Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2019 - 1 Verg 3/19
1. Unterschreitet der Preis eines Angebots die Preise der eingegangenen Konkurrenzangebote und die eigene Kostenschätzung erheblich, ist der Auftraggeber verpflichtet in eine Preisprüfung nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A einzutreten.
2. Bei einer funktional beschriebenen LV-Position gehört auch die Prüfung des vom Bieter für die Position zu Grunde gelegten Mengengerüsts zur Preisprüfung.
3. Ist dem Auftraggeber ansonsten eine effektive Preisprüfung nicht möglich, muss er sich die vom Bieter gewählten technischen Lösungen und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile erläutern lassen.
4. Eine ohne ausreichende Angaben durchgeführte Preisprüfung ist beurteilungsfehlerhaft.
5. Eine nicht angemessen durchgeführte Preisprüfung verstößt gegen § 16d EU Abs. 1 VOB/A, der bieterschützend ist.