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IBRRS 2021, 3267; IMRRS 2021, 1206
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Rechtsanwälte
Ohne Eingangsbestätigung kein sicherer Eingang per beA
BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 94/21
Erhält ein Rechtsanwalt für den Versand eines fristwahrenden Schriftstücks über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) keine Eingangsbestätigung des Gerichts, muss er den Sendevorgang genau prüfen und es erneut versuchen. Erst mit der Bestätigung kann der Anwalt sicher sein, dass der Sendevorgang erfolgreich war. Es gelten die gleichen Anforderungen wie beim Faxversand.