Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1676 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2019
IBRRS 2019, 1298OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2019 - 1 LA 59/18
1. Für die Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheides für ein Widerspruchsverfahren bedarf es eines Vorverfahrens.
2. Fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Bauantragstellung ist keine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 11 Abs. 1 NVwKostG; "Sache" in diesem Sinne ist erst der - gestellte - Bauantrag.*)
VolltextIBRRS 2019, 1243
VG Koblenz, Urteil vom 14.01.2019 - 4 K 386/18
1. Zur Verwirkung des Einwandes, der angefochtene Bescheid sei dem Kläger nicht zugegangen.*)
2. Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Teileinrichtung Beleuchtung, wenn die Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umgestellt wird und hierbei nur die Lampenköpfe und Zuleitungen ausgetauscht werden.*)
VolltextIBRRS 2019, 1180
OVG Saarland, Beschluss vom 02.04.2019 - 2 D 305/18
Die Straßenbenennung dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat insgesamt eine ordnungsrechtliche Funktion. Es handelt sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommune. Bei der Entscheidung über das Ob und Wie der Umbenennung hat die Gemeinde daher einen weiten Gestaltungsspielraum. Auch wenn die Gemeinde mit der Straßenbenennung eine Ehrung von einem ihrer Bürger oder ihrer Bürgerinnen verbindet, ändert dies nichts daran, dass die Straßenbenennung nur im öffentlichen Interesse erfolgt (vgl. VGH Bayern, Urteil vom 02.03.2010 - 8 BV 08.3320 -, NVwZ-RR 2010, 630).*)
VolltextIBRRS 2019, 1172
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17
1. Für die rechtmäßige Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung genügt es, wenn im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt ex ante bei Erlass der Behördenentscheidung der durch objektive Faktoren hinreichend gestützte Verdacht eines erheblichen Verursachungsbeitrags des zur Durchführung Verpflichteten besteht (Fortführung der Senatsrechtsprechung).*)
2. Für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG richtet sich die materielle Beweislast nach dem Normbegünstigungsprinzip und liegt deswegen beim Anspruchsteller.*)
3. Derjenige, der durch verbotswidriges Handeln (hier: Inverkehrbringen von Papierschlämmen zur Düngung von Ackerflächen) einen Gefahrenverdacht auslöst, hat diesen i.S.v. § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG zu vertreten.*)
VolltextIBRRS 2019, 0719
VerfGH Berlin, Urteil vom 19.12.2018 - VerfGH 141/16
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 0717
VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 37/17
Die Rechtsansicht, wonach die Voraussetzungen, unter denen ein einfacher Mietspiegel als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO herangezogen werden kann, höchstrichterlich geklärt sei, überschreitet die Grenze zur Willkür nicht (vgl. Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 122/16, IMRRS 2019, 0224).
VolltextIBRRS 2019, 0715
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2019 - VfGBbg 54/18
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 0688
VGH Bayern, Beschluss vom 18.01.2019 - 4 CE 18.2534
1. Bei der Auslegung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien über die Vergabe preisvergünstigter Wohnbaugrundstücke (hier: fehlende Antragsberechtigung bei Nichtoffenlegung maßgeblicher Umstände, insbesondere der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) kommt es nicht auf einen objektiven Maßstab an, sondern auf die tatsächliche Handhabung in der Praxis und damit auf das (bisherige) inhaltliche Verständnis der Gemeinde an.
2. Dass die Gemeinde den Ausschluss eines Interessenten aus dem Bewerberkreis damit begründet hat, die eingereichten Bewerbungsunterlagen hätten eindeutig unzutreffende Angaben über den aktuellen Wert seines Grundvermögens enthalten, ist nicht zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2019, 0530
LG München I, Urteil vom 08.02.2017 - 15 O 23907/15
1. Zur Frage der Passivlegitimation bei Schäden, die durch die Sprengung einer Luftmine aus dem 2. Weltkrieg im Rahmen der Kampfmittelräumung entstehen.*)
2. Der Anspruch gegen die öffentliche Hand wegen Schäden im Zusammenhang mit der Sprengung einer Luftmine ist aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Luftmine liegt, ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2019, 0491
VGH Hessen, Beschluss vom 26.06.2018 - 5 B 157/18
Die kommunale Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, die Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet nach § 11a Abs. 2a HKAG zusammenfasst, muss dem Bestimmtheitsgrundsatz im Sinne der Abgabenklarheit entsprechen. Dazu ist erforderlich, dass die Satzung entweder in ihrem textlichen Teil eine Aufstellung der Verkehrsanlagen enthält, die zu der einheitlichen kommunalen Einrichtung zusammengefasst worden sind, oder diese müssen einer zum Bestandteil der Satzung gewordenen Planübersicht mit der notwendigen Klarheit entnommen werden können.*)
VolltextIBRRS 2019, 0427
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17
1. Materielle Mängel einer durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung stellen keine absoluten oder relativen Verfahrensmängel (§ 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG) dar, die zu einem Aufhebungsanspruch eines drittbetroffenen Nachbarn führen könnten.*)
2. Bis zur rechtsgrundsätzlichen Klärung ist ein auf einer unzureichenden FFH-Vorprüfung beruhendes Unterbleiben einer FFH-Verträglichkeitsprüfung jedenfalls für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausschließlich als von einem drittbetroffenen Nachbarn nicht rügbarer inhaltlicher Bewertungsmangel anzusehen.*)
3. Die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung ist in § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG sowie § 9 der 9. BImSchV abschließend geregelt.*)
4. Ermessensfehler bei der Entscheidung über den Verzicht auf Durchführung eines Erörterungstermins nach § 10 Abs. 6 BImSchG begründen keinen absoluten, sondern allenfalls einen relativen Verfahrensfehler i.S.v. § 4 Abs. 1a UmwRG.*)
VolltextIBRRS 2019, 0410
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2019 - 2 M 114/18
1. Die Beseitigung von ca. 50 Bäumen und 4 Strauchreihen kann die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen und damit einen Eingriff i.S.d. § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen.*)
2. Allein mit der Behauptung, die entfernten Gehölze seien witterungsbedingt stark beschädigt gewesen, vermag der Grundstückseigentümer die Eingriffsqualität nicht in Frage zu stellen.*)
3. Bei illegalen Eingriffen in die Natur durch Beseitigung von Bäumen rechtfertigt sich ein behördliches Eingreifen durch Anordnung einer sofortigen Ersatzpflanzung daraus, dass bei einer grundsätzlich gebotenen Ersatzmaßnahme, die sich oft erst nach langer Zeit zu einem gleichwertigen Ausgleich auswächst, nicht noch durch Abwarten der rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung ein zusätzlicher Zeitverlust eintritt. Zudem kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Maßnahme generalpräventiv auf die Gefahr einer unerwünschten Nachahmungswirkung gestützt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 21.04.2016 - 2 M 93/15).*)
VolltextIBRRS 2019, 0241
OLG München, Beschluss vom 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
1. Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung.*)
2. Ergibt die auf konkrete Tatsachen gegründete Prognose, dass eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und sich eine Sache in der Wohnung befindet, durch deren Sicherstellung der gegenwärtigen Gefahr zu Abwehrzwecken begegnet werden kann, kann die Wohnungsdurchsuchung angeordnet werden, sofern die Schwere des damit verbundenen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des betroffenen Wohnungsinhabers in angemessenem Verhältnis zum Anlass steht.*)
VolltextIBRRS 2019, 0224
OVG Bremen, Beschluss vom 23.11.2018 - 2 B 194/18
§ 10 Abs. 8 WEG steht einer gesamtschuldnerische Haftung für Kanalbenutzungsgebühren nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2019, 0112
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.12.2018 - 4 LA 389/17
1. Die Anordnung von Abschaltzeiten für Windenergieanlagen während bodenwendender Bearbeitungen, Grünlandmahd und Ernte im Umkreis von 100 m um den Mastfuß ist rechtmäßig, weil sie die Einhaltung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Bezug auf in der Nähe der Windenergieanlagen brütende Mäusebussarde gewährleistet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich beim Mäusebussard um eine allgemein schlaggefährdete Art handelt. Denn die o.a. landwirtschaftlichen Aktivitäten ziehen in der Nähe brütende Greifvögel an und tragen so zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bei, dem durch die Anordnung von Abschaltzeiten Rechnung getragen wird.*)
2. Bei der Berechnung der Ersatzzahlungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG ist angesichts des klaren Wortlauts dieser Vorschrift von den Gesamtinvestitionskosten für das Vorhaben auszugehen. Diese sind nicht um diejenigen Kosten zu bereinigen, die für nicht landschaftsbildrelevante Teile des Vorhabens aufgewendet werden. Soweit der Niedersächsische Windenergieerlass davon abweicht, ist er rechtlich unbeachtlich. Die Gesamtinvestitionskosten beinhalten auch die Umsatzsteuer und zwar unabhängig davon, ob der Eingriffsverursacher vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2019, 0106
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2018 - 4 B 1181/18
1. Eine Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsanordnung (hier: kein Shisha-Konsum in Schankwirtschaft) wird nicht dadurch rechtswidrig, dass das Gewerbe aufgegeben und abgemeldet wird.
2. Für die Anordnung und Beitreibung eines Zwangsgelds ist allein entscheidend, dass der Verstoß nach der Androhung und während der Zeit erfolgt ist, in der die Ordnungsverfügung galt.
VolltextIBRRS 2019, 0094
VG Berlin, Beschluss vom 02.10.2018 - 6 L 258.18
1. Wenn Wohnraum zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird, liegt eine verbotene Wohnraumzweckentfremdung vor.
2. Eine negative Vorbildwirkung und wirtschaftliche Fehlanreize begründen ein besondere Interesse daran, Wohnraum unverzüglich wieder dauerhaften Wohnzwecken zuzuführen.
VolltextIBRRS 2019, 0090
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.12.2018 - 1 A 10640/18
Die Reinigungspflicht der Gemeinde für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen (§ 17 Abs. 1 und 3 StrG-RP) umfasst auch mehr als verkehrsübliche Verunreinigungen, beispielsweise durch Öl und andere wassergefährdende Stoffe.*)
VolltextIBRRS 2019, 0046
VG Augsburg, Urteil vom 13.12.2018 - 5 K 18.1826
1. Die Postzustellungsurkunde ist geeignet, vollen Beweis über die erfolgte Bekanntgabe eins Bescheides an den Empfänger zu erbringen, § 418 ZPO.
2. Ein Rechtsirrtum des Klägers über den Fristenlauf ist kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vielmehr ist vom Empfänger zu erwarten, sich über den Lauf der Frist rechtskundig zu machen.
VolltextOnline seit 2018
IBRRS 2018, 4023VGH Hessen, Beschluss vom 12.06.2018 - 8 B 1903/17
Dem Rechtsschutzziel eines Spielhallenbetreibers, der seine Spielhalle vorläufig weiterbetreiben will, ist mit einer im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochenen vorläufigen Duldungsverpflichtung genügt. Demgegenüber würde eine vorläufige Erlaubnis die Hauptsache weitergehend als notwendig vorwegnehmen. lm Falle von Verbundspielhallen desselben Betreibers (sog. unechte Konkurrenz) bedarf es nicht der gesetzlichen Festlegung von konkreten, der behördlichen Auswahlentscheidung zugrunde zu legenden Auswahlkriterien. Der Spielhallenbetreiber kann sich daher nicht auf einen Verstoß der landesrechtlichen Bestimmungen gegen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes berufen. Ohne nähere Angaben ist der Streitwert im Eilverfahren auf 30.000,00 Euro je angestrebter Spielhallenerlaubnis festzusetzen, weil von einer Gewinnerwartung je Wirtschaftsjahr von mindestens 60.000,00 Euro je Spielhalle auszugehen ist.*)
VolltextIBRRS 2018, 3972
VGH Bayern, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2018, 3829
BVerwG, Beschluss vom 02.08.2018 - 4 BN 5.18
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2018, 3794
OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17
1. § 59 Abs. 3 Satz 1 FlurbG verlangt eine förmliche Zustellung des Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan in einer der im Verwaltungszustellungsgesetz vorgesehenen Formen. Ein Zustellungsmangel ist nach § 8 VwZG heilbar.*)
2. Bei der Bewertung des Bodens im Rahmen der Bodenschätzung sind etwaige ungünstige Wasserverhältnisse zu berücksichtigen.*)
3. Den Wert der Landabfindung mindernde Nachteile können durch einen besonders vorteilhaften Grad der Zusammenlegung von Flächen gegenüber dem durchschnittlichen Zusammenlegungsverhältnis im gesamten Flurbereinigungsgebiet und durch Verbesserungen der Hof-Feld-Entfernung und der Feld-Feld-Entfernung ausgeglichen werden.*)
VolltextIBRRS 2018, 3789
LG München I, Urteil vom 21.11.2018 - 15 O 19893/17
1. Der Staat kann grundsätzlich nicht für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes in Anspruch genommen werden.
2. Dementsprechend haben Mieter wegen der unwirksamen Mietpreisbremse keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Freistaat Bayern.
VolltextIBRRS 2018, 3750
VGH Bayern, Beschluss vom 12.11.2018 - 1 ZB 17.813
1. Die Erlaubnis für eine Veränderung eines Baudenkmals und eines Ensembles kann versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen.
2. Bei der Beurteilung, ob ein Denkmal durch eine vorgenommene Veränderung nachteilig betroffen wird, ist auf die Sicht eines fachkundigen Betrachters abzustellen.
3. Maßgeblich ist nicht, ob die Markisen selbst aufgrund ihrer Größe oder Farbe besonders auffallen oder vielmehr unaufdringlich sind, sondern vielmehr, ob die Anbringung von Markisen an den Fassaden als störend angesehen wird.
VolltextIBRRS 2018, 3664
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.08.2018 - 12 OA 90/18
1. Aufwendungen für private, d. h. nicht vom Gericht in Auftrag gegebene, Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen im Verwaltungsprozess können lediglich in engen Grenzen als notwendig im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO anerkannt werden.
2. Ob ein Beteiligter mangels eigener Fachkenntnisse (Berechnung der Einsturzgefahr einer Brücke) sein Vorbringen ausnahmsweise nur mittels Privatgutachten darlegen kann, bestimmt sich danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Weise seine Interessen wahrgenommen hätte.
3. Der den Verwaltungsprozess prägende Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO) wird durch den Charakter des Eilverfahrens und die insbesondere dem Antragsteller dieses Verfahrens obliegende Mitwirkungslast eingeschränkt, denn im Eilverfahren ergeht die Entscheidung im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit aufgrund der innerhalb angemessener Zeit verfügbaren präsenten Beweismittel, von glaubhaft gemachten Tatsachen und aufgrund überwiegender Wahrscheinlichkeiten.
VolltextIBRRS 2018, 3656
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.05.2018 - 4 A 2588/14
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2018, 3605
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.08.2018 - 1 A 11843/17
1. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Abwehr-, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen störender Immissionen unterliegt der Verjährung.*)
2. Die Verjährungsfrist folgt in entsprechender Anwendung aus § 195 BGB und beträgt seit dem 01.01.2002 drei Jahre.*)
VolltextIBRRS 2018, 3506
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2018 - 8 B 594/18
1. Eine über eine bloße erhebliche Belästigung hinausgehende Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ist eine Gesundheitsschädigung im immissionsschutzrechtlichen Sinne, wenn durch unmittelbare Einwirkung von Lärm funktionelle oder morphologische Veränderungen des menschlichen Organismus auftreten, die die natürliche Variationsbreite signifikant überschreiten.
2. Eine Gesundheitsgefahr ist in anzunehmen, wenn der Eintritt des Schadens im Sinne eines Krankheitszustandes aufgrund der konkreten Umstände überwiegend wahrscheinlich ist, ohne jedoch unmittelbar bevorstehen zu müssen.
3. Geschützt sind dabei auch besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder, Kranke und alte Menschen, nicht aber eine besondere, atypische Empfindlichkeit Einzelner.
VolltextIBRRS 2018, 3543
VGH Hessen, Urteil vom 30.08.2018 - 5 A 79/18
1. Wird an einer für die Benutzbarkeit einer Straße erforderlichen Hilfseinrichtung - wie einer Stützmauer - eine Erneuerung von nicht unerheblichem Umfang vorgenommen, liegt darin in der Regel eine Erneuerung der Anlage insgesamt.*)
2. Der Tatbestand der abnutzungsbedingten Erneuerung für die Erhebung eines Straßenbeitrags setzt voraus, dass die Straße nach Ablauf der normalen Lebensdauer so abgenutzt und verschlissen gewesen ist, dass sie erneuert werden musste. Der Ablauf der Nutzungsdauer einer Straße ist dabei ein - allerdings widerlegbares - Indiz für ihre Erneuerungsbedürftigkeit.*)
3. Steht fest, dass die Erneuerungsbedürftigkeit darauf beruht, dass die Anlage - hier eine Stützmauer als essenzieller Bestandteil der Straße - bereits unsachgemäß errichtet worden ist und deshalb erneuerungsbedürftig war, ist das Indiz der Erneuerungsbedürftigkeit aufgrund des Ablaufs der Nutzungsdauer widerlegt.*)
VolltextIBRRS 2018, 3385
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2018 - 1 O 88/18
1. Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren setzt voraus, dass die Klage „vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung“ zurück genommen wird.
2. Eine Klagerücknahme zu einem Zeitpunkt, als der Richter die mündliche Verhandlung nach Erörterung der Streitsache bereits für geschlossen erklärt hat, wirkt sich nicht mehr gebührenmindernd aus.
VolltextIBRRS 2018, 3272
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2018 - 1 N 24.18
1. Bei der Abgrenzung der Kreisstraßen im Sinne von § 3 Abs. 3 StrG-BB von den Gemeindeverbindungsstraßen gem. § 3 Abs 4 Nr. 1 StrG-BB ist maßgeblich auf das Kriterium des überörtlichen Verkehrs abzustellen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom Urteil vom 03.05.2013 - 9 A 17.12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2013 - 1 B 54.11).*)
2. Eine Straße dient dem Anschluss einer Gemeinde an das überörtliche Straßennetz im Sinne von § 3 Abs 3 Nr 2 StrG-BB nicht schon dann oder ist dazu nicht zu dienen bestimmt, wenn die Gemeinde auf ihrem Gebiet bereits über einen solchen Anschluss verfügt und eine weitere Anbindung derselben Straße an das überörtliche Straßennetz auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegt, sondern nur dann, wenn die Straße ausschließlich oder überwiegend gerade dazu da ist, den (einzigen) Anschluss der Gemeinde an das höher klassifizierte Straßennetz herzustellen.*)
3. Das Tatbestandsmerkmal "Ortsteil" in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 StrG-BB setzt voraus, dass es sich um einen "Ortsteil" im Sinne von § 45 Abs 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und nicht lediglich um einen "Wohnplatz" handelt.*)
VolltextIBRRS 2018, 3215
BVerwG, Beschluss vom 29.08.2018 - 3 B 24.18
Entsteht ein Anspruch auf Kostenerstattung erst mit prüfbarer Rechnungslegung, kann der Gläubiger das Recht, von dem Schuldner Erstattung der Kosten zu verlangen, bereits vor Rechnungslegung verwirkt haben.*)
VolltextIBRRS 2018, 3164
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2018 - 10 LA 51/18
Parkanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 NWaldLG, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind durch eine überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung gekennzeichnet und zum Schutz der Belange des Eigentümers dem Betretungsrecht der freien Landschaft entzogen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3142
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.09.2018 - 6 A 11966/17
1. Das rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit ist nicht verletzt, wenn eine satzungsrechtliche Regelung über die Verschonung bestimmter Grundstücke von der Pflicht, wiederkehrende Ausbaubeiträge zu entrichten, nicht einzelne Straßen (oder Gebiete) mit den für diese jeweils geltenden Verschonungszeiträumen benennt.*)
2. Die Festlegung der Verschonungszeiträume kann in der Weise ermessensgerecht erfolgen, dass die höchstmögliche Verschonung von 20 Jahren nur für Grundstücke mit der höchsten einmaligen Belastung gilt, während die Verschonungszeiträume für die übrigen Grundstücke nach dem jeweiligen (niedrigeren) Umfang der einmaligen Belastung entsprechend kürzer ausfallen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3102
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17
1. Ein Kostenersatzanspruch nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG-NW setzt - einschränkend - stets das Vorliegen eines Sonderinteresses des Grundstückseigentümers an der durchgeführten Maßnahme voraus.*)
2. Soweit die Erfüllung der dem Anschlussnehmer nach der entsprechenden gemeindlichen Satzung vorgeschriebenen Benutzungspflicht eine funktionsfähige Anschlussleitung voraussetzt, dienen Maßnahmen zur Beseitigung einer Störung der Funktionsfähigkeit des Anschlusses grundsätzlich dieser Verpflichtung und stehen mithin in seinem (Sonder-)Interesse.*)
3. Diese allgemeine Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung kann allerdings im Einzelfall durch anderweitige Pflichtenzuweisungen überlagert sein, etwa wenn sich aus den Grundsätzen des zivilrechtlichen Vertragshaftungsrechts ergibt, dass die Maßnahme als Schadensersatz zu leisten ist.*)
4. Ein derartiger Schadensersatzanspruch kann aus § 280 Abs. 1 BGB analog folgen, wenn der Betreiber die ihm aufgrund des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses obliegende (Sorgfaltspflicht-)Pflicht, Störungen der Funktionsfähigkeit des Anschlusses zu vermeiden, schuldhaft verletzt hat.*)
5. Ansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB (analog) unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB, wobei nach Maßgabe von § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungshöchstfrist von 30 Jahren gilt.*)
VolltextIBRRS 2018, 3041
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2018 - 1 A 11903/17
1. Die Versagung des Einvernehmens ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die gem. § 31 VwVfG i.V.m. § 130 BGB in dem Zeitpunkt wirksam wird, in welchem sie der Genehmigungsbehörde zugeht.*)
2. Ein ordnungsgemäßes Ersuchen i.S.v. § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB setzt voraus, dass es eindeutig formuliert ist. Die Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst wird.*)
3. Ergibt sich nach Eintritt der Zustimmungsfiktion eine Änderung der Sach- oder Rechtslage bleibt es der Gemeinde unbenommen, die Genehmigungsbehörde auf die fehlende Beurteilungsreife des Genehmigungsantrags hinzuweisen. Der Fristablauf kann dadurch aber nicht ungeschehen gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2018, 3029
VGH Bayern, Urteil vom 06.03.2018 - 20 B 17.1378
1. Bei der Instandhaltung von Trinkwasserverteilungsanlagen dürfen nur solche Materialien verwendet werden, die im Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in höheren Konzentrationen abgeben, als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.
2. Zeigen Messergebnisse nach Instandsetzung der Wasserinstallation mit Epoxidharz eine gewisse Belastung des Trinkwassers mit im Epoxidharz enthaltenen Stoffen (Bisphenol A, Epichlorhydrin), die grundsätzlich geeignet sei, dieses nachteilig zu beeinflussen, ist das Trinkwasser nur dann als "verunreinigt" zu beurteilen, wenn die vom Umweltbundesamt festgesetzten Vorsorgewerten überschritten sind.
VolltextIBRRS 2018, 2989
VGH Hessen, Beschluss vom 11.06.2018 - 8 B 2048/17
1. Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle kann im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO - gerichtet auf einstweilige Duldung des Betriebs der Spielhalle - gewährt werden.*)
2. Für eine Härtefallregelung nach § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG sind die Umstände des Einzelfalles, d. h. der konkreten Spielhalle maßgeblich.*)
VolltextIBRRS 2018, 2974
VGH Bayern, Urteil vom 28.08.2018 - 14 B 15.2206
Kann der durch eine bestimmte Grundstücksnutzung entstandene Schutzgegenstand einer Naturschutzverordnung nicht lediglich durch Nutzungsbeschränkungen, sondern ausschließlich durch eine mit umfangreichen Handlungs- und Kontrollpflichten des Eigentümers verbundene Bewirtschaftung erhalten werden, ist eine Verpflichtung zur Vornahme der erforderlichen Handlungen jedenfalls dann mit einer anangemessenen, die Grenzen des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG überschreitenden Belastung verbunden, wenn der Eigentümer die bisherige Bewirtschaftung aufgeben will.*)
VolltextIBRRS 2018, 2870
OVG Hamburg, Urteil vom 26.04.2018 - 3 Bf 175/15
1. Nachträgliche bauliche Veränderungen einer dem Denkmalschutz unterliegenden baulichen Anlage lassen den Denkmalschutz regelmäßig nicht entfallen. In diesen Fällen unterliegt die bauliche Anlage regelmäßig in ihrer Gesamtheit und nicht nur im Hinblick auf die noch im Originalzustand vorhandenen Teile dem Denkmalschutz (Bestätigung von OVG Hamburg, NVwZ-RR 2016, 864).*)
2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist für eine Klage auf Feststellung, eine in ihrem Eigentum stehende bauliche Anlage unterliege nicht dem Denkmalschutz, klagebefugt entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO.*)
VolltextIBRRS 2018, 2854
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2018 - 5 S 14317/18
Mit einer Klage als Nebenforderungen geltend gemachte vor- und außergerichtliche Kosten, zu denen auch verzugsbedingte Mahnkosten wie die Geschäftsgebühr eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Vertretung (Nr. 2300 VV RVG) zählen, wirken auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht streitwerterhöhend.*)
VolltextIBRRS 2018, 2717
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2018 - 10 A 2559/16
1. Missbräuchliche Nutzungen eines Spielplatzes (hier: durch Jugendliche und junge Erwachsene) sind dem Betreiber grundsätzlich nicht zurechenbar.
2. Der Betreiber eines Spielplatzes ist aber ausnahmsweise für Belästigungen durch einen bestimmungswidrigen Gebrauch verantwortlich, wenn er durch diesen einen besonderen Anreiz zum Missbrauch gegeben hat, in dem bestimmungswidrigen Verhalten eine mit dem Spielplatz geschaffene besondere Gefahrenlage zum Ausdruck kommt und der Missbrauch bei einer wertenden Betrachtung als Folge des Betriebs des Spielplatzes anzusehen ist.
VolltextIBRRS 2018, 2713
VGH Hessen, Beschluss vom 31.07.2018 - 5 E 1267/18
Ist neben einem Gebührenbescheid auch der Widerspruchsbescheid und die darin enthaltene Festsetzung der Widerspruchsgebühr im Klageverfahren angefochten, ist neben der Höhe der Forderung aus dem Gebührenbescheid auch die Höhe der Widerspruchsgebühr bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2018, 2658
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2018 - 4 O 20/18
1. Voraussetzungslose Informationszugangsbegehren bieten typischerweise keine Anhaltspunkte für ein wirtschaftliches Interesse des Antragstellers, so dass Ausgangspunkt der Streitwertfestsetzung § 52 Abs. 2 GKG ist.*)
2. Werden mit einer Klage unterschiedliche und selbständige Informationsbegehren geltend gemacht, namentlich einerseits ein Akteneinsichtsbegehren und andererseits ein Auskunftsbegehren oder Auskunftsbegehren zu voneinander abgrenzbaren Sach- und Themenkomplexen, ist für jedes dieser Begehren jeweils der Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen.*)
3. Auch eine gemäß § 91 Abs. 1 VwGO als unzulässig erkannte Klageänderung (-erweiterung) wirkt sich streitwerterhöhend aus, weil der prozessuale Bedingungseintritt bei fehlendem Einverständnis der Gegenseite von einer Befassung durch das Gericht abhängt.*)
VolltextIBRRS 2018, 2644
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2017 - 8 A 926/16
1. Für Verfahrensfehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung begründet § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG keine eigenständige Klagebefugnis (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, z. B. im Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 = IBRRS 2015, 2306).
2. Eine Klagebefugnis i.S.v. § 42 Abs. 2 VwGO für die Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer oder mehrerer Windenergieanlagen fehlt, wenn im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung unter allen denkbaren Gesichtspunkten ganz offensichtlich keine Beeinträchtigung materieller Rechte des Klägers vorliegt.
VolltextIBRRS 2018, 2575
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 L 119/16
1. Die Entscheidung über den mit einer einseitigen Erledigungserklärung verbundenen Feststellungsantrag erfolgt im Berufungszulassungsverfahren, wenn das erledigende Ereignis erst nach Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung eintritt.*)
2. Durch die Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat sich die Hauptsache erledigt.*)
3. Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache erfordert jedenfalls dann nicht die Überprüfung der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn der Beklagte kein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung hat.*)
VolltextIBRRS 2018, 2567
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.05.2018 - 2 L 6/17
1. Bedient sich eine Gemeinde zur Erfüllung der ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung eines privaten Dritten, verbleiben jedoch bei dem von ihr gewählten Modell diese Aufgaben bei ihr als letztveranwortliche Körperschaft, dient die Anforderung der in diesem Zusammenhang angeforderten Liegenschaftsdaten eigenen Zwecken der Gemeinde im Sinne von § 21 Abs. 2 VermGeoG LSA, auch wenn die Datensätze von dem mit der Aufgabenerledigung beauftragten Dritten verarbeitet werden.*)
2. Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung stellen keine gewerblichen Tätigkeiten dar, die die Anwendbarkeit des § 21 Abs. 2 VermGeoG ausschließen.*)
3. Für die Erfüllung des Merkmals "in Ausübung öffentlicher Gewalt" im Sinne von § 21 Abs. 2 VermGeoG genügt es nicht, dass eine der Gemeinde gesetzlich obliegende Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllt wird. Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob die Gemeinde zur Erledigung dieser Aufgabe eine hoheitliche Handlungsform wählt.*)
4. § 21 Abs. 2 VermGeoG LSA verlangt nicht, dass die Aufgaben, für die die angeforderten Geobasisdaten benötigt werden, ausschließlich in Form hoheitlichen Handelns erledigt werden.*)
VolltextIBRRS 2018, 2559
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - 10 B 850/18
1. Eine Nutzungsuntersagung ist gegenüber demjenigen auszusprechen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Teil der baulichen Anlage hat, dessen Nutzung untersagt werden soll. Soweit dieser Teil der baulichen Anlage vermietet ist, muss sich die Nutzungsuntersagung also gegen den Mieter richten.
2. Bewohnt ein Mieter die formell illegale Wohnung, ist zu prüfen, ob neben dem Gesichtspunkt der formellen Illegalität weitere öffentliche Belange, insbesondere fehlende Standsicherheit oder unzureichender Brandschutz, die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung rechtfertigen können und welche Belange des Mieters die Anordnung der sofortigen Vollziehung hindern oder jedenfalls eine längere Frist zur Befolgung der Nutzungsuntersagung erfordern.
3. Sofern Sicherheitsaspekte nicht entgegenstehen, ist u. a. zu beachten, dass, um eine Wohnungslosigkeit des Mieters zu vermeiden, diesem eine hinreichende Frist zur Auswahl einer neuen Wohnung und für den Umzug dorthin zur Verfügung stehen muss. Dabei können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters ebenso von Bedeutung sein wie die Situation des örtlichen Wohnungsmarkts. Beides muss gegebenenfalls ermittelt werden.
VolltextIBRRS 2018, 2548
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2018 - 3 Wx 239/17
Die Durchsuchung der Wohnung eines ausreisepflichtigen Asylbewerbers ist nur dann rechtmäßig, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der von der Durchsuchung Betroffene Personaldokumente oder sonstige Papiere besitzt, die eine Passersatzbeschaffung ermöglichen können, und dass sich diese Dokumente in seiner Wohnung befinden. Die schlichte Möglichkeit, dass solche Dokumente gefunden werden könnten, genügt für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht.
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