der Naturschutzverein jedoch zur Erhebung einer Verpflichtungsklage auf Planergänzung befugt.*)

5. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verlangt eine auch für das Gericht nachvollziehbare quantifizierende Bewertung von Eingriff und Kompensation, die auch verbal-argumentativ erfolgen kann.*)

6. Der Planfeststellungsbehörde steht, sofern Landesrecht keine näheren Vorgaben enthält, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Bewertung der Eingriffswirkungen eines Vorhabens und ebenso bei der Bewertung der Kompensationswirkung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere was deren Quantifizierung betrifft, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu.*)

7. Das für eine Straßenplanung zu erarbeitende naturschutzrechtliche Kompensationsmodell enthält, soweit die Planfeststellungsbehörde darin unter Beachtung der gesetzlichen Rangfolge von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Auswahl zwischen grundsätzlich gleich geeigneten Kompensationsmaßnahmen trifft, aber auch mit Rücksicht auf die naturschutzfachliche Abstimmung der Kompensationsmaßnahmen untereinander sowie im Hinblick auf die Berücksichtigung etwaiger multifunktionaler Kompensationswirkungen in erheblichem Umfang Elemente einer planerisch abwägenden Entscheidung.*)

8. Ein anerkannter Naturschutzverein kann nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG nicht rügen, dass Kompensationsmaßnahmen statt, wie vorgesehen, auf privatem Grund auch auf öffentlichen Flächen verwirklicht werden könnten.*)

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IBRRS 2004, 3203
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zurückbehaltungsrecht bei Erstattungsanspruch?

VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2004 - 6 B 00.1402

1. Sind beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde Grundstückskauf und die Ablösung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks in einem Vertrag verbunden und erweist sich die Ablösungsvereinbarung als nichtig, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen dessen Rechtsnatur selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit des Vertrags kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von § 273 BGB ausgeübt werden.*)

2. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.*)

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IBRRS 2004, 3193
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Überschreitung von Immissionsrichtwerten

BVerwG, Beschluss vom 26.05.2004 - 4 BN 24.04

Zur Frage der zulässigen Überschreitung von Immissionsrichtwerten für ein allgemeines Wohngebiet, das an eine Sportanlage heranrückt.

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IBRRS 2004, 3190
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Gaststättenerlaubnis durch einstweilige Anordnung?

VGH Bayern, Beschluss vom 20.09.2004 - 22 CE 04.2203

1. Angesichts der Ausgestaltung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist es dem Antagsteller zuzumuten, vor der Betriebsaufnahme die Durchführung des Erlaubnisverfahrens bei der Verwaltungsbehörde einschließlich eines eventuellen Widerspruchsverfahrens abzuwarten, solange dies nicht unverhältnismäßig lange dauert.

2. Der Weg der einstweiligen Anordnung hingegen ist bei verhältnismäßiger, dem Prüfungsaufwand entsprechender Verfahrensdauer zur Erreichung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG nicht geeignet.

3. Von einer "Strohfrau" kann nur dann gesprochen werden, wenn diese als bloße "Marionette" keinerlei Einfluss auf den Gewerbebetrieb ausübt. Die "Strohfrau" gibt nur ihren Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild".

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IBRRS 2004, 3170
ImmobilienImmobilien
Haltestelle-Einrichtung: Einstweiliger Rechtsschutz?

OVG Saarland, Beschluss vom 09.07.2004 - 1 W 11/04

Die Festlegung des Standorts von Bushaltestellen ist Sache der Verkehrsbehörden. Dabei geht die Rechtsordnung davon aus, dass die Anwohner sich nicht gegen die mit dem Betrieb von Bushaltestellen zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen zur Wehr setzen können.

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IBRRS 2004, 3169
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
ÖR-Erstattungsanspruch: Zurückbehaltungsrecht?

VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2004 - 6 B 00.1404

Selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Ablösung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks in einem Vertrag, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von § 273 BGB ausgeübt werden. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.

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IBRRS 2004, 3141
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
WHG gilt für den Flächennutzungsplan unmittelbar!

VGH Bayern, Beschluss vom 29.09.2004 - 15 ZB 02.2958

1. § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG ist unmittelbar geltendes Recht, das bei der Bauleitplanung zu beachten ist.*)

2. Zum Begriff des Überschwemmungsgebiets im Sinn von § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG.*)

3. Zur Frage der Rechtzeitigkeit von Ausgleichsmaßnahmen im Sinn von § 32 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 WHG.*)

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IBRRS 2004, 3140
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mitwirkung Befangener bei Planfeststellungsbeschluss

OVG Sachsen, Urteil vom 15.01.2004 - 1 D 52/00

Bei einem Satzungsbeschluss wird auch ein Verstoß gegen die Befangenheitsregelungen in § 20 SächsGemO mangels rechtzeitiger Rüge nur dann unbeachtlich, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen ist.*)

Insofern ist § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO für Satzungen die gegenüber § 20 Abs. 5 Satz 2 und 3 SächsGemO speziellere Vorschrift.*)

Ein Satzungsbeschluss, an dem die Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet mitwirken, ist rechtswidrig, da der Plan Auswirkungen auf deren Grundstücke hat. Dieser Mangel kann in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.

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IBRRS 2004, 3139
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erteilung einer Veräußerungsgenehmigung

BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 1.03

1. Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Klage gegen die Versagung einer Veräußerungsgenehmigung im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB kann auf die Absicht gestützt werden, eine Klage wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu erheben.*)

2. Die in § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB vorgesehene Verpflichtung, die Wohnungen innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, erstreckt sich auch auf diejenigen Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Umwandlungsgenehmigung leer stehen.*)

3. Zum Kreis der Mieter im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB gehören nicht diejenigen Personen, die die betreffende Wohnung zwar tatsächlich bewohnen, diese Nutzung aber von vornherein nur mit der Absicht aufgenommen haben, die Wohnung käuflich zu erwerben.*)

4. Auch in den Fällen, in denen kein Anspruch auf Erteilung einer Veräußerungsgenehmigung besteht, kommen atypische Fallgestaltungen in Betracht, die eine Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege rechtfertigen.*)

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IBRRS 2004, 3138
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

OVG Saarland, Urteil vom 19.11.2003 - 1 M 2/03

a) Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines personenbeförderungsrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (hier: Planfeststellung einer Stadtbahnstrecke) in einem Verfahren betreffend eine von einem Plan betroffenen Gemeinde erhobenen Anfechtungsklage.*)

b) Der Planfeststellungsbeschluss muss nicht jedes Detail der Baumaßnahmen selbst regeln, wenn sich die Behörde Gewissheit darüber verschafft hat, dass die durch das Vorhaben aufgeworfene Problematik beherrschbar ist, dass das hierfür notwendige Instrumentarium bereit steht und dass es auch zum Einsatz kommt.*)

c) Haben die Plan betroffene Gemeinde und der Vorhabenträger in einem von der Planfeststellungsbehörde anberumten Gesprächstermin Vereinbarungen über regelungsbedürftige Punkte - hier: die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen und die Sicherstellung der Wasserversorgung während der Bauphase - angekündigt, so kann die Planfeststellungsbehörde insoweit mit Recht von einer Konfliktlösung "außerhalb" der Planfeststellungsentscheidung ausgehen und darf von der Regelung der betreffenden Konfliktpunkte im Planfeststellungsbeschluss Abstand nehmen.*)

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IBRRS 2004, 3137
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Abwägungserhebliche Belange

OVG Thüringen, Beschluss vom 16.08.2004 - 1 EN 944/03

1. Eine Gemeinde ist verpflichtet, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen.*)

2. Macht eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend, kann die Gemeinde verpflichtet sein, die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, um das Nutzungsinteresse der Gesellschaft in ihre Abwägung einstellen zu können.*)

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IBRRS 2004, 3119
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungskonflikt zwischen Gärtnerei und Wohnbebauung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2004 - 3 S 2517/03

Bei der Ausweisung einer Wohnbebauung angrenzend an die Freiflächen einer Gärtnerei, die sich durch eine Pflanzenvielfalt und Kleinräumigkeit auszeichnen und auf denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, genügt regelmäßig die Einhaltung eines 20 m breiten Emissionsschutzstreifens, um den betroffenen Interessen an einer uneingeschränkten Fortführung des Gärtnereibetriebes und einer ungestörten Wohnnutzung hinreichend Rechnung zu tragen (im Anschluss an NK-Urteile vom 20.5.1999 - 8 S 1704/98 -; vom 15.9.1999 - 3 S 2812/98 - und vom 27.7.2000 - 3 S 1664/99 -).*)

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IBRRS 2004, 3057
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
SB-Markt im Wohngebiet zulässig!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99

Eine Verkaufsfläche von ca. 802 qm spricht heutzutage bei einen SB-Lebensmittelmarkt nicht gegen die Annahme eines sog. Nachbarschaftsladen zur wohnungsnahen Versorgung i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO.

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IBRRS 2004, 3053
ImmobilienImmobilien
Instandsetzungspflicht für Denkmäler

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2003 - 8 A 3991/02

1. Eine denkmalrechtliche Instandsetzungs- und Erhaltungsanordnung nach § 7 Abs. 2 DSchG-NW muss nicht auf die Beseitigung derjenigen Schäden beschränkt werden, die erst nach der Unterschutzstellung des Denkmals entstanden sind. Die den Denkmaleigentümer treffende Instandsetzungs- und Obhutspflicht erstreckt sich im Rahmen des Zumutbaren auch auf die Beseitigung von Schäden, die bei Unterschutzstellung schon bestanden haben und eine fortdauernde Gefährdung des Denkmals zur Folge haben.*)

2. Eine Instandsetzungs- und Erhaltungsanordnung nach § 7 Abs. 2 DSchG setzt nicht voraus, dass die Denkmalbehörde im Rahmen ihrer Sachaufklärungspflicht den exakten Umfang der erforderlichen Reparaturen und die genaue Position jeder Schadensstelle einschließlich etwaiger verdeckter Schäden ermittelt. Vielmehr kann der Denkmaleigentümer jedenfalls dann, wenn das Vorhandensein substanzgefährdender Mängel offenkundig ist, dazu verpflichtet werden, im Zuge ihrer Beseitigung eine Überprüfung auf das Vorhandensein weiterer Mängel gleicher Art an den betroffenen Bau- oder Gebäudeteilen vorzunehmen.*)

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IBRRS 2004, 3048
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnwagen als genehmigungspflichtige Anlagen?

OVG Berlin, Beschluss vom 22.01.2003 - 2 S 45.02

1. Zu Wohnmobilen umgebaute Anhänger und Lastkraftwagen sind - im Unterschied zu den gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 1 a) bis f) BauO BE von der Genehmigungspflicht ausgenommenen Anlagen - aufgrund ihrer Beschaffenheit und der ihnen zugedachten Aufgabe als Bestandteil der Wagenburg zum dauernden Aufenthalt bestimmt.

2. Maßgebend für die Qualifikation der Aufstellung eines an sich fahrbereiten Wohnmobils als planungsrechtlich relevantes Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB ist die auf Dauer in dieser Funktion und an dieser Stelle beabsichtigte ortsfeste Nutzung des Wagens, wobei es für das Merkmal der Dauer allein auf die Lebensdauer des Wagens, nicht aber entscheidend auf die jeweils beabsichtigte - möglicherweise nur auf mehrere Monate angelegte - Dauer der Benutzung ankommt.

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IBRRS 2004, 3047
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erforderlichkeit eines einfachen Bebbauungsplans

VGH Bayern, Urteil vom 31.03.2004 - 1 N 01.1157

Ein Bebauungsplan ohne Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, mit dem auf einem Außenbereichsgrundstück Baurecht für eine nicht privilegierte Wohnbebauung geschaffen werden soll, ist nicht erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB), weil er als einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB) ungeeignet ist, das Planungsziel zu erreichen.*)

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IBRRS 2004, 3046
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zum Begriff der "untergeordneten Gebäudeteile"

OVG Hamburg, Urteil vom 21.05.2003 - 2 Bf 80/99

Zum Begriffverständnis der nach § 6 Abs. 5 Satz 5 HBauO bei der Festlegung der Abstandsflächentiefe außer Betracht bleibenden untergeordneten Gebäudeteile.

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IBRRS 2004, 3021
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auschluss von Funkantennen im Bebauungsplan

VGH Bayern, Urteil vom 17.12.2003 - 25 N 99.2264

In einem Bebauungsplan kann die Zulässigkeit von Funkantennen für Amateurfunker ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2004, 3017
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erforderliche Freilegungskosten beitragsfähiger Aufwand?

OVG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2004 - 2 B 213/04

Zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenausbaumaßnahme gehört grundsätzlich der Aufwand, der in Erfüllung des Bauprogramms verursacht wird und der erforderlich ist, wobei bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Gemeinde ein Ermessensspielraum zusteht. Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen.*)

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IBRRS 2004, 3016
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Naturschutz - Zur Einbeziehung bebauter Gebiete in Landschaftsschutzverordnung

OVG Brandenburg, Urteil vom 10.08.2004 - 3a A 764/01

1. Das Vorhandensein baulicher Anlagen steht der Einbeziehung eines Geländes in ein Landschaftsschutzgebiet zwar nicht grundsätzlich entgegen; die Bebauung darf jedoch nicht so dicht und verfestigt sein, dass sie der - insoweit besonders zu prüfenden - Schutzwürdigkeit des Gebiets entgegensteht.*)

2. Die Einbeziehung von Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, in eine Landschaftsschutzverordnung ist abwägungsfehlerhaft, wenn den betroffenen Grundstücken die Bebaubarkeit durch landschaftsschutzrechtliche Verbote und Genehmigungsvorbehalte im Ergebnis entschädigungslos entzogen wird.*)

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IBRRS 2004, 3008
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erdrückende Wirkung einer Nachbarbebauung

VGH Hessen, Beschluss vom 20.11.2003 - 9 TG 2506/03

Hält ein Bauvorhaben, das sich in den Rahmen der näheren Umgebung einfügt, die bauordnungsrechtlich gebotene Abstandsfläche ein, so ist in Bezug auf den Belang der Verhinderung einer erdrückenden Wirkung ein Rückgriff auf das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme ausgeschlossen.

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IBRRS 2004, 3007
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grenzgarage mit Dachterrasse

VGH Hessen, Beschluss vom 19.11.2003 - 9 UZ 754/03

1. Eine Garage mit „Dachterrasse“ ist keine Grenzgarage im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 10 Nr. 1 HBO 2002 (im Anschluss an den 4. Senat des Hess. VGH, Urteil vom 29.10.2003 – 4 UE 235/01 -).*)

2. Die Zulassung einer Abweichung nach § 63 Abs. 1 HBO 2002 setzt ungeachtet der Frage, ob dadurch Beurteilungsspielräume für die Bauaufsichtsbehörde eröffnet werden, voraus, dass auf der Tatbestandsseite der Norm, von der abgewichen werden soll, eine Abwägung stattzufinden hat, in die der Zweck der gesetzlichen Anforderungen, das Abweichungsinteresse, die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange sowie die öffentlichen Belange einzustellen sind.*)

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IBRRS 2004, 3002
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

VGH Bayern, Urteil vom 12.02.2004 - 1 N 02.406

Im vereinfachten Verfahren zur Änderung eines Bauleitplans ist einem von einer Änderung des Entwurfs nachteilig betroffenen Bürger in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 13 Nr. 2 Alt. 1 BauGB).*)

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IBRRS 2004, 2999
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windkraftanlagen und Veränderungssperre

VGH Hessen, Urteil vom 27.11.2003 - 3 N 2444/02

Auch in einem durch Regionalplan und Flächennutzungsplan dargestellten Vorranggebiet für Windkraftanlagen kann eine Veränderungssperre gerechtfertigt sein, um eine planerische Feinsteuerung durch Bebauungsplan vorzunehmen und Probleme des Vogelzuges näher zu untersuchen.*)

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IBRRS 2004, 2998
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Allg. Wohngebiet bei landwirtschaftl. Vollerwerbsbetrieb

VGH Hessen, Urteil vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02

Auch die noch in der Entwurfsphase befindliche VDI-Richtlinie 3474 stellt eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung dar (Ergänzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 12.03.2002 - 4 N 2171/96 -).*)

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IBRRS 2004, 2997
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lagerraum in Tiefgarage

VGH Hessen, Beschluss vom 12.08.2003 - 3 TG 2116/03

Die bauaufsichtliche Anordnung der Beseitigung eines einer Wohnungseigentümerschaft gehörenden illegalen Lagerraums verlangt keine Straftat und ist nicht nichtig.*)

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