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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0200; IMRRS 2019, 0076
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Wohnraummiete
Vorbehaltlose Mietzahlung im Voraus: Rückforderung möglich!
LG Berlin, Urteil vom 28.03.2018 - 65 S 245/17
Im jeweiligen Zeitpunkt der Leistung - dem 3. Werktag des Monats - weiß ein Mieter regelmäßig nicht, ob und in welcher Höhe in dem Zeitabschnitt für den er die Miete im Voraus zahlt, der Mietanspruch in voller Höhe bestehen oder nach § 536 Abs. 1 BGB herabgesetzt sein wird. Der spätere Wegfall des Rechtsgrunds für das Behaltendürfen der Miete löst schon nach dem Wortlaut des § 814 BGB nicht die darin geregelte Kondiktionssperre aus.
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