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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3002; IMRRS 2018, 1088; IVRRS 2018, 0446
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Prozessuales
Vermieter klagt Mietsicherheit ein: Mieter muss Prozesszinsen zahlen!
AG Dortmund, Urteil vom 11.09.2018 - 425 C 5989/18
Klagt der Vermieter die vereinbarte Mietsicherheit ein, muss der Mieter gem. § 291 BGB Prozesszinsen zahlen, auch wenn dem Vermieter ein Verzugsschaden nicht entstanden ist, da die aus der Kaution erwirtschafteten Zinsen unabhängig von der Höhe dem Mieter zustehen.*)
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