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IBRRS 2019, 0056; IMRRS 2019, 0033
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Bei Vermieterwechsel hat Mieter Frist zur Umstellung des Bankauftrags
LG Berlin, Beschluss vom 04.10.2018 - 65 S 79/18
1. Hat der Mieter eine Einzugsermächtigung erteilt und überprüft er nicht, ob die Miete auch tatsächlich rechtzeitig eingezogen wird, rechtfertigt dies keine Kündigung.
2. Wird dem Mieter mitgeteilt, dass ein neuer Vermieter mit neuer Bankverbindung in den Mietvertrag eingetreten ist, ist dem Mieter eine Frist zur Umstellung zu gewähren.
3. So kann einem Mieter, dem Ende Oktober mitgeteilt wird, dass ein Vermieterwechsel stattgefunden hat, nicht vorgeworfen werden, dass die Mietzahlung nicht bereits am dritten Werktag des Novembers erfolgt ist.
4. Unter Verstoß gegen § 138 Abs. 1 ZPO bewusst wahrheitswidriger Vortrag kann den gesonderten Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen.
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