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IBRRS 2021, 1701; IMRRS 2021, 0612
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Wohnraummiete
Wohnung mit grellen Wandfarben zurückgegeben: Mieter muss Schadensersatz leisten
AG Paderborn, Urteil vom 03.12.2020 - 57 C 44/20
Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, soweit er die Wohnung mit dezenten bzw. unauffälligen Wandfarben übernommen hat, bei Auszug aber nicht mit entsprechender Farbgebung an den Vermieter zurückgibt. Dies folgt bereits aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter und besteht auch neben oder ohne dahingehende vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.
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