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IBRRS 2022, 2930; IMRRS 2022, 1255; IVRRS 2022, 0447
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Öffentliches Recht
Nur ein schneller Beschluss über staatliche Anordnung verhindert Zwangsgeld
VG Hannover, Beschluss vom 05.09.2022 - 4 B 2288/22
1. Das Fehlen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Finanzierung einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die bauaufsichtlich angeordnet worden ist, stellt kein Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung wegen nicht fristgerechter Umsetzung der bauaufsichtlichen Verfügung dar.*)
2. Die Einwendung, dass ein Zwangsgeld kein geeignetes Zwangsgeld für die Durchsetzung der bauaufsichtlichen Verfügung ist, kann nicht mehr mit Erfolg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsgeldfestsetzung geltend gemacht werden.*)
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