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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2191
Öffentliches Baurecht
Betrieb verlegt: Baugenehmigung für Weiterbetrieb von Werbeanlage erforderlich!
VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2014 - 8 L 1424/14
Die Baugenehmigung für eine Werbeanlage an der Stätte der Leistung (Videoboard für Kundeninformationen) wird nach der dauerhaften Aufgabe der Stätte der Leistung (Betriebsverlegung) durch Wegfall des Regelungsobjekts nach § 43 Abs. 2 Alt. 5 VwVfG unwirksam. Der Weiterbetrieb als Werbeanlage für Fremdwerbung bedarf der Baugenehmigung. Fehlt diese, kann ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot ergehen.*)
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