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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2347; IMRRS 2014, 1194
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Veräußerer schuldet Hausgelder bis zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung!
AG Herne, Urteil vom 16.12.2013 - 28 C 46/13
1. Bis zur Umschreibung des Eigentums schuldet der Veräußerer die laufenden Hausgelder. Intern anders lautende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind unerheblich.
2. Die Verzögerung der Eigentumsumschreibung durch Dritte steht der Zahlungsverpflichtung des Veräußerers nicht entgegen.
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