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IBRRS 2021, 2827
Mit Beitrag
Bauvertrag
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2021 - 17 U 165/19
1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.
2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.
3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.