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IBRRS 2007, 4293; IMRRS 2007, 2025
Mit Beitrag
Immobilien
Behördliches Einschreiten wg. fehlender Brandsicherheit
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 10 B 2555/06
Bei Zweifeln an der Brandsicherheit einer baulichen Anlage darf die Brandsicherheit schon für die Dauer eines anhängigen Hauptsacheverfahrens ohne Eingehung von Kompromissen durch geeignete Maßnahmen durchgesetzt werden. Finanzielle Interessen der betroffenen Eigentümer müssen gegenüber dem Interesse an der Vermeidung von Schäden an Leib und Leben sowie an der Minimierung der Brandrisiken insoweit grundsätzlich zurücktreten.*)
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