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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 1286; IMRRS 2022, 0506; IVRRS 2022, 0200
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig
AG Emmendingen, Beschluss vom 21.03.2022 - 16 M 144/22
1. Ein durch einen Rechtsanwalt per bea eingereichter Vollstreckungsschutzantrag, der weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch eine einfache Signatur enthält, ist unzulässig.
2. Ein lediglich durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ein Hausarztattest nachgewiesenes Rückenleiden stellt keine Härte dar, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren wäre.