Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

989 Entscheidungen insgesamt

Online seit 15. Juni

IBRRS 2026, 1337
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Biet­in­ter­es­sant darf Na­men des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers er­fah­ren

BGH, Beschluss vom 21.05.2026 - V ZB 90/25

1. In Zwangsversteigerungsverfahren gestattet § 42 ZVG jedem die Einsicht in die dort genannten Bestandteile der Verfahrensakte, ohne dass die hierin enthaltenen personenbezogenen Daten zuvor unkenntlich zu machen (zu "schwärzen") sind. *)

2. Personen, die in Zwangsversteigerungsverfahren Akteneinsicht nehmen, dürfen die ihnen überlassenen Akteninhalte weder ganz noch teilweise öffentlich verbreiten oder sie Dritten zu verfahrensfremden Zwecken übermitteln oder zugänglich machen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Juni

IBRRS 2026, 1325
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Insolvenzverfahren eröffnet: Aufrechnungserklärung anfechtbar!

OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2026 - 16 U 102/25

Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers vom Besteller erklärte Aufrechnung mit kündigungsbedingten Fertigstellungsmehrkosten ist wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbar, wenn die aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen aus demselben Vertrag stammen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 5. Juni

IBRRS 2026, 0344
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorkaufsrecht trotz Aktien als Gegenleistung?

LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17

Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. Juni

IBRRS 2026, 0345
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Akteneinsicht in der laufenden Zwangsversteigerung: Jeder und jederzeit!

LG Hagen, Beschluss vom 27.06.2025 - 3 T 99/25

1. Nach § 42 ZVG ist jedermann ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses, ohne Ausweis, ohne Vollmacht und ohne sonstige Unterlagen für sich oder andere und ohne am Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt zu sein, berechtigt, in die Gerichtsakten Einsicht zu nehmen.

2. Der Kreis der Berechtigten gem. § 42 ZVG ist nicht identisch mit dem aus § 299 ZPO.

3. Das Recht auf Akteneinsicht im Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 42 ZVG besteht auch dann, wenn der Versteigerungstermin aufgehoben ist.

4. Das Einsichtsrecht endet erst mit Verkündung des letzten Gebots und dem Schluss der Versteigerung oder mit der Zuschlagserteilung und kann gegebenenfalls auch wiederholt wahrgenommen werden.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. Juni

IBRRS 2026, 0335
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Zuschlagsbeschwerde für am Verfahren nicht beteiligte Dritte

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2025 - 328 T 50/25

Personen, die weder nach §§ 9, 81, 82, 90 ZVG in das Verfahren involviert sind noch im Versteigerungstermin Gebote abgegeben haben, sind nicht berechtigt, gegen die Erteilung des Zuschlags Beschwerde einzulegen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 1. Juni

IBRRS 2026, 1049
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsanspruch des Erstehers gegen den fraudulösen Besitzer

OLG München, Beschluss vom 18.02.2025 - 5 U 4183/24

1. Der Zuschlagsbeschluss bindet als rechtsgestaltender Hoheitsakt jedermann, auch Gerichte.

2. Der Ersteher hat gegen den fraudulösen Besitzer einen Räumung- und Herausgabeanspruch.

3. Das Klauselerteilungsverfahren nach § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG und eine Räumungs- und Herausgabeklage können gleichzeitig geführt werden.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 29. Mai

IBRRS 2026, 0092
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsversteigerung: Kein sofortiger Antrag auf Sicherheitsleistung 14 Minuten nach Abgabe des Gebots

BGH, Beschluss vom 11.12.2025 - V ZB 70/24

1. Ein Antrag auf Sicherheitsleistung ist nur dann sofort gestellt, wenn er von dem Beteiligten unmittelbar nach Abgabe und Protokollierung des Gebots angebracht wird. Dies gilt nicht nur bei einem Übergebot, sondern auch bei dem ersten Gebot.*)

2. Bleiben in einem Versteigerungstermin zwei Gebote wirksam, weil der Zurückweisung des höheren Gebots sofort widersprochen worden ist, liegt eine hinreichende Aufforderung zur Abgabe weiterer Gebote i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG nur vor, wenn das Vollstreckungsgericht bei der Aufforderung darauf hinweist, dass beide Gebote für den Zuschlag in Betracht kommen. Fehlt es hieran, ist der Zuschlag nach § 83 Nr. 7 ZVG zu versagen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Mai

IBRRS 2025, 2887
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein automatischer Räumungsschutz bei Suizidgefahr I

LG Ravensburg, Beschluss vom 01.07.2025 - 1 T 17/25

1. Eine vorhandene Suizidgefahr führt nicht automatisch zu einem erfolgreichen Räumungsschutzantrag. Es muss eine konkrete Suizidgefahr nachgewiesen werden.

2. Bei der Gewährung eines weiteren Vollstreckungsaufschubs ist die bisherige Dauer des Räumungsvollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2886
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein automatischer Räumungsschutz bei Suizidgefahr II

LG Ravensburg, Beschluss vom 01.07.2025 - 1 T 20/25

2. Eine vorhandene Suizidgefahr führt nicht automatisch zu einem erfolgreichen Räumungsschutzantrag. Es muss eine konkrete Suizidgefahr nachgewiesen werden.

2. Bei der Gewährung eines weiteren Vollstreckungsaufschubs ist die bisherige Dauer des Räumungsvollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. Mai

IBRRS 2026, 1180
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverfahren aufgehoben: Kann Gläubiger (wieder) Erfüllung verlangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2026 - 3 U 117/25

Vertragliche Primäransprüche von Gläubigern, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben, sind nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich wieder durchsetzbar. Allerdings sind davon abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan statthaft und können zu einem Durchsetzungshindernis führen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 1179
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverfahren aufgehoben: Kann Gläubiger (wieder) Erfüllung verlangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2026 - 3 U 117/25

Vertragliche Primäransprüche von Gläubigern, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben, sind nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich wieder durchsetzbar. Allerdings sind davon abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan statthaft und können zu einem Durchsetzungshindernis führen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. Mai

IBRRS 2026, 0706
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zahlung unter Vorbehalt bei vorläufig vollstreckbarem Urteil

BGH, Beschluss vom 11.03.2026 - IV ZR 121/25

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. Mai

IBRRS 2026, 1131
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit

LG Neubrandenburg, Urteil vom 28.05.2025 - 3 O 469/23

Der Anspruch des Mieters auf Wiederauffüllung der Kaution ist keine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Mai

IBRRS 2026, 1098
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Fraudulöse Gebote sind nicht zuzulassen

LG Dresden, Beschluss vom 27.01.2025 - 2 T 19/24

(Ohne)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 1092
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Vergütungsanspruch, keine Sicherungshypothek!

OLG München, Urteil vom 27.04.2026 - 17 U 2866/25

1. Die Sicherungshypothek des Bauunternehmers nach § 650e BGB ist streng akzessorisch. Der Unternehmer hat die vom Besteller geleistete Sicherheit zurückzugeben, sobald der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Forderung des Unternehmers erloschen oder wegen eingetretener Verjährung undurchsetzbar geworden ist.

2. Besteht die Forderung nicht mehr, ist das Grundbuch im Hinblick auf die Sicherungshypothek (und damit auch im Hinblick auf eine diese sichernde Vormerkung) unrichtig.

3. Erfolgt eine Abtretung vor der Eintragung der für den Zedenten bereits bewilligten Vormerkung, kann die Vormerkung nicht auf den Zessionar übergehen, da sie im Zeitpunkt der Abtretung mangels Eintragung noch nicht entstanden ist. Sie kann aber auch nicht in der Person des Zedenten entstehen, weil dieser im Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr Rechtsinhaber des gesicherten Anspruchs ist; aus diesem Grund kommt nur eine Entstehung in Person des Zessionars in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0271
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Dürftigkeitseinrede des Staatserben

BGH, Urteil vom 20.11.2025 - IX ZR 2/25

1. Sieht das Vollstreckungsgericht im Teilungsplan eine den Widerspruch berücksichtigende Hilfsverteilung vor und ordnet es im Hinblick auf den Widerspruch eine der Hilfsverteilung entsprechende Hinterlegung des streitigen Betrags an, ist der Teilungsplan allein durch die Hinterlegung noch nicht vollständig ausgeführt. In diesem Fall ist die Widerspruchsklage nicht schon unzulässig, weil das Vollstreckungsgericht den streitigen Betrag hinterlegt hat.*)

2. Die Klage, mit der ein Widerspruch gegen einen Plan über die Verteilung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums weiterverfolgt wird, wird unzulässig, sobald das Verteilungsverfahren durch Auskehr des hinterlegten Betrags beendet ist; ob die Auskehr des hinterlegten Betrags mit Recht erfolgt ist, ist unerheblich.*)

3. Eine Bereicherungsklage kann auch vom Gegner des widersprechenden Gläubigers in zulässiger Weise erhoben werden, wenn es vor Rechtskraft des Urteils über die Widerspruchsklage zur Auskehr des hinterlegten Betrags und damit zur Erledigung der Widerspruchsklage kommt.*)

4. Haftet der Staatserbe beschränkt auf den Nachlass, besteht kein gesetzlicher Löschungsanspruch eines nach- oder gleichrangig gesicherten Nachlassgläubigers, wenn sich eine im ursprünglichen Vermögen des Staatserben vorhandene Zwangssicherungshypothek in seiner Person mit dem im Wege der Erbfolge übergegangenen Eigentum vereinigt.*)




Online seit 29. April

IBRRS 2026, 0982
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auftragserteilung trotz Insolvenzreife: Direkthaftung des Geschäftsführers?

OLG Bamberg, Beschluss vom 07.05.2024 - 12 U 112/23

1. Ist die Insolvenzreife für einen früheren Zeitpunkt bewiesen, so gilt bei Neugläubigerforderungen der Nachweis der im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses noch andauernden Verletzung der Insolvenzantragspflicht (Dauerdelikt) jedenfalls bei relativ zeitnah erteilten Aufträgen als geführt, sofern der Geschäftsführer nicht seinerseits darlegt, dass im Zeitpunkt der Auftragserteilung die Überschuldung nachhaltig beseitigt und damit die Antragspflicht - wieder - entfallen war.

2. Die Voraussetzungen der Insolvenzreife gelten als bewiesen, wenn der Geschäftsführer die ihm obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung weiterer Einzelheiten nicht möglich ist.

3. Der Anspruch auf Ersatz eines Neugläubigerschadens unterliegt der Regelverjährung.

4. Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, endet die Unterbrechung des Verfahrens ohne weiteres. Führt der Kläger das Verfahren dann nicht fort, endet die Verjährungshemmung sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0981
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auftragserteilung trotz Insolvenzreife: Direkthaftung des Geschäftsführers?

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.03.2024 - 12 U 112/23

1. Ist die Insolvenzreife für einen früheren Zeitpunkt bewiesen, so gilt bei Neugläubigerforderungen der Nachweis der im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses noch andauernden Verletzung der Insolvenzantragspflicht (Dauerdelikt) jedenfalls bei relativ zeitnah erteilten Aufträgen als geführt, sofern der Geschäftsführer nicht seinerseits darlegt, dass im Zeitpunkt der Auftragserteilung die Überschuldung nachhaltig beseitigt und damit die Antragspflicht - wieder - entfallen war.

2. Die Voraussetzungen der Insolvenzreife gelten als bewiesen, wenn der Geschäftsführer die ihm obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung weiterer Einzelheiten nicht möglich ist.

3. Der Anspruch auf Ersatz eines Neugläubigerschadens unterliegt der Regelverjährung.

4. Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, endet die Unterbrechung des Verfahrens ohne weiteres. Führt der Kläger das Verfahren dann nicht fort, endet die Verjährungshemmung sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. April

IBRRS 2026, 0848
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabwehrklage oder Antrag auf Versagung der Vollstreckung?

BGH, Beschluss vom 19.02.2026 - IX ZR 103/25

Der Einwand, die Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung widerspreche offensichtlich der öffentlichen Ordnung (ordre public), kann nur im Verfahren über einen Antrag auf Versagung der Anerkennung und Vollstreckung geltend gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. März

IBRRS 2026, 0587
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mieter kann sich gegen Beseitigungsbeschluss wehren

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2026 - 2-13 T 7/26

1. Eine Vollstreckung eines Beseitigungsanspruchs einer unzulässigen baulichen Veränderung, an welcher ein Mieter des Schuldners ein Mitbenutzungsrecht hat – hier Rampe im gemeinschaftlichen Garten –, kann nur gem. § 888 ZPO erfolgen.*)

2. Gegen den Beschluss zur Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ist der Mieter beschwerdebefugt, wenn durch die Vollstreckung sein Mitbenutzungsrecht beeinträchtigt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit Februar

IBRRS 2026, 0340
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsversteigerung im Wege der Wiederversteigerung

AG München, Beschluss vom 07.07.2025 - 1514 K 133/09

1. Ein Zuschlagsbeschluss hat als rechtsgestaltender Hoheitsakt Wirkung gegenüber jedermann und bindet auch die Erinnerungsführer und das Gericht (ebenso BGH BeckRS 2020, 15811).

2. Durch das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren darf zwar nicht in ein bestehendes Recht zum Besitz eingegriffen werden. Dies gilt aber nur, wenn es sich um ein schützenswertes Recht iSd § 57 ZVG handelt (ebenso BGH BeckRS 2004, 2955) und der Besitzer von ihm einzeln darzulegende Anhaltspunkte vorträgt, die sein Besitzrecht zumindest nahelegen.

3. Ein rechtsmissbräuchlich erlangtes Besitzrecht ist nicht schützenswert iSd § 57 ZVG.

4. Die einstweilige Anordnung nach § 732 Abs. 2 ZPO verliert ihre Wirkung bereits mit dem Wirksamwerden der Entscheidung nach § 732 Abs. 1 ZPO.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0339
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung des ZVV nach Sicherheitshinterlegung

AG Aurich, Beschluss vom 19.05.2025 - 9 K 1/20

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0338
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungstitel nicht hinreichend bestimmt, GV lehnt Räumung ab

LG Wuppertal, Beschluss vom 11.04.2025 - 16 T 165/24

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0332
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie wird Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek zurückgenommen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.2025 - 12 Wx 23/25

Die Rücknahme des Antrages auf Eintragung einer Zwangshypothek bedarf nach § 31 Satz 1 GBO der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GBO vorgeschriebenen Form, also der öffentlichen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0337
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein erweitertes Akteneinsichtsrecht nach § 42 ZVG nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens

LG Memmingen, Beschluss vom 11.08.2025 - 43 T 1105/25

1. Das erweiterte Akteneinsichtsrecht nach § 42 ZVG besteht nur bis zum Abschluss des Versteigerungsverfahrens.

2. Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 42 ZVG müssen bis zum Schluss der fakultativen mündlichen Verhandlung bzw. im schriftlichen Verfahren bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung vorliegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0314
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Urteilsverkündung heilt Unterschriftsmangel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2025 - 12 U 7/24

1. Der rechtskräftige Insolvenzeröffnungsbeschluss ist vom Prozessgericht als gültig hinzunehmen. Das gilt nur dann nicht, wenn ihm ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der zur Unwirksamkeit des Beschlusses führt.*)

2. Das für eine gewillkürte Prozessstandschaft notwendige schutzwürdige Eigeninteresse des Klägers an der Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen ergibt sich bei einer Sicherungszession aus seiner Stellung als Sicherungsgeber. Bei der Sicherungsabtretung wird dem Zedenten zudem regelmäßig die Befugnis eingeräumt, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Dies gilt auch im Rahmen einer Prozessfinanzierung.*)

3. Eine wirksame Unterschrift gemäß § 130b Satz 1 ZPO ist bei einem elektronisch geführten Urteil gegeben, wenn die mitwirkenden Richter am Ende des Urteils ihren Namen angeben und es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Ist ein Urteil wirksam verkündet worden, ist es unabhängig von Mängeln der Unterschrift wirksam.*)

4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung ist bei der anfechtbaren Übertragung von Grundstücken gegeben, wenn der erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und Kosten übersteigt. Hierbei kommt es auf den bei einem freihändigen Verkauf zu erzielenden Erlös an, wenn der Insolvenzverwalter dazu rechtlich in der Lage ist. Ist dies nicht der Fall, ist der in einer Zwangsversteigerung erzielbare, regelmäßig geringere Erlös maßgebend.*)

5. Dienen mehrere Grundstücke der Absicherung einer einheitlichen Forderung, ist jedes Grundstück hinsichtlich der wertausschöpfenden Belastung selbständig zu betrachten.*)

6. Nach § 323 Abs. 1, 4 BGB kann der Gläubiger von einem Vertrag bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0342
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sozialträger übernimmt keine Kosten der Zwangsräumung!

LSG Bayern, Urteil vom 27.06.2025 - L 8 SO 244/24

1. Zur offensichtlichen Unzulässigkeit von Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit.*)

2. Kosten der Zwangsräumung einer Wohnung sind keine laufenden Unterkunftskosten.*)

3. Kosten der Zwangsräumung sind auch keine Umzugskosten.*)

4. Auch ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden ist ausgeschlossen.*)

5. Es besteht auch kein Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Bei den Kosten der Zwangsräumung handelt es sich insbesondere nicht um Maßnahmen i.S.d. § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB XII.*)

6. Zur Verfassungsmäßigkeit v.a. der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0385
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einwendungen gegen die Eigentumsübertragung noch nach einer Zwangsvollstreckung?

EuGH, Urteil vom 24.06.2025 - Rs. C-351/23

1. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG sind im Licht der Art. 7 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie in einem gerichtlichen Verfahren anwendbar sind, in dem es einerseits um eine Räumungsklage gegen einen Verbraucher geht, die von einer Gesellschaft erhoben wurde, die für eine als Familienheim dieses Verbrauchers dienende Immobilie, die im Rahmen einer außergerichtlichen Zwangsvollstreckung aus einer von dem Verbraucher zugunsten eines gewerblichen Darlehensgebers an der Immobilie bestellten hypothekarischen Sicherheit verkauft wird, den Zuschlag im Rahmen einer Versteigerung erhalten hat, und andererseits um eine Widerklage des Verbrauchers, mit der dieser der Rechtmäßigkeit der Übertragung des Eigentums an der Immobilie auf die Gesellschaft, die den Zuschlag erhalten hat, entgegentritt, die trotz eines zum Zeitpunkt ihrer Vornahme noch anhängigen und der Gesellschaft, die den Zuschlag erhalten hat, vom Verbraucher zuvor zur Kenntnis gebrachten Gerichtsverfahrens erfolgt ist, mit dem die Aussetzung der Vollstreckung aus dieser Sicherheit wegen missbräuchlicher Klauseln in dem dieser Vollstreckung zugrunde liegenden Vertrag begehrt wird. Dies gilt, sofern es zum Zeitpunkt des besagten Verkaufs übereinstimmende Anhaltspunkte für die potenzielle Missbräuchlichkeit dieser Klauseln gab und der Verbraucher von den Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat, deren Wahrnehmung von einem Durchschnittsverbraucher vernünftigerweise erwartet werden konnte, um eine gerichtliche Überprüfung dieser Klauseln zu erwirken.*)

2. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG sind im Licht der Art. 7 und 47 der Charta der Grundrechte dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die es zulässt, dass eine außergerichtliche Zwangsvollstreckung aus einer hypothekarischen Sicherheit, die ein Verbraucher zugunsten eines gewerblichen Darlehensgebers an einer als Familienheim des Verbrauchers dienenden Immobilie bestellt hat, trotz eines auf die Aussetzung dieser Vollstreckung gerichteten bei Gericht anhängigen Antrags auf einstweilige Verfügung und trotz übereinstimmender Anhaltspunkte für das mögliche Vorhandensein einer potenziell missbräuchlichen Klausel in dem der Vollstreckung zugrunde liegenden Vertrag fortgesetzt wird, und die im Übrigen keine Möglichkeit vorsieht, die Nichtigerklärung der Vollstreckung wegen des Vorhandenseins missbräuchlicher Klauseln in diesem Vertrag auf dem Rechtsweg zu erwirken.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0294
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schuldner wohnt nicht in Objekt: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsgefährdung

BGH, Beschluss vom 11.12.2025 - V ZB 3/25

1. Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners oder seiner Angehörigen können eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO grundsätzlich nur rechtfertigen, wenn der Schuldner oder der betroffene Angehörige in dem Versteigerungsobjekt wohnt.

2. Die für den Schutz vor Lebens- und Gesundheitsgefahren entwickelte Rechtsprechung ist auf Fälle, in denen weder der Schuldner noch der betroffene Angehörige das Versteigerungsobjekt bewohnen, nicht übertragbar.

3. Die Sorge des Schuldners um den Verlust der Wohnung eines nicht im Versteigerungsobjekt lebenden Angehörigen begründet keine untragbare Härte i.S.d. § 765a ZPO.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0319
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann sind Zahlungen eines insolventen Bauunternehmers anfechtbar?

OLG Schleswig, Urteil vom 04.02.2026 - 9 U 27/24

1. Erklärt der Schuldner (hier: Bauunternehmer), Mittel zur Zahlung fälliger Beträge seien nicht vorhanden und es müsse erst der nächste Zahlungseingang abgewartet werden, lässt das den sicheren Schluss auf die Zahlungseinstellung zu.

2. Zur Annahme eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes reicht es nur in Ausnahmefällen aus, auf die Verbindlichkeiten zu verweisen, die eine Zahlungseinstellung tragen. Vielmehr muss die Deckungslücke ein Ausmaß erreichen, das selbst bei optimistischer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung in absehbarer Zeit keine vollständige Befriedigung der bereits vorhandenen und der absehbar hinzutretenden Gläubiger erwarten lässt; (erst) dann muss dem Schuldner klar sein, dass er nicht einzelne Gläubiger befriedigen kann, ohne andere zu benachteiligen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0217
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Sparkonto als Mietsicherheit ist nicht vor Zugriff der Bank geschützt

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2025 - 32048 C 83/25

1. Bei Begründung einer Bankverbindung durch einen Privatkunden bei der Bank ist die Annahme wirklichkeitsfremd, dass dies ohne die Einbeziehung der standardmäßig zu Grunde gelegten AGB-Banken gelingen kann.

2. Die Privatinsolvenz des Mieters berührt das Pfandrecht und die daraus entstehenden Rechte des Pfandgläubigers (hier: die Bank) nicht.

3. Ein vom Mieter bei der Bank eingerichtetes Sparguthaben, das der Mieter als Mietkaution an den Vermieter verpfändet, kann die Bank auch nach der Restschuldbefreiung des Mieters aufgrund ihres vertraglichen Pfandrechts (AGB-Banken) die Auszahlung verweigern und die Forderung verwerten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0253
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsbescheid auf der Hausflurtruhe?

LG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 - 15 O 191/24

Wirksame Zustellung durch seit jeher praktizierte Ablage von Briefen auf eine Truhe im Hausflur.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit Januar

IBRRS 2026, 0098
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gesundheitsgefahr bei Räumung? Gutachten erforderlich!

BVerfG, Beschluss vom 06.10.2025 - 1 BvR 2024/24

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeführerin entgegen der Begründungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht vorgetragen hat, dass sie vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg gem. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erschöpft hat.

2. Macht ein Räumungsschuldner für den Fall des zwangsweisen Wohnungsverlusts substanziiert ihm drohende schwer wiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2025

IBRRS 2025, 2130
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch auf Löschung einer Baulast nach Vertragsbeendigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2025 - 24 U 23/24

1. Ein schuldrechtlicher Anspruch des Verpächters gegenüber dem Pächter auf Löschung der Baulast begründet kein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO.*)

2. § 818 Abs. 4 BGB verweist nicht auf die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen der §§ 280, 281 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1890
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Herstellung der Vermietbarkeit durch den Zwangsverwalter

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2025 - 19 W 57/23

1. Der Zwangsverwalter hat die Pflicht, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen; dies erfolgt i.d.R. durch Vermietung.

2. Die Verpflichtung zur Vermietung setzt voraus, dass die Immobilie vermietbar ist oder die Kosten zur Herstellung der Vermietbarkeit nicht außer Verhältnis zu den erwarteten Mieteinnahmen stehen. Der Zwangsverwalter muss die erforderlichen Vorschüsse über das AG anfordern.

3. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist ein eigenständiges Vollstreckungsverfahren. Sein Zweck liegt nicht allein darin, die Zwangsversteigerung vorzubereiten und dem Gläubiger einen umfassenden Erlös hieraus zu sichern. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, durch "bewussten Leerstand" für eine günstige Zwangsversteigerung zu sorgen.




IBRRS 2025, 3216
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Untermietzahlungen von Anfechtung ausgeschlossen?

OLG Dresden, Urteil vom 14.11.2025 - 13 U 581/25

1. Zahlungen eines Untermieters an den Hauptvermieter können bei einer vorherigen Kongruenzvereinbarung von der Anfechtung nach §§ 131, 132 InsO ausgeschlossen sein, wenn die Vereinbarung eine privilegierte Bargeschäftsgrundlage bietet.

2. Die Kenntnis des Schuldners von seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit reicht für die Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht aus. Es müssen zusätzliche Umstände vorliegen, die einen Benachteiligungsvorsatz begründen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3027
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eigeninsolvenzantrag = Kündigungsgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2024 - 23 U 187/22

1. Eine Vertragsübernahme ist nicht wegen Verstoßes gegen zwingende Bestimmungen der Insolvenzordnung unwirksam, wenn der Übernahmevertrag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits vollständig erfüllt war.

2. Ein Eigeninsolvenzantrag des Unternehmers zerstört in der Regel das für die Fortführung des Bauvertrags erforderliche Vertrauensverhältnis und stellt somit einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

3. Das Vertragsverhältnis geht unter anderem dann in ein Abrechnungsverhältnis über, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und feststeht, dass keine Nacherfüllung mehr verlangt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Selbstvornahme zwischenzeitlich erfolgreich durchgeführt worden ist, und zwar unabhängig davon, ob ein Selbstvornahmerecht bestand.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2912
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ohne

LG Freiburg, Urteil vom 26.06.2025 - 11 O 152/22

(Ohne)




IBRRS 2025, 2823
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Herausgabevollstreckung gegen den Gewerberaummieter nur bei ganz besonderen Umständen

LG Darmstadt, Beschluss vom 06.10.2025 - 5 T 520/25

Der Schuldner hat das rechtzeitige Bestehen von Ersatzraum nicht nur darzulegen, sondern durch Vorlage eines unterzeichneten neuen Mietvertrags auch nachzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2868
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wiederauffüllung von Mietsicherheit: Weder Masseverbindlichkeit noch Insolvenzforderung!

OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2025 - 3 U 54/25

Ein Anspruch auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit fügt sich von vorneherein nicht in das allgemeine Schema einer Differenzierung (nur) zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen ein, sondern ist weder das eine noch das andere und kann - jedenfalls - bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters ohne sich daraus ergebende Beschränkungen verfolgt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2793
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Festsetzung der Vergütung des Sachwalters ist Aufgabe des Rechtspflegers

BGH, Beschluss vom 11.09.2025 - IX ZB 15/24

Für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters ist der Rechtspfleger im eröffneten Insolvenzverfahren auch dann funktionell zuständig, wenn im Verfahren ein Insolvenzplan vorgelegt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2781
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt die Bürgschaftsforderung bei Insolvenz des Hauptschuldners?

LG Bonn, Urteil vom 08.08.2025 - 7 O 302/24

Die Verjährung der Bürgschaftsforderung bei Insolvenz des Hauptschuldners richtet sich ebenfalls nach § 259b InsO.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2678
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auskunftserteilung und Belegvorlage sind unvertretbare Handlungen!

BGH, Beschluss vom 31.07.2025 - I ZB 11/25

1. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage ist eine unvertretbare Handlung, die nur vom Schuldner selbst vorgenommen werden kann.

2. Die Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung erfolgt gemäß § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft.

3. Eine Handlung ist unvertretbar, wenn sie die Mitwirkung des Schuldners erfordert und nicht durch Dritte vorgenommen werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1308
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer aufgelösten GbR

BGH, Beschluss vom 20.03.2025 - V ZB 32/24

Die zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeordnete Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist jedenfalls dann fortzusetzen, wenn der Auflösungsgrund vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts am 01.01.2024 eingetreten und der Antrag auf Teilungsversteigerung vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1145
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unbestimmter Räumungstitel ist nicht vollstreckbar!

AG Bremen-Blumenthal, Beschluss vom 03.04.2025 - 22 M 2963/24

1. Ein Räumungstitel ist nur vollstreckbar, wenn er die zu räumenden Räume so genau bezeichnet, dass der Gerichtsvollzieher sie ohne Weiteres lokalisieren kann; die Bezeichnung "Gewerberäume" ohne weitere Konkretisierung genügt nicht.

2. Zinsansprüche sind nur insoweit vollstreckbar, als sie unmittelbar und nachvollziehbar aus dem Titel selbst hervorgehen; eine lediglich fakultative Zinspflicht im Falle der Vorfälligkeit erfüllt dieses Erfordernis nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1596
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintragung der Vollstreckungsunterwerfung durch ermächtigten Erwerber

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2025 - 5 W 16/25

1. Die Unterwerfungserklärung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800 ZPO ist eine ausschließlich auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete prozessuale Erklärung.

2. Auf die Erklärung finden die §§ 180 ff. BGB entsprechende Anwendung. Die Unterwerfungserklärung kann von einem Nicht-Eigentümer abgegeben wird, wenn dieser ordnungsgemäß seitens des Eigentümers bevollmächtigt ist oder ermächtigt worden ist, die Erklärung im eigenen Namen abzugeben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1058
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweiliger Vollstreckungsschutz wegen Härte: Langjährige kranke Mieterin schlägt vierköpfige Familie beim Eigenbedarf

BGH, Beschluss vom 08.04.2025 - VIII ZR 17/25

1. Auch wenn der Vermieter durch das vorläufige Verbleiben des sich auf eine alters- und gesundheitsbedingten Härte berufenden Mieters in der wegen Eigenbedarfs gekündigten Wohnung gleichfalls nicht unerhebliche Nachteile zu vergegenwärtigen hat, indem die privilegierte Bedarfsperson - Tochter - mit ihrer vierköpfigen Familie weiterhin auf 40 m² wohnen bleiben muss, statt auf 100 m², ist im vollstreckungsbedingten Verlust der Mietwohnung ein unwiederbringlicher Nachteil zu sehen, vor dem der Mieter einstweilen, d.h. bis zur Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde, zu schützen ist.

2. Der wegen Eigenbedarfs gekündigte Mieter kann sich grundsätzlich nur dann darauf berufen, dass die Zwangsvollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringe, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat.




IBRRS 2025, 2437
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der ZV wegen versäumter eV-Vollziehungsfrist?

KG, Beschluss vom 05.08.2025 - 7 U 57/25

1. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes angesichts dessen Eilcharakters nur ausnahmsweise in Betracht, etwa bei großer Wahrscheinlichkeit des Rechtsmittelerfolgs.*)

2. Die Monatsfrist der Vollziehungsfrist gemäß § 929 Abs. 2 ZPO beginnt mit der Verkündung des Urteils und nicht erst mit der Zustellung einer Urteilsausfertigung.*)

3. Die Vollziehungsfrist aus § 929 Abs. 2 ZPO kann auch dann gewahrt sein, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Frist eine formlose Abschrift der einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb zustellt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht. Die bloße Aufforderung, der erstrittenen Urteilsverfügung nachzukommen, stellt keine ausreichende verbindliche Bestätigung des Vollziehungswillens dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2297
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine öffentliche Zustellung ohne erfolglose Ermittlungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2025 - 12 W 15/25

1. Im Erkenntnisverfahren sind an die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs hohe Anforderungen zu stellen.*)

2. Der Insolvenzverwalter hat alle geeigneten und ihm zumutbaren Nachforschungen zur Feststellung des Aufenthaltes des Anspruchsgegners anzustellen und dies gegenüber dem Gericht darzulegen.*)

3. Der Einwand der fehlenden Erstattungsfähigkeit der durch die Nachforschungen entstehenden Kosten ist vor dem Hintergrund der einschneidenden Folgen einer öffentlichen Zustellung sowie der grundsätzlichen Erstattungsmöglichkeit etwa von Detektivkosten nach § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV und von Reisekosten nach § 4 Abs. 2 Satz 1 InsVV im Regelfall nicht begründet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2201
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann ist ein Schuldner zahlungsunfähig?

BGH, Urteil vom 31.07.2025 - IX ZR 160/24

Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, der aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der Schuldner tatsächlich verfügt oder die er sich kurzfristig, also innerhalb von drei Wochen, beschaffen kann. Forderungen gegen Dritte können nur insoweit eingesetzt werden, als sie tatsächlich bestehen und der Schuldner die Forderungen spätestens binnen drei Wochen realisieren kann (Fortführung von BGH, IBR 2006, 1016 = BGHZ 163, 134, 139; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, Rz. 30, IBRRS 2007, 3999 = IMRRS 2007, 1834 = BGHZ 173, 286; Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 90/10, Rz. 7, IBRRS 2013, 2145 = IMRRS 2013, 1215 = NZI 2013, 592).*)

Dokument öffnen Volltext