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Familienrecht - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
BGH, Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01
a) Zu den besonderen Voraussetzungen, unter denen ein Unterhaltsgläubiger, der ein Verbrechen oder ein schweres Vergehen gegen den Unterhaltsschuldner begeht, nach § 1579 Nr. 2 BGB auch einen Anspruch auf rückständigen Unterhalt verwirkt. *)
b) Zur auf einen bestimmten Unterhaltszeitraum beschränkten Revisionszulassung (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01 - FamRZ 2003, 590).*)