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IBRRS 2021, 1428
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Wer Schadensersatz verlangt, muss die Schadensursache beweisen!
LG Münster, Urteil vom 12.11.2020 - 24 O 21/18
1. Macht der Besteller wegen eines Schadens Ersatzansprüche gegen den Unternehmer geltend, muss er darlegen und beweisen, dass der Schaden auf einem schadensursächlichen Fehlverhalten des Unternehmers beruht.
2. Besteht aus technischer Sicht kein klarer Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und einem Verstoß des Unternehmers gegen die anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks, steht nicht fest, dass ein pflichtwidriges Verhalten der Unternehmers zumindest mitursächlich für den zutage getretenen Schaden geworden ist.
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