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IBRRS 2019, 2664
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Bauvertrag
Behörde gibt Baumaterial nicht frei: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?
OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2017 - 13 U 509/17
1. Gibt die zuständige Behörde ein für den Einbau vorgesehenes Material nicht frei, kann der Auftragnehmer - unabhängig davon, ob die Entscheidung fehlerhaft war oder nicht - vom Auftraggeber keinen Schadensersatz verlangen.
2. Der Auftraggeber hat zwar die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen herbeizuführen. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, sich mit allen rechtlichen Mitteln um die behördliche Genehmigung eines vom Auftragnehmer auszuwählenden Materials zu bemühen, wenn an der Genehmigungsfähigkeit begründete Zweifel bestehen.
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