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IBRRS 2022, 2564
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Auch wenn Stadtluft frei macht: Einsichtnahmemöglichkeiten sind hinzunehmen!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2022 - 7 B 572/22
Grundstückseigentümer haben es in bebauten innerstädtischen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, dass Grundstücke innerhalb des Rahmens baulich genutzt werden, den das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vorgeben, und dass es dadurch auch zu Einsichtnahmemöglichkeiten kommt, die in bebauten Gebieten üblich sind (st. Rspr., u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2022 - 7 B 1842/21, IBRRS 2022, 2563).
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