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Sachgebiet: Leasing und Erbbaurecht

4707 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1788
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Nutzungsentschädigung des Verpächters bei treuwidrigem Verhalten?

OLG Koblenz, Urteil vom 02.06.2005 - 5 U 266/05

1. Die Rückgabe von Räumen an den Verpächter setzt regelmäßig voraus, dass ihm die Schlüssel dazu ausgehändigt werden und der Pächter die darin von ihm untergebrachten Einrichtungsgegenstände entfernt. Bleiben erhebliche Teile des Mobiliars zurück, ist die Rückgabe nicht vollzogen.

2. Von einer Vorenthaltung kann jedoch nur die Rede sein, wenn der Verpächter wünscht, dass die zurückgebliebenen Sachen fortgeschafft werden.

3. Dem Anspruch aus § 584b BGB kann der Einwand treuwidrigen Verhaltens entgegenstehen, wenn der Pächter Grund zu der Annahme hatte, der Verpächter werde zu gegebener Zeit von sich aus initiativ werden, um eine endgültige Räumung zu veranlassen.

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IBRRS 2005, 1782
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB

BGH, Urteil vom 06.04.2005 - XII ZR 225/03

Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.*)

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IBRRS 2005, 1741
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gerätemietvertrag mit 10 Jahren Laufzeit unwirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2005 - 1 U 230/04

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die Laufzeit eines Mietvertrages für Geräte, mit denen der Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser in Wohnungen erfasst wird, 10 Jahre beträgt, ist unwirksam.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages für derartige Geräte, wonach der Verkäufer bei Zahlungsverzug die gelieferten Geräte bis zur Zahlung vorläufig wieder an sich nehmen kann, ist jedenfalls in einem Vertrag mit einem Verbraucher unwirksam.*)

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IBRRS 2005, 1697
ImmobilienImmobilien
Überlassung der Mietsache

OLG Celle, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 8/05

1. Wird ein vermietetes Hausgrundstück veräußert, so erfordert die Überlassung i. S. V. § 566 BGB zwar nicht, dass dem Hauptmieter des bisherigen Eigentümers der unmittelbare Besitz an den vermieteten Räumen eingeräumt sein muss; jedoch muss zwischen Eigentümer und Hauptmieter eine Einigung stattgefunden haben, durch die der Hauptmieter in den Stand gesetzt wird, nunmehr anstelle des Eigentümers dessen bisherige Besitzrechte auszuüben, z. B. durch Mitteilung der Vermietung an die Untermieter.*)

2. Die freiwillige Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber steht einer von vornherein fehlenden Überlassung gleich.*)

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IBRRS 2005, 1692
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verzugszinsen bei rückwirkender Mieterhöhung

BGH, Urteil vom 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

Wird der Mieter verurteilt, einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zuzustimmen, wird seine Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Miete für die Zeit ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens erst mit Rechtskraft des Zustimmungsurteils fällig. Verzug mit den Erhöhungsbeträgen kann daher nicht rückwirkend eintreten, sondern erst nach Rechtskraft des Zustimmungsurteils begründet werden.*)




IBRRS 2005, 1677
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fehlende räumliche Trennung zwischen Hauptvertrag und Zusatzbestimmung

BGH, Urteil vom 19.07.2001 - IX ZR 411/00

a) Ist in der über den Hauptvertrag aufgenommenen Urkunde die Bestimmung über die Eigenhaftung des Vertreters räumlich in den Text des Hauptvertrages integriert, fehlt es grundsätzlich an der gesetzlich geforderten gesonderten Erklärung.*)

b) Die fehlende räumliche Trennung ist nicht deshalb unschädlich, weil innerhalb der die Eigenhaftung des Vertreters betreffenden Formularbestimmung dessen Name handschriftlich eingesetzt ist und er eine auf die Mithaftung bezogene gesonderte Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat.*)

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IBRRS 2005, 1653
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Individualisierung von Mietzinsanspruch in Mahnbescheid

KG, Urteil vom 25.04.2005 - 8 U 236/04

Ein geltend gemachter Mietzinsanspruch ist in einem Mahnbescheid nicht hinreichend individualisiert, wenn - bei Inbetrachtkommen mehrerer Verträge - ein falsches Vertragsdatum angegeben wird, außerdem nicht ersichtlich ist, dass aus abgetretenem Recht geklagt wird und zudem - auch über etwaige Vorkorrespondenz - nicht ersichtlich ist, für welchen Zeitraum Mietzinsansprüche geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2005, 1642
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Form für Herabsetzung des Mietzinses

BGH, Urteil vom 20.04.2005 - XII ZR 192/01

Auch bei einem für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag bedarf die nachträgliche Vereinbarung der - auch unbefristeten - Herabsetzung des Mietzinses nicht der Schriftform, wenn der Vermieter sie jederzeit zumindest mit Wirkung für die Zukunft widerrufen darf.*)

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IBRRS 2005, 1618
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietwerteinbußen kein planerisches Abwägungsmaterial

BVerwG, Urteil vom 09.02.2005 - 9 A 80.03

1. Das in der Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV festgelegte Berechnungsverfahren ist nicht zu beanstanden, soweit es in Tabelle D einen Korrekturfaktor nur für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen, nicht hingegen für Kreisverkehrsplätze vorsieht.*)

2. Mietwerteinbußen als solche gehören ebenso wenig wie Verkehrswerteinbußen zum planerischen Abwägungsmaterial (Ergänzung zu BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 NB 17.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 102).*)

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IBRRS 2005, 1609
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsräumung notfalls auch bei Selbstmordgefahr möglich

BGH, Beschluss vom 04.05.2005 - I ZB 10/05

1. Besteht im Fall einer Zwangsräumung bei einem nahen Angehörigen des Schuldners eine Suizidgefahr, ist diese bei der Anwendung des § 765a ZPO in gleicher Weise wie eine beim Schuldner selbst bestehende Gefahr zu berücksichtigen.*)

2. Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der - in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen - Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Suizidgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Auch der Gefährdete selbst ist gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Fall der Vollstreckung bestehen, zu verringern.*)

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IBRRS 2005, 1601
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter können fristlose Kündigung durch Auszug konkludent erklären!

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005 - 24 U 71/04

1. Räumt die Mieterin die Mietsache unter gleichzeitiger Einstellung der Mietzahlungen und erfährt der Vermieter dies alsbald, so ist das Verhalten der Mieterin als schlüssige Kündigungserklärung zu bewerten.*)

2. Parteivereinbarungen über ein Schriftformerfordernis für die Kündigungserklärung sind eng auszulegen.*)




IBRRS 2005, 1587
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen

BFH, Urteil vom 16.02.2005 - VI R 46/03

1. Kann eine Hausmeisterwohnung auch an Dritte vermietet werden, kommt der Rabattfreibetrag zum Zuge, wenn der Arbeitgeber zumindest in gleichem Umfang an Dritte vermietet.*)

2. Ob es für den Ausgangsbetrag der Rabattbesteuerung bei einer verbilligt überlassenen Hausmeisterwohnung gerechtfertigt ist, wegen Zugangseinschränkungen oder sonstigen Nutzungsbeeinträchtigungen Abschläge vorzunehmen, ist Tatfrage.*)

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IBRRS 2005, 1547
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermeidung von Haftung der Masse für Räumungskosten

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2005 - 13 U 167/04

Der Insolvenzverwalter kann die Haftung der Masse für Räumungskosten dadurch vermeiden, daß er die von der Schuldnerin in die gemieteten Räume eingebrachten Sachen freigibt.*)

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IBRRS 2005, 1521
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Landeshaushaltsordnung: Ministeriumszustimmung erforderlich

OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 U 72/04

Unterliegt der Abschluss eines Geschäftes (hier: langjähriger Mietvertrag) nach der Landeshaushaltsordnung der Zustimmung des Ministeriums der Finanzen, so handelt es sich dabei um eine behördeninterne Kompetenzregelung. Die Zustimmung stellt aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung dar, wenn eine Behörde, ohne die Zustimmung einzuholen, mit einem Dritten einen Vertrag abschließt.*)

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IBRRS 2005, 1512
ImmobilienImmobilien
Ausfall der Mietzinspflicht wegen Gebrauchsentziehung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2004 - 10 U 36/04

1. Der Mieter kann sich wegen den Grundsätzen von Treu und Glauben gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters nicht darauf berufen, dieser sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen, wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat.

2. Die Entbehrlichkeit des Zugangs einer Annahmeerklärung, wie § 151 Satz 1 BGB sie mit Hinweis auf die Verkehrssitte zulässt, kann bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden.

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IBRRS 2005, 1506
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Auslegung einer Berufungsschrift

OLG Köln, Urteil vom 01.04.2003 - 22 U 196/02

1. Eine Berufungsschrift kann auslegungsfähig sein; zur Auslegung sind alle Unterlagen heranzuziehen, die dem Berufungsgericht bis zum Ablauf der Berufungsfrist vorgelegt worden sind.

2. Zur Auslegung der Berufungsschrift ist u.a. das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts heranzuziehen.

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IBRRS 2005, 1489
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Übergangsregelung zu Kündigungsfristen

BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

Gemäß Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB ist § 573 c Abs. 4 BGB auf vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietverträge auch dann nicht anzuwenden, wenn die Kündigung nach dem 31. Dezember 2002 erklärt worden ist. Diese Übergangsregelung zum Mietrechtsreformgesetz wird nicht mit Wirkung ab 1. Januar 2003 durch die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt.*)

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IBRRS 2005, 1488
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wirksamkeit eines beiderseitigen Kündigungsverzichtes

BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.*)

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IBRRS 2005, 1479
ImmobilienImmobilien
Mietkaufvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2005 - 4 U 170/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1470
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

BGH, Urteil vom 16.03.2005 - VIII ZR 14/04

Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses, die nach dem Auszug eines Mitmieters allein gegenüber dem die Wohnung weiter nutzenden Mieter ausgesprochen worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797).*)

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IBRRS 2005, 1443
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

BGH, Urteil vom 17.03.2005 - III ZR 342/04

Streiten die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle, die auf unbestimmte Zeit verpachtet worden ist, über die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, ist mangels anderer hinreichend konkreter Anhaltspunkte die "streitige Zeit" im Sinn des § 8 ZPO in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen.*)

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IBRRS 2005, 1439
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schriftform für Schuldbeitritt bei Mietvertrag!

OLG Naumburg, Urteil vom 01.03.2005 - 9 U 111/04

Bei einem Mietvertrag für längere Zeit als 1 Jahr unterliegt der Schuldbeitritt dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB. Mangelt es dem Schuldbeitritt an dieser Form, ist er unwirksam.*)

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IBRRS 2005, 1436
ImmobilienImmobilien
Nutzungsentschädigung und Nebenkosten bei unwirksamem Mietvertrag

KG, Urteil vom 07.03.2005 - 8 U 166/03

Liegt kein wirksamer Mietvertrag vor, kann der Eigentümer vom Nutzer nach § 812 Abs. 1 BGB eine dem ortsüblichen Mietzins entsprechende Nutzungsentschädigung verlangen. Zusätzlich zur Nutzungsentschädigung können Nebenkosten in ortsüblicher Höhe verlangt werden, über die nicht abzurechnen ist.*)

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IBRRS 2005, 1426
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beweislast für Ungültigkeit des gesamten Vertrages

OLG Celle, Urteil vom 13.04.2005 - 3 U 3/05

Sind in einer einheitlichen Vertragsurkunde mehrere selbständige vertragliche Vereinbarungen enthalten, führt die Vertragsklausel, wonach die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühre, im Rahmen des § 139 BGB zur Umkehrung der Beweislast.*)

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IBRRS 2005, 1289
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zweifelsregelung nicht bei Einigung über wesentliche Fragen

KG, Urteil vom 10.03.2005 - 8 U 217/04

Die Zweifelsregelung des § 154 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel ein Vertrag nicht als geschlossen gilt, wenn eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verabredet worden ist, greift jedenfalls dann nicht, wenn sich die Parteien auf die Essentialia geeinigt und sich über Monate hin entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung verhalten haben.*)

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IBRRS 2005, 1246
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kündigung von Mietverhältnis wegen Untervermietung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2005 - 10 U 144/04

1. Der Mieter kann das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

2. Bei einer erheblichen Einschränkung der Untervermietungsmöglichkeit mittels AGB wird der Mieter dennoch nicht unangemessen benachteiligt i.S. des § 9 AGBG a.F./§ 307 Abs. 1 BGB.

3. Die Gebrauchsüberlassung an Dritte gehört nicht zum gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages.

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IBRRS 2005, 1217
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Behandlung von herauszugebenden Mietentgelten

BFH, Urteil vom 11.01.2005 - IX R 50/03

Muss der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ihm ab dem 1. Juli 1994 zustehende Mietentgelte an den Restitutionsberechtigten herausgeben, so kann er diese Ausgabe im Jahr ihres Abflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar steuermindernd geltend machen; er kann aber nicht nach § 163 AO 1977 beanspruchen, dass ihm in den Jahren seiner Vermietungstätigkeit ab 1. Juli 1994 von vornherein keine Einkünfte zugerechnet werden.*)

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IBRRS 2005, 1216
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Versteuerung von Mietentgelten als Entschädigung

BFH, Urteil vom 11.01.2005 - IX R 66/03

Erlangt der Restitutionsberechtigte vom Verfügungsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG Mietentgelte, so muss er sie nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung versteuern.*)

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IBRRS 2005, 1215
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerbefreiung von Mietvorteilen

BFH, Urteil vom 16.02.2005 - VI R 58/03

Die Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG ist auf Fälle beschränkt, in denen die Vorteile auf der Förderung nach dem II. WoBauG beruhen.*)

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IBRRS 2005, 1195
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nachmieter bei langfristigem Mietrvertrag

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - XII ZR 162/01

a) Zur Auslegung einer Klausel, die den Mieter berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem langfristigen Mietvertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, und zu den sich daraus ergebenden Voraussetzungen eines Mieterwechsels.*)

b) Zur Beweislast für eine Verletzung der Pflicht des Vermieters, den Kündigungsschaden (hier: Mietausfall) abzuwenden oder zu mindern.*)

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IBRRS 2005, 1127
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln mit Fristenplan

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 17/04

Eine mietvertragliche Formularklausel über Schönheitsreparaturen, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich auszuführen hat und die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in nach der Art der Räume gestaffelten Zeitabständen von drei, fünf und sieben Jahren erforderlich werden, ist nicht dahin auszulegen, daß die dem Mieter auferlegte Schönheitsreparaturverpflichtung unabhängig vom Beginn des Mietverhältnisses an einen objektiv bestehenden Renovierungsbedarf anknüpft. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.*)

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IBRRS 2005, 1123
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Neue Bundesländer: Erhöhung der Miete

BGH, Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 41/04

War der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert, die Miete für Wohnraum in den neuen Bundesländern nach den Bestimmungen der Ersten oder Zweiten Grundmietenverordnung oder nach den §§ 11, 12 MHG zu erhöhen, obwohl deren Voraussetzungen erfüllt waren, so kann er die Heraufsetzung der Miete nach den Grundsätzen über die Anpassung eines Vertrages wegen wesentlicher Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen.*)

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IBRRS 2005, 1122
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Voraussetzung für Aufrechnung Miete/Nebenkostenvorauszahlung

BGH, Urteil vom 11.11.2004 - IX ZR 237/03

Maßgebliche Rechtshandlung für die Möglichkeit der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen gegen Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen ist der Abschluß des Mietvertrages.*)

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IBRRS 2005, 1108
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Rechtsnachfolge eines Vereins der Garten- und Siedlerfreunde

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 179/04

Zu den Voraussetzungen für die Rechtsnachfolge eines Vereins der Garten- und Siedlerfreunde in die Zwischenpächterposition eines Kreisverbandes des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter im Beitrittsgebiet.*)

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IBRRS 2005, 1087
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermietung eines Hauses an den Geschäftsführer der Gesellschaft

BFH, Urteil vom 17.11.2004 - I R 56/03

1. Tätigt eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt verlustträchtige Geschäfte, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen, so kann dies zu einer vGA führen. Ob eine Kapitalgesellschaft ein Verlustgeschäft im eigenen Gewinninteresse oder im Interesse der Gesellschafter durchgeführt hat, ist nach denjenigen Kriterien zu prüfen, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und "Liebhaberei" entwickelt worden sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123).*)

2. Erwirbt und unterhält eine GmbH ein Einfamilienhaus und vermietet dieses an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zu dessen privaten Wohnzwecken, bemisst sich die anzusetzende Miete regelmäßig nach den Grundsätzen der Kostenmiete zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags. Vorteile der GmbH aus der Inanspruchnahme begünstigter Aufwendungen für Baudenkmäler nach § 82i EStDV 1990 sind nicht einzubeziehen.*)

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IBRRS 2005, 1085
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Spätere Zahlung egal?

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

Kündigt der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, läßt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung. Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB), zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2005, 1042
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beseitigung von Parabolantenne: Informationsfreiheit verletzt?

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1007
ImmobilienImmobilien
Strafrecht - Unzulässige Nutzungsänderung von Wohnraum: Verjährung

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Ss OWi 337/04

1. Zum Eintritt der Verfolgungsverjährung bei der Dauerordnungswidrigkeit der unzulässigen Nutzungsänderung von Wohnraum.*)

2. Für die Änderung der Nutzung von Wohnraum ist anerkannt, dass es sich insoweit um eine Dauerordnungswidrigkeit handelt. Dies hat zur Folge, dass erst mit einer längerdauernden Unterbrechung der illegalen Nutzung der betreffenden Wohnräume eine Zäsur mit der Folge eintritt, dass die Dauerordnungswidrigkeit beendet ist und die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird.

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IBRRS 2005, 0966
ImmobilienImmobilien
Instandsetzungsaufwendungen als Veräußerungskosten?

BFH, Urteil vom 14.12.2004 - IX R 34/03

Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den bisherigen Vermietungseinkünften zu berücksichtigen, wenn die betreffenden Arbeiten noch während der Vermietungszeit durchgeführt werden.*)

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IBRRS 2005, 0956
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Flächenabweichung als erheblicher Mangel der gewerblichen Mietsache

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2004 - 10 U 77/04

Eine Flächenabweichung von mehr als 10 % führt bei der Nutzung von Büroräumen zu vergleichbaren Beeinträchtigungen wie im Falle der Nutzung einer Wohnung, so dass es der besonderen Darlegung konkreter Einschränkungen beim Mietgebrauch durch den Mieter auch im Falle eines gewerblichen Mietverhältnisses nicht bedarf; vielmehr ist auch dann bei einer Flächenabweichung von über 10 % von einem erheblichen Mangel der Mietsache auszugehen.

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IBRRS 2005, 0949
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erhebliche Flächenabweichung als Mangel der Mietsache

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2005 - 10 U 86/04

1. Weder der Umstand, dass der Mieter das Objekt nach vorhergehender Besichtigung angemietet hat noch dass ihm die geringere Fläche vor der Nachmessung nicht aufgefallen ist, schließen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs aus sofern die Flächenabweichung 10 % der Gesamtfläche überschreitet.

2. Eine Vertragsbestimmung, die eine vorherige Ankündigung der Aufrechnung verlangt, verliert nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache ihren Sinn, wenn nur noch wechselseitige Ansprüche aufzurechnen sind.

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IBRRS 2005, 0948
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Umfang des vertragsimmanenten Kokurrenzschutzes im Mietvertrag

KG, Urteil vom 17.01.2005 - 8 U 212/04

Zu den Voraussetzungen und Umfang des sog. vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes*)

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IBRRS 2005, 0944
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schönheitsreparaturklausel mit "starrem" Fristenplan unwirksam

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004 - 10 U 70/04

1. Die in einem Wohnraummietvertrag (hier: aus 1999) hinsichtlich der auf den Mieter abgewälzten Schönheitsreparaturen enthaltene Formularklausel, "Diese Arbeiten sind ab Mietbeginn in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen, Flure, Treppenhäuser in Alleinbenutzung und in mitvermieteten gewerblichen oder freiberuflich genutzten Räumen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten, wie Abstellräumen, innenliegenden Balkonflächen oder Kellerräumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen", enthält eine "starre" Fristenregelung und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.6.2004, DWW 2004, 221 = NZM 2004, 653 = WM 2004, 463).*)

2. Ist der Mieter eines Einfamilienhaus lediglich allgemein zur Pflege des Gartens verpflichtet, sind hierunter nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern, z.B. Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub.*)

3. Solange keine Verwahrlosung des Gartens droht, steht dem Vermieter mangels gegenteiliger Absprache hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht zu.*)

4. Hat der Vermieter den Mieter durch eine unberechtigte fristlose Kündigung zur vorzeitigen Rückgabe der Mietsache veranlasst, steht ihm nach dem Grundsatz venire contra factum proprium ein weitergehender Mietzinsanspruch nicht zu.*)




IBRRS 2005, 0937
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schadensminderung durch Weitervermietung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2004 - 9 U 110/04

Der Mieter eines langfristigen Mietvertrages, der sich im Interesse der Schadensminderung mit der Weitervermietung durch den Vermieter einverstanden erklärt hat, wird von der Verpflichtung zur Entrichtung der Differenzmiete auch dann nicht frei, wenn der Vermieter das Mietobjekt dem Nachmieter überlassen hat.*)

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IBRRS 2005, 0931
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln in Mietverträgen über Ladenräume

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2005 - 1 U 211/04

1. Eine in einem Mietvertrag über Ladenräume enthaltene Konkurrenzklausel kann nach § 138 BGB mit Blick auf die nach Art. 12 GG (Berufsfreiheit) zu beachtende Wertentscheidung der Verfassung sittenwidrig sein, wenn der Mieter mit der Übernahme des Geschäftes an den bisherigen Betreiber und Eigentümer eine Ablöse für den Goodwill bezahlt. In diesem Fall scheidet auch eine geltungserhaltende Reduktion nach § 139 BGB aus.*)

2. Die Frage, ob die Rechte und Pflichten aus einer in einem Mietvertrag über Ladenräume enthaltenen Konkurrenzklausel nach §§ 578 Abs. 2, 566 Abs. 1 BGB auf den Erwerber des Grundstücks übergehen, ist danach zu beurteilen, ob nach den Umständen des Einzelfalls die Wettbewerbsabrede integraler Bestandteil des Mietvertrags ist.*)

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IBRRS 2005, 0925
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ausübung des Vermieterpfandrechts und Räumungspflicht des Mieters

KG, Urteil vom 14.02.2005 - 8 U 144/04

1) Hat der Vermieter an allen in den Mieträumen befindlichen Sachen das Vermieterpfandrecht nach § 562 Abs. 1 BGB ausgeübt, entfällt die Räumungspflicht des Mieters nach § 546 Abs. 1 BGB. Ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB steht dem Vermieter in diesem Fall nicht zu.*)

2) Ein auf § 985 BGB gestützter Herausgabeanspruch des Vermieters als Eigentümer entfällt dann, wenn der Mieter durch vom Vermieter veranlasste Maßnahmen (hier. Wachdienst) keinen alleinigen Zugriff auf die Mieträume mehr hat.*)

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IBRRS 2005, 0920
ImmobilienImmobilien
Nichtigkeit notarieller Verträge bei Vollstreckungsvereitelung

KG, Urteil vom 21.02.2005 - 8 U 160/04

Zu den Voraussetzungen des § 288 StGB*)

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IBRRS 2005, 0886
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 03.12.1997 - XII ZR 6/96

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).*)

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IBRRS 2005, 0868
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 18.02.1998 - XII ZR 39/96

Ein Mietvertrag über ein Grundstück, den eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin abgeschlossen hat, wird nach einem Gesellschafterwechsel jedenfalls dann ohne weiteres mit der Gesellschaft in der neuen personellen Zusammensetzung fortgeführt, wenn die ursprünglichen Gesellschafter mit einem ihre gesamthänderische Bindung bezeichnenden Vermerk (§ 47 GBO) als Eigentümer oder Erbbauberechtigte im Grundbuch eingetragen waren.*)

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IBRRS 2005, 0848
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 21.04.1998 - IX ZR 258/97

Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes gelten jedenfalls nicht für Bürgschaften, die Kredite sichern, welche für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt oder gemäß § 3 Abs. 1 VerbrKrG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind.*)

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