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IBRRS 2011, 3559
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Wann ist ein Geländer zur Wandhöhe hinzuzurechnen?
VG Frankfurt, Urteil vom 07.09.2011 - 8 K 1612/11
1. Ob eine Umwehrung (hier: Geländer einer Dachterrasse) zur Wandhöhe hinzuzurechnen ist, bedarf stets einer Einzelfallbeurteilung.
2. Als Faustregel gilt, dass eine Zurechnung regelmäßig zu erfolgen hat bei Umwehrungen mit einem Massenanteil / geschlossener Fläche von mehr als 50%.
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